Protocol of the Session on December 16, 2004

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Unverbindliche Empfehlungen für Unterrichtsinhalte in den Jahrgängen 5 und 6?

„Der Unterricht wird auf der Grundlage von Rahmenrichtlinien erteilt...“ heißt es eindeutig im § 122 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Nach Abschaffung der Orientierungsstufe existieren derartige Rahmenrichtlinien für die Jahrgänge 5 und 6 an Gymnasien, Hauptund Realschulen jedoch nicht. Stattdessen hat das Kultusministerium so genannte Curriculare Vorgaben entwickelt.

Über die Curricularen Vorgaben wurde der Kultusausschuss des Landtages nicht unterrichtet, wie es § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes für Rahmenrichtlinien vorsieht. Die im § 171 des Niedersächsischen Schulgesetzes vorgesehene Beteiligung des Landesschulbeirates an der Formulierung von Unterrichtsinhalten wurde ebenfalls nicht durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rechtsverbindlichkeit haben Curriculare Vorgaben für den Unterricht an niedersächsischen Schulen?

2. Warum hat das Kultusministerium die Curricularen Vorgaben für die Klassen 5 und 6 weder vorab dem Parlament zur Kenntnis gegeben noch den Landesschulbeirat beteiligt?

3. Wann beabsichtigt das Kultusministerium, für die Jahrgänge 5 und 6 der allgemein bildenden Schulen gemäß den verbindlichen Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes Rahmenrichtlinien zu erarbeiten, oder hat das Kultusministerium vor, das Niedersächsische Schulgesetz entsprechend zu ändern?

Mit der Abschaffung der Orientierungsstufen zum 1. August 2004 war es erforderlich, auch die Rahmenrichtlinien für den Unterricht in allen Fächern für die Schuljahrgänge 5 und 6 außer Kraft zu setzen und durch neue Vorgaben zu ersetzen. Diese Veränderung fiel in eine Zeit, in der bundesweit der Stellenwert von Rahmenrichtlinien infrage gestellt wurde. Unter dem Einfluss der Diskussionen über die Ergebnisse der PISA I-Studie und mit Blick auf die besonders erfolgreichen PISA-Staaten bildete sich in der KMK und in der breiten Fachöffentlichkeit ein Konsens darüber, dass in Zukunft statt der Rahmenrichtlinien Bildungsstandards für die einzelnen Unterrichtsfächer erforderlich seien, ergänzt durch Vergleichsarbeiten und zentrale Abschluss

prüfungen. Die KMK hat im Dezember 2002 beschlossen, solche Standards für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf dem Niveau des mittleren Bildungsabschlusses zu entwickeln; danach sollten auch Standards für den Hauptschulabschluss nach dem 9. Jahrgang konzipiert werden. Vom Frühjahr 2003 an hat die KMK auch Standards für die drei Naturwissenschaften entwickeln lassen. Bildungsstandards formulieren Anforderungen an das Lehren und Lernen in der Schule und greifen allgemeine Bildungsziele auf. Sie benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Bisher geltende Richtlinien strukturieren Bildungsziele nach Inhalten und nicht nach Kompetenzen. Daher ist es notwendig, durch so genannte Kerncurricula erwünschte Lernergebnisse in prinzipiell überprüfbarer Weise darzustellen, wobei Teilbereiche und Stufen deutlich werden müssen. In einem Kerncurriculum werden Lernergebnisse von der Anforderungssituation her gesehen und nicht von Inhaltslisten.

Auf diesen Diskussionsstand traf die Entscheidung, innerhalb kurzer Frist, nämlich nach Verabschiedung des Schulgesetzes im Juli 2003 bis zum Februar 2004, Curriculare Vorgaben für sämtliche Fächer in drei Schulformen zu entwickeln, und zwar so rechtzeitig, dass die Schulen rund sechs Monate Zeit hatten, sich darauf einzustellen. Auch die Schulbuchverlage wollten so früh wie möglich informiert sein, um rechtzeitig entsprechende Bücher vorlegen zu können. Das Kultusministerium hat die erforderliche Arbeit mit Hilfe von kleinen Fachkommissionen erledigt. Mit Erlass vom 3. März 2004 sind diese Curricularen Vorgaben zum 1. August 2004 in Kraft gesetzt worden. Diese Vorgaben sind eine Übergangslösung, denn das Konzept der auf Bildungsstandards ausgerichteten Kerncurricula muss noch weiterentwickelt werden, zumal zugleich die Schule verstärkt Eigenverantwortung übernehmen soll.

Im Herbst 2004 hat das Kultusministerium Fachkommissionen für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache berufen, die Kerncurricula für die Schulformen des Sekundarbereichs I (drei Schulformen) entwickeln sollen. Diese Kommissionen sind nach den Bestimmungen des Schulgesetzes unter Beteiligung des Landesschulbeirates besetzt. Diese Kommissionen werden die Vorgaben für die Jahrgänge 5 und 6 erörtern und gegebenenfalls verändern. Die Kerncurricula der genannten Fächer werden mit ihrem Erscheinen sowohl die Curricularen Vorgaben als auch die bis dahin gültigen Rahmenrichtlinien ablösen, sodass

dann für jedes Fach ein Kerncurriculum für die Schuljahrgänge 5 bis 10 vorliegen wird. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit werden zu gegebener Zeit dem Kultusausschuss vorgelegt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Curricularen Vorgaben für die Schuljahrgänge sind für eine Übergangszeit verbindlich.

Zu 2: Wegen des vorgegebenen engen Zeitrahmens war es nicht möglich, den Landesschulbeirat an der Besetzung der Kleinkommissionen oder an der Durchsicht der Ergebnisse zu beteiligen und den Kultusausschuss vorab in Kenntnis zu setzen.

Zu 3: Eine Änderung des Schulgesetzes ist nur insofern beabsichtigt, als in Zukunft Kerncurricula herausgegeben werden sollen, die auf Bildungsstandards bezogen sind.

Anlage 13

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 20 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Ausschreibung des Strombezugs für die landeseigenen Gebäude

Wie der rundblick am 30. November 2004 berichtete, soll der Strombedarf der landeseigenen Gebäude erneut gebündelt ausgeschrieben werden. Anders als in den vergangenen Ausschreibungen soll für den Zeitraum 2006 bis 2009 Strom mit den Standards und Erzeugungsanteilen, wie sie im Stromnetz verfügbar sind, ausgeschrieben werden. Durch den erstmaligen Verzicht auf eine Energiemixvorgabe erwartet das Finanzministerium die Vermeidung von Mehrkosten von insgesamt 3 Millionen Euro. Umweltaspekte sollen angeblich jedoch berücksichtigt bleiben.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise und in welchem Ausmaß wird den „Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen“ des MW Rechnung getragen, wonach der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe Umweltgesichtspunkten als Zuschlagskriterium einen besonders hohen Rang einräumen sollte, wenn für den künftigen Strombezug auf Energiemixvorgaben, insbesondere auf die Vorgabe eines höheren Anteil an CO2-freiem Strom aus regenerativen Energieträgern, verzichtet wird?

2. Warum umfasst die Ausschreibung nur eine Menge von rund 330 Millionen Kilowattstunden

pro Jahr und nicht den gesamten Stromverbrauch der Landesliegenschaften?

3. Welche Maßnahmen sind - neben dem geplanten Verzicht auf eine Energiemixvorgabe mit welchem Ergebnis geprüft worden, um die Kosten für den Strombezug des Landes zu senken?

im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Der angeführte Erlass „Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen“ präferiert „…die Beschaffung umweltverträglicher Produkte, wenn deren Preis in einem tragbaren, auftragsbezogenem Maß höher liegt. In welcher Höhe ein solcher Mehrpreis tragbar ist, entscheidet der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.“

Das Land hat sich unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage entschieden, dass beim Strombezug ein Mehrpreis von 3 Millionen Euro in der Vertragslaufzeit nicht tragbar ist.

Zu 2: In der Ausschreibung ist mit rund 330 Millionen Kilowattstunden der gesamte Stromverbrauch des Landes erfasst.

Zu 3: Die Ausschreibung wird in Aufbau, Umfang und Informationsbereitstellung bewusst so gestaltet, dass die gegebenen technischen Unterschiede bei den Abnahmestellen und Abnahmestrukturen optimal berücksichtigt werden können. Die Bieter erhalten so die Möglichkeit, bedarfsorientierte und kostengünstige Angebote zu unterbreiten. Weiter sind Bietergemeinschaften ausdrücklich erwünscht, um so auch regionalen und kommunalen Energieversorgern die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen - mit dem Ziel einer größeren Anzahl von Wettbewerbern und damit der Erlangung von marktgerechten und kostengünstigen Preisen.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 21 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Petition von Frauen im Nirwana?

Am 23. Juni 2004 übergaben die Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser Niedersachsen, die Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen Niedersachsen und Bremen, die Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauennotrufe Nieder

sachsen, die Autonome Frauenberatungsstellen Niedersachsen, die Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt in Niedersachsen und die Mädchenhäuser Hannover und Osnabrück Sozialministerin Frau Dr. von der Leyen persönlich eine Petition zum Thema „Versorgung im Land Niedersachsen mit Schutz- und Hilfsangeboten für von körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt betroffene Frauen und Kinder“.

Bis heute ist diese Petition in den zuständigen Gremien nicht behandelt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was ist mit der am 23. Juni 2004 eingereichten Petition geschehen?

2. Warum ist die Petition nicht weitergereicht worden?

Mit der Petition hatten sich die Petenten gegen die angedachte Kommunalisierung der Fördermittel des Landes im Bereich „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ gewandt.

Der Arbeitskreis der Frauen- und Kinderschutzhäuser Niedersachsen, die Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser in Niedersachsen, die Landesarbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Notrufe, die Landesarbeitsgemeinschaft der niedersächsischen autonomen Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, die Autonomen Frauenberatungsstellen in Niedersachsen und der Verbund der Niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt wurden mit Schreiben vom 30. Juni 2004 von Frau Ministerin Dr. von der Leyen und mit Schreiben vom 7. Juli 2004 von der Fachabteilung des MS darüber unterrichtet, dass aufgrund der vorgebrachten Bedenken an der angedachten Kommunalisierung der Fördermittel des Landes nicht mehr festgehalten wird. Bei der Übergabe der Petition an Frau Ministerin Dr. von der Leyen ist davon ausgegangen worden, dass es sich bei dem überreichten Exemplar um ein Duplikat der an den Niedersächsischen Landtag adressierten Petition handelt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ministerien sind keine Adressaten von Petitionen. Der Verbleib der Originalpetition kann seitens des MS nicht nachverfolgt werden.

Zu 2: Siehe Antwort zu 1.