Protocol of the Session on April 22, 2005

Demgegenüber erklärte Minister Schünemann in seiner Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: „Situation des Rechtsextremismus und Antisemitismus in Niedersachsen“ (Drs 15/1241) in der Plenarsitzung vom 16. September 2004 u. a.: „Programme gegen Gewalt und Rechtsextremismus werden im Geschäftsbereich des Kultusministeriums und in Kooperation mit anderen Ressorts fortgesetzt“ (Plenarprotokoll, S. 4530). In seiner Rede vom 17. September zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion „Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung bleibt als eigenständige Einrichtung des Landes erhalten“ (Drs 15/1263) erklärte Minister Schünemann: „... dann muss man wenigstens darüber nachdenken, ob man nicht bei der Struktur, bei Verwaltungsaufgaben - wie politische Bildung organisiert wird - ansetzt und die notwendigen Maßnahmen, gerade auch im Bereich Rechtsextremismus, trotzdem noch zur Verfügung stellt.“ Weiter heißt es in der Rede des Ministers: „Sie können sicher sein, die Landeszentrale geht, die politische Bildung geht weiter“ (Plenarprotokoll, S. 4674).

Im Bericht des Kultusministers über die Fortsetzung von Aufgaben der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung (über- sandt mit Schreiben vom 12. Oktober 2004) heißt es zum Programm „Schule ohne Rassismus“ u. a., ein gesonderter Titel mit entsprechender Zweckbestimmung sei im HPE 2005 nicht vorgesehen. Die Thematik werde in die Aufgabenbereiche des Kultusministeriums einbezogen und in Zukunft vom NILS wahrgenommen.

Aus dem ablehnenden Bescheid über den Antrag der AG „Für den Frieden“ der Gesamtschule Rastede ist der Eindruck entstanden, dass die zitierten Einlassungen der Minister Schünemann und Busemann nicht der Realität entsprechen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele und welche Projekte sind im Jahr 2004 mit welchem Gesamtfördervolumen im Rahmen des Projekts „Schule ohne Rassismus“ bewilligt worden?

2. Wie viele und welche Projekte des Programms „Schule ohne Rassismus“ werden im Haushaltsjahr 2005 mit welchen Mitteln gefördert?

3. Wie plant die Landesregierung, die Durchführung von Schulprojekten gegen Gewalt und Rechtsradikalismus und des Programms „Schule ohne Rassismus“ künftig zu gewährleisten?

Das Projekt „Schule ohne Rassismus“ wurde bis zum Jahresende 2004 von der Landeszentrale für politische Bildung (NLPB) betreut. Nach Auflösung der Landeszentrale wurde die zunächst ins Auge gefasste Anbindung an das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS), von der in dem Schreiben des Kultusministers vom 12. Oktober 2004 die Rede war, nicht umgesetzt. Vielmehr ergaben sich gute Gründe für eine Zuständigkeit der Ausländerbeauftragten im Innenministerium, zumal es dort möglich war, die bisher bereits für das Projekt zuständige Referentin einzusetzen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die NLPB verfügte in den Jahren 2001 bis 2004 über besondere Mittel zur Förderung von Bürgerengagement gegen Gewalt und Extremismus. Eine präzise Bezifferung der Mittel für das Projekt „Schule ohne Rassismus“ ist nicht möglich, da der Titel „Schule ohne Rassismus“ kein Kriterium für die Antragstellung und die Bewilligung von Zuwendungen für Projekte „gegen Gewalt und Extremismus“ war. Grundsätzlich konnte jede Schule, vor allem aber auch jede außerschulische Initiative, Mittel beantragen.

Zu 2 und 3: Das Projekt „Schule ohne Rassismus“ wird vom Innenministerium, Büro der Ausländerbeauftragten, beworben. Es wurden zu diesem Zweck Flyer gedruckt, und es wird ein Artikel in der von der Ausländerbeauftragten herausgegebenen Zeitschrift Betrifft Mehrheiten Minderheiten veröffentlicht. Außerdem werden interessierte Schulen in allen das Projekt betreffenden Fragen beraten. Schulen erhalten bei der Verleihung des Titels „Schule ohne Rassismus“ ein Türschild mit der Aufschrift „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“. Für Ende November 2005 ist in Kooperation mit der Stadt Hannover ein Kongress für et

wa 150 Schülerinnen und Schüler geplant, um das Projekt „Schule ohne Rassismus“ vorzustellen und dieses weiter bekannt zu machen. Hieraus wird auch deutlich, dass die Umsetzung des Projekts nicht zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden ist.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 28 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Erdverkabelung im Raumordnungsverfahren ernsthaft prüfen!

„Wer eine Hochgarage beantragt, kann von uns keine Tiefgarage genehmigt bekommen“. Mit diesem Vergleich versuchte Landwirtschaftsminister Ehlen im WESER-KURIER vom 7. März 2005 deutlich zu machen, dass er als für die Raumordnung zuständiger Minister keine Möglichkeit habe, dem Antragsteller für den Bau einer Hochspannungsfreileitung zwischen Ganderkesee und St. Hülfte die Genehmigung zu versagen und stattdessen eine Erdverkabelung zu verlangen.

Erdkabel seien nicht Stand der Technik; es gebe keine Leitungen, die diese Höchstleistungen erbringen und über längere Strecken in der Erde verlegt werden könnten, erklärte Minister Ehlen im genannten Pressebericht ferner.

Die technischen Möglichkeiten und die geltende Rechtslage stehen dieser Aussage entgegen: Im Rahmen eines Vortrages in der Gemeinde Harpstedt zeigte sich ein leitender Ingenieur der Firma Siemens Mitte Januar dieses Jahres sehr zuversichtlich, dass eine Erdverkabelung der Hochspannungsleitung zwischen Ganderkesee und St. Hülfe technisch möglich sei. Er wies dabei auf die mehr als 30-jährige Erfahrung seines Unternehmens mit gasisolierten Stromleitungen hin. Die Kosten seien zwar deutlich höher, dem stünden aber Einsparpotenziale durch geringe Betriebs- und Wartungskosten und geringere Leitungsverluste gegenüber, berichtete die Nordwest-Zeitung vom 22. Januar 2005 unter Berufung auf den SiemensIngenieur.

Die Erdverkabelung von Hochspannungsfreileitungen ist gemäß 3.5 des Landes-Raumordnungs-programms Niedersachsen ausdrückliches Ziel der Landesraumordnung. Gemäß § 22 des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsgesetzes (NROG) kann Vorhaben, die den Zielen der Raumordnung entgegenstehen, die Genehmigung versagt werden. § 15 NROG schreibt vor, dass im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Nach § 6 Abs. 3 des

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetztes muss der Antragsteller eine Übersicht über die geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten vorlegen. Damit ist klar, dass die notwendige Alternativenprüfung auch die Prüfung technischer Alternativen einbeziehen muss, sofern dieses von der zuständigen Behörde verlangt wird. Dass die zuständige Behörde vom Antragsteller eine Prüfung verlangen müsste, ergibt sich aus den Zielen des Landes-Raumordnungsprogramms und dem „Stand der Technik“. Insofern steht die geltende Rechtslage dem Garagen-Vergleich des Ministers entgegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde bzw. wird dem Antragsteller im Zuge des Raumordnungsverfahrens zur Genehmigung einer Hochspannungsleitung zwischen Ganderkesee und St. Hülfe auferlegt, eine Erdverkabelung als technische Alternative zu prüfen?

2. Auf welche Erkenntnisse stützt die Landesregierung angesichts der Darstellungen eines Vertreters der Firma Siemens ihre Aussage, es gebe keine Leitungen, die die notwendigen Leistungen erbringen und in der Erde verlegt werden können?

3. Welche Kostenvergleiche zwischen Hochspannungsfreileitungen und Erdkabeln, die die Einsparpotenziale aufgrund geringerer Leitungsverluste und geringerer Betriebs- und Planungskosten einbeziehen, liegen der Landesregierung mit welchem Ergebnis vor?

Die oberste Landesplanungsbehörde führt zurzeit ein Raumordnungsverfahren für eine zwischen Ganderkesee und Diepholz, St. Hülfe, geplante Hochspannungsfreileitung durch. Das Raumordnungsverfahren hat gemäß § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) den Zweck festzustellen, ob das Vorhaben mit den Grundsätzen und Zielen sowie sonstigen Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt oder durchgeführt werden kann.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, das gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 NROG die Prüfung von Standort- oder Trassenalternativen einschließt, ist in den nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen. Gegenüber dem Träger des Vorhabens entfaltet es keine unmittelbare Rechtswirkung, und es ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Vorhabens.

Die Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen ist als Ziel der Raumordnung unter C 3.5 09 des Landes-Raumordnungsprogramm unter der Voraussetzung festgelegt, dass sie technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Aspekte sind somit Gegenstand der Prüfung im Raumordnungsverfahren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Antragsteller hat entsprechend den Anforderungen des § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in den Antragsunterlagen in einer Alternativenbetrachtung Kabel - Freileitung unter Einbeziehung von Umweltüberlegungen sowie technischen und wirtschaftlichen Aspekten dargelegt, warum eine Erdverkabelung für ihn nicht in Betracht kommt. Eine detaillierte Untersuchung von Standort- und Trassenalternativen für nicht beantragte, vom Antragsteller sogar ausdrücklich verworfene technische Alternativen, die sich nicht als Stand der Technik aufdrängen, sieht weder das UVPG noch das NROG vor.

Zu 2: Die vom Vertreter der Firma Siemens dargestellten Erfahrungen beschränken sich auf weltweit 190 km unterirdisch verlegte gasisolierte Leitungen der Höchstspannungsebene, von denen die längste über eine Distanz von 4 km verlegt wurde. Ein Vergleich mit der hier geplanten Leitung über eine Distanz von 60 km ist damit nicht gegeben.

Zu 3: Da weltweit noch kein vergleichbares Projekt realisiert wurde, muss auf Kostenschätzungen zurückgegriffen werden, die von verschiedenen Gutachtern vorliegen. Im Ergebnis wird derzeit die Erdverkabelung im Vergleich zur Freileitung auf dieser Spannungsebene um bis zu zehnfach teurer angesehen.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 29 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Förderung der Baukultur in Niedersachsen

Die Bundesregierung hat im Dezember 2004 einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/4998) zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur verabschiedet. Die Bundesstiftung soll als bundesweite Kommunikationsplattform den öffentlichen Dialog über Maßstäbe der Baukultur in

Deutschland fördern und das Bewusstsein für den Wert unserer gebauten Umwelt stärken. Die Bundesstiftung soll das Thema Baukultur für ganz Deutschland voranbringen und auf allen Ebenen dafür werben, die Ansprüche von gutem und modernem Bauen, von Denkmalschutz und Bestandspflege, von Umweltschutz und Stadt- und Landschaftsplanung zu harmonisieren.

Mit dem Gesetzentwurf trägt die Bundesregierung einem fraktionsübergreifenden Beschluss des Bundestages vom 16. Oktober 2003 Rechnung, der ein solches Stiftungsgesetz verlangt hat. Im Bundesrat wurde der Gesetzentwurf jedoch mit dem Argument der Kulturhoheit der Länder auch vom Land Niedersachsen negativ beschieden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen einzelnen konkreten Gründen hat sie den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur im Bundesrat abgelehnt?

2. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Beiträgen wäre sie bereit, sich an einer bundesweiten Stiftung zu Förderung der Baukultur zu beteiligen?

3. Welche eigenen Initiativen und Programme plant das Land, um die Baukultur in Niedersachsen zu stärken und um damit die Vorschläge der 2001 eingesetzten Arbeitsgruppe „Konzertierte Aktion Bauen und Wohnen“ umzusetzen?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Februar dieses Jahres mit dem Votum des Landes Niedersachsen eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur dahin gehend verabschiedet, den Gesetzentwurf abzulehnen. In seiner Stellungnahme vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass der Bund für die Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ in Deutschland keine verfassungsrechtliche Kompetenz besitzt. Der Bundesrat beanstandet, dass Baukultur als Teilbereich der Kultur ausnahmslos in die Zuständigkeit und Verantwortung der Länder fällt. Zudem wurden die veranschlagten Kosten der Stiftung in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro angesichts der aktuellen Haushaltslage des Bundes kritisiert. Die Ablehnung des Gesetzentwurfes zielt nicht darauf ab, die Förderung und Entwicklung der Baukultur in der Bundesrepublik zu behindern oder zu erschweren, sondern Kompetenz- und Finanzverantwortung in diesem Bereich klarzustellen.

Das Land Niedersachsen engagiert sich für die Baukultur bereits seit Jahren. Die Landesregierung

ist entschlossen, dies fortzuführen. Auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird sie sich weiter ihrer Verantwortung stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur im Bundesrat wurde seitens des Landes Niedersachsen aus den oben genannten Gründen abgelehnt.

Zu 2: Siehe unter 1.

Zu 3: Die Landesregierung unterstützt ein Aktionsprogramm zur Förderung der Baukultur in Niedersachsen ausdrücklich. Die 2003 erarbeiteten Empfehlungen der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen sollen weiter verfolgt werden. Hierbei kommt der Landesregierung eine initiierende Rolle zu. Allerdings stehen im Landeshaushalt keine Mittel zur Verfügung. Der Versuch der Einwerbung von Sponsorengeldern erbrachte bislang nicht den erwünschten Erfolg. Lediglich ein kleiner Kreis potenzieller Mitakteure erklärte sich bereit, gemeinsame baukulturelle Aktivitäten zu unterstützen. Gespräche zur Konkretisierung der Maßnahmen wurden bereits begonnen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Beratungen des Landtages Berücksichtigung finden.

Darüber hinaus stellt der Niedersächsische Staatspreis für Architektur für die Landesregierung die entscheidende und wesentliche Grundlage für die Förderung der Baukultur in Niedersachsen dar. Derzeit werden die Ergebnisse der Preisverleihung 2004 in einer Wanderausstellung mit begleitenden Diskussionsveranstaltungen landesweit kommuniziert. Mit den Vorbereitungen zum Wettbewerb um den Staatspreis für Architektur 2006 wurde begonnen.