Die freiwilligen Vereinbarungen für Puten und anderes Geflügel zeichnen sich dadurch aus, dass gemeinsam mit Tierhaltern, Tierschutzbeiräten, Behörden und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse Vorschläge erarbeitet werden, die sich
an der Machbarkeit orientieren. Durch die Putenvereinbarungen ist es gelungen, einen sich am Tierschutzgesetz orientierenden einheitlichen Haltungsstandard zu erreichen, der den gehobenen praxisüblichen Anforderungen entspricht.
Wichtig ist mir, darauf hinzuweisen, dass die Vereinbarungen eine Besonderheit auszeichnet: Vertraglich, freiwillig und einvernehmlich wurde als ständige Aufgabe und Ziel die weitere Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen festgeschrieben. Da die Umsetzung der Haltungsanforderungen für Puten in den Praxisbetrieben als abgeschlossen angesehen werden kann, ist mit der Weiterentwicklung bereits begonnen worden.
Zu 1: Die bereits angelaufenen Diskussionen in der niedersächsischen Expertengruppe wie auch auf Bundesebene zur Weiterentwicklung der Eckwerte konzentrieren sich seit geraumer Zeit auf Verbesserungen insbesondere in den Punkten
3. technische Anforderungen an die Einrichtungen von so genannten Kaltscharrräumen „Wintergärten"; diese so genannten Wintergärten sollen laut Angaben aus der Praxis positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Tiere haben. Die Niedersächsische Landesregierung fördert deren wissenschaftliche Untersuchung.
Vor diesem Hintergrund war die Präsentation der Bundesratsinitiative des Kieler Umweltministeriums zur Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um den Bereich Puten auf der diesjährigen Internationalen Grünen Woche in Berlin eine Ohrfeige für alle Vertragsbeteiligten gewesen. Der Vorstoß des Landes Schleswig-Holstein irritiert umso mehr, als das Bundesverbraucherschutzministerium erst im November 2004 die Überprüfung des bundesweit geltenden Eckpunktepapiers vorgeschlagen hat. Es wäre wünschenswert, wenn das Kieler Umweltministerium und das unterstützend agierende Ressort in Nordrhein-Westfalen
mit dem Bund und den anderen Ländern an einem Strang ziehen würden. Bei allem Verständnis für wahlkampfbedingten Aktionismus, für die Tiere und deren Halter wird mit einer Weiterentwicklung des Bundeseckpunktepapiers auf Basis wissenschaftlicher Forschungen und Erkenntnisse mehr getan. Im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der „freiwilligen Vereinbarungen“ engagiert sich übrigens auch die im Jahre 2002 gegründete „Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft“, in der u. a. Vertreter aus den Bundesländern, Tierhalter und Wissenschaftler mitwirken.
Zu 2: Das Papier aus Schleswig-Hostein würde bei Umsetzung die Putenwirtschaft in Deutschland nachhaltig gefährden, vor allem angesichts deren derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Situation. Besonders kritisch sind die Bestimmungen des Verordnungsentwurfes bezüglich
zu hinterfragen. Maßgeblich beeinflusst die Besatzdichte das wirtschaftliche Ergebnis und damit die Möglichkeit der Putenfleischerzeugung. Die bundeseinheitlichen Eckwerte regeln die Besatzdichte nach einem „Zweistufenmodell“ mit einer maximalen Besatzdichte und einer möglichen Erhöhung der bei Erfüllung von Zusatzanforderungen. Selbst bei gutem Management war eine rentable Produktion in den vergangenen beiden Jahren kaum möglich. Seriöse Kostenkalkulationen belegen, dass bei der von den Kieler und Düsseldorfer Ministerien vorgesehenen Reduzierung der üblichen Besatzdichte um 27 % eine gesamtkostendeckende Produktion bei derzeitigen Erzeugerund Futtermittelpreisen einfach nicht mehr möglich ist. Dabei muss sogar tendenziell mit weiter sinkenden Erzeugerpreisen gerechnet werden. Die Putenhalter würden bei Umsetzung des Kieler Plans beträchtliche Verluste hinnehmen müssen. Bereits jetzt erfolgt in einem nicht unerheblichen Umfang die Einfuhr von Putenfleisch vorwiegend aus Frankreich, Italien und den Niederlanden; zunehmend drängen Polen, Ungarn und auch Brasilien auf den hiesigen Markt. Dem Tierschutz würde ein Bärendienst erwiesen, wenn die Putenerzeugung aufgrund des Kieler Papiers in andere Länder mit höheren Besatzdichten und niedrigerem Tierschutzniveau verlagert wird.
Bei der gegenwärtig vereinbarten zulässigen Besatzdichte steht den Puten in der Endphase der Mastperiode rein rechnerisch noch ein Bewegungsraum (nicht von Tierkörpern bedeckter Raum) von bis zu 39 % der nutzbaren Stallgrundfläche zur Verfügung. Dies ermöglicht den Tieren das Ausüben raumgreifender Verhaltensweisen. Für das Wohlbefinden der Puten sind aus Tierschutzsicht eine Anreicherung der Haltungsumgebung und Verbesserungen der Pflege bedeutsamer als eine reine Reduzierung der Besatzdichte.
Zu 3: Ob der Kieler Initiative ausreichende wissenschaftliche Daten, Fakten oder Untersuchungen zugrunde liegen, lässt sich in Bezug auf die Besatzdichte klar mit Nein beantworten, und dabei sind im Spannungsfeld von Tierschutz-, Umwelt-, und Verbraucherschutz sowie ökonomischen Belangen der Tierhalter wissenschaftliche Erkenntnisse von zentraler Bedeutung ansonsten kann ein solcher Vorstoß nur „in die Binsen gehen“.
Den Ergebnissen der angelaufenen Untersuchungen wird mit der seinerzeit angekündigten Bundesratsinitiative vorgegriffen. Dies nenne ich „im Trüben fischen“ mit dem Wissen, dass damit die Vermarktung von Putenfleisch aus heimischer Erzeugung nicht mehr zu sichern ist. Dies wiederum wäre für den Tierschutz kontraproduktiv.
Die umfassenden Erfahrungen mit der Umsetzung der bestehenden Putenvereinbarung in Niedersachsen zeigen, dass
2. durch intensive, kontinuierliche Zusammenarbeit von Tierhaltern, Tierschutzorganisationen, Wissenschaftlern und Behörden auch ohne gesetzliche Regelung
in der Praxis erreicht werden können und dies flexibler und dynamischer als durch eine Verordnung. Insofern sieht die Landesregierung ohne verbindliche und konkrete EU-Vorschriften gegenwärtig keine Notwendigkeit für eine Umsetzung des vorgelegten Bundesratsvorschlags unseres nördlichsten Bundeslandes. Es bleibt im Übrigen abzuwarten, ob aufgrund des derzeitigen politischen Geschehens in Schleswig-Hostein der dortige Vor
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 8 des Abg. Klaus Fleer (CDU)
Im Jahr 2004 ist die Zahl der an BSE erkrankten Rinder in Deutschland wieder auf 65 Tiere angestiegen. Der vom BMVEL herausgegebenen Übersicht (vgl. auch AgrarEurope vom 10. Januar 2005) ist zu entnehmen, dass sich in Niedersachsen die Zahl der gemeldeten Rinder von sieben auf vierzehn verdoppelt hat.
Damit hat Niedersachsen nach Bayern den zweithöchsten Anteil an allen erkrankten Rindern und die höchste Steigerungsrate in Deutschland.
2. Mit welchen Maßnahmen wird sie versuchen, die Zahl der BSE-Erkrankungen in Niedersachsen auf null zu setzen?
Vorbemerkung: Mit der Wortwahl bei der Anfrage erweckt der Fragesteller den Eindruck, als „boome“ das BSE-Geschehen in Deutschland und ganz besonders in Niedersachsen. Dieser Eindruck entspricht aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Richtig ist, dass der Anstieg der entdeckten BSE-Erkrankungen in Deutschland mit dem massiven Abbau der Rinderbestände einhergeht. Zum Beispiel sank die Rinderzahl in Bayern von rund 4,2 Millionen auf 3,7 Millionen und in Niedersachsen von rund 2,9 Millionen auf 2,5 Millionen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Rinderschlachtungen in Deutschland im Jahr 2004, im Vergleich zum Jahr 2003, um rund 5 %. Noch deutlicher wird der Schlachtzahlanstieg beim Blick auf die geschlachteten Milchkühe: Allein im vierten Quartal 2004 wurden in Deutschland 430 000 Kühe geschlachtet; das sind rund 10 % mehr als im vierten Quartal 2003. Angesichts der lückenlosen BSETests bei gesund erscheinenden Schlachttieren dieser Altersgruppe im Rahmen der Fleischuntersuchung war die vermehrte Feststellung positiver Reagenten daher keine Überraschung.
Auch die Formulierung des Fragestellers, dass Niedersachsen nach Bayern den zweithöchsten Anteil an allen erkrankten Rindern habe, kann so nicht bestätigt werden. Bei den BSE-Fällen in Relation zu den Rinderzahlen (Stand: 15. März 2005) rangiert Niedersachsen mit insgesamt 67 Fällen bei einem Bestand von aktuell 2,5 Millionen Tieren im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Diese statistische Tabelle führt Rheinland-Pfalz an, mit 12 BSE-Fällen bei einem Bestand von 100 000 Tieren, dann folgt Bayern mit 133 Fällen bei 3,7 Millionen Tieren vor Baden-Württemberg mit 42 Fällen bei 1,2 Millionen Tieren.
Zu 1: Angesichts der zurückhaltenden Schlachtungen von Milchkühen im Jahr 2003 und des Schlachtbooms genau dieser älteren Rinder im Jahr 2004 kann nicht von einem deutlichen Anstieg der entdeckten BSE-Fälle die Rede sein, sondern korrekter von einer zeitlichen Verschiebung in Bezug auf die durch Untersuchungsergebnisse belegte Feststellung des vorhandenen BSE-Geschehens.
Zu 2: Wer zurzeit ernsthaft versuchen, will die Zahl der BSE-Erkrankungen auf null zu setzen, dem bleibt angesichts des noch nicht ausreichenden Erkenntnisstandes von Wissenschaft und Forschung und angesichts des zwar rapide abnehmenden aber noch vorhandenen Rest-BSE-Geschehens nur eine Möglichkeit, nämlich die komplette Abschaffung des Rinderbestandes. Dieses gedenkt Niedersachsen aber nicht in Betracht zu ziehen. Stattdessen wird die Landesregierung so lange das hervorragend funktionierende Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen beibehalten, bis Wissenschaft und Forschung durch neue Erkenntnisse in Bezug auf die Spongiformen Enzephalopathien andere Maßnahmen ermöglichen. Bis dahin aber hält das Land unverändert fest am Tiermehl-/Tierfett-Verfütterungsverbot, an den BSETests für ältere Rinder und an der Entfernung und unschädlichen Beseitigung des SRM, also des Spezifischen Risikomaterials.
des Kultusministeriums auf die Frage 9 der Abg. Wolfgang Jüttner, Ingrid Eckel, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Rudolf Robbert, Jacques Voigtländer, Walter Meinhold und Wolfgang Wulf (SPD)
In einem Beitrag der GEW-Zeitung Erziehung und Wissenschaft (Nr. 2/2005, Seite 2) wird mitgeteilt, dass Schulleitungen durch die Schulbehörde untersagt worden sei, detaillierte Daten über Unterrichtsausfall an Eltern oder die örtliche Presse zu geben. Die Leitung der Landesschulbehörde habe erst jüngst die Dezernentinnen und Dezernenten aufgefordert, gegenüber den Schulleitungen strengstens dafür Sorge zu tragen, dass „in puncto Unterrichtsversorgung die Schulen schweigen“.
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es zu den Pflichten von Schulleitungen gehört, dem Schulelternrat auf Anfrage detailliert Auskünfte über den Stand der Unterrichtsversorgung und über die Ursachen von Unterrichtsausfällen zu erteilen?
3. Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung bezüglich des Rechts von Schulleitungen, der örtlichen Presse und Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags auf Anfrage Auskünfte über den Stand der Unterrichtsversorgung ihrer Schule und über die Ursachen von Unterrichtsausfällen zu erteilen?