So, wie Sie es gesagt haben, ist es eben nicht. Sie loben Ihre Verwaltungsreform erneut über den grünen Klee, ohne in die Details zu gehen und die Schwachpunkte aufzugreifen. Das kreiden wir Ihnen an.
Als Sie sich entschieden haben, die Bezirksregierungen in Niedersachsen abzuschaffen, war das ein rein ideologisch begründetes und populistisches Ziel.
und andere Länder wollten das niedersächsische Modell kopieren. - Es ist aber doch schon erstaunlich, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in BadenWürttemberg und in Nordrhein-Westfalen dem Ganzen verhalten gegenüberstehen und am dreistufigen Aufbau festhalten.
Wenn man es schon macht, dann muss man es auch vernünftig machen. Sie haben das Gutachten von Herrn Professor Jörg Bogumil eben als studentische Arbeit, als Auftragsarbeit diffamiert. Ich möchte aus diesem Gutachten zitieren:
„Die Abschaffung der staatlichen Mittelinstanzen ist nicht das Ergebnis einer detaillierten Aufgabenkritik, sondern sie war die politische Ausgangsbedingung für eine anschließende Aufgabenkritik zur Umsetzung dieses Ziels.
Das ist es, was wir kritisieren. Man hätte eine vernünftige Aufgabenkritik gemeinsam mit den Beschäftigten an den Beginn des Prozesses stellen müssen
und dann - Herr Innenminister, das wissen Sie auch - die Aufgaben in Form einer Bündelung zusammenführen müssen. Sie haben gesagt: „Zweistufigkeit ist alles. Das ist toll. Das spart Geld. Da sind wir prima im Prozess.“ Herausgekommen ist ein Sammelsurium, bei dem Sie nicht mehr wissen, wer die Bündelungsfunktion wahrnimmt und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen hat.
Auch wir als SPD-Fraktion wollen die Bezirksregierungen alter Couleur nicht mehr. Aber Ihr Reformprozess fängt quasi am Ende an. Er schafft vollendete Tatsachen, und wenn es nicht funktioniert, dann wird nachgebessert. Das kann es doch nun wirklich nicht sein!
Das ist eine, ich sag mal, sehr kurzfristige, sehr ungenaue Arbeitsweise - wenn nicht sogar eine schlampige; entschuldigen Sie, dass ich diesen Begriff verwende.
Ich möchte jetzt auf einzelne Details eingehen. Ihre Regierungsvertretungen - ich zitiere aus dem Vorspann Ihrer Antwort - sollen das Sprachrohr der Regierung vor Ort sein. Sie sollen mit Vertretern und Organisationen gemeinsam Entscheidungsprozesse vorantreiben und das Ganze dann beflügeln. - Aber letztlich ist es doch so, dass zentral in Hannover, in den Ministerien entschieden wird.
Deshalb verwende ich hier gerne den Begriff „Regierungsbüros“; denn sie haben eine reine Moderatorenrolle. Sie entscheiden nicht, und sie bündeln auch keine Zuständigkeiten. Der Begriff „Regierungsvertretung“ ist aus unserer Sicht verfehlt.
Jetzt noch einmal zu unserem Lieblingsthema, zu § 109 NBG, dem so genannten goldenen Handschlag. Mittlerweile - Herr Professor Lennartz hat das deutlich gesagt - sind es schon 750 Beamtinnen und Beamte, die ihr Geld im Grunde genommen fürs Nichtstun bekommen. Sie sagen, damit sparen Sie jährlich 8 Millionen Euro. Dabei verschweigen Sie aber, dass die 75 % Ruhestandsbezüge, die Sie diesen Beamtinnen und Beamten zahlen, Sie 24 Millionen Euro kosten.
Der Skandal dabei ist, dass 200 dieser 750 Beschäftigten jünger als 55 Jahre sind, womit für fast ein Viertel die Ausnahme zur Regel geworden ist. Diese ganze Verfahren ist aus unserer Sicht völlig absurd.
Nun zur Job-Börse. Die Job-Börse ist zwar zu unserer Regierungszeit initiiert worden, aber ich meine, dass sie nicht gut arbeitet.
Wir sind uns einig, Herr Rolfes, dass es notwendig ist, die Auszubildenden zu übernehmen und dass einzelne Berufsbereiche Anforderungen stellen, die es erforderlich machen, von außen einzustellen. Aber Sie müssen doch einsehen, dass in der Job-Börse noch genügend qualifizierte Kolleginnen und Kollegen vorhanden sind und man deshalb nicht in dem Umfang, wie Sie es getan haben, Ausnahmen vom Einstellungsstopp zulassen kann. Das geht nicht, und das weisen wir zurück.
(Joachim Albrecht [CDU]: Nennen Sie einmal eine einzige Stelle, die Sie aus der Job-Börse übernommen hätten!)
- Zum Beispiel die Schulassistenten. Die 33 Schulassistenten- und die Fahrerstellen hätte man nicht von außen besetzen müssen!
Für diese Stellen waren durchaus qualifizierte Kolleginnen und Kollegen vorhanden. Da hätte man nur einmal genau hinschauen müssen. Unser Anliegen ist es, die Job-Börse weiter auszubauen und sie zu einem vernünftigen Instrument zu machen.
Lassen Sie mich abschließend zu Ihrem angeblich so voluminösen Einsparpotenzial kommen. Ich meine, davon kann nun wirklich keine Rede sein. Vielleicht können Sie dem Gutachter zumindest in seinem Fazit folgen: Die Einsparungen, die durch die Verwaltungsreform in dem Umfang stattgefunden haben, sind marginal.
Ich finde, Herr Innenminister, Sie hätten sich das Gutachten in seinen einzelnen Punkten genauer anschauen und nicht von einer „studentischen Auftragsarbeit“ reden sollen.
„Die Abschaffung der staatlichen Mittelinstanzen ist nicht das Ergebnis einer detaillierten Aufgabenkritik, sondern war die politische Ausgangsbedingung für eine anschließende Aufgabenkritik zur Umsetzung dieses Ziels. Sie ist mit einigen Problemlagen verbunden; denn
und sie führt in Kombination mit dem teilweisen Wegfall des Widerspruchsverfahrens zu einem deutlichen Anstieg der Gerichtsverfahren in Höhe von knapp 40 %.“
Wir haben auf die unsinnige Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hingewiesen. Am Beispiel Lüneburg sehen Sie ja, dass sich die Anzahl der Prozesse verdreifacht hat.
Also, Sie hätten Ihre Verwaltungsreform im Vorfeld vernünftig durchdenken und nicht populistisch Ihr Ziel „weg mit der Mittelinstanz“ umsetzen sollen. Dann hätte hinterher auch nicht der Reparaturbetrieb beginnen müssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Leuschner, nach den Ausführungen des Innenministers hatte ich eigentlich gedacht, Sie kommen gar nicht mehr nach vorne, sondern ziehen Ihre Wortmeldung zurück.
Aber wenn Sie das schon nicht machen, sondern nach vorne kommen und solche Geschichten erzählen, dann bitte ich Sie, doch ein bisschen mehr bei der Wahrheit zu bleiben.
Schauen Sie sich einmal Seite 7 der Antwort auf die Große Anfrage an. Da steht es nämlich noch einmal ganz genau: Wir haben im Personalbereich brutto 96 666 000 Euro eingespart. Ziehen wir alle anderen Kosten ab, kommen wir auf eine Einsparung durch die Verwaltungsreform von 64,5 Millionen Euro im Jahre 2005. Jetzt ist das Jahr 2006. Das sind also nicht irgendwelche Schätzungen oder Vermutungen, sondern das sind nachgewiesene harte Fakten und Zahlen. Die können Sie nicht wegdiskutieren, mögen Sie auch noch so oft hier nach vorn kommen. Diese Verwaltungsreform war ein finanzielles Erfolgsmodell!
Ich bin den Grünen sehr dankbar, dass sie dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung bringen, verschafft uns das doch die Möglichkeit, unsere Erfolge darzustellen. Genauso freue ich mich, dass die Nordwest-Zeitung und die Braunschweiger Zeitung dieses Thema aufgegriffen haben, damit wir auch mit den Menschen ins Gespräch kommen.
„Die Gebäude der ehemaligen Bezirksregierungen in Niedersachsen seien aber immer noch voll mit Mitarbeitern - nur unter neuen Schildern und ohne einheitliche Behördenleitung, so die Wissenschaftler.“