Protocol of the Session on May 14, 2003

Ich gebe den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

In der Drucksache 15/150 schlägt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig und im Einklang mit dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen und damit zugleich dem vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Zustimmung ist nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) erforderlich.

Der Staatsvertrag hängt zusammen mit einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die im vergangenen Jahr geändert worden sind, um rechtlichen Bedenken der EG-Kommission gegen die so genannte Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute Rechnung zu tragen. Die EG-Kommission meint, dass die rechtlichen Vorschriften, nach denen die deutschen Länder und Kommunen für ihre öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute einzustehen haben, eine europarechtlich unzulässige Beihilfe enthalten. Um diese Bedenken auszuräumen, sind Gespräche zwischen deutschen Stellen und der EG-Kommission geführt worden. Diese Gespräche sind mit einer Einigung abgeschlossen worden, zu deren Vollzug das deutsche Recht angepasst werden musste. Dies ist für Niedersachsen weitgehend im vorigen Jahr geschehen. Eine letzte Anpassung in diesem Zusammenhang enthält der Ihnen vorliegende Staatsvertrag, mit dem noch die Vorschrift des § 6 Abs. 5 des LBS-Staatsvertrages gestrichen werden soll. An

dieser Vorschrift hatte die EG-Kommission erst nachträglich Anstoß genommen.

Die Zustimmung zu dem Staatsvertrag war in den Ausschussberatungen nicht umstritten. Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich daher um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.

Vielen Dank. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Damit kommen wir zur Einzelberatung:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieses Gesetz so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu den Punkten 11 und 12, die wir vereinbarungsgemäß zusammen beraten:

Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2002/2003 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2003) Gesetzentwurf der Landesregierung Drs 15/110

und

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2003 (HBegleitG 2003) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/160

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Möllring.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem so genannten Finanzierungsnachtrag 2002 und 2003 hat die alte Landesregierung den finanzpolitischen Offenbarungseid erklärt. Schon im Oktober 2002 war klar, dass man mit der Nettokreditaufnahme nicht hinkommen wird. Deshalb hat man sie für 2002 und 2003 jeweils deutlich erhöht bzw. mehr als verdoppelt: Für 2002 hat man sie von 1,35 Milliarden Euro auf 2,95 Milliarden Euro erhöht, obwohl man Ende Dezember, als der Finanzierungsnachtrag verabschiedet wurde, schon wusste, dass man auch mit diesen 2,95 Milliarden Euro nicht hinkommen würde, sondern deutlich über 3 Milliarden Euro hätte gehen müssen. Das wiederum hat man nicht gemacht, weil man - wie beim Kaufmann - unter einer bestimmten Schwelle bleiben wollte. Für 2003 hat man die Nettokreditaufnahme von 1,3 auf 2,65 Milliarden Euro erhöht, aber keinerlei Einsparmaßnahmen eingeleitet.

Niedersachsen hatte in den letzten drei Jahren, also während der Regierungszeit Gabriel, das größte Ausgabenwachstum aller westdeutschen Flächenländer gegenüber 1999. In Niedersachsen lagen die Ausgaben allein im letzten Jahr um 9,5 % über dem Niveau der Ausgaben des Jahres 1999. Das sind 50 % mehr als in allen anderen Flächenländern im Durchschnitt - und das, obwohl Niedersachsen die schwächste Einnahmeposition hat. Das hat dazu geführt, dass die Landesfinanzen vor dem Kollaps stehen.

Von der damals allein regierenden SPD ist keinerlei Vorsorge für die bekannten Risiken getroffen worden, sondern man hat die Entwicklung der Landesfinanzen ignoriert und die Realitäten schlichtweg ausgeblendet. Aber wenn man in der Finanzpolitik die tatsächlich zugrunde liegenden Zahlen einfach negiert, nicht zur Kenntnis nimmt und ausblendet, dann muss man zu falschen Entscheidungen kommen. Das ist hier auch passiert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Folge waren Rekorde bei den Haushaltsdefiziten. Zwar hat es - das gebe ich zu - die Sonderbelastungen BEB-Erstattung und EXPO gegeben. Die Sonderbelastung EXPO hätte im Jahr 2000 einen Ausschlag nach oben verursachen müssen, der im Jahr 2001, nach dem Wegfall dieser Sonderbelastung, entsprechend hätte zurückgehen

müssen. Stattdessen sind die Ausgaben weiter steil nach oben gegangen.

Somit müssen wir mit folgenden Finanzierungsdefiziten rechnen - das ist jetzt nicht mit der Nettokreditaufnahme zu verwechseln, sondern dabei handelt es sich um das, was auch mit früheren Nettokreditaufnahmen, Rücklagenentnahmen und anderem als echtes Defizit in dem jeweiligen Haushaltsjahr angefallen ist -: Im Jahr 2001 betrug das Finanzierungsdefizit 2,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2002 stieg es auf den bisherigen Rekord von 3,8 Milliarden Euro. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt der Regierung Wulff werden wir es nun auf 2,5 Milliarden Euro drücken können. Aber damit sind wir natürlich noch nicht zufrieden.

Niedersachsen hatte im Jahr 2002 unter den westdeutschen Flächenländern, gemessen an dem Anteil der Ausgaben, das relativ höchste Haushaltsdefizit zu verkraften.

(Dr. Harald Noack [CDU]: Traurig, traurig!)

Es beträgt 17 %. Das heißt, wir mussten jeden siebten Euro über Kredit finanzieren. Nur Berlin mit seiner Sonderbelastung Bankgesellschaft Berlin liegt noch vor uns. Ansonsten stehen wir dort an der Spitze.

Wir haben mit dem Entwurf des Zweiten Nachtragshaushalts 2003 einen Kurswechsel eingeleitet. Er liegt dem Parlament zwei Monate nach Regierungsübernahme vor. Wir haben ihn in viereinhalb Wochen erarbeitet, ihn dann im Kabinett beschlossen, ihn Ihnen zugeleitet, und er liegt Ihnen heute vor. Auf diesen Zeitablauf sind wir stolz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit sind wir voll im Zeitplan, obwohl wir mit dem Finanzierungsnachtrag 2003, der den Namen Finanzierungsnachtrag nun wirklich nicht verdient, keine solide Basis vorgefunden haben. Eine realistische Finanzierung ist an vielen Stellen gerade nicht gelungen. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.

Wir haben eine Bilanz, einen Kassensturz gemacht. Wir wussten, wie schlecht es um Niedersachsen bestellt ist. Aber die vielen verdeckten Punkte, die uns erst nach der Regierungsübernahme aufgefallen sind, konnten wir noch nicht kennen, weil uns

die Unterlagen nicht zur Verfügung standen. Sie haben es zum Teil ja selbst nicht gewusst.

Trotz voller Ausschöpfung der Kreditermächtigung wird in der Jahresrechnung 2002 ein Fehlbetrag von etwa 200 Millionen Euro entstehen, den wir spätestens mit dem Haushalt 2004 abdecken müssen.

Für 2003 hat sich ein Fehlbetrag, eine Differenz, eine Deckungslücke von 641 Millionen Euro ergeben. 41 Millionen Euro davon hat die neue Landesregierung verursacht, und zwar aufgrund ihrer neuen politischen Ziele: 2 500 Lehrer und 250 Polizeianwärter. Dazu stehen wir. Die restlichen 600 Millionen Euro haben wir als Deckungslücke der alten Landesregierung vorgefunden. Ich will einige Beispiele nennen.

Es waren verschiedene Ansätze in Höhe von insgesamt 195 Millionen Euro nachzufinanzieren. Einige habe ich hier schon genannt.

Allein die Kosten für die CASTOR-Einsätze müssen wir realistisch mit 20 Millionen Euro ansetzen. Das erfordert eine Nachfinanzierung von 12 Millionen Euro.

Die Verlässliche Grundschule müssen wir mit 50 Millionen Euro nachfinanzieren. - Ich habe mich vorhin in der Schuldebatte gefragt, wie man sich hier hinstellen und sagen kann, man habe das in den Haushalt eingestellt. - Es war nicht drin, wir haben es nicht gefunden! Wenn Sie mir diese 50 Millionen Euro zeigen, streiche ich sie gerne wieder heraus, dann können wir sie einsparen. Aber sie waren nicht drin. Es nützt nichts, nur etwas in die Mipla zu schreiben - die ist nämlich unverbindlich -, sondern Sie hätten es schon in das Haushaltsgesetz schreiben müssen. Das aber ist nicht geschehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die von Ihnen zum 1. November eingestellten 700 Lehrer war im Jahr 2002 kein Geld vorhanden. Auch dies werden wir noch in den Jahresabschluss 2002 einstellen müssen. Das ist für die zwei Monate in 2002 nicht die Welt. Aber für die zwölf Monate, die wir sie in diesem Jahr bezahlen müssen, müssen wir 26 Millionen Euro nachfinanzieren und in den Haushalt einstellen. Dies haben Sie nicht getan, und dafür müssen wir jetzt geradestehen.

Beim Wohngeld haben Sie sich um 28 Millionen Euro nach unten verrechnet.

Beim Hochbauhaushalt - ich fand es besonders prall, dass mir nachgesagt wird, ich würde irgendwo etwas streichen - ist Folgendes passiert: Im letzten Jahr wurden Baumaßnahmen angefangen bzw. durchgeführt, die zum Teil gar nicht genehmigt gewesen sind und die jetzt den Jahresabschluss 2002 belasten. Für das letzte Jahr müssen wir hier 45 Millionen Euro nachfinanzieren. Für dieses Jahr müssen wir 24 Millionen Euro nachfinanzieren, weil schon Aufträge vergeben worden sind, für deren Bezahlung kein Geld vorhanden war. - Und das nennt sich dann Finanzierungsnachtrag! 69 Millionen Euro für Baumaßnahmen waren nicht enthalten, sondern wurden einer späteren Landesregierung einfach vor die Tür gekippt.

(Zurufe von der SPD)

- Das ist eindeutig so. Ich könnte Ihnen das nachweisen, wenn ich ein bisschen mehr Zeit hätte.

Außerdem hat man in dem Finanzierungsnachtrag überzogene Einnahmeentwicklungen zugrunde gelegt. Man wusste im Dezember letzten Jahres schon, dass nach dem Jahr 2002 mit seinem Wirtschaftswachstum von 0,2 % im Jahr 2003 mit Sicherheit nicht 1,5 % Wirtschaftswachstum eintreten würden. Wir haben die Annahmen zum Wirtschaftswachstum auf die relativ realistische Größe von 0,5 % reduziert, sodass wir die Steuereinnahmen um 250 Millionen Euro nach unten korrigieren mussten. Das summiert sich natürlich.

Wir haben in den letzten zwei Jahren einen erheblichen und historisch einmaligen Steuerrückgang gehabt. Das summierte sich in den beiden Jahren auf 2 Milliarden Euro, die uns schlichtweg fehlen. Darauf muss eine Landesregierung natürlich reagieren. Sie darf nicht zwei Jahre lang so tun, als würde sich das irgendwann wieder ausgleichen.

Wir haben diese 641 Millionen Euro durch folgende Maßnahmen eingespart bzw. reduziert. Wir haben auf das überhaupt nicht finanzierte Schulbausanierungsprogramm mit 50 Millionen Euro verzichtet. Wir haben in den Ressorts Finanzierungsbeiträge erbeten in Höhe von 47 Millionen Euro und diese auch erhalten. Das heißt, wir haben die Lehrerstellen nicht über Kredite finanziert, sondern durch Umschichtungen.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Minister.

Es ist natürlich politisch mutig, auch einmal etwas aus anderen Bereichen herauszunehmen und es hier hineinzugeben. Wir haben Subventionsabbau in Höhe von 49 Millionen Euro betrieben, wir haben Beschäftigungsvolumina in Höhe von 47 Millionen Euro eingefroren, wir haben bei der Altersteilzeit etwas hinzunehmen können, und wir werden mit der verzögerten Besoldungsanpassung und mit der Öffnungsklausel bei den Beamten etwas tun können. Wir haben mit diesem Haushaltsplanentwurf die Dynamik der Ausgabensteigerung begrenzt. Wir sind unserem Ziel, die Lehrerversorgung durchzusetzen, ein großes Stück nähergekommen, und wir sind auch im Polizeihaushalt weitergekommen. Wir werden den Schattenhaushalt der NFG zum Jahresende auflösen, um auch hier dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit Rechnung zu tragen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Möllring, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Zu den Bauausgaben will ich nur eines sagen. Wir werden nichts kürzen, sondern wir werden das ausgegeben, was uns der Landtag zur Verfügung stellt. Wir werden auf die Budgethohheit des Landtages achten und nur das ausgeben, was uns zur Verfügung gestellt wird, und nichts darüber hinaus; denn das gebietet nicht nur das Recht, sondern auch die Achtung vor dem Landtag.