Förderung der Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren,
1 Zur Bindung von EU – Mitteln sind 112, 5 Mio. € GAK – Mittel, davon 67, 5 Mio. € Bundes– und 45 Mio. € Landsmittel sowie weitere 5 Mio. € Landesmittel aus Kap. 0902 TGr. 91 aus übertragenen Resten aus Vorjahren eingesetzt. Die Mittel aus dem Ansatz für das laufende Jahr ( 2, 7 Mio. € ) werden im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts zur Konsolidierung des Haushalts 2003 gänzlich eingespart.
Für diese Modulationsmaßnahmen sind ab 2004 bis zum Ende des Förderzeitraums 33 Millionen Euro veranschlagt worden. So wie die bereits vorhandenen Agrarumweltmaßnahmen werden auch die neuen Maßnahmen vollständig innerhalb des von der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ( GAK ) vorgegebenen Rahmens durchgeführt.
Mit den Ergänzungen ist das „ Niedersächsische Agrarumweltprogramm “ weiterhin Teil der niedersächsischen Umweltpolitik und hat primär zum Ziel, innerhalb des abiotischen Ressourcenschutzes wirksam zu werden.
Zu 3: Es werden lediglich gegebenenfalls notwendige Anpassungen bei Änderungen der Fördergrundsätze der GAK vorgenommen. Darüber hinaus werden die PROLAND-Maßnahmen im Herbst diesen Jahres im Rahmen der EU-weit vorgeschriebenen Zwischenevaluierung auf ihre Wirksamkeit, Effizienz und ihren Nutzen überprüft. Diese Qualitätskontrolle zur Halbzeit der Förderperiode wird - soweit sich das heute einschätzen lässt - nicht zu einer grundlegenden Neuausrichtung des Förderprogramms führen, sodass die Planungssicherheit bei den potenziellen Zuwendungsempfängern, seien es private Investoren oder kommunale Gebietskörperschaften, aus heutiger Sicht unverändert hoch einzuschätzen ist. Von der Zwischenevaluierung erwartet die Landesregierung aber deutliche Hinweise auf eine Optimierung des PROLAND-Programms, damit die Fördermittel noch zielgerichteter und wirksamer eingesetzt werden können.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 9 des Abg. Uwe Harden (SPD)
Im November 2002 hat die Landesregierung beschlossen, die Ausrichtung der Landesgartenschau 2006 der Stadt Winsen an der Luhe zu übertragen. Winsen hat sich in einem Wettbewerb mit einem überzeugenden Konzept gegen harte Konkurrenz durchgesetzt. Diese Entscheidung der Landesregierung hat in Winsen eine unglaubliche Aufbruchstimmung erzeugt, die insbesondere der Innenstadt neue Perspektiven bieten soll.
Winsen hatte mit der Aufgabe des BGSStandortes ein erhebliches Konversionsproblem zu lösen, in dessen Folge in der Innenstadt Leerstandsprobleme auftauchten. Mit der Landesgartenschau käme die Luhestadt der Lösung ein gutes Stück entgegen. Nun verlautet gerüchteweise aus der Landesregierung, dass die Landesgartenschau 2006 zu den Streichvorschlägen des Landwirtschaftsministers gehört.
1. Teilt sie meine Meinung, dass die Landesgartenschau 2006 unverzichtbar für die Profilierung Niedersachsens als Kleinod im gärtnerischen Bereich ist?
2. Teilt sie ferner die Meinung, dass die von der alten Landesregierung zugesagten Mittel in Höhe von maximal insgesamt 5 Millionen Euro notwendig sind, um das vorgelegte Konzept zu verwirklichen?
3. Hält sie an der der Stadt Winsen zugesagten Ausrichtung der Landesgartenschau 2006 ohne finanzielle Abstriche fest?
Der Abgeordnete Harden führt aus, welcher städtebauliche Entwicklungsschub mit der Vergabe der Landesgartenschau 2006 an die Stadt Winsen an der Luhe zu erwarten ist. Seitens der Landesregierung sei nun gerüchteweise zu hören gewesen, dass die Streichung der Landesgartenschau 2006 Bestandteil meiner Einsparungspläne ist.
Der Sachstand zur Durchführung der Landesgartenschau in Winsen an der Luhe im Jahre 2006 ist gegenüber der Situation vor dem Regierungswechsel unverändert. Wir haben es mit einer von der alten Landesregierung initiierten Maßnahme zu tun, für die zum Zeitpunkt der Vergabe keine haushaltsmäßige Absicherung vorlag. Für die Förderung einer Landesgartenschau im Jahre 2006 wurden im Haushalt 2003 niemals Mittel eingestellt. Demnach kann im Haushalt auch nichts gestrichen werden, wenn gar nichts zu streichen da ist.
Trotz einer für die Stadt Winsen an der Luhe schwierigen Situation kann ich Ihnen versichern, dass die neue Landesregierung einer Durchführung der Landesgartenschau positiv gegenübersteht und bemüht ist, die Finanzierung im Rahmen der ordnungsgemäßen Haushaltsaufstellung für 2004 sicherzustellen. Es gibt derzeit keine Überlegungen der Landesregierung, die Durchführung der Landesgartenschau im Jahre 2006 aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes nicht zu realisieren.
Zu 1: Niedersächsische Landesgartenschauen sind ein gelungenes Beispiel dafür, wie die Stellung des heimischen Gartenbaus, eines wichtigen Sektors unseres Mittelstandes, gestärkt werden kann. Sie bieten der Gartenbauwirtschaft, einem Sektor mit über 7 000 mittelständisch organisierten Betrieben und rund 50 000 Beschäftigten, eine hervorragende Plattform, um ihre Leistungsfähigkeit, Kreativität und Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Eine Landesgartenschau ist für die ausrichtende Stadt ein wichtiges Instrument für eine zukunftsorientierte Grünflächenplanung und Stadtentwicklung und trägt in besonderem Maße zur Förderung der Gartenkultur und der Gartenbauwirtschaft in Niedersachsen bei.
Darüber hinaus bündeln Gartenschauen wirtschaftliche Maßnahmen in Städten und Regionen und wirken somit als Motor für verschiedene Projekte im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich. Sie lösen zahlreiche Investitionen aus und fördern damit den Mittelstand und die regionale Wirtschaft.
Zu 2: Wie eingangs erwähnt, konnte die alte Landesregierung gegenüber der Stadt Winsen an der Luhe überhaupt keine rechtlich verbindliche Zusage über Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal 5 Millionen Euro geben, da keine haushaltsrechtliche Absicherung bestand. In Anbetracht des überzeugenden Konzeptes der Stadt Winsen an der Luhe und im Vergleich zu den in Bad Zwischenahn mit der Durchführung der Landesgartenschau 2002 ausgelösten positiven volkswirtschaftlichen Effekten erscheint die Höhe der maximal vorgesehenen Fördermittel gerechtfertigt.
Zu 3: Die neue Landesregierung ist intensiv bemüht, die Finanzierung der Landesgartenschau 2006 in der Stadt Winsen wie geplant sicherzu
stellen. Die Maßnahme ist im Gesamtkontext der Landesfinanzen zu sehen. Die vorgesehenen Mittel werden Gegenstand der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2004 und die neue Mipla sein.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Heidi Merk (SPD)
Dem Göttinger Tageblatt vom 1. April 2003 war zu entnehmen, dass sich die neue Sozialministerin für ein Familiengeld ausspreche und dies in verschiedenen Staffelungen eingeführt werden solle.
1. Welche zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Überlegungen zur Einführung des Familiengeldes bestehen seitens der Landesregierung?
2. Mit welchem finanziellen Volumen muss dabei in Niedersachsen gerechnet werden, und wie soll die zeitliche und finanzielle Staffelung aussehen?
3. Sollte es sich um eine Überlegung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland handeln, wann wird danach die Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten?
Für unsere Gesellschaft ebenso wie für den Einzelnen ist und bleibt die Familie von zentraler Bedeutung. Alle Studien belegen dies. Die Familie ist in den Medien und der gesellschaftlichen Debatte präsent wie lange nicht.
Allerdings ist es oft schwierig - insbesondere für Frauen -, Familie und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Zu den notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit gehören sowohl finanzielle Gerechtigkeit durch Einführung eines Familiengeldes als auch das Vorhandensein vielfältiger bedarfsgerechter Betreuungsangebote und eine familienfreundliche Arbeitswelt.
Viele kinderreiche Familien und Alleinerziehende sind wegen ihrer Kinder auf Sozialhilfe angewiesen. Familien müssen materiell gestärkt werden. Wir brauchen eine neue Prioritätensetzung zugunsten der Familie. Ich weiß: Das geht nicht von
heute auf morgen. Die Niedersächsische Landesregierung beteiligt sich deshalb an den Überlegungen einer stufenweisen Einführung eines Familiengeldes, das das bisherige Kindergeld und das bisherige Erziehungsgeld ersetzen könnte. Eine einheitliche Leistung sollte an die Stelle des inzwischen unübersichtlichen Systems der Familienförderung treten.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 der Abg. Hans-Joachim Janßen, Meta Janssen-Kucz, Dorothea Steiner (GRÜ- NE)
Mit Datum vom 4. Juli 1994 wurde zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Umweltverbänden BUND, NABU und der Umweltstiftung WWF eine Vereinbarung getroffen, die ökologische Situation des EmsDollart-Raumes zu verbessern.
Im § 2 dieser Vereinbarung sichert die Niedersächsische Landesregierung u. a. zu, sich beim Niedersächsischen Landtag nachdrücklich für eine Zustiftung zur Niedersächsischen Umweltstiftung einzusetzen mit dem Ziel, innerhalb von zehn Jahren einen Zustiftungsbetrag von 10 Millionen DM zu erreichen.
In ihrer Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Steiner (Drs. 14/3300) vom 25. April 2002 führt die Landesregierung u. a. aus, zur Errichtung einer Zustiftung zur Niedersächsischen Umweltstiftung seien die Verhandlungen zwischen dem Umwelt-, Finanzund Wirtschaftsministerium noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt worden. Die Landesregierung werde dies „...aber im Zuge der Aufstellung des nächsten Haushalts zum Gegenstand der Beratungen machen“.