Die Koalition von CDU und FDP dagegen wird die Maßnahmen dieser Landesregierung zum Stellenabbau unterstützen, die - das halte ich für besonders wichtig - jüngeren, motivierten Mitarbeitern nicht die Chance für ihre berufliche Entwicklung verbauen wird.
Letztlich ist auch nach Meinung des Landesrechnungshofes die Ausschöpfung aller personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes unumgänglich. Dem ist nun wahrlich nichts mehr hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, nach der Durchführung der Verwaltungsmodernisierung und dem Abbau sämtlicher für entbehrlich gehaltener Stellen wird der Landeshaushalt nach den Berechnungen des Innenministeriums dauerhaft um etwa 190 Millionen Euro jährlich entlastet, beginnend 2005 mit 17,5 Millionen Euro. Der Landesrechnungshof hat bei seiner kritischen Bewertung der Gesetzesfolgenabschätzung dieses Ergebnis, Frau Leuschner, nicht nur bestätigt, sondern er hält darüber hinaus sogar haushaltsmäßige Auswirkungen von bis zu 210 Millionen Euro jährlich für möglich. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis.
wortung trägt und nicht wir, sind diese Personalkosteneinsparungen unumgänglich und daher ohne Alternative.
Zweiter Grund: Wir führen diese Verwaltungsreform durch, weil wir durch eine schlanke, effiziente und moderne Verwaltung ein angesehener Dienstleister sowohl für Privatpersonen als auch für die Wirtschaft sein wollen. Gerade für unsere Unternehmen wird dies zunehmend wichtiger. Nur eine leistungsfähige, unbürokratisch und vor allem bürgerfreundlich handelnde Verwaltung ist im globalen Wettbewerb ein überzeugender Wirtschaftsfaktor.
Den Unternehmer interessiert bei einem Reformvorhaben wie diesem doch vorrangig, ob er erstens künftig noch Genehmigungen für sein Vorhaben braucht, zweitens, wenn ja, wie lange sein Verfahren dauert, drittens ob ihm von der Behörde zielführende Wege aufgezeigt werden und viertens, was ihn das Verfahren kostet. An der Beantwortung dieser Fragen bemisst der Bürger oder das Unternehmen den Erfolg einer Reform. Meine Damen und Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass wir nach der Umsetzung der Reform diesen Ansprüchen der Bürger und der Unternehmen auch gerecht werden können.
Denn Leitgedanken dieser Reform sind die Reduzierung des Staates auf seine Kernaufgaben, die Nutzung von Synergieeffekten durch Kompetenzbündelung sowie die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten unserer Kommunen. In 20 Projektgruppen wurden die Konzepte entwickelt, wie und wo Aufgaben künftig wirtschaftlicher und zweckmäßiger wahrgenommen werden können. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei allen Beteiligten und vor allem auch bei den Mitarbeitern der Bezirksregierung für diese zum Teil sehr intensive Mitarbeit bedanken. Es wurde nach einheitlichen Kriterien vorgegangen, die für alle staatlichen Aufgaben die nachfolgenden Fragestellungen beinhalteten: Welche staatlichen Aufgaben müssen vom Staat überhaupt noch wahrgenommen werden? Welche Aufgaben können entfallen, reduziert oder vereinfacht werden? Welche Aufgaben können kommunalisiert und welche auf andere Einrichtungen übertragen oder privatisiert werden? Das waren die Zielvorgaben,
Frau Leuschner, und nicht, wie Sie gebrummelt haben, die Übertragung von Aufgaben nach gewissen Quoten.
Auf der Grundlage dieser Zielvorgaben hat Staatssekretär Meyerding die Reform eingeleitet. Wir haben eine flächendeckende Aufgabenkritik vorgenommen. Hieraus und aus den Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, der Kommunen und nicht zuletzt der Bezirksregierungen selbst resultierten die Vorschläge, die in ein stimmiges Gesamtkonzept der Landesregierung mündeten. Danach können 171 Aufgaben ersatzlos entfallen, beispielsweise Zustimmungserfordernisse bei Landes- oder bei Bundesbauten. Auf Dritte sollten 20 Aufgaben übertragen werden. Lassen Sie mich der Deutlichkeit halber beispielhaft anführen: Übertragung der landwirtschaftlichen Tierund Flächenprämie auf die Landwirtschaftskammer, Aufsichtsaufgaben bezüglich Apotheker auf die Apothekerkammer.
Privatisiert wurden 45 Aufgaben. Hierzu zählen die Vergabe der ESF-Mittel und die Wirtschaftsförderung durch die NBank ebenso wie der Abbau der Liegenschaftsvermessung durch Landesbedienstete um 25 %.
Kommunalisiert wurden unter strikter Beachtung des Konnexitätsprinzips etwa 73 Aufgaben, beispielsweise die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und die Ausweisung von Naturschutzgebieten außerhalb von Natura-2000-Gebieten.
Weiterhin in der Landesverwaltung verbleibende Geschäftsabläufe wurden gestrafft und optimiert. Minister Schünemann ist darauf eingegangen.
Dieses richtungsweisende Gesamtkonzept beinhaltet somit den zügigen Abbau von 6 743 Stellen im gesamten Landesdienst, die Abschaffung der Bezirksregierungen, die Auflösung weiterer 119 Behörden, lediglich Neuschaffung von 21 Behörden, die Berücksichtigung der Fläche bei Standortentscheidungen, die Regierungsvertretungen als staatliche Repräsentanz in der Region, den zweistufigen Behördenaufbau, die Straffung und Optimierung von Verfahrensabläufen, die Abschaffung der Widerspruchsverfahren in vielen Rechtsbereichen sowie die Zuständigkeit der Ausgangsbehörde für verbleibende Widerspruchsverfahren.
Deregulierung und Entbürokratisierung. Deutschland ist ein Land mit einer unwahrscheinlichen Regelungswut und Regelungsflut.
Hören Sie sich doch einmal bei den Bürgern und in der Wirtschaft um! Es gibt kaum oder gar keine Bereiche, für die es in Deutschland nicht im Übermaß Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse gibt. Nicht nur jeder Bürger, jede Bürgerin, jeder kleine Handwerksbetrieb, nein, auch große Unternehmen kämpfen sich doch tagtäglich bei allen Dingen durch einen mittlerweile kaum mehr überschaubaren Dschungel von Vorschriften. Dies muss sich ändern.
Diese Landesregierung hat deshalb eine Deregulierungsoffensive mit dem Ziel gestartet, mindestens ein Drittel aller Vorschriften abzubauen. Durch die Abschaffung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens wird der Zugang zu gerichtlichen Verfahren erleichtert, und Entscheidungsabläufe werden beschleunigt.
Meine Damen und Herren, die vom Rechtsausschuss erbetene Umfrage bei den Bezirksregierungen zur Abhilfequote hat ergeben, dass in den meisten Rechtsgebieten in mehr als 90 % der Fälle die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Ausgangsbehörde bestätigt und dass es zu keiner über die Ausgangsentscheidung hinaus gehenden Aufbereitung des Streitstands kommt. Dieses Umfrageergebnis hat uns eindrucksvoll in unserer Meinung bestätigt, dass die Fachleute in den Kommunen, in den Ausgangsbehörden ihr Metier beherrschen und über eine hohe fachliche Kompetenz verfügen.
Was gestern für die Beibehaltung der Widerspruchsverfahren zu sprechen schien, nämlich zusätzlich kostengünstiger Rechtsschutz für den Bürger, Entlastung der Verwaltungsgerichte, Selbstkontrolle der Verwaltung, muss heute bei geänderten Rahmenbedingungen für morgen auf unbedingte Notwendigkeit und Effizienz überprüft werden. Gewichtige Gründe, die für die Abschaffung der Widerspruchsverfahren sprechen, z. B. lange Verfahrensdauer, geringe Erfolgsquote, kaum mehr ins Gewicht fallende Befriedungswir
kung, trotz Widerspruchsbescheiden gleich hohe Anzahl von Klagen vor den Gerichten, können bei der Abwägung doch nicht außer Acht gelassen werden und sind daher, ebenso wie die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen, im Interesse eines effizienten Rechtsschutzes in die Entscheidungsfindung einbezogen worden. Überall dort, Frau Bockmann, wo die Nachteile im Falle der Beibehaltung des zweistufigen Verfahrens überwiegen, wird das Widerspruchsverfahren deshalb abgeschafft. Umgekehrt wird das Vorverfahren dort aufrechterhalten - beispielsweise im Baurecht -, wo die positiven Effekte des Verfahrens überwiegen. Mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens erreichen wir schnellere Rechtssicherheit sowie schnellere Planungssicherheit und wir verkürzen deutlich die Zeit von der erstmaligen Antragstellung bis zu der für den Bürger verlässlichen und endgültigen Entscheidung.
Ihren Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, auf uneingeschränkte Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens lehnen wir daher ab;
denn wir wollen für unser Land nicht mehr einen Rechtswegestaat, sondern einen schlanken Rechtsstaat.
Darauf hat der Bürger zu Recht einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch. Meine Damen und Herren, wir reduzieren den Staat auf seine Kernaufgaben. Die Landesverwaltung wird schlanker, transparenter und vor allem leistungsfähiger. Der künftige zweistufige Verwaltungsaufbau wird unnötige Doppelstrukturen vermeiden, den Ressourceneinsatz im Bereich der Aufsicht reduzieren und durch Kompetenzbündelung Synergieeffekte erschließen. Da wir nur noch regeln, was unbedingt nötig ist, und nicht, was alles möglich ist, machen wir Niedersachsen wieder wettbewerbsfähig und unter den 16 Bundesländern in Deutschland zu einem Aufsteigerland.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen bewegt sich seit dem März 2003 wieder in die richtige Richtung.
Nehmen Sie sich doch einfach ein Beispiel an Ihren Kollegen von der SPD in Sachsen, die in ihrem Wahlprogramm die Auflösung der Regierungspräsidien und die Kommunalisierung der Aufgaben gefordert haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dieter Möhrmann [SPD]: Und nehmen Sie sich ein Beispiel an Baden- Württemberg, Frau Kollegin!)
Unsere Fraktion, Herr Möhrmann, wird den Antrag auf Beibehaltung der Widerspruchsverfahren ablehnen und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes nicht zustimmen. Den acht Artikelgesetzen werden wir zustimmen. Wir sind überzeugt, dass dies für die Menschen in unserem Land besser ist. - Vielen Dank.
Heute werden wir hier in Niedersachsen Geschichte in der langen Reformdiskussion schreiben. Als erstes Flächenland in Deutschland schaffen wir mit unserer radikalen Verwaltungsreform eine ganze Verwaltungsebene, nämlich die Mittelinstanz, ab. Als erstes Flächenland in Deutschland leben wir mit unserem Entwurf vor, wie man auch in einem Flächenland mit weniger Staat auskommen kann. Auch die Experten haben diesem Vorhaben die höchste Ehre zuteil werden lassen. Denken Sie an das NIW, denken Sie an die niedersächsischen Wirtschaftsverbände und denken Sie an Prof. Hesse vom Institut für Staatswissenschaften. Liebe Frau Leuschner, wenn Sie
an Herrn Prof. Hesse denken und hier dazu reden, dann verdrehen Sie seine Aussagen, die er in der Anhörung gemacht hat, nicht so, dass ihm, wenn er heute zugehört hätte, der Hut hochgegangen wäre. Er hat nämlich genau das Gegenteil gesagt.
Ja, liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, ich hätte es am Anfang selber nicht geglaubt, dass man heute zu unserer Landesverwaltung mit den Worten von Galileo Galilei sagen kann: Und sie bewegt sich doch!