Protocol of the Session on April 22, 2005

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 15 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Einführung von Rahmenrichtlinien für das Fach Chinesisch in Niedersachsen

Das Erlernen von Fremdsprachen gehört unbestritten zu den Schlüsselqualifikationen der Zukunft. Mit der Öffnung der Länder des asiatischen Raumes kommt besonders der Fremdsprache Chinesisch eine herausragende Bedeutung zu. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben diese Bedeutung erkannt und bieten Chinesisch als Wahlpflichtsprache an allgemein bildenden Schulen an. Die genannten Bundesländer haben bereits Rahmenrichtlinien für das Fach Chinesisch erlassen, sodass Chinesisch als ordentliches Abiturprüfungsfach von

den Schülern und Schülerinnen gewählt werden kann.

Auch in Niedersachsen kann an einzelnen Standorten Chinesisch als Fremdsprache gewählt werden. Allerdings hat Niedersachsen bisher keine Rahmenrichtlinien erlassen, sodass das Fach Chinesisch nicht als Abiturfach gewählt werden kann. Eine Etablierung des Faches an niedersächsischen Schulen wird damit erschwert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Hat sie sich darüber informiert, welche Erfahrungen in den genannten Bundesländern mit dem Fach Chinesisch auf der Grundlage jeweils erlassener Rahmenrichtlinien gemacht werden? Wenn ja, wie bewertet sie die dort gemachten Erfahrungen?

2. Welche konkreten Schritte plant sie, um das Fach Chinesisch auch an Niedersachsens Schulen fest zu etablieren?

3. Das Hainberg-Gymnasium in Göttingen gehört zu den wenigen niedersächsischen Schulen, an denen seit 1998 mit großem Erfolg Chinesisch gelernt werden kann. Der Unterricht wird gemäß den Rahmenrichtlinien von Nordrhein-Westfalen erteilt. Was spricht aus der Sicht der Landesregierung dagegen, diese Rahmenrichtlinien für Niedersachsen zu übernehmen und Chinesisch als Abiturfach zuzulassen?

In der durch Globalisierung gekennzeichneten Welt der Wirtschaft, des Tourismus und der Medien hat das Erlernen von Fremdsprachen eine neue Bedeutung und Wertigkeit gewonnen. Obwohl das Englische weithin die Rolle einer lingua franca übernommen hat, hält die Landesregierung es für richtig und angemessen, im Bildungssystem die Mehrsprachigkeit als Ziel zu setzen. Damit ist verständlicherweise in erster Linie die Mehrsprachigkeit in Europa gemeint. Die europäische Einigungsbewegung verlangt von uns ein vertieftes Verständnis von Sprache und Kultur unserer Partner und Nachbarn.

Darüber hinaus begrüßt es die Landesregierung, wenn Schülerinnen und Schüler auch Interesse an den Sprachen weit entfernter Partner bekunden. So kann man an niedersächsischen Schulen Japanisch und Chinesisch lernen. Dieses Interesse ist nicht einseitig. Zurzeit unterrichten auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages drei Lehrkräfte aus Niedersachsen an den chinesischen Universitäten Hefei und Hangzhou. Ihre Aufgabe ist es, dortige Studentinnen und Studenten sprachlich auf ein Studium an einer niedersächsischen

Fachhochschule vorzubereiten, außerdem chinesische Deutschlehrer zu fördern und ein Deutschzentrum aufzubauen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen seitens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass auch einige andere Bundesländer Chinesisch als Unterrichtsfach anbieten und entsprechende Rahmenrichtlinien entwickelt haben. Es steht der Landesregierung nicht zu, die Erfahrungen dieser Länder zu bewerten.

Zu 2: In Niedersachsen kann jede Schule, die ein ausreichendes Schülerinteresse nachweist und über qualifizierte Lehrkräfte verfügt, auf Antrag Chinesisch als Wahlsprache und auch als Abiturprüfungsfach einführen.

Zu 3: Die Rahmenrichtlinien Chinesisch von Nordrhein-Westfalen sind dem Hainberg-Gymnasium in Göttingen und auch anderen Gymnasien, die Chinesischunterricht einrichten, vom Kultusministerium zur fachlichen Orientierung empfohlen. Angesichts der bisher geringen Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler hält es die Landesregierung nicht für erforderlich, mit erheblichem Kostenaufwand eigene Rahmenrichtlinien zu entwickeln. Das ist für die Zulassung als Abiturfach auch nicht nötig. Es gelten außerdem die von der KMK beschlossenen bundeseinheitlichen Abituranforderungen für Chinesisch.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 der Abg. Johanne Modder (SPD)

Hinweise auf Einflussnahme eines Referatsleiters der Staatskanzlei

Auf dem niedersächsischen Philologentag in Goslar im Dezember 2004 teilte Kultusminister Bernd Busemann mit, dass in der Verordnung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe das Fach Erdkunde/Wirtschaft, anders als im Verordnungsentwurf vom August 2004 vorgesehen, als gleichberechtigtes Fach neben Politik/Wirtschaft geführt werden solle. Damit wurde den in einer Vielzahl von Eingaben verschiedener Institutionen geäußerten Bedenken und Anregungen Rechnung getragen. In der nunmehr Anfang 2005 vorgestellten Endfassung ist die Situation wieder eine andere: Das Fach Erdkunde ist entgegen der Ankündigung des Kultusministers nun doch nicht gleichberechtigt mit dem Fach Politik.

Dr. Reinhard Kurz, Vorsitzender des Landesverbandes Deutscher Schulgeografen, kritisiert in einem Schreiben vom Februar 2005, „dass hier vonseiten des Politiklehrerverbandes aus nächster Nähe des Herrn Ministerpräsidenten nach Ablauf der Anhörungsfristen Einfluss genommen worden ist“.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass der zuständige Referatsleiter in der Staatskanzlei Vorsitzender der Vereinigung der Politiklehrer ist?

2. Wenn ja, wie will die Landesregierung die nahe liegende Vermutung, der zuständige Referatsleiter in der Staatskanzlei habe Einfluss genommen, entkräften?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik des Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen im Verband Deutscher Schulgeografen, Herrn Dr. Reinhard Kurz, am Verfahren?

Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 2. Juli 2005 beschlossen, die gymnasiale Oberstufe zum 1. August 2005 auf der Grundlage der in § 11 NSchG dargelegten Gesetzesvorgaben neu zu gestalten. Im Rahmen der Anhörung zu den hierfür erforderlichen Rechtsvorschriften ist auch die Stellung der Fächer Politik-Wirtschaft und Erdkunde erörtert worden. Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse hatte die Landesregierung zwischenzeitlich erwogen, entgegen der zurzeit geltenden Rechtslage, wonach die Fächer Geschichte und Politik (demnächst Politik-Wirtschaft) in den letzten beiden Schuljahren der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsphase) jeweils ein Schuljahrgang lang zu belegen sind, hingegen das Fach Erdkunde nicht belegt werden muss, aber belegt werden kann, dahin gehend zu ändern, dass neben der Belegverpflichtung für das Fach Geschichte den Schülerinnen und Schüler die Wahl eingeräumt wird, zusätzlich entweder Politik-Wirtschaft oder Erdkunde zu belegen. Vor dem Hintergrund der unzureichenden Demokratiefähigkeit sowie des unzureichenden Demokratieinteresses insbesondere bei Jugendlichen hat sich die Landesregierung nach Abwägung aller Gesichtspunkte dann aber dafür entschieden, es bei der bisherigen Belegverpflichtung im Fach Politik zu belassen. Diese Entscheidung kann man schon allein deshalb nicht als Entscheidung gegen das Fach Erdkunde missverstehen, weil das Fach Erdkunde am Gymnasium durchgehend in den Schuljahrgängen 5 bis 11 Pflichtfach ist, das Fach Politik nur in den

Schuljahrgängen 8 bis 12, und Erdkunde weiterhin als Abiturprüfungsfach angewählt werden kann.

Im Übrigen war es die damalige rot-grüne Landesregierung, die Anfang der 90er-Jahre die historisch-politische Bildung in der gymnasialen Oberstufe in dem dargestellten Sinne zulasten des Faches Erdkunde gestärkt hat. Es muss deshalb verwundern, wenn der Fragesteller dieses vom damaligen Kultusminister Wernstedt durchgesetzte Konzept mit seiner Anfrage nun anzufechten sucht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein. Der Beamte war bis zum 12. März 2005 Bundesvorsitzender der „Deutschen Vereinigung für Politische Bildung (DVPB)“.

Zu 2: In seiner ehrenamtlichen Funktion als Bundesvorsitzender der DVPB hat der Referatsleiter zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf das Verfahren und auf die Entscheidung des in der Sache zuständigen Niedersächsischen Kultusministeriums genommen.

Zu 3. Aufgrund des ordnungsgemäß durchgeführten Verfahrens weist die Landesregierung die Kritik zurück. Darüber hinaus ist es seit Beginn des Jahres 2004 das Bestreben der Niedersächsischen Landesregierung, in den Jahrgängen 8 bis 11 des Gymnasiums einen modernen integrativen Pflichtunterricht in dem Fach Politik-Wirtschaft, das die Teildisziplinen Politik, Ökonomie, Soziologie und Recht miteinander verbindet, einzuführen. Ministerpräsident Wulff hat sich in diesem Sinne frühzeitig und wiederholt öffentlich geäußert. Deshalb erarbeitet eine Kommission des MK ein Kerncurriculum für das Fach Politik-Wirtschaft für die Schuljahrgänge 8 bis 10 des Gymnasiums. Es ist geplant, dass das Kerncurriculum zum 1. August 2006 in Kraft tritt.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 der Abg. Amei Wiegel und Rolf Meyer (SPD)

Messung des Lkw-Verkehrs auf Bundesstraßen

Mit Einführung der Maut für Lastkraftwagen auf den Bundesautobahnen sind Ausweichverkehre auf Bundesstraßen zu beobachten. Zur kon

kreten Beurteilung der Verlagerungen werden nach Aussage der Landesregierung Messungen durchgeführt. Ergebnisse der Messungen werden für Herbst 2005 in Aussicht gestellt.

Nach Pressemeldungen werden derzeit die Bundesstraßen 6 und 65 gemessen. Die Landesregierung räumt ein, dass auch auf weiteren Bundesstraßen eine deutlich gestiegene LkwBelastung eingetreten sein könnte (Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 15/1719). Genannt werden dazu unter anderem auch die B 214 und die B 3.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Wird derzeit der Lkw-Verkehr auf den Bundesstraßen 214, 191 und 3 gemessen?

2. Wenn nein, wann wird mit Messungen begonnen?

3. Wie wird sichergestellt, dass auch Bundesstraßen, an denen nicht gemessen wurde, in ihrer konkreten Belastung für eine mögliche spätere Bemautung beurteilt werden?

In Voruntersuchungen des Bundes zum Ausmaß einer möglichen Verlagerung von Schwerverkehr auf das nachgelagerte Straßennetz infolge der Autobahnmaut wurde der Umfang von dauerhaften Verlagerungen als gering eingeschätzt, weil in der Regel die wirtschaftlichen Vorteile der Benutzung der Autobahn trotz Lkw-Maut überwiegen. Unabhängig von dieser Annahme sind Vorkehrungen über Vorher-Nachher-Vergleiche und umfassende Modellsimulationen zur Erstellung belastbarer Datengrundlagen über Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßengesetz getroffen worden.

Die niedersächsische Straßenbauverwaltung hat bereits weit im Vorfeld der Mauterhebung solche Strecken ermittelt, die für Ausweichrouten in Betracht kommen. Über die vorhandenen automatischen Dauerzählstellen hinaus sind auf gefährdeten Streckenabschnitten insgesamt 14 weitere Zählstellen eingerichtet worden. Die Straßenbauverwaltung liefert Verkehrsdaten darüber hinaus auch noch durch verstärkte manuelle Zählungen. Erste aussagefähige Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2005 vorliegen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Verkehrszählungen werden laufend im Zuge der B 3 im Bereich der Dauerzählstellen:

Trelder Berg,

Westercelle,