Die Räumlichkeiten der Bildungsmaßnahme PRISMA wurden grundsaniert. Fenster und Türen, die Elektroinstallation und die Nassbereiche (Toi- letten und Waschgelegenheiten) wurden erneuert. Darüber hinaus ist in dem Gebäude ein neuer Schulungsraum erstellt worden.
Die Räumlichkeiten der Bauunterhaltung sind ebenfalls im Umbau. Hier soll in diesem Jahr ein neues Büro entstehen. Fenster und Türelemente werden gerade erneuert.
Die Verwaltung befindet sich in der Sanierung. Die mit Einfachverglasung vorhandenen Tür- und Flurfensterbereiche wurden bereits erneuert. Die Toilettenanlagen sind saniert. Damen- und Herrentoiletten sind jetzt getrennt vorhanden. Eine behin
dertengerechte Toilette in der Verwaltung ist ebenfalls vorhanden. Türen wurden zum großen Teil erneuert. Die Kosten der Sanierung der Verwaltung betrugen ca. 100 000 Euro.
In den Vollzugshäusern wurde eine behindertengerechte Zelle mit entsprechendem Nassbereich mit einem Kostenaufwand von ca. 20 000 Euro eingerichtet. Die Gemeinschaftshafträume wurden renoviert, mit neuen Steckdosen versehen und neu ausgestattet.
Mit Erlass vom 11. April 2005 wurde der Vollstreckungsplan geändert. Gefangene aus den Amtsgerichtsbezirken Braunschweig, Helmstedt, Wolfenbüttel und Wolfsburg werden künftig in die JVA Braunschweig eingewiesen. Verurteilte mit einer Vollzugsdauer von über zwei bis dreieinhalb Jahren, die sich auf freiem Fuß befinden, werden bei einer Vorverbüßungszeit von mehr als zwölf Monaten in den geschlossenen Vollzug eingewiesen. Von dieser Neuregelung ist eine Entlastung der JVA Lingen-Damaschke um 50 bis 60 Gefangene zu erwarten.
des Finanzministeriums auf die Frage 41 der Abg. Heinrich Aller, Petra Emmerich-Kopatsch, KlausPeter Dehde, Renate Geuter, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner, Dieter Möhrmann und HansWerner Pickel (SPD)
Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 9. Februar 2005 über eine mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und den Finanzbehörden. Demnach müssen von der Justiz ermittelte Straftäter nur selten nachträgliche Steuern auf ihre illegalen Geschäfte entrichten. So würde es häufig versäumt, die hohen Gewinne aus Raub, Hehlerei, Korruption, Erpressung, Rauschgift- und Waffenhandel oder Zuhälterei nachträglich zu besteuern. Dies gehe aus
„Geraubte, erschwindelte, erpresste oder verborgene Vermögen sind genauso steuerpflichtig wie sauber verdientes Geld“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Die Mitarbeiter von Polizei und Staatsanwaltschaft sind gemäß § 116 der Abgabenordnung verpflichtet, ihre Erkenntnisse an die Steuerbehörden weiterzuleiten. Denen ist diese Norm jedoch häufig unbekannt. Der Grund hierfür liegt nach Ansicht des Bundesrechnungshofs darin, dass Polizeibeamte für die Verfolgung von Steuervergehen weder geschult seien noch in ihrer täglichen Arbeit in diese Richtung dächten.
Der Chef der deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, forderte die Politik zum Handeln auf. Die unzureichende Kooperation zwischen Justiz und Steuerfahndern führt nach Ansicht von Ondracek zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe.
2. Welche Schritte hat sie in den letzten zwei Jahre unternommen, um die Zusammenarbeit von Justiz- und Finanzbehörden zu verbessern?
3. Wie hoch schätzt sie die möglichen Mehreinnahmen, die durch eine engere Zusammenarbeit der Justiz- und der Steuerverwaltung für das Land zu realisieren wären?
Zu 1: Die Landesregierung beurteilt keine Pressemeldungen, die sich nicht auf Niedersachsen beziehen. Das allgemeine Fehlen flächendeckender Besteuerung von Einkünften aus kriminellen Delikten ist ein Allgemeinproblem, solange nicht alle Delikte aufgedeckt werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass es in Niedersachsen schwere Versäumnisse bei der Verbrechensbekämpfung nicht gibt und illegale Umsätze und Gewinne, soweit ermittelbar, auch besteuert werden.
Zu 2: Die Landesregierung hat insbesondere in den letzten zwei Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit der Justizund der Finanzbehörden weiter zu verbessern. So hat die Landesregierung die unter Federführung des Wirtschaftsministeriums seit 1998 eingerichtete Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, in der alle Behörden vertreten sind, die sich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung sowie den
damit verbundenen steuerrechtlichen Folgen widmen, weiter fortgeführt. In der Folge sind auch auf der unteren Verwaltungsebene regionale Koordinierungsgruppen initiiert worden. Diese Koordinierungsgruppen haben die Zusammenarbeit der mit der Verfolgung und Ahndung der illegalen Beschäftigung, Schwarzarbeit und des Leistungsmissbrauchs befassten Behörden weiter verbessert und die Bekämpfung in Niedersachsen deutlich effektiver gemacht. Außerdem konnte die Präventivwirkung durch das gemeinsame Auftreten in der Öffentlichkeit verstärkt werden.
Zur Verbesserung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit wurden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Verwaltungsbehörden durchgeführt, so auch im Frühjahr 2003 anlässlich des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit vom 23. Juli 2002.
Aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 hat eine spürbare Sensibilisierung für die Belange der beteiligten Verwaltungsbehörden eingesetzt. Es haben sich bereits verschiedene Initiativen ergeben. Die konkrete fallbezogene Zusammenarbeit wird dabei stetig verbessert.
Des Weiteren hat die Niedersächsische Landesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 30. November 2004 zugestimmt, das niedersächsische Landesprojekt zur verstärkten Bekämpfung der Geldwäsche, der Organisierten Kriminalität und anderer Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität durch die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen, bei dem die beteiligten Stellen der Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuer- und Zollfahndung eng vernetzt erfolgreich im Kampf gegen die am Gewinnstreben orientierte Kriminalität zusammenarbeiten, weiter fortzuführen und damit einer weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit Rechnung zu tragen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat zudem Anfang März 2004 über die Vorschrift des § 116 AO sämtliche ordentlichen Gerichte und Arbeitsgerichte sowie die Staatsanwaltschaften informiert und weitere Informationen zur praktischen Anwendung gegeben. Des Weiteren wurde eine Intensivierung der persönlichen Kontakte in der Praxis, die aufgrund von bereits erfolgter erfolgreicher Zusammenarbeit in Einzelfällen geknüpft wurde, an
Einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden einerseits und der Finanzverwaltung andererseits trägt die verstärkte Bekämpfung der Geldwäsche, der Organisierten Kriminalität und anderer Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität durch die Abschöpfung von Vermögenswerten Rechnung. Die Finanzverwaltung ist daran mit den vier Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen beteiligt, die je drei Mitarbeiter als Kontaktpersonen benannt haben.
Dahinter steht ein ganzheitlicher Ansatz der Kriminalitätsbekämpfung, der sowohl mit strafrechtlichen als auch mit steuerrechtlichen Mitteln erfolgt. Finanzverwaltung und Strafverfolgungsbehörden tauschen verfahrensbezogene Informationen aus, die für die jeweils andere Seite von Interesse sein können. Dabei werden den Steuerbehörden selbstverständlich auch steuerlich relevante Sachverhalte mitgeteilt.
Zu 3: Da der Landesregierung keine Erkenntnisse über zukünftige Gewinne aus Raub, Hehlerei, Korruption, Erpressung, Rauschgift- und Waffenhandel oder Zuhälterei vorliegen, können Mehreinnahmen durch eine mögliche Besteuerung oder durch Verfall nicht benannt werden. Annährend verlässliche Zahlen, wie viele Verbrechen in Niedersachsen in Zukunft geschehen werden, geschweige denn, wie viele davon aufgeklärt bzw. nachgewiesen werden können, kann die Landesregierung nicht schätzen. Im Übrigen Hinweis auf die Antwort zu 2.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 42 der Abg. Ulf Thiele und Jens Nacke (CDU)
Deutschland hat eine der niedrigsten Geburtenraten in Europa. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2003 auf je 1 000 Einwohner durchschnittlich 8,7 Geburten. Damit liegt Deutschland im weltweiten Vergleich für die Jahre 2000 bis 2005 bislang auf Platz 170 von 192 Vergleichsländern.
Deutschen Jugendinstitutes aus April 2004 durchschnittlich 1,9 Kinder. Realisiert wird dieser Kinderwunsch jedoch in vielen Fällen nicht: Deutschlands Akademikerinnen bleiben derzeit zu 43 % kinderlos. In allen Altersgruppen sind jeweils mehr Männer als Frauen kinderlos.
Die vergleichsweise schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird als eine der Hauptursachen dafür angesehen, dass sich Männer und Frauen trotz ihres Kinderwunsches nicht zur Gründung einer Familie entscheiden. Kinder aber sind unsere Zukunft und intakte Familien die Keimzellen des demokratischen Staates.
Die Landesverwaltung kann gegenüber ihren Bediensteten mit gutem Beispiel vorangehen und Männern wie Frauen solche Rahmenbedingungen einräumen, dass ihnen die Entscheidung für Familie und Kinder zumindest nicht erschwert wird, wenn sie weiter berufstätig sein wollen oder müssen.
1. Welche Einrichtungen und Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestehen bereits in der niedersächsischen Landesverwaltung?
2. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen, damit ihren Beschäftigten die Vereinbarkeit von Eltern- und Arbeitnehmerdasein erleichtert wird?
Die schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einer der Hauptgründe, einen vorhandenen Kinderwunsch nicht zu realisieren. Es ist deshalb eines der wichtigsten Vorhaben der Landesregierung, soweit wie möglich Hindernisse aus dem Weg zu räumen, um Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen Familien- und Berufsarbeit zu geben.
Der öffentliche Dienst hat hier eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft. Die Landesregierung hat deshalb gleich nach dem Regierungsantritt veranlasst, dass das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) novelliert und der Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit gelegt werden. Die neue Geschäftsordnung der Landesregierung schreibt in § 9 vor, dass in Kabinettsvorlagen immer die Auswirkungen der Kabinettsentscheidung auf Familien dargestellt werden müssen (Familien-TÜV). In § 2 verpflichtet sie sich dazu, bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen im Sinne des Gender Mainstreamings die Auswirkungen auf Frauen und Männer und auf Familien zu überprüfen.
Zu 1: Das NGG enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit. Wer Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreut, hat Anspruch auf eine flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit, wenn nicht überwiegende dienstliche Belange dem entgegenstehen (§ 14 NGG). Die Dienststellen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten genügend Teilzeitarbeitsplätze anzubieten (§ 15 NGG). Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen beruflichen Aufstiegs- und Fortbildungschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten. Auch aus der Inanspruchnahme der Elternzeit dürfen keine dienstlichen Nachteile entstehen (§ 16 NGG). Beurlaubte Beschäftigte sind rechtzeitig und umfassend über Fortbildungsmaßnahmen zu unterrichten (§ 10 NGG). Fortbildungsveranstaltungen sind dabei so durchzuführen, dass Beschäftigte, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, daran teilnehmen können. Bei Neueinstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen sind für die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern auch Erfahrungen und Fähigkeiten aus der familiären Arbeit während der Familienphase wie Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Tatkraft und Organisationsfähigkeit einzubeziehen (§ 9 NGG).