Tagesordnungspunkt 1: Feststellung von Sitzverlusten gemäß Artikel 11 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes a) Antrag des Präsidenten des Niedersächsischen Landtages - Drs. 15/2285 - b) Antrag des Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Drs. 15/2314
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre dazu keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer dem Antrag in der Drucksache 2285 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer dem Antrag in der Drucksache 2314 seine Zustimmung geben will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Die Abgeordneten Sigmar Gabriel, Thomas Oppermann und Carsten Lehmann sind damit aus dem Landtag ausgeschieden. Ich danke ihnen im Namen des Niedersächsischen Landtages für die geleistete Arbeit und wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute. Nach Lage der Dinge haben es alle drei ja auch nötig.
a) Planungsverfahren beschleunigen Wirtschaft in Niedersachsen stärken - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/2336
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das deutsche Planungsrecht ist über Jahre wild gewuchert. Seine stark verzweigten Verästelungen verzögern oder verhindern häufig eine dringend erforderliche Landesentwicklung. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes gegenüber dem europäischen Ausland geschwächt. Wir wollen, dass sich das jetzt endlich ändert.
Ein entscheidendes Problem ist: Auf der einen Seite werden umwelt- und naturschutzrechtliche Regelungen derzeit mit oberster Priorität und sehr zeitaufwändig bis ins kleinste Detail durchgeprüft, auf der anderen Seite wird weiteren Kriterien wie der wirtschaftlichen Entwicklung, der Schaffung von Arbeitsplätzen oder auch Wohngebietsentlastungen nicht der erforderliche Stellenwert eingeräumt. Hier müssen wir zukünftig dringend neue Maßstäbe setzen.
Unser Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Infrastrukturprojekte von überregionaler und nationaler Bedeutung, die nachweislich die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes stärken und tausende neuer Arbeitsplätze schaffen, künftig in einem vereinfachten Verfahren umgesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, dieses Thema hat die Politik bereits vor 15 Jahren erkannt. Seit Dezember 1991 gilt für den Bereich der neuen Länder das so genannte Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz und damit ein örtlich und zeitlich begrenztes Sonderplanungsrecht. Die neuen Länder haben in den letzten 14 Jahren sehr gute Erfahrungen mit diesem Sonderrecht gemacht, gerade bei Verkehrsprojekten mit überörtlichem verkehrlichen Nutzen. So gilt nur in den neuen Ländern die Sonderregelung, dass der Rechtsweg für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht beschränkt ist. Das schafft Rechtssicherheit, führt zu schnelleren Verfahren und bedeutet auch einen Investitionsvorteil für die neuen Länder. Meine Damen und Herren, was wir wollen, ist, dass dieses Sonderplanungsrecht Ost nach 14 Jahren für das gesamte Bundesgebiet und damit auch für uns in Niedersachsen gilt.
Eine Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus der letzten Wahlperiode mit genau diesem Ziel, nämlich der Rechtsangleichung zwischen West und Ost, fand vorerst keine Unterstützung im Parlament. Allerdings hat es in der Folge der Diskussion eine Initiative von Bundesverkehrsminister Stolpe gegeben, der dann doch einen zaghaften Gesetzgebungsversuch unternommen hat, mit dem er bei den Sozialdemokraten im Bundestag zwar auf Zustimmung stieß, aber vor allem bei den Grünen seine Probleme bekam. Stolpes Schritt war ein Schritt in die richtige Richtung. Er blieb aber hinter dem, was Deutschland und vor allem wir in Niedersachsen mit unseren strategischen Verkehrsachsen brauchen, zurück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt gibt es ermutigende Signale aus Berlin. Union und SPD haben sich im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, den Gesetzentwurf aus der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages aufzugreifen und im Laufe des Beratungsverfahrens um wesentliche Aspekte zu ergänzen. Beruhigend ist, dass die Grünen dieses Vorhaben diesmal im Gegensatz zur letzten Legislaturperiode nicht mit ihrer Bedenkenträgerei werden kippen können.
Es geht um wesentliche Aspekte, die noch eingearbeitet werden sollen. Genau diese wesentlichen Aspekte sind Gegenstand einer Bundesratsinitiative unseres Nachbarlandes Hessen. Die Hessische Landesregierung hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem sich der Bundesrat in den nächsten Wochen befassen wird. Der Gesetzentwurf greift genau diese wesentlichen Aspekte, um die es jetzt in den Koalitionsverhandlungen in Berlin geht, auf.
Ich möchte die wichtigen Ziele des hessischen Gesetzentwurfes nennen. Das ist ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket; ich will kann nur einige wenige Punkte nennen. Erstens: Wegfall des Raumordnungsverfahrens zugunsten einer landesplanerischen Stellungnahme. Das bringt Expertenschätzungen zufolge eine Zeitersparnis von bis zu drei bis vier Jahren.
Zweitens. Das so genannte Abweichungsverfahren von Regionalplänen wird gleichzeitig mit dem Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das bringt nochmals eine Zeitersparnis von mehr als einem Jahr.
Drittens. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll nur noch an ganz bestimmte Schwellenwerte und Kriterien gebunden werden; ansonsten findet eine UVP nicht statt.
Viertens - das ist etwas, was für uns in Niedersachsen besonders wichtig ist, weil wir viele planfestgestellte Ortsumgehungen haben -: Die Hessen schlagen vor, dass die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen von jetzt fünf auf zehn Jahre verlängert werden soll. Das ist eine absolut sinnvolle Forderung.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion bittet daher die Landesregierung, wohlwollend zu prüfen, ob sich Niedersachsen dieser hessischen Bundesratsinitiative anschließen kann.
Abschließend: Wenn Deutschland nicht noch weiter zurückfallen will, wird es Zeit, unser in der Tat wild gewuchertes Planungs- und Genehmigungsverfahrensrecht auf ein vernünftiges und vor allen Dingen international vergleichbares Niveau zurechtzustutzen. Mit den beiden wichtigen Infrastrukturvorhaben Küstenautobahn A 22 und A 39 gibt es in Niedersachsen zwei herausragende Projekte, denen ein vereinfachtes und beschleunigtes Planungsverfahren schnell zugute kommen würde.
Allein für diese beiden Strecken lohnt sich eine Verständigung auf Bundesebene. Zumindest in diesem Bereich stellt die große Koalition eine echte Chance dar, die wir mutig und tatkräftig nutzen sollten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer möchte nicht die Planung und Realisierung beschleunigen? - Es besteht ein großer
Konsens, bereitgestellte Mittel insbesondere im investiven Bereich auch zügig einzusetzen, um die Wirtschaft zu stärken, die Beschäftigung zu sichern und notwendige Verbesserungen der Infrastruktur auf Straße, Schiene oder Wasserstraße in Niedersachsen voranzubringen. Zunächst jedoch ist entscheidend, dass genügend baureife Planungen vorliegen, um die Investitionsquote des Landes Niedersachen insbesondere im Bereich der Infrastruktur voll auszuschöpfen. Dazu ist es weiter notwendig, vor Ort einen möglichst großen Konsens über die jeweilige Maßnahme zwischen Betroffenen und Beteiligten herzustellen, damit nicht Klagen und Einsprüche die Realisierung unnötig verzögern.
Beim Bundesfernstraßenbau und bei neuen Schienentrassen ist die entsprechende Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der betroffenen Menschen gleichwertig zu Umwelt- und Naturschutzfragen zu lösen. Wir brauchen in der Tat mehr Planungsbeschleunigung für ganz Deutschland. Das heißt: Wir brauchen mehr als nur eine Verlängerung der derzeit nur im Osten gültigen Regelungen. Wir benötigen schnellere Verkehrsplanungen in allen Bundesländern.
Das von der derzeitigen Bundesregierung bereits beschlossene Planungsbeschleunigungsgesetz bündelt alle positiven Erfahrungen, die wir in den neuen Ländern gemacht haben. Es ergänzt sie um weitere Regelungen zur Vereinfachung und überträgt sie auf ganz Deutschland. Dies wird künftig alle Verkehrsplanungen erheblich beschleunigen. Die von uns angestrebte Regelung ist im Juni vom Bundesrat ausdrücklich begrüßt worden. Insofern rennen Sie, Herr McAllister, hier offene Türen ein. Die Bundesregierung hat also alles getan, damit das Planungsbeschleunigungsgesetz vom Parlament zügig beraten werden kann.
Es könnte bei weiterer zügiger Beratung Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Damit wäre sichergestellt, dass das, was sich bei der Realisierung der Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ bewährt hat, für ganz Deutschland gelten kann. Damit ist ein großer Schritt zum Bürokratieabbau und zu Vereinfachungen bei der Planung bis hin zur Realisierung wichtiger Baumaßnahmen nicht nur in den neuen Ländern gesichert.
beiten zur Vorbereitung von Baumaßnahmen - auch Vereine müssen ihre Stellungsnahme innerhalb einer Frist von z. B. zwei Wochen vorbringen -, Verzicht auf bestimmte Erörterungstermine, Ermittlungserleichterungen bei abwesenden Grundstückseigentümern und die Verkürzung des Instanzenweges mit einem Beschleunigungseffekt von eineinhalb Jahren.
Insbesondere im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wird hiermit ein nicht zu übersehender Standortnachteil Deutschlands gegenüber anderen Standorten abgebaut. Wir haben bereits die Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ - die in der Tat für das ganze Land bedeutsam sind - beschleunigt, indem wir den Instanzenzug beschränkt haben. Hier ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. Das hat zu einer Beschleunigung von einem Jahr bis eineinhalb Jahren geführt. Dadurch können 22 Schienenvorhaben, 60 Straßenbauprojekte und sechs Wasserstraßenvorhaben deutlich schneller realisiert werden. Mit diesen Maßnahmen können wir auch private Investoren anlocken. Ich zitiere den Bundesverkehrsminister: Höhere Planungssicherheit und beschleunigte Entscheidungsprozesse sind auch entscheidende Kriterien für private Investoren, um Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stellen. - Wichtig ist, dass Planungsabläufe und -zeiten verkürzt werden, dass jedoch gleichzeitig Bürgerbeteiligungen sichergestellt und Umweltstandards nicht eingeschränkt werden. Mir ist es deshalb wichtig zu sagen, dass im Bereich der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren das Gleiche gelten muss wie bei der Modernisierung des Arbeitsmarktes oder dem Umbau des Sozialstaates.
Die notwendigen und auch von uns gewünschten Schritte zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung der Verfahren dürfen in keinem Fall einen Vorwand darstellen, um unliebsame Beteiligungsrechte von Bürgern und Umweltverbänden zu beseitigen. Diese müssen erhalten werden, weil sie für die Akzeptanz von Baumaßnahmen unerlässlich sind. Die Verantwortung für die Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen liegt aber nicht alleine beim Bund, sondern auch das Land ist in der Pflicht, das Seine zu tun, um die Umsetzung von Investitionsprojekten zu beschleunigen. Hierzu zählt die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für die Planung,
aber auch für den Bau und die Unterhaltung von Landesstraßen und Radwegen. Immer neue Kürzungen in dem eh schon auf ein Minimum abgeschmolzenen Landesstraßenbauplafonds sind hier eindeutig der falsche Weg. Wer die Forderung aufstellt, die Wirtschaft in Niedersachsen stärken zu wollen, dem kann dies nicht mit der niedrigsten Investitionsquote aller Bundesländer in der Geschichte des Landes gelingen.
Herr Minister Hirche, Sie haben es selbst in der Hand. Lassen Sie sich nicht jedes Jahr wieder vom Finanzminister über den Tisch ziehen!
Vielen Dank. - Bevor ich Herrn Kollegen Hagenah das Wort erteile, möchte ich die Redner darauf hinweisen, dass die Uhr am Rednerpult ausgefallen ist. Deshalb gab es ein bisschen Irritationen. Wenn ich einmal „Ping“ mache, dann haben Sie noch eine Minute Redezeit. Wenn ich „Ping-Ping“ mache, haben Sie nichts mehr.