Protocol of the Session on June 22, 2005

Das mag ja im Einzelfall sinnvoll sein, aber es widerspricht dem, was Sie, Herr Möllring, zu Beginn Ihrer Amtszeit in einer Regierungserklärung ausgeschlossen haben. Sie haben damals die SPD-Fraktion gescholten und ihr vorgeworfen, sie arbeite immer mit Schattenhaushalten. „So etwas machen wir nie im Leben“, haben Sie gesagt.

(Zurufe von der CDU)

Herr Wenzel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rickert?

Nein, ich möchte zu Ende sprechen. - Das mag zwar legal sein, aber das ist vor dem Hintergrund der Rede, die Sie hier gehalten haben, nicht immer legitim. Deshalb wollen wir gern wissen, welche zusätzliche Kredite im Einzelfall aufgenommen werden. Diesem Zweck dient unser Änderungsantrag. Sie brauchen eigentlich gar nicht über Ihren Schatten zu springen; denn unsere Forderung entspricht dem, was vor zwei Jahren schon einmal in Ihrer Regierungserklärung stand.

(Bernd Althusmann [CDU]: Sie sollten mal über Ihren Schatten springen!)

Komischerweise gilt das heute nicht mehr, und das verwundert dann doch etwas.

Wir mussten Ihnen bei der Reparatur dieses Gesetzentwurfs ein wenig helfen. Das haben wir gern getan, weil etwas Besseres dabei herausgekommen ist. Aber eine Frage ist wegen der kurzen Beratungszeit trotzdem offen geblieben, nämlich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Förderaufgaben in zwei Instituten zu erledigen, oder ob man es, wie in vielen anderen Bundesländern, nicht besser in einem Institut tut, wodurch es noch mehr Synergieeffekte gäbe.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das hat er doch ausführlich erläutert!)

Die Frage ist jetzt ohnehin nicht mehr zu klären; wir haben nun zwei Institute und müssen sehen, wie wir damit wirtschaften. Auf jeden Fall gibt es keinen Grund, von Ihrer Seite her mit solchem Hochmut über diese Gesetzesberatung herzuziehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Wilhelm Heidemann [CDU]: Mit Demut reden wir darüber!)

Nächster Redner ist Herr Möhrmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Möllring, ich stelle fest, dass Sie auf Ihre damaligen Aussagen als Oppositionspolitiker nicht eingegangen sind. Es scheint Ihnen zumindest peinlich zu sein. Das ist schon ein Fortschritt.

Meine Damen und Herren, noch eine zweite Bemerkung: Es ist in der Tat so, dass uns dieser Gesetzentwurf am 24. Mai und nicht schon im April vorgelegt worden ist. In der Tat wurde dann die Zeit sehr knapp, weil wir unbedingt das heutige Plenum erreichen mussten.

Herr Minister, eines kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen: Sie hatten in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht vorgesehen, dass der Landtag in irgendeiner Form mit der Frage der Übernahme neuer Aufgaben durch die LTS befasst wird;

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Richtig!)

denn Absatz 2 Nr. 1 ist erst im Verlauf der Beratung im Haushaltsausschuss durch Ihre Fraktion und durch die anderen Fraktionen sowie durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Von daher ist Ihr Visier doch nicht so offen gewesen. Das wollte ich doch noch festhalten, damit hier keine Legenden entstehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Ich rufe auf:

§ 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer will ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

§ 2 - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

§ 3. - Unverändert.

§ 4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dies so beschlossen.

§ 4/1. - Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Grünen in der Drucksache 2054 vor. Wer stimmt ihm zu? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das Letzte war die Mehrheit.

§ 5. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dies ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke schön. Gegenstimmen? - Danke schön. Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist somit beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1940 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - 15/2002

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme.

Berichterstatterin ist Frau Vogelsang. Ich erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2002, dem Gesetzentwurf und damit auch dem Ihnen vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung wird von den Ausschussmitgliedern der Fraktionen der CDU und der FDP getragen; die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen haben dagegen gestimmt. Dieser Empfehlung hat sich auch der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit demselben Stimmverhältnis angeschlossen.

Die Ausschussberatungen über den direkt überwiesenen Gesetzentwurf begannen mit dessen Einbringung durch die Staatskanzlei in der öffentlichen Erörterung. Der Regierungsvertreter fasste die Inhalte des Änderungsstaatsvertrages in fünf Punkten zusammen. Einerseits gehe es dabei um notwendig gewordene Anpassungen von Regelungen an den Rundfunkstaatsvertrag bzw. an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Außerdem habe sich Niedersachsen für eine stärkere Berücksichtigung der Belange der norddeutschen Regionen eingesetzt. Drittens sei um Änderungen hinsichtlich der Gremienzusammensetzung verhandelt worden; dabei hätten die Vertragsländer ausweislich der Protokollnotiz grundsätzlich Einigkeit über eine Verkleinerung des Rundfunkrats erzielt. Durch die Ergänzung des Verwaltungsrats um Vertreter der Regierungen der Vertragsländer würden sowohl die Informationsmöglichkeiten des NDR als auch die der Landesregierungen verbessert. Außerdem wies der Vertreter der Staatskanzlei auf die erweiterten Prüfungsrechte zugunsten der Rechnungshöfe für Tochtergesell

schaften des NDR und auf die in einer weiteren Protokollnotiz angesprochene Erweiterung barrierefreier Rundfunkangebote hin.

Der Sprecher der CDU-Fraktion begrüßte die vorliegenden Änderungen des NDR-Staatsvertrages und bewertete sie als eine Stärkung des Norddeutschen Rundfunks, die zugleich auch im Interesse der Zuschauer und der Regionen liege. Diese positive Bewertung werde auch vom NDR und von Landesregierungen mit anderer politischer Zusammensetzung geteilt.

Die Ausschussvertreter der SPD erklärten, dass die Landesregierung mit weitergehenden Vorstellungen, die sie mit ihrer politischen Initiative verbunden habe, z. B. hinsichtlich der Gremienbesetzung, gescheitert sei. Die vorliegende Änderung zur Berücksichtigung der Regionen in den Programmen falle aus rechtlicher Sicht eher dürftig aus. Im Übrigen äußerte ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion sein Unverständnis über die rechtstechnischen Mängel bezüglich der Anpassung des Vertragswerks an den Rundfunkstaatsvertrag.

Das Ausschussmitglied der Grünen sah in dem Vertragswerk auch positive Aspekte, z. B. hinsichtlich der erweiterten Prüfungsrechte der Rechnungshöfe, erblickte aber einen Widerspruch zwischen dem Bestreben zur stärkeren Berücksichtigung der Regionen im Programm und der kürzlich erfolgten Teilablehnung der Sachverständigenempfehlung zur Höhe der Rundfunkgebühr.

Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion erklärte, dass der vorliegende Staatsvertrag aus der Sicht der Gebührenzahler als Fortschritt zu bewerten sei, und sprach sich für eine weitere Verkleinerung des Rundfunkrats unter dem in der Protokollnotiz umschriebenen Rahmen von 45 bis 48 Mitgliedern aus.

(Glocke der Präsidentin)

- Ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin. Aber ich meine, dieser Sachverhalt ist so wichtig, dass alle ihn zur Kenntnis nehmen sollten.

Die Vertreter der Staatskanzlei räumten ein, dass die rechtstechnische Anpassung an den Rundfunkstaatsvertrag nicht in allen Punkten gelungen sei, hielten dies allerdings rechtlich für unschädlich, weil der Rundfunkstaatsvertrag auch für den NDR seine Geltung behalte. Es sei beabsichtigt, insoweit im Rahmen der anstehenden weiteren

Überarbeitung des NDR-Staatsvertrages Nachbesserungen vorzusehen.

Damit bin ich am Schluss meines Berichts angekommen. Ich bitte Sie namens und im Auftrag des federführenden Ausschusses für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung und gleichzeitig zu dem Ihnen vorliegenden Staatsvertrag. - Ich danke Ihnen.

Erster Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Ministerpräsident Wulff.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben den Änderungsvertrag zum NDR-Staatsvertrag im Ausschuss intensiv beraten. Er ist von allen vier Landeskabinetten mehr oder weniger gebilligt worden eigentlich sogar von fünf Landeskabinetten. Denn wir haben ja im Wesentlichen mit der alten SPD/Grünen-Landesregierung in Schleswig-Holstein verhandelt. Die neue schleswig-holsteinische CDU/SPD-Landesregierung hat sich dem Ergebnis ebenso angeschlossen wie die SPD/PDS-Regierung Mecklenburg-Vorpommerns, die CDU-Regierung in Hamburg und die CDU/FDP-Regierung in Niedersachsen. Wir hatten dort überall zustimmende Voten und erwarten diese im Grundsatz auch von allen vier Bürgerschaften und Länderparlamenten.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Sie über die wesentlichen Inhalte des Änderungsstaatsvertrages zu informieren. Dabei möchte ich mich vor allem auf die Regionalisierung und die Transparenz konzentrieren.

Wir waren von Anfang an der Überzeugung, dass die Berichterstattung aus den Flächenländern mit ihren zahlreichen historisch, politisch und wirtschaftlich definierten Regionen verbessert werden muss. Die Einschaltquote bei diesen Sendungen in Schleswig-Holstein, Hamburg oder MecklenburgVorpommern ist natürlich im Verhältnis zu anderen Programmen viel höher, weil man dort eine viel intensivere Regionalisierung betreiben kann. In Schleswig-Holstein interessiert man sich für alle Nachrichten aus Schleswig-Holstein, weil es ein überschaubares Land ist, während es in Niedersachsen, dem zweitgrößten Flächenland, im

Nordwesten oder Südosten des Landes durchaus unterschiedliche Interessenlagen gibt.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich, dass die Position der Landesfunkhäuser, vor allem des Landesfunkhauses Hannover, gestärkt wird und dass das den NDR charakterisierende föderale Prinzip unterstrichen wird. Wir sind vor allem darüber froh, dass wir nicht nur die Zeit von 18 Uhr bis 18.15 Uhr und von 19.30 Uhr bis 20 Uhr, sondern auch die Zeit von 18.15 Uhr bis 18.45 Uhr zukünftig in der Verantwortung der Landesfunkhäuser gestalten bzw. in dieser Zeit senden können. Das ist eine erhebliche Verbreiterung der Sendemöglichkeiten, nämlich von 45 Minuten auf 75 Minuten. Ich meine, dass diese halbe Stunde eine echte Chance bietet, die Niedersachsen aus Niedersachsen bzw. von Hannover noch besser zu erreichen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Staatsvertrag ermöglicht erstmals die Subregionalisierung nicht nur in den Hörfunkprogrammen, sondern auch in den Fernsehlandesprogrammen. Am Beispiel des erfolgreichen NDR 1 Radio Niedersachsen können jetzt auch im Fernsehbereich zusätzliche Fenster für Regionen geschaffen werden. Das lässt neue Technik wie DVB-T zu. Aufgrund jüngster Schreiben des NDR-Intendanten sind wir guten Mutes, dass demnächst weitere Regionen, wie beispielsweise die Region Göttingen und die Region Osnabrück, wahrscheinlich mit DVB-T erschlossen werden. Das war ein gemeinsames Anliegen des gesamten Landtages.