Protocol of the Session on March 24, 2006

der Gebührengerechtigkeit durch gleichmäßige Inanspruchnahme aller Rundfunkteilnehmer. Dazu war es erforderlich, der GEZ die gleichen Möglichkeiten zur Adressbeschaffung zu geben, wie sie jede andere öffentliche Stelle auch hat, weil es hierbei um die öffentlich-rechtliche Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben geht. Im Übrigen entspricht die Regelung des § 8 Abs. 4 RGebStV dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit gemäß § 3 a BDSG, wonach keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen sind. Bei der Anwendung des § 28 BDSG haben die Rundfunkanstalten diesem Rechnung zu tragen. Die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist vor allem Aufgabe der Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten und der GEZ.

Zu 2: Ja. Die Möglichkeit der privatwirtschaftlichen Beschaffung von Adressen ist geeignet und erforderlich, die Gebühren unter den Rundfunkteilnehmern gerechter zu verteilen, das Gebührenaufkommen zu erhöhen und die Quote der „Schwarzseher“ zu verringern. Gleichwohl wird derzeit von den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes sowie den Rundfunkreferenten der Länder eine andere Ausgestaltung des § 8 Abs. 4 RGebStV diskutiert, die gegebenenfalls in eine anstehende Änderung des Rundfunkstaatsvertrages aufgenommen werden könnte. Zunächst muss aber das Ergebnis der hierzu eingesetzten Redaktionsarbeitsgruppe abgewartet werden.

Zu 3: Die Adressdaten werden zunächst auf automatisiertem Wege mit dem vorhandenen Teilnehmerbestand und mit Sperrlisten abgeglichen, um Anschriften zu selektieren, die nicht in einer der Datenbanken vorhanden sind. Die selektierten Adressen werden für Mailingaktionen verwendet, bei denen verschiedene Zielgruppen (z. B. Haus- halte, Jugendliche) über bestehende Gebührenpflichten informiert und um die Anmeldung eventuell vorhandener Rundfunkgeräte gebeten werden. Die Adressen werden, sofern sich kein Teilnehmerverhältnis ergibt, spätestens nach sechs Monaten gelöscht. Allerdings werden die Anschriften noch weitere sechs Monate in einer anonymisierten Matchcode-Datenbank (Sperrliste) vorgehalten, da andernfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Adressaten der Mailingaktionen innerhalb eines Jahres erneut angeschrieben werden, falls ihre Anschrift in einem anderen Adressbestand erneut mitgeliefert wird.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 7 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Hochschulpakt 2020

Am 25. Januar 2006 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan mit ihren 16 Länderkollegen einen „Hochschulpakt 2020“ vereinbart mit dem Ziel, die Qualität von Forschung und Lehre weiter zu steigern. Mit dem Pakt soll ein positives Signal an die Hochschulen und Fachhochschulen gesendet werden (siehe Pressemitteilung des Bundesminis- teriums für Bildung und Forschung, 25. Januar 2006, 010/2006). Der Pakt soll zwar bis Ende 2006 stehen, Einzelheiten sind allerdings bisher nicht bekannt. Es werden schwierige Verhandlungen erwartet, da bei Umsetzung der bisher geplanten Regelungen zur Föderalismusreform der Bund eigentlich nur noch für Forschungsförderung zuständig sein wird. Ein weiteres Treffen soll Ende März/Anfang April stattfinden.

Einige Länder haben bereits eigene Vorschläge für die Ausgestaltung des Hochschulpaktes gemacht. Während der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner finanzielle Anreize fordert, damit die Länder ihre Studienangebote qualitativ und quantitativ ausweiten, unterstrich der Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg Peter Frankenberg dass er weitere Bundeshilfen für die Forschung erwarte und dass das Programm auch für die Fachhochschulen gelten solle. In der 83. Plenarsitzung am 23. Februar 2006 hat Wissenschaftsminister Lutz Stratmann mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Wissenschaftsministerien von Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat im Zusammenhang mit der Debatte zum Hochschulpakt gefordert, dass Bund und Länder die Hochschulen bei der Ausgestaltung des Paktes einbinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Vorschläge wird der niedersächsische Wissenschaftsminister in die weiteren Gespräche Ende März/Anfang April zur Konkretisierung des Hochschulpaktes einbringen, um die niedersächsischen Hochschulen zu stärken?

2. Welche Ideen, Vorschläge und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Überlegungen zum Hochschulpakt sind bisher von Niedersachsen und Baden-Württemberg gemeinsam angedacht bzw. entwickelt worden, und welche

Auswirkungen hätten diese bei ihrer Umsetzung für die niedersächsischen Hochschulen?

3. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass auch die Hochschulen entsprechend den Wünschen der HRK in die Ausgestaltung des Paktes eingebunden werden?

Der „Hochschulpakt 2020“ soll als gemeinsame Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Unterstützung der Hochschulen in Deutschland unter Beachtung der grundgesetzlichen Vorgaben nach der Föderalismusreform geschlossen werden. Ein noch zu konkretisierendes Maßnahmenbündel soll den Hochschulen bei steigendenden Bewerberzahlen die Möglichkeit eröffnen, alle Studienbewerber aufzunehmen und die Qualität von Lehre und Forschung zu verbessern. Hintergrund des „Hochschulpakts 2020“ ist der für die kommenden Jahre vorhergesagte Anstieg der Zahl der Studienbewerber und der Studierenden insgesamt. Während 2004 gut 360 000 Schulabgänger an die Hochschulen drängten, werden es 2011 zwischen 400 000 und 440 000 sein, so eine Prognose der Kultusministerkonferenz, bis 2014 werden demnach bis zu 2,7 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben sein - gut eine halbe Million mehr als derzeit. Danach werde dieses hohe Niveau aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge in den meisten westdeutschen Ländern voraussichtlich bis zum Jahr 2020 andauern. Unabhängig davon, ob die Aussagen der Prognose der KMK im Einzelnen und in der Höhe geteilt wird, ist davon auszugehen, dass aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge die Zahl der Studienbewerber erheblich ansteigen wird.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan hat am 25. Januar 2006 mit den Wissenschaftsministerinnen und -ministern der 16 Länder erste Schritte auf dem Weg zu einem „Hochschulpakt 2020" vereinbart. Zurzeit werden mögliche Maßnahmen diskutiert, ohne dass sich bereits konkrete Strukturen abzeichnen. Ein nächstes Gespräch zwischen der Bundesministerin und den Wissenschaftsministern der Länder ist für Ende April in Aussicht genommen. Über den genauen Inhalt des Paktes werden die Beteiligten sich noch in diesem Jahr verständigen.

Dies vorausgeschickt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2: Die Vorstellungen und Vorschläge zur Konkretisierung des Hochschulpaktes werden zunächst mit den Gesprächspartnern auf Bundund Länderebene erörtert. Der Landtag und die

Öffentlichkeit werden zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Gespräche informiert. Das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten wurde in der letzten Plenarsitzung am 23. Februar 2006 dargelegt und wird deshalb wiederholt: Erhöhung der Lehrleistung des vorhandenen Personals, zeitlich befristete Ausweitung des Personalbestandes, Erschließung von Kapazitäten auch außerhalb des Hochschulbereichs oder vorzeitige Besetzung von Professorenstellen fünf Jahre vor deren Freiwerden, um damit zugleich frühzeitig Strukturentscheidungen für die Profilbildung der Hochschulen treffen zu können. Im Übrigen wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen.

Zu 3: Die Landesregierung wird in gewohnter und bewährter Weise die Hochschulen in die Gespräche einbinden.

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 8 der Abg. Friedhelm Biestmann und Clemens Große Macke (CDU)

Welche Auswirkungen wird die in 2007 geplante Umsatzsteuererhöhung auf die niedersächsischen Landwirte haben?

Landwirte können sich entscheiden, ob der Betrieb umsatzsteuerlich nach den allgemeinen Vorschriften oder aber nach der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG verfährt. Landund Forstwirte, die die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden, bekommen die ihnen berechnete Mehrwertsteuer auf ihre betrieblichen Ausgaben und Investitionen vom Finanzamt nicht erstattet. Zum Ausgleich dafür dürfen pauschalierende Landwirte in Höhe eines bestimmten pauschalen Satzes Umsatzsteuer auf ihre Produkte aufschlagen und erhalten grundsätzlich in derselben Höhe einen pauschalen Vorsteuerabzug. Der Pauschalsatz beträgt bei landwirtschaftlichen Produkten 9 % und bei forstwirtschaftlichen Erzeugnissen 5 %. Da sich bei dieser Besteuerungsform Umsatzsteuer und pauschale Vorsteuer ausgleichen, müssen pauschalierende Betriebe im Regelfall keine Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen abgeben. Das System der Umsatzsteuerpauschalierung ist somit ein einfaches, unbürokratisches Verfahren, das zugleich mit erheblichen Vereinfachungen in der Finanzverwaltung verbunden ist.

Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 lässt derzeit eine Anhebung der Durchschnittssätze parallel zur geplanten Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % nicht erkennen. Dies käme einer faktischen Abschaffung der Durchschnittssatzbe

steuerung gleich. Landwirte würden dann vermehrt die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer wählen. Ein weiteres Aufblähen der Bürokratie durch ein aufwändiges Umsatzsteuerverfahren mit regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen wäre in den landwirtschaftlichen Betrieben und auch in der Finanzverwaltung die Folge.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, damit die Durchschnittssätze im Rahmen der Umsatzsteuererhöhung ab 2007 angeglichen werden?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei Nichtangleichung der Durchschnittssätze und des Wechsels zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe zur Regelbesteuerung der bürokratische Aufwand a) in der Finanzverwaltung und b) in diesen landwirtschaftlichen Betrieben steigt?

3. Gibt es Möglichkeiten, die Landwirte im Falle einer Nichtangleichung der Durchschnittssätze vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand zu bewahren?

Nach dem harmonisierten Mehrwertsteuerrecht, genau Artikel 25 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 - 77/388/EWG, kurz 6. EGRichtlinie -, können die Mitgliedstaaten auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die normale Mehrwertsteuerregelung einen unvertretbar hohen Bearbeitungsaufwand auslösen würde, als Ausgleich für deren Vorsteuerbelastung eine Pauschalregelung anwenden. Deutschland hat davon mit § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zulässigerweise Gebrauch gemacht. Das heißt, dass für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ein bestimmter Pauschalsteuersatz gilt (zurzeit 9 bzw. 5 %) und korrespondierend der Vorsteuerabzug mit demselben Prozentsatz, bezogen auf die Umsätze, festgesetzt wird. Infolge dieser Gleichgewichtstellung von Steuer und Vorsteuer bleiben die Landwirte von Zahlungs- und Erklärungspflichten verschont.

Um europaweit Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, dürfen die Pauschalsteuersätze nicht nach Belieben festgesetzt werden. Entsprechend Artikel 25 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie sind sie anhand der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die letzten drei Jahre ermittelten makroökonomischen Daten zu bestimmen und vor Abänderungen der EU-Kommission mitzuteilen. Sie dürfen nicht dazu führen, dass die pauschalierenden Landwirte insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Umsatzsteuervorbelastung hinausgehen. Unterhalb

dieser Höchstgrenze können die Prozentsätze bis auf null herabgesetzt werden.

Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 ist eine Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 % zum 1. Januar 2007 vorgesehen. Dies wird bei den pauschalierenden Landwirten zu einer erhöhten Umsatzsteuervorbelastung führen, welche eine Anpassung der Pauschalsteuersätze nahe legt. Zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz laufen nach Kenntnis der Landesregierung zwar bereits Gespräche darüber, ob und wieweit die hier nicht näher bekannten makroökonomischen Daten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes eine Anhebung der Pauschalsteuersätze verlangen und erlauben. Gleichwohl sieht der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 eine Anpassung der Pauschalsteuersätze bisher nicht vor.

Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 befindet sich derzeit im ersten Beratungsdurchgang im Bundesrat. Dort hat der Freistaat Bayern einen Änderungsantrag (BR-Drs. 142/06) eingebracht, mit dem die Pauschalsteuersätze für Umsätze landwirtschaftlicher Betriebe auf 12 % und für Umsätze forstwirtschaftlicher Betriebe auf 6 % angehoben werden sollen. Niedersachsen hat diesen Änderungsantrag im Bundesratsverfahren bisher unterstütz und in der Sitzung des Finanzausschusses am 23. März 2006 für diesen Änderungsantrag votiert. Trotzdem hat der Änderungsantrag des Freistaates Bayern in dieser Finanzausschusssitzung keine Mehrheit gefunden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Biestmann und Große Macke im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung wird sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsbegleitgesetz 2006 auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Pauschalsteuersätze des § 24 Abs. 1 UStG infolge der anstehenden Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes auf der Grundlage der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum 1. Januar 2007 angepasst werden.

Zu 2 und 3: Entfällt. Siehe Antwort zu 1.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 9 der Abg. Amei Wiegel und Rolf Meyer (SPD)

Erinnerungs-Verlust des Innenministers Wer schloss die Förderschule?

Bei seinem Besuch des Christlichen Jugenddorfes in Celle hat sich Innenminister Schünemann zur Schließung der ehemaligen „Förderschule des Landes Niedersachsen für spät ausgesiedelte Kinder und Jugendliche" ausweislich der Presseberichterstattung wie folgt geäußert: „Dass die Vorgängerregierung die CJD-Förderschule für junge Aussiedler geschlossen habe, sei ein Fehler gewesen. Schünemann zitierte den CDU-Landtagsabgeordneten Otto Stumpf: Eine sozialpolitische Katastrophe“ (Cellesche Zeitung, 28. Januar 2006).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist Innenminister Schünemann bekannt, dass die Förderschule des Landes Niedersachsen im Christlichen Jugenddorf Celle im Sommer 2003 ersatzlos aufgelöst wurde?

2. Ist Innenminister Schünemann bekannt, dass er fünf Monate zuvor die Verantwortung für die Förderschule mit übernommen hat?

3. Wenn Innenminister Schünemann ausdrücklich die Schulschließung als „sozialpolitische Katastrophe bezeichnet“, was hat er als zuständiger „Katastrophenminister“ seitdem unternommen, um diesen schwer wiegenden Fehler seiner Landesregierung wieder gutzumachen?

Die Schülerzahlen der früheren in Trägerschaft des Landes befindlichen „Förderschule für spät ausgesiedelte Kinder und Jugendliche“ in Celle sind von 300 Schülerinnen und Schülern in den Jahren 1989/90 auf 75 Schülerinnen und Schüler in den Jahren 2002/2003 zurückgegangen. Der Schule war ein Internat in Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfes Celle angegliedert. Das Internat stellte seinen Betrieb zum 31. Juli 2003 aufgrund der zurückgegangenen Schülerzahlen und der Entscheidung der damaligen Bundesregierung, ab 2004 keine Mittel für Internatsförderung aus dem Garantiefonds (Schul- und Berufsbildungsbereich) des Bundes mehr zur Verfügung zu stellen, ein.

Die Sicherung des Fortbestandes der Förderschule ist bereits von der Vorgängerregierung aufgegeben worden. Sie hatte die Schließung der Förderschule bereits zum 31. Juli 2002 beabsichtigt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel des o. g. Ga