Wir werden deshalb Ihren Änderungsanträgen, die Sie uns hier heute kurzfristig vorgelegt haben, nicht zustimmen.
Wie isoliert die SPD-Landtagsfraktion bei diesem Thema mittlerweile ist, mag abschließend folgendes Zitat deutlich machen - ich zitiere wörtlich -:
„Weder Personalstärke noch Qualifikation oder Gruppengröße stehen zur Diskussion. Es geht vielmehr um bauliche Standards, und die wollen wir nicht verschlechtern, sondern möglichst verbessern, und zwar abgestimmt mit den Eltern und Erzieherinnen und den Ratsgremien. Wir gewinnen“
Das erklärte am 21. Oktober 2005 in der Landeszeitung der Lüneburger Oberbürgermeister Ulrich Mädge, SPD. - Herzlichen Dank.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Guter Mann! - Heiterkeit bei der CDU - Bernd Althusmann [CDU]: Können Sie das wieder aus dem Protokoll streichen? Sonst liest der das noch! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Wenn Sie wieder ein bisschen ruhiger sind, kann ich die nächste Rednerin aufrufen. Das ist nämlich Frau Rübke von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Dass der Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg ein guter Mann ist, wissen wir schon sehr lange; denn er gehört zu unserer Familie, nicht zu Ihrer.
- Herr McAllister, über Ihre Verwandten rede ich auch noch nicht. Aber vielleicht kommen wir noch dazu.
Wenn es darum geht, unsachgemäße Ausdehnung von Bürokratie abzubauen sowie immer komplizierter und ineffizienter werdende Arbeitsabläufe im öffentlichen Dienst zu deregulieren,
auch wenn es darum geht, Entlastungen für Bürger und Bürgerinnen, Wirtschaft und Kommunen zu schaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird in einem kleinen Rahmen ein Beitrag hierzu geleistet. Darum stimmen wir in einzelnen Punkten der Vorlage auch zu. Allerdings ist uns durch die Anhörung, insbesondere durch die Stellungnahme der Spitzenverbände, deutlicher geworden, dass die vorgesehene dreijährige Erprobungsfrist für eine ernsthafte Erprobung und Überprüfung zu kurz ist und deshalb auch nur eine begrenzte wissenschaftliche Bewertung erfolgen könnte. Eine fünfjährige Modellphase halten wir daher für gerechtfertigt.
Um dem Gesetzentwurf aber in seiner Gesamtheit zustimmen zu können, fordern wir die Mehrheitsfraktionen auf: Streichen Sie die §§ 3 Nr. 1 und 4 Nr. 2 - oder deutlicher gesagt, damit es keine Missverständnisse gibt: Hände weg vom Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz und vom Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz!
Als die Fraktionen von CDU und FDP diesen Gesetzentwurf im Juni dieses Jahres eingebracht haben, habe ich bereits einige kritische Bemerkungen zu Form und Sprache der Vorlage gemacht; ich werde sie nicht wiederholen. Dank des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sind diese unkorrekten Passagen, die teilweise von jeder Sachkenntnis, Fachlichkeit und Begrifflichkeit getrübt waren, in der Vorlage beseitigt worden. Ich weiß gar nicht, wie oft wir heute dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst herzlichen Dank sagen.
Ich habe lange überlegen müssen, ob der kommunale Handlungsspielraum erweitert wird, wenn erzwingbare Mitbestimmungsrechte wegfallen. Eine Antwort darauf habe ich weder von der CDU noch von der FDP noch von den angehörten Spitzenverbänden bekommen, aber an anderer Stelle eine bemerkenswerte Feststellung erhalten: Das Niedersächsische PersVG gibt es seit April 1994. Aber erst jetzt stellt der Landrat des Kreises Emsland fest, dass die Mitglieder seines Kreisausschusses überfordert wären, die Bildung einer
Was ist denn das für ein Vertrauens- und Kompetenzbeweis eines hauptamtlichen Landrates gegenüber den ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten?
Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht: Beteiligungsrechte der Beschäftigten sind ein wichtiges Mittel zur Wahrnehmung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentwicklung in der Dienststelle. Sie wurzeln in Sozialstaatsgedanken und gehen auf Vorstellungen zurück, die auch den Grundrechtsverbürgungen der Artikel 1, 2 und 5 des Grundgesetzes zugrunde liegen.
„Der Gesetzentwurf schafft in verschiedener Hinsicht unterschiedliches Recht für Bürger, die innerhalb der Modellkommunen leben, und Bürger, die außerhalb dieser Kommunen leben. Beispielsweise gelten für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes,“
„die nicht in den Modellkommunen beschäftigt sind, weitergehende Beteiligungsrechte des Personalrates als für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in den Modellkommunen beschäftigt sind.... Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch Vor
schriften, die zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern führen, die zugleich ihre Freiheitsrechte wahrnehmen wollen.“
(Jörg Bode [FDP]: Und weiter? - Bernd Althusmann [CDU]: So kom- men wir nie voran! - Ulf Thiele [CDU]: Oje!)
Das Niedersächsische PersVG, Herr Thiele, war und ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Modernisierung insbesondere der Kommunalverwaltungen; denn ohne eine ausgewogene Partnerschaft zwischen Dienststelle und Beschäftigten wäre dieses Ziel nicht erreicht worden. Das hat das Vertrauen zwischen Beschäftigten zu ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn wesentlich verbessert. Eine bürgerorientierte Verwaltung kann nur dann effektiv arbeiten
- Herr Biallas, wenn Sie da wären, wäre das natürlich nicht so! -, wenn die Beschäftigten mit in die Verantwortung genommen werden. Das geht aber nur, wenn sie mitbestimmen und mitentscheiden können. Das heißt, Mitbestimmung bedeutet auch immer eine Verbesserung des Arbeitsklimas und der Motivation.
Wenn Personalräte nicht bestimmt hätten, nicht angeregt hätten, es nicht nach vorn gebracht hätten, dann würde in den kommunalen Amtsstuben immer noch der Amtsschimmel wiehern.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass in den Modellkommunen die räumlichen Mindeststandards für die Betriebserlaubnis von Kitas weitestgehend aufzuheben sind. Bringen Sie, meine Herren von der CDU, jetzt nicht - -