1. Welche Umstände haben dazu geführt, dass die Stelle der Schulleitung immer noch nicht besetzt ist?
2. Aus welchen Gründen wurde eine Bewerbung um die Schulleiterstelle im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt, obwohl sich die Gesamtkonferenz für diesen Bewerber ausgesprochen hat?
3. Zu welchem Termin soll die Stelle besetzt werden, und ist dazu eine erneute Ausschreibung geplant?
„Die Auslese und Ernennung der Bewerber und Beamten sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen.“
Die Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt nach § 45 NSchG. Danach kommt dem Schulträger und der Schule ein Mitwirkungsrecht in Form der Benehmensherstellung vor der Besetzung der jeweiligen Stelle zu. Die Gesamtkonferenz und der Schulträger haben das Recht, einen Besetzungsvorschlag zu machen, der nicht bindend ist.
Zu 1: Der bisherigen Schulleiter der Neuen Oberschule Braunschweig ist seit Februar 2004 an die Abteilung Braunschweig der Landesschulbehörde abgeordnet. Damit kann die Stelle so lange nicht neu besetzt werden, bis für den bisherigen Schulleiter eine Versetzung erfolgt ist. Da eine solche Versetzung beabsichtigt ist, konnte die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters der Neuen Oberschule Braunschweig im Schulverwaltungsblatt 10/2004 ausgeschrieben werden. In der Mehrzahl der Fälle liegt der Zeitraum von der Ausschreibung einer Stelle bis zur Besetzung bei acht bis zwölf Monaten.
Zu 2: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens blieb nur eine Bewerbung übrig. Um Entscheidungsvarianten zu erhalten, wurde eine Neuausschreibung entsprechend der Praxis in vergleichbaren Fällen festgelegt, die im Schulverwaltungsblatt 03/2005 erscheinen wird. Dieses Verfahren entspricht der Pflicht zur Bestenauslese und wird zusätzlich durch das NGG gestützt. Die Bewerbung des verbliebenen Bewerbers bleibt davon unberührt; der Bewerber bleibt im Verfahren. Die Gesamtkonferenz kann im neuen Bewerbungsverfahren erneut ein Votum abgeben.
Zu 3: Die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters an der Neuen Oberschule Braunschweig soll so schnell wie möglich besetzt werden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 30 der Abg. Filiz Polat und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Nach Berechnungen der Braunschweiger Stadtverwaltung ist in der Finanzierung von Maßnahmen im Westlichen Ringgebiet, einem Stadtteil, der im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt gefördert wird, durch die Aussetzung der Landesmittel ein erheblicher Engpass abzusehen. Nach Presseberichten vom 10. Februar sind Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro gebunden, denen 902 000 Euro Fördermittel als real vorhandene Mittel 2005 gegenüberstehen. Die Finanzierungslücke kann laut Angaben des dortigen Bezirksbürgermeisters nur durch einen Vorgriff auf Fördergelder der Jahre 2006 und 2007 geschlossen werden, deren maximaler
Ausgabenbetrag aber nur 450 000 Euro betrage. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass 140 000 Euro, mit denen private Investitionen direkt unterstützt werden sollten, nicht unterstützt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass neue Fördermittel erst 2006 beantragt werden könnten, über die dann erst 2007 entschieden würde. Das Ziel, bis 2011 38 Millionen zu investieren, werde wegen der Restriktionen bei den Fördermitteln nicht in 10, sondern erst in 34 Jahren erfüllt werden können.
1. Welche Fördermittel (Bundes-, Landes- und kommunale Mittel) stehen der Stadt Braunschweig aus Bewilligungen der Jahre 2004 und vorher für Maßnahmen im Westlichen Ringgebiet (Programm Soziale Stadt) 2005 zur Verfügung?
2. Welche Maßnahmen sind als dringlich bewertet und beim Land angemeldet worden und können nicht aufgeschoben werden?
3. Wird es seitens des Landes Umschichtungen anderweitig nicht gebrauchter Programmmittel geben, um dringliche Projekte im Westlichen Ringgebiet einer ausreichenden Finanzierung zuzuführen?
Die Sparbeschlüsse zur Städtebauförderung 2005 sind allen Beteiligten nicht leicht gefallen. Trotz allem Verständnis für die betroffenen Kommunen ist zu berücksichtigen, dass die extrem hohe Verschuldung des Landes, insbesondere im Interesse der nachwachsenden Generationen, nunmehr auch zu harten Einschnitten im Sozialetat zwingt. Der Bereich der Städtebauförderung einschließlich der Programmkomponente Soziale Stadt konnte daher trotz seiner Bedeutung als hervorragendes Investitionsprogramm für die Stadtsanierung, für die Sozialpolitik und für die Bauwirtschaft von den leider unausweichlichen Sparbeschlüssen der Niedersächsischen Landesregierung nicht ausgenommen werden.
Die Sparbeschlüsse bedeuten, dass das Städtebauförderungsprogramm einschließlich der Programmkomponente Soziale Stadt für 2005 mit der Folge ausgesetzt wird, dass die laufenden Maßnahmen gestreckt werden müssen. Manches wird also warten müssen oder länger dauern. Ein Stillstand in den Sanierungsgebieten ist insofern aber in der Regel nicht zu befürchten, weil die den Städten und Gemeinden in den Vorjahren bewilligten Mittel in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundes jeweils über fünf Jahre gestreckt worden sind. Den Städten und Gemeinden stehen da
Die Landesregierung wirkt in Abstimmung mit dem Bund darauf hin, dass die Gemeinden gegebenenfalls die Bundesmittel aus dem Bund-LänderProgramm 2005 in der Regel für Fortsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, soweit sie bereit und in der Lage sind, den Landesanteil zu übernehmen.
Zu 1: Der Stadt Braunschweig stehen für Maßnahmen im Westlichen Ringgebiet aus Bewilligungen der Jahre 2004 und früher Förderungsmittel (Bundes-, Landes- und kommunale Mittel) in Höhe von insgesamt rund 2 931 000 Euro zur Verfügung (jeweils rund 977 000 Euro Bundes- und Landes- mittel zuzüglich des zu erbringenden Eigenanteils in Höhe von rund 977 000 Euro). Hiervon werden im Jahre 2005 Förderungsmittel in Höhe von rund 818 400 Euro fällig (jeweils rund 272 800 Euro Bundes- und Landesmittel zuzüglich des zu erbringenden Eigenanteils in Höhe von rund 272 800 Euro). Darüber hinaus stehen der Stadt Braunschweig zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 90 000 Euro für die Finanzierung der Maßnahme zur Verfügung, die Berücksichtigung weiterer zweckgebundener Einnahmen ist für das Programmjahr 2005 seitens der Stadt Braunschweig vorgesehen.
Zu 2: Die Beurteilung der Dringlichkeit geplanter Maßnahmen obliegt der Stadt Braunschweig im Rahmen ihrer Planungshoheit. Insofern steht es der Landesregierung nicht zu, über die Vordringlichkeit einzelner Maßnahmen oder die Möglichkeit eines Aufschubes zu entscheiden. Die Stadt Braunschweig hat in der Programmanmeldung für das Jahr 2005 u. a. den weiteren Ausbau des westlichen Ringgleises, die Umgestaltung der Schüßlerstraße, die Umgestaltung des Frankfurter Platzes sowie die Errichtung verschiedener Gemeinbedarfseinrichtungen als durchzuführende Einzelmaßnahmen angegeben.
Zu 3: Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass durch intelligente Handhabung des Programms Städtebauförderungsmittel, die bei einer Sanierungsmaßnahme vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr benötigt werden, zu solchen Maßnahmen umgeschichtet werden, bei denen ein vordringlicher Bedarf besteht. Ob und in welcher
Höhe in diesem Jahr Umschichtungsmittel bereitgestellt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 31 des Abg. Manfred Nahrstedt (SPD)
Gemäß 19. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Versorgung (Unterrichtung Drs. 15/1201) „wird es als problematisch angesehen, wenn Kinder und Jugendliche über 14 Jahren auf Stationen der Allgemeinpsychiatrie untergebracht werden müssen, weil Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor Ort nicht ausreichen. Entsprechende Fehlbelegungen der Allgemeinpsychiatrie wurden insbesondere von den Besuchskommissionen Weser-Ems-Nord, WeserEms-Süd, Lüneburg und Hannover berichtet. Auch bei fehlender akuter Fremd- oder Selbstgefährdung von Jugendlichen, aber auch bei psychisch schwer erkrankten Kindern besteht durch vierbis sechsmonatige Wartefristen weiterhin ein bedrückender Versorgungsnotstand. Damit handelt es sich um eine Problematik größeren Ausmaßes.“
1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den Jahren 2003 und 2004 in der Allgemeinpsychiatrie aufgenommen, und um welche Psychiatrien hat es sich gehandelt?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um die nicht ausreichenden Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu erhöhen?
Bei den auf geschlossenen Allgemeinstationen der Erwachsenenpsychiatrie untergebrachten Kindern und Jugendlichen handelt es sich im Regelfall um jene Patientinnen und Patienten, bei denen aufgrund eines richterlichen Unterbringungsbeschlusses eine sofortige Aufnahme in geschlossenem Rahmen erforderlich wird.
Noch Anfang der 90er-Jahre verfügte lediglich die Kinder- und Jugendpsychiatrie am NLKH Hildesheim über einen geschlossenen Bereich und hatte damit eine zentrale Aufnahmefunktion für ganz Niedersachsen. Dies hatte zur Folge, dass sehr häufig Jugendliche in den NLKH auf geschlosse
nen Erwachsenenstationen untergebracht werden mussten, bis eine Verlegung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des NLKH Hildesheim möglich wurde.
Die Fachkommission Psychiatrie hatte in ihrem Bericht „Empfehlungen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen“, der 1992 dem MS übergeben wurde, vorgeschlagen, jeweils auf Regierungsbezirksebene eine der bestehenden kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen um das Angebot einer Krisenstation zu erweitern.
In den folgenden Jahren wurden die Kinder- und Jugendpsychiatrien am NLKH Lüneburg und am NLKH Königslutter um entsprechende Angebote erweitert und darüber hinaus am Marien-Krankenhaus Papenburg-Aschendorf eine kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung mit einem entsprechenden Angebot etabliert.
Auch die Kinderklinik „Auf der Bult“ in Hannover konnte ihre kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung um ein Krisenangebot erweitern und hat diese zusätzliche Station zum 1. Juli 2003 in Betrieb genommen.
Im Sommer 2004 hat das Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme) nach Fertigstellung der Baumaßnahmen seine kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung mit integriertem Behandlungsbereich für besonders schutzbedürftig unterzubringende Kinder und Jugendliche eröffnet.
Ebenfalls im Jahre 2004 hat das Albert-Schweitzer-Therapeutikum in Holzminden in Abstimmung mit dem MS im Rahmen des vorgehaltenen Bettenkontingents einen kleinen Krisenbereich geschaffen, um in Einzelfällen bei krisenhaften Zuspitzungen in der Behandlung ansonsten erforderlich werdende Verlegungen zu vermeiden.
Noch in der Planung befindet sich die vom Planungsausschuss bereits gebilligte Erweiterung um eine Krisenstation der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Städtischen Klinikum Oldenburg.
Auch die Universität Göttingen plant seit längerem, die dortige Kinder- und Jugendpsychiatrie um eine Station zu erweitern, auf der besonders schutzbedürftig unterzubringende Kinder und Jugendliche behandelt werden können.
gen unternommen wurden, das stationäre psychiatrische Versorgungsnetz für Kinder und Jugendliche, insbesondere für besonders schutzbedürftig unterzubringende Kinder und Jugendliche, im Sinne einer ortsnäheren Angebotsstruktur enger zu knüpfen. Zwar konnte dadurch im Laufe der zurückliegenden Jahre die Anzahl der Kinder und Jugendlichen auf Erwachsenenstationen kontinuierlich verringert, bis heute allerdings nicht gänzlich vermieden werden.
Der Diagnosestatistik 2002 über Kinder und Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie ist zu entnehmen, dass im Jahre 2002 insgesamt 491 Kinder und Jugendliche vorübergehend auf Erwachsenenstationen untergebracht waren. Die durchschnittliche Verweildauer betrug im Jahre 2002 18,7 Tage. Daraus lässt sich ein fiktiver Bettenbedarf von 28 errechnen, wobei davon 20 auf die 17-Jährigen entfallen, die an der Schwelle zum Erwachsensein stehen und aus fachlicher Sicht ohne größere Probleme vorübergehend in der Erwachsenenpsychiatrie mitbetreut werden können.