Insgesamt hat die niedersächsische Polizei im Jahr 2004 73 171 Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einer Kontrolle ihres technischen Zustandes unterzogen. 51 490 dieser Fahrzeuge waren im Inland, 16 601 Fahrzeuge in sonstigen EU-Staaten und 5 080 Fahrzeuge in einem Nicht-EU-Staat zugelassen. Während die Beanstandungsquote bei den im Inland zugelassenen Fahrzeugen 30,0 % betrug, lag sie bei Fahrzeugen aus den sonstigen EU-Staaten bei 35,8 % und bei den Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten bei 42,6 %.
In 651 Fällen (0,88 %) wurde die Weiterfahrt aufgrund gravierender technischer Mängel vorübergehend untersagt. 372 dieser Fahrzeuge waren im Inland zugelassen; 199 Fahrzeuge in Staaten der Europäischen Union und 80 Fahrzeuge in NichtEU-Staaten.
Die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs erfolgt sowohl im Rahmen von Kontrollen durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen des Einsatzund Streifendienstes, insbesondere aber auch durch besonders fortgebildete Einsatzkräfte der Verfügungseinheiten bei den Polizeiinspektionen, der Autobahnpolizeidienststellen und der regionalen Kontrollgruppen. Zur Verbesserung der Effizienz von Kontrollmaßnahmen beteiligt sich Niedersachsen an einer koordinierten Zusammenarbeit der mit Überwachungsaufgaben im Bereich des Güterkraftverkehrs beauftragten Behörden wie z. B. der Gewerbeaufsicht, dem Bundesamt für Güterverkehr oder dem Zoll. Darüber hinaus finden mehrmals im Jahr länderübergreifende Schwerpunktkontrollen des gewerblichen Güterkraftverkehrs statt.
Zu 3: Die von verkehrsuntüchtigen Lkw für den Straßenverkehr ausgehenden Gefahren lassen sich anhand der Unfallstatistik ermessen. Wie oben dargelegt, zeigt die Analyse des Unfallgeschehens in Niedersachsen eine gegenüber den personenbezogenen Hauptunfallursachen vergleichsweise nachrangige Bedeutung der Unfallursache „Technische Mängel“. Darüber hinaus nehmen die technische Mängel an Lkw als Unfallursache tendenziell ab. Zu dieser Entwicklung dürfte auch die Arbeit der mit Kontrollaufgaben in diesem Bereich befassten Behörden beigetragen haben.
Die niedersächsische Polizei wird ihren strategischen Ansatz, die technische Sicherheit von Güterkraftfahrzeugen im Rahmen eines umfassenden themenübergreifenden Kontrollansatzes intensiv zu überwachen, daher auch zukünftig fortsetzen.
Die NILEG ist mit ihrem großen Bestand an Wohnungen (über 30 000), Büro- und Gewerbegebäuden und Entwicklungsflächen in zentralen Lagen vieler niedersächsischer Städte schon vor mehr als einem Jahrzehnt aus haushaltstechnischen Gründen vom Land unter das Dach der NORD/LB gegeben worden. Dennoch ist die Gesellschaft bis heute durch den dominierenden Einfluss des Landes bei der NORD/LB weiter als wichtiger Entwickler und sozial verantwortlicher Vermieter im Sinne des Landesinteresses in Niedersachsen tätig.
Auch viele kommunale Filetstücke mit mittelfristig großen Entwicklungschancen, wie z. B. das Conti-Gelände in Hannover-Limmer, die Zietenkaserne in Göttingen oder die Clausewitzkaserne in Oldenburg sind mit diesem Ziel an die NILEG veräußert worden.
Der Markt der möglichen Investoren ist derzeit mit Blackstone, Cerberus und Fortress sehr von amerikanischen Fonds dominiert, die meist nur ein relativ kurzfristiges Verwertungsinteresse haben. Alle mittelfristig angelegten Immobilienbestände und vor allem die Entwicklungsflächen gehen bei einer aktuellen Kaufpreisbildung dieser Investoren daher nur mit geringen Werten ein. Der wesentliche Wert der NILEG besteht für diese Bieter im Wohnungsbestand mit seinen durch aggressive Vermarktung, Mieterhöhungen und Weiterveräußerungen relativ schnell zu realisierenden stillen Reserven.
Die Paketabschläge im Vergleich zum Einzelverkauf sind nach den bisher bekannt gewordenen Geschäften dieser Größenordnung in Deutschland bei Veräußerungen durch die öffentliche Hand (nur ca. 35 000 Euro/WE Veräu- ßerungserlös) deutlich höher als bei ähnlichen Verkäufen reiner Wohnungspakete von Privaten z. B. Industrieunternehmen (45 000 Eu- ro/WE).
Preismindernd wirkt sich bei den Verkaufsplänen des Finanzministers zusätzlich die erkennbare Eile des Verfahrens mit dem wahrscheinlichen Endtermin 1. Juli 2005 aus. Hier werden die Investoren diese selbst gesetzte Zwangssituation mit entsprechenden Preisabschlägen zu nutzen wissen.
Angesichts der enormen wirtschaftlichen, sozialen und regionalpolitischen Auswirkungen eines Eigentümerwechsels der NILEG ist die Klärung zentraler Fragen dringend erforderlich.
1. Warum wird ein Verkaufsverfahren in einem Gesamtpaket und unter einem enormen Zeitdruck durchgeführt, obwohl dadurch erhebliche Erlösreduktionen zu erwarten sind?
2. Warum wird nicht ein mehrstufiges Verfahren beim Verkauf durchgeführt, das in einer ersten Runde den betroffenen Kommunen und Mietergemeinschaften ein Vorkaufsrecht zu realistischen Marktpreisen ermöglicht, um erst danach die so nicht veräußerbaren Unternehmensbestandteile im Paket mit entsprechenden Abschlägen Investoren anzubieten?
3. Warum wird der durch Entwicklungsrisiken kaufpreismindernde Geschäftsbereich „Bestandsimmobilien und Brachflächen“, der allerdings einen nicht zu gering einzuschätzenden landespolitischen Wert umfasst, nicht vor der Veräußerung in einer neuen Gesellschaft bei der NORD/LB oder beim Land ausgegliedert, damit ein Instrument für die landespolitische Aufgabe der Mithilfe beim Strukturwandel der Städte und Gemeinden weiterhin bestehen bleibt?
Bei der NILEG Immobilien-Holding GmbH (NILEG) handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (NORD/LB) , an der wiederum das Land Niedersachsen zu 40 % beteiligt ist. Der Verkauf der NILEG erfolgt im Rahmen des neuen Geschäftsmodells der NORD/LB, das eine Konzentration auf die Kernkompetenzen der Bank vorsieht. Es handelt sich somit um eine geschäftspolitische Entscheidung des Vorstands der Bank. Sie liegt nicht im Einflussbereich der Niedersächsischen Landesregierung. Ungeachtet dessen hat die Niedersächsische Landesregierung die NORD/LB um Stellungnahme zu der gestellten Anfrage gebeten.
„Die Veräußerung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem neuen Geschäftsmodell der NORD/LB und dem Fortfall der Gewährträgerhaftung ab dem 19.07.2005. Die NORD/LB konzentriert sich auf ihr Kerngeschäft, das Bankgeschäft. Bau, Ankauf und Vermietung von Immobilienbeständen oder die Entwicklung von Grundstücken binden
Der Kreis der möglichen Investoren ist sehr viel breiter gestreut als in der Frage unterstellt. Die Interessenten kommen aus dem Inland, aus europäischen Ländern und aus Nordamerika.
Das Verfahren zum Verkauf des Gesamtpaketes wurde gewählt, um sämtliche Aktivitäten in einer Transaktion am Markt zu platzieren. Ein Einzelverkauf der Einzelobjekte wird gerade nicht angestrebt, weil das eine Zerschlagungsstrategie darstellen würde. Die NILEGGruppe soll als going-concern verkauft werden mit den Beständen und laufenden Projekten aller derzeitigen Geschäftsbereiche der NILEG. Dieser Ansatz bietet für die Mitarbeiter der Gruppe nach unserer Auffassung die besten Zukunftschancen.
Den Interessenten ist deutlich erklärt worden, dass sie nicht nur auf die Wohnungsbestände bieten können, sondern auch für die übrigen Geschäftszweige Konzepte und Preise vorlegen müssen, die in die Bewertung eingehen.
Erhebliche Erlösreduktionen erwarten wir nicht, weil nach Einschätzung der Berater und anderer Marktteilnehmer derzeit ein günstiges Zeitfenster herrscht, das die NORD/LB nutzen will. Diese Markteinschätzung und Vorgehensweise wird im Übrigen auch von der E.ON AG geteilt, die in diesen Wochen die Viterra AG platziert, die sehr viel größer als die NILEG-Gruppe ist.
Der Verkauf wird nicht unter Zeitdruck vorgenommen. Die NORD/LB hat diese Transaktion vielmehr seit Sommer 2004 mit größter Sorgfalt nicht zuletzt auch im Hinblick auf einen optimalen Verkaufszeitpunkt vorbereitet und geplant. Derartige Transaktionen können nicht zeitlich beliebig fortgesetzt werden. Die derzeit günstige Marktlage will die NORD/LB für sich nutzen. Wir betrachten das Timing ideal, weil bekanntlich am 19.07.2005 Gewährträgerhaftung und Anstaltslast fortfallen und eine erfolgreiche Transaktion Standing und Rating der NORD/LB nur fördern können. Wir gehen
von einem Abschluss im Juli aus. Wir sehen in dem Zeitplan keinen wirtschaftlich negativen Effekt für die NORD/LB.
Nach Einschätzung der NORD/LB und ihrer Berater bietet das in der Durchführung befindliche Verfahren als Paket die besten Aussichten auf ein optimales wirtschaftliches Ergebnis. Es verhindert, dass sich Interessenten nur vermeintliche „Rosinen herauspicken“ und die NORD/LB unter Umständen weniger attraktive Unternehmensteile fortführen müsste, an denen Kommunen und Mietergemeinschaften nicht interessiert sind. Ein etwaiger Verkauf solcher assets nur mit Abschlägen soll vermieden werden. Dieses Szenario ist gerade nicht gewollt.
Es bestehen auch erhebliche Zweifel, dass die genannten Interessenten zu realistischen Marktpreisen kaufen und finanzieren könnten.
Das Land Niedersachsen will sich nicht in diesem Geschäft unternehmerisch engagieren. Die NORD/LB will den genannten Geschäftsbereich nicht fortführen.“
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)
In ihrer Unterrichtung Drs. 15/1208 vom 20. Juli 2004 teilt die Landesregierung mit, dass sie sich in Zukunft für wirksame Kontrollen einsetzen wird und die für Niedersachsen zuständige Oberfinanzdirektion Hannover, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, gebeten hat, durch Schwerpunktkontrollen von Werkverträgen im Bereich Fleischwirtschaft dieses Verfahren (die Abschlüsse) zu überprüfen. Die regionale Begrenzung bezog sich auf Oldenburg und Osnabrück.
Mit dem Hinweis auf kriminelles Wirken im Zusammenhang mit der Ausführung der Werkverträge stellt die Landesregierung in ihrer Unterrichtung fest, dass das Werkvertragsverfahren regelmäßigen Kontrollen in den Betrieben unterzogen werden muss, zumal gegen kriminell
Weitere Schritte zur Abstellung der Missstände wie die Quotierung ausländischer Arbeitnehmer in der Fleischindustrie (entsprechend den Übergangsregelungen z. B. in der Bauindustrie) werden von der Landesregierung für nicht erforderlich gehalten, da durch den EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten am 1. Mai 2004 nur noch Personen aus den Nicht-EUStaaten Bulgarien und Rumänien im Rahmen von Werksverträgen tätig sein würden. Zudem habe Deutschland bereits mit Rumänien im Rahmen einer Änderungskündigung des Regierungsabkommens den Bereich Fleischwirtschaft als Tätigkeitsfeld zum 1. Oktober 2004 ausgeschlossen.
Nach den umfassenden staatsanwaltlichen Ermittlungen im Jahr 2003 und den darauf folgenden Verurteilungen zweier deutscher Geschäftsführer eines Zerlegebetriebs zu mehrjährigen Gefängnisstrafen hat es am 14. März 2005 erneut staatsanwaltliche Ermittlungen in Sachen illegaler Leiharbeit und Betrug im Westen Niedersachsens (Kreise Oldenburg, Ostercappeln und Osnabrück) gegeben, in deren Mittelpunkt ein Subunternehmen sowie die Firma eines großen Kartoffelverarbeiters stehen (siehe Nordwest-Zeitung, 15. Mai 2005). Es wird der Vorwurf eines besonders schweren Falls von illegaler Arbeitnehmerüberlassung sowie eines gewerbsmäßigen Betrugs der Sozialversicherung seit August 2004 erhoben. Im gleichen Zeitungsartikel wird die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten mit der Vermutung zitiert, dass es sich „häufig bei osteuropäischen Unternehmen um Briefkastenfirmen handelt, die im Endeffekt Deutschen gehören.“
Zu Beginn des Jahres 2005 erschienen im Magazin DER SPIEGEL zwei Artikel (Nr. 7 und Nr.8/2005) zum Thema, in denen neben der Illegalität des Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer deren Dumping-Lohnniveau, die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und der Hygienebestimmungen kritisiert werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat die Regierungen der Bundesländer aufgefordert, im Rahmen der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung bei Dienstleistungsunternehmen in der Fleisch verarbeitenden Industrie Missbrauchstatbestände zu prüfen und mit der Bundesregierung geeignete Schritte zu vereinbaren, die zur Beseitigung dieser Missbrauchstatbestände führen.