Wir setzen damit eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. So, wie wir das vor drei Jahren als CDU und FDP gemeinsam vereinbart haben, werden wir das auch gemeinsam beschließen.
Der Minister hat es bereits gesagt: Mit dieser Hochschulgesetznovelle erreichen wir eine größere Eigenverantwortlichkeit und Leistungsfähigkeit der Hochschulen. Wir machen damit unsere Hochschulen zukunftsfähig. Wir steigern die Qualität und die Verlässlichkeit der akademischen Ausbildung. Wir befreien die Hochschulen von den staatlichen Reglementierungen der vergangenen Jahre.
Das deutsche Hochschulwesen - da stimmen wir sicherlich fraktionsübergreifend überein - blickt auf eine große Tradition. Viele Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte, galt es weltweit als geradezu vorbildlich. Dieses internationale Prestige - das zeigt die Diskussion in Deutschland sehr eindeutig - droht allerdings verspielt zu werden, wenn wir die notwendigen Reformen jetzt nicht entschlossen umsetzen. Deshalb stellt sich für alle politisch Handelnden - vor allem in den verantwortlichen Län
dern - die Frage: Wie können wir die Qualität und die Verlässlichkeit der akademischen Ausbildung in Deutschland weiterhin auf dem anerkannten Niveau sichern?
Die Beantwortung dieser Frage lässt sich im Grunde genommen auf drei Punkte konzentrieren und damit zusammenfassen. Erstens. Wir brauchen unabhängige Hochschulen mit eigenständiger Verantwortung für die Finanzierung und befreit aus dem Korsett behördlicher Organisationsstrukturen. Zweitens. Wir brauchen unabhängige Hochschulen, die ihre Studierenden nach Befähigung auswählen können. Drittens. Wir brauchen unabhängige Hochschulen, die einen Bildungsbeitrag von ihren Studenten einfordern dürfen.
Diese drei Punkte bedeuten gleichzeitig, dass die Studierenden natürlich auch einen Anspruch gegenüber den Hochschulen haben: Sie dürfen, ja sie sollen nämlich eine entsprechende Leistung und eine Qualität dieser Leistung von den Hochschulen einfordern können. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, müssen die Hochschulen von staatlichen Vorgaben befreit werden. Der Staat muss die Detailsteuerung der Hochschulen aufgeben und sich auf eine strategische Hochschulpolitik beschränken. Nur so können die Hochschulen ein eigenes Profil ausbilden, welches sie brauchen, um im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Insofern bleiben Qualität, Eigenverantwortung, Leistung, Wettbewerb und Internationalität die Leitziele der Hochschulpolitik von CDU und FDP. Diese Leitziele spiegelt der Gesetzentwurf der Landesregierung sehr gut wider.
Ich möchte aus der Fülle von Vorschriften zwei Punkte konkret herausgreifen - zu mehr ist eine erste Beratung ja auch nicht gedacht -, weil diese, so meine ich, das Kernanliegen gerade von CDUHochschulpolitik betreffen.
Für möglichst viele Studiengänge soll die Möglichkeit bestehen, das Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren. Wir werden Sie immer wieder daran
Für uns bedeutet das Teilzeitstudium, berufstätigen Studierenden mit Kindern bessere Chancen einräumen zu können. Für uns bedeutet das ganz konkret in der Praxis aktive Familienförderungspolitik.
Nein. - Der zweite Punkt, den ich anführen möchte, ist ein Thema, das in diesem Land wegen der deutschen Linken viel zu lange tabuisiert und diskreditiert worden ist, nämlich die Eliteförderung durch die Förderung hochbegabter Schüler.
Durch die Einführung eines Frühstudiums - da sind wir uns ganz sicher - können hochbegabte Schüler bereits während der Schulzeit ein Studium aufnehmen, und die ersten erbrachten Leistungen werden dann in einem späteren Studium angerechnet. Das ist sehr lobenswert. Das wollen wir ausdrücklich gefördert sehen. Wir sind in der Bildungspolitik überhaupt der Meinung: Es geht um fordern und fördern. Wir müssen das Bestmögliche von unseren Kindern und Jugendlichen fordern.
Wir müssen auch unsere Kinder und Jugendlichen fördern. Aber zur Förderung zählt nicht nur die Förderung von Kindern mit Lernschwächen, sondern wir müssen auch die Eliten in diesem Land wieder mehr fördern, um unseren Wohlstand im Lande entsprechend zu sichern.
Nun hat Frau Dr. Andretta behauptet, der Gesetzentwurf der Landesregierung beinhalte eine Fülle von unnötigen Detailvorschriften. Sie sprach von staatlicher Obrigkeit. Ich meine, genau das Gegenteil ist der Fall. Denn es ist unbestritten: Die Leistungsfähigkeit, die Wirtschaftlichkeit und der
Wer die SPD-interne Debatte um die Bildungspolitik beobachtet - ich muss das leider von Berufs wegen -,
Das gilt nicht nur für die Schulpolitik, für die Gemeinschaftsschule von Garrelt Duin, die in der Fläche unseres Landes überhaupt keinen Anklang findet, weil sie ein Schulsterben bedeuten würde,
und für die Abkehr vom bewährten dreigliedrigen Schulsystem, nein, sie gilt leider auch für die Hochschulpolitik.
Ihr früherer Wissenschaftsminister Thomas Oppermann war weiter, als Sie es heute sind. Für Thomas Oppermann waren Begriffe wie „Wettbewerb“, „Verschlankung“ und „Entstaatlichung“ bekanntlich keine Fremdwörter. Die Ideen, die mit Bezug auf die Hochschulpolitik hinter diesen Begriffen standen und stehen, fanden sich ansatzweise auch im NHG von 2002 wieder. Aber inwieweit Sie, Frau Andretta, davon reden können, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf den mit dem Hochschulgesetz von 2002 eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgten, bleibt dem interessierten Beobachter ein Rätsel.
Wie wir Frau Andretta kennen, wie ich sie seit drei Jahren erlebe: keine Rede ohne das Thema Studiengebühren. Ich stelle fest - das muss Ihnen doch allmählich einleuchten -: Sie sind mit Ihrer Position zu den Studiengebühren auch in Ihrer eigenen Partei, vor allem aber in der Fachwelt völlig isoliert.
Wir haben im Landtag so häufig über die Netzwerker gesprochen, unter denen sich auch viele Niedersachsen befinden.
Ich erspare es mir auch, nähere Aussagen von Thomas Oppermann zu diesem Thema zu zitieren. Aber ein gut sortiertes Zeitungsarchiv ist sehr hilfreich. Liebes Haus, aufgepasst! Was finde ich hier? - Es geht nicht um Sigmar Gabriel, es geht nicht um Thomas Oppermann, es geht um den Dritten im Bunde, nämlich Wolfgang Jüttner. Ich zitiere aus den Ostfriesischen Nachrichten vom 19. April 2004 - wörtliches Zitat -:
„Aurich. Die Sozialdemokraten in Niedersachsen rütteln am Nein zu Studiengebühren. Wolfgang Jüttner sagte am Sonnabend in Haxtum, es sei bedenkenswert, dass Studenten keine Gebühren zahlten, Kindergartenkinder hingegen sehr wohl. Es habe sich herausgestellt, dass Studiengebühren nicht zu einer sozialen Auslese führen müssten, wenn man sie richtig organisiere.“
Entweder war der Oppositionsführer schon einmal weiter und hat sich zurückentwickelt, oder wenn es seine Position ist: Ich weiß, wie das ist, wenn man mangelnde Solidarität in der Fraktion ertragen muss.