Protocol of the Session on April 22, 2005

Von den Kommunalaufsichtsdezernaten der ehemaligen Bezirksregierungen wurden Prüfungsschemata - in der Regel in Verbindung mit Datenbanken oder Exceltabellen zur Analyse des Haushaltsplanes - verwendet. Dabei handelte es sich um individuelle Arbeitshilfen und Erläuterungen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die einschlägigen Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts erfordern eine Einzelfallprüfung. Ein Prüfungsmuster, das ohnehin nur als Leitlinie zu verstehen wäre, ist ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Die für Kommunalaufsichtsangelegenheiten zuständigen Bearbeiter der Kommunalabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport in den regionalen Referatsteilen vor Ort gewährleisten, dass eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit kommunaler Haushaltssatzungen nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Zu 2: Nein. Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt schon heute durchweg innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach Eingang des Antrags.

Zu 3: Nein, da bei freiwilligen Leistungen die Kommunen über größtmögliche Gestaltungsspielräume verfügen.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 20 des Abg. Sigmar Gabriel (SPD)

Zukunft der Orthopädischen Versorgungsstelle Oldenburg

Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden verschiedene Änderungen in der Versorgungsverwaltung am Standort Oldenburg vorgenommen. So wird zwar der Standort Oldenburg grundsätzlich erhalten, die Orthopädische Versorgungsstelle am Standort Oldenburg soll aber offenbar schleichend abgewickelt und an den Standort Hannover verlagert werden. Bislang ist

keine Regelung für freie bzw. in Kürze frei werdende Arztstellen getroffen worden. Auch die Zukunft des Sprechtagsystems der Orthopädischen Versorgungsstelle ist nicht gesichert. All dies könnte dazu führen, dass Schwerbehinderte in Zukunft weite Wege zurücklegen müssen, um die Dienste der Orthopädischen Versorgungsstelle in Anspruch nehmen können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Pläne hat die Landesregierung für die Orthopädische Versorgungsstelle am Standort Oldenburg?

2. Wie wird sie sicherstellen, dass die Leistungen der Orthopädischen Versorgungsstelle auch in Zukunft für Schwerbehinderte wohnortnah in Anspruch genommen werden können?

3. Wann werden die freien bzw. in Kürze frei werdenden Facharztstellen bei der Orthopädischen Versorgungsstelle in Oldenburg wieder besetzt?

Die Orthopädischen Versorgungsstellen Oldenburg und Hannover sind organisatorische Bestandteile des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt). Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung wurden zum 1. Januar 2005 bereits Änderungen der Verwaltungsorganisation des Landessozialamtes vorgenommen. Weitere, sich nicht für eine Stichtagsregelung eignende Maßnahmen wurden vorgeschlagen. Letztere werden im Mipla-Zeitraum sukzessive realisiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Orthopädische Versorgungsstelle Oldenburg wird aufgelöst.

Zu 2: Die Orthopädische Versorgungsstelle Hannover wird ihre Leistungen zukünftig landesweit erbringen. Sie wird sich bei dieser Leistungserbringung der Unterstützung durch den versorgungsärztlichen Dienst der Außenstelle Oldenburg des Landessozialamtes in einem Kooperationsmodell bedienen und damit Nordwestniedersachsen ebenso qualifiziert versorgen wie heute bereits die süd- und ostniedersächsischen Regionen.

Zu 3: a) Das Landessozialamt verfügt nicht über freie Facharztstellen.

b) Bis zum Erreichen der angestrebten Personalzielzahl für den versorgungsärztlichen Dienst wird im Fall des Ausscheidens eines Arztes/einer Ärztin

die Aufgabenverteilung - gegebenenfalls auch landesweit - neu organisiert.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 21 des Abg. Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

Datenfriedhöfe durch Vorratsspeicherung Unfrieden in der Regierungskoalition?

Innenminister Schünemann unterstützt offensichtlich die umstrittenen Pläne zur Vorratsspeicherung von TK-Daten. Nach seiner Auffassung besteht nur so die Möglichkeit, hinter die Strukturen von Organisierter Kriminalität zu kommen oder Kinderpornografie zu unterbinden. Ganz anders sein Kabinettskollege Hirche, der die Datenspeicherung als Wachstumsbremse für die IT-Branche sieht. Damit befindet sich der FDP-Wirtschaftminister Hirche im Einvernehmen mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., der Zweifel an der Speicherung auch aus Kostengründen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es in der Landesregierung eine einheitliche Position zu der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Notwendigkeit von Vorratsdatenspeicherung? Wenn ja, wie sieht diese aus?

2. Wie will sie mit den Kritikpunkten umgehen, die Vorratsdatenspeicherung bringe ein Mehr an Bürokratie und Kosten ohne einen Gewinn an Sicherheit, zumal sie selbst Bürokratieabbau als besonders wichtig ansieht?

3. Fraktionsübergreifend haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Beabsichtigt die Landesregierung nun dennoch, die Zustimmung zum EU-Vorschlag voranzutreiben, obwohl Teile der Landesregierung dagegen sind?

Frankreich, Irland, UK und Schweden haben im April 2004 einen EU-Rahmenbeschlussentwurf zur Harmonisierung der Vorratsdatenspeicherung initiiert. Dieser Entwurf sieht vor, dass künftig sämtliche Verkehrs- sowie Bestandsdaten in den Bereichen der Telefonie (Festnetz und Mobilfunk) und des Internets für einen Zeitraum von mindestens 12 bis maximal 48 Monaten gespeichert werden müssen. Der Entwurf des Rahmenbeschlusses wird derzeit auf EU-Ebene in den jeweiligen Ratsarbeitsgruppen beraten. In dem derzeitigen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess haben sich u. a. Vertreter der Bundesregierung und der Niedersächsische Landesregierung zu Wort gemeldet. Aus der jeweiligen Ressortsichtweise wur

den die Positionen hinsichtlich der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung vertreten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Beratungen sind auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung wird sich zu gegebener Zeit mit einem abgestimmten Votum zur Vorratsdatenspeicherung in das Gesetzgebungs- bzw. Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene einbringen.

Zu 3: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben im Februar 2005 ihre bereits bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Ausdruck gebrachte Ablehnung einer Mindestspeicherfrist für Verkehrsdaten bekräftigt. Zugleich wurde dieser Beschluss allerdings unter den Vorbehalt gestellt, dass eine erneute Behandlung dieser Thematik erforderlich werden kann, wenn entsprechende Rechtstatsachen dargelegt werden, die die Notwendigkeit einer solchen Regelung auf europäischer Ebene aufzeigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen und Ausführungen zu Frage 1 und 2.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 22 des Abg. Jörg Hillmer (CDU)

Kontrollen ausländischer Lkw

Vor kurzem wurde im WDR Fernsehen von gezielten Kontrollen nicht verkehrstüchtiger, insbesondere ausländischer Lkw in NordrheinWestfalen berichtet. In einigen Fällen waren die kontrollierten Lkw überladen oder entsprachen nicht den vorgeschriebenen Längenvorgaben. Folge dieser Überladungen und Überlängen sind vielfach für die übrigen Beteiligten des Straßenverkehrs nicht hinnehmbare Gefahren. Außerdem zeigten sich bei genauer Kontrolle technische Mängel, welche ein weiteres Gefahrenpotenzial darstellen. Diese Mängel können in Ausnahmefällen zu schweren Unfällen führen und somit eine Gefahr für das Leben anderer Verkehrsteilnehmer sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Hat die niedersächsische Polizei gezielt LkwKontrollen durchgeführt?

2. Was hat sie gegebenenfalls bei diesen Kontrollen festgestellt?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdung durch verkehrsuntüchtige Lkw ein?

Vorbemerkung:

Die Gütertransportleistung innerhalb der Europäischen Union erfolgt zu über 70 % auf der Straße. Bis zum Jahr 2010 wird eine Steigerung der Güterverkehrsleistung um 50 % erwartet. Die zentrale Lage Deutschlands innerhalb der EU begünstigt die Zunahme des Transitverkehrsaufkommens auf den deutschen Hauptverkehrsachsen zusätzlich. Der zunehmende Wettbewerbsdruck mit entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeits- und Sozialbedingungen des Fahrpersonals sowie die bereits jetzt zu beobachtende Entwicklung von Kriminalitätsformen rund um das Tatmittel Lkw kennzeichnen die polizeilichen Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr.

Auf der Grundlage der bisherigen Gütertransportleistung stellt sich die Verkehrsunfalllage für die Jahre 2001 bis 2003 in Niedersachsen folgendermaßen dar (Zahlen für 2004 liegen noch nicht vor):

Im Jahre 2001 ereigneten sich unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen 5 151 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. In 63 dieser Fälle waren technische Mängel unfallursächlich. Das entspricht einer Quote von 1,22 %. In den Folgejahren 2002 und 2003 ging die Zahl der Güterkraftverkehrsunfälle mit Personenschaden und der Ursache „Technische Mängel“ auf 42 und 53 zurück. Das entsprach jeweils einer Quote von 0,88 % und 1,18 %.

In Kenntnis dieser im Vergleich zu den Hauptunfallursachen „Nicht angepasste Geschwindigkeit“, „Nichtbeachten der Vorfahrt“ oder „Ungenügender Sicherheitsabstand“ vergleichsweise geringen Unfallbedeutung führt die niedersächsische Polizei dennoch umfassende Kontrollen des technischen Zustandes von Güterkraftfahrzeugen durch. Dies geschieht im Rahmen eines „ganzheitlichen“ strategischen Kontrollansatzes. Kraftfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs werden im Rahmen eines umfassenden Kontrollmonitorings im Hinblick auf alle unmittelbar sicherheitsrelevanten Vorschriften überprüft. Dazu gehören neben den gesetzlichen Reglungen über die Lenk- und Ruhezeiten, die Fahrzeuggewichte, die Ladungssicherung und über den Transport gefährlicher Güter auch der technische Zustand der Fahrzeuge.

Insgesamt hat die niedersächsische Polizei im Jahr 2004 73 171 Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einer Kontrolle ihres technischen Zustandes unterzogen. 51 490 dieser Fahrzeuge waren im Inland, 16 601 Fahrzeuge in sonstigen EU-Staaten und 5 080 Fahrzeuge in einem Nicht-EU-Staat zugelassen. Während die Beanstandungsquote bei den im Inland zugelassenen Fahrzeugen 30,0 % betrug, lag sie bei Fahrzeugen aus den sonstigen EU-Staaten bei 35,8 % und bei den Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten bei 42,6 %.