Jetzt hat auch Herr Wenzel um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile ihm das Wort für zwei Minuten.
Sie reden davon, dass Sie Harz, Heide und Wattenmeer wieder einer stärkeren Berichterstattung zugänglich machen wollen.
Mit diesem Bild beschreiben Sie Ihre Ziele in der Öffentlichkeit. Aber warum weigern Sie sich im selben Atemzug, dem Ausschuss klar zu sagen, was Sie tatsächlich wollen? Warum kursieren Papiere aus der Staatskanzlei, von denen Sie sich später zum Teil wieder distanzieren?
Meine Damen und Herren, das alles erweckt den Eindruck, dass es Ihnen nicht nur um Harz, Heide und Wattenmeer geht, sondern in erster Linie darum, den Einfluss auf Rundfunk- und Verwaltungsrat zu stärken. Das ist der Kern dessen, was Sie wollen.
Sie drohen mit Kündigung, Herr Ministerpräsident. In der heutigen Zeit kann man doch nicht ernstlich glauben, es sei denkbar, wieder ein eigenes Radio Niedersachsen zu schaffen.
Schließlich reden wir zur gleichen Zeit mit den norddeutschen Ländern über die Fragen: Wie können wir mehr kooperieren? Wo können wir mehr zusammenarbeiten? Was können wir noch besser gemeinsam auf den Weg bringen? - Und dann kommen Sie mit so einer lächerlichen Kündigungsdrohung daher! Das kann man doch wirklich nicht ernst nehmen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Friedhelm Biestmann [CDU]: Das ist ja lächerlich! Wie wollen Sie denn überhaupt verhandeln?)
Herr Ministerpräsident, die Pressefreiheit - in ruhigeren Stunden würden Sie mir da auch zustimmen - ist das Lebenselexier einer freien und demokratischen Gesellschaft.
Dazu passt die parteipolitische Instrumentalisierung von Rundfunkräten nicht. Ich möchte Sie herzlich bitten und fordere Sie auf: Lassen Sie die Finger von diesen Entscheidungsstrukturen! Kümmern Sie sich um die Sachen, die wirklich wichtig sind!
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit beschlossen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 6 erst nach der Mittagspause zu beraten.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/1615
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahre 2001 sind 64 und im Jahre 2002 52 Menschen in Niedersachsen bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen. Der Landesfeuerwehrverband, der Verband der Freiwilligen Feuerwehren im Lande, sagte dazu: Viele von denen könnten noch leben, wenn ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet gewesen wären. Deswegen haben die Freiwilligen Feuerwehren in den letzten Jahren viele Bürger angesprochen, um sie für den freiwilligen Einbau von Rauchwarnmeldern zu gewinnen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung will die SPDFraktion den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen verbindlich vorschreiben.
Ich selbst habe mich vor drei Jahren zum ersten Mal mit dieser Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes befasst. Zuerst, muss ich gestehen, habe ich auch gesagt: Das ist ja schon wieder eine
neue Vorschrift. Seitdem lese ich aber Berichte über Wohnungsbrände mit tödlichem Ausgang auch immer unter dem Aspekt: Hätte der Tod verhindert werden können, wenn es in der Wohnung Rauchwarnmelder gegeben hätte?
Anlass zu einer Kleinen Anfrage, die ich im Oktober gestellt habe, war ein Bericht in der Landeszeitung aus Lüneburg über einen Wohnungsbrand, bei dem ein Kind zu Tode kam. Wegen der hohen Zahl von Todesopfern durch die Einwirkung von Feuer und Rauch habe ich auch das Gespräch mit Feuerwehrleuten gesucht, und zwar mit Freiwilligen wie mit Berufsfeuerwehrleuten. Die einhellige Empfehlung aller ist: Rauchwarnmelder müssen zur Pflicht in Wohnungen werden. Bei Wohnungsbränden sind nämlich nicht die Flammen in erster Linie die Gefahr, sondern der Rauch. Der Tod kommt mit dem Rauch, und er kommt schnell.
Wir haben neulich eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Dazu hatten wir Hans Graulich, den Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes, eingeladen. Er sprach davon, dass schon zwei bis drei Atemzüge ausreichen können, um irreparable Schäden bei Brandopfern hervorzurufen. Der Brandrauch ist heutzutage so aggressiv, dass er oft unmittelbar zum Tode führt. Feuerwehrleute, die selbst Atemschutzgeräte tragen und schon selbst Tote aus Wohnungen geholt haben, sagen: Die Körper sehen häufig so unversehrt aus, als würden die Toten noch schlafen.
Das hätte in vielen Fällen verhindert werden können, wenn die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet gewesen wären. Rauchwarnmelder wecken Schlafende und verhindern, dass sie zu Opfern werden. Die Feuerwehr wird früher alarmiert. Die Einsätze werden auch weniger gefährlich.
Ich habe in meiner Kleinen Anfrage im letzten Jahr gefragt: Wie viele Menschen hätten beim Vorhandensein von Brandmeldern näherungsweise gerettet werden können? - Die Landesregierung sagt dazu: Hierzu sind auch nur näherungsweise Angaben nicht möglich.
Dieselbe Frage habe ich dem Landesfeuerwehrverband gestellt. Die Antwort des Präsidenten war: In Ostfriesland sind Wohnungen auf freiwilliger Basis mit Brandmeldern ausgerüstet worden. Die Zahl der Brandopfer ist daraufhin um ca. 40 % zurückgegangen.
Der Landesfeuerwehrverband geht davon aus, dass sich diese Zahl verallgemeinern lässt. Das heißt, wenn wir in der NBauO die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern verankern, reduziert das die Zahl der Brandopfer in Niedersachsen jährlich um 20 bis 25 Menschen. Ich glaube, damit haben wir sogar die moralische Verpflichtung, dem Wunsch aller Freiwilligen und Berufsfeuerwehrleute in Niedersachsen zu entsprechen.
Wir wären nicht die Ersten, die das einführen, aber wir wären in guter Gesellschaft mit RheinlandPfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen. Diese Länder haben den Einbau von Rauchwarnmeldern verbindlich vorgeschrieben oder sind auch gerade dabei. Sie sind dafür, obwohl die Bauminister seit Jahren dagegen sind - das ist nicht erst seit 2003 so, das war auch schon 2002 so - und obwohl die Bauministerkonferenz die Vorschrift nicht in die Musterbauordnung aufnehmen möchte, wie sie vor wenigen Wochen erneut bekräftigt hat.
Es gibt heute keinen vernünftigen Einwand mehr gegen diese Verpflichtung, es sei denn, man hielte das Anlegen des Sicherheitsgurtes im Auto auch für eine bürokratische Knebelung. Ich bin guter Hoffnung, dass wir zu einer großen Mehrheit für diesen Gesetzentwurf kommen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, Sie mögen das Thema belächeln, aber es ist ernster, als Sie denken.