Zum neuen Umgang mit den Kommunen gehört auch, dass wir uns realistisch über die bei einer Aufgabenerledigung entstehenden Kosten unterhalten und diese auch erstatten. Herr Gabriel, wir können uns gerne darüber streiten, ob alleine schon das Unterhalten eine neue Qualität des Regierungsstils in Niedersachsen ausmacht. Dies jedenfalls markiert ganz sicher einen Wendepunkt im Verhältnis des Landes zu seinen Kommunen, und darauf sind wir durchaus stolz.
Die unter Leitung von Herrn Dr. Diekwisch stehende Projektgruppe, die sich mit den Kosten zu befassen hatte, die wir als Land den Kommunen für die ihnen zufallenden Landesaufgaben erstatten werden, hat exzellente Arbeit geleistet. Im Ergebnis erhalten die Kommunen rund 13,3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt, im Gegenzug sollen sie mindestens 60 % des dahinter stehenden Landespersonals übernehmen. Mit einiger Verwunderung habe ich die Kritik der SPD zur Kenntnis genommen, diese Praxis sei für das Land zu teuer. In der Tat war es für das Land in der Vergangenheit günstiger, den Kommunen entstehende Kosten nicht vollständig zu erstatten. Aber es war auch in höchstem Maße unfair.
Wann immer unter der Vorgängerregierung Aufgaben kommunalisiert worden sind - sei es bei dem Altenhilfeplafond oder beim Gesetz zur Bildung der Region Hannover -, die Kommunen haben draufgezahlt. Mit diesem Umgang ist jetzt Schluss, und ich gebe den Oppositionsparteien einen ernst gemeinten Ratschlag.
- Meine Damen und Herren, wir haben doch beim letzten Mal ausführlich über die Schulen gesprochen. Es war nun wirklich eindrucksvoll, wie der Kultusminister dargelegt hat, was für eine Chance diese Schulstrukturreform hat.
Aber Sie sollten doch nun wirklich nicht die Landesregierung dafür kritisieren, weil Sie meinen, den niedersächsischen Kommunen könnten 2 oder 3 Millionen Euro zu viel überwiesen werden. Sie sollten lieber Ihre Bundesregierung kritisieren, die bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe den Kommunen bis zu 300 Millionen Euro entziehen will. Da ist Kritik angebracht.
Meine Damen und Herren, mit unserer Verwaltungsreform beseitigen wir das Nebeneinander von Bezirksregierungen und Sonderbehörden. Erst der Verzicht auf diese Form der Doppelverwaltung ermöglicht es uns, 6 743 Stellen in der Landesverwaltung einzusparen. Es ist eben ausdrücklich nicht so, dass bisher alle Aufgaben unter dem Dach der Bezirksregierungen gebündelt gewesen wären. Vielmehr haben wir bereits heute ausgegliederte Fachverwaltungen, wie im Straßenbau oder im Vermessungswesen, die zusätzlich auch in den Mittelbehörden anzutreffen sind. Wir haben heute eine institutionalisierte Trennung von Fachund Vollzugsaufgaben etwa beim Verbraucherschutz, bei Soziales und Gesundheit, in der Denkmalpflege, in der Wasserwirtschaft oder bei der Ökologie. Bei all diesen Beispielen stehen den Fachdezernaten der Bezirksregierungen eigenständige Landesämter oder Landesbetriebe gegenüber. Ich sage Ihnen ganz offen: Was immer die historischen Gründe für diese Doppelverwaltung gewesen sein mögen, heute können wir uns dieses einfach nicht mehr leisten.
Prinzipiell stehen zwei Wege offen, die Aufbauorganisation der Landesverwaltung neu zu ordnen: die Auflösung der Landesämter oder eben die der Bezirksregierungen. Wir haben uns bewusst für den zweiten Weg entschieden, weil mit den Veränderungen im Bereich des Widerspruchsverfahrens und der Rückführung der Aufsichtsintensität zwei funktionsprägende Aufgaben der Bezirksregierungen in ganz erheblichem Umfang abgebaut werden. Wir haben uns für die Zweistufigkeit entschieden, weil die bisherige Kontrolltätigkeit der Bezirksregierungen eben nicht im Gewande eines Landesamtes wieder auferstehen, sondern ein für alle Mal überwunden werden soll. Wir verwirklichen eine neue, übersichtliche Struktur, die im Ergebnis nicht nur knapp 7 000 Stellen einspart und damit kostengünstiger sein wird, sondern auch effizienter, weil endlich zusammengelegt wird, was zusammengehört.
Uns geht es nicht nur darum, vor dem Hintergrund der enormen Verschuldung unseres Landes eine Verwaltungsebene einzusparen. Uns geht es ebenso darum, den Wirtschaftsstandort Niedersachsen durch schnellere Verfahren zu stärken. Deswegen gibt es zur Auflösung der Bezirksregie
Für Anlagengenehmigungen der gewerblichen Wirtschaft wird es künftig einen zentralen Ansprechpartner geben, nämlich das jeweils örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Die Zersplitterung dieses Aufgabenbereichs mit Zuständigkeiten bei den Gewerbeaufsichtsämtern, bei den Bezirksregierungen und bei den Kommunen überwinden wir durch eine fachliche Bündelung dieser Aufgaben in einer Hand. Wir stärken damit die Dienstleistungsfunktion der öffentlichen Verwaltung gegenüber den Unternehmen - und damit auch den Standort Niedersachsen. Denn wir wollen, dass sich der Unternehmer künftig auf seine wirtschaftlichen Aktivitäten konzentrieren kann und von vermeidbarer Antrags- und Überwachungsbürokratie befreit wird. Die Genehmigung „aus einer Hand“ ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftsverbände. Meine Damen und Herren, wir setzen dieses nun endlich um.
Zugleich gewährleistet die Zahl der vorhandenen Gewerbeaufsichtsämter die in einem Bundesland wie Niedersachsen gebotene Präsenz in der Fläche. Es ist uns immer vorgeworfen worden, wir würden zentralisieren. Das Gegenteil ist der Fall: Die Kompetenz für Entscheidungen wird in der Fläche belassen. Dies ist für ein Flächenland wichtig, und das geht auch unter einem zweistufigen Verwaltungsaufbau.
Wir führen die Tätigkeiten des Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben mit den Aufgaben der Sozialverwaltung der Bezirksregierungen und denen der aufzulösenden Versorgungsämter im Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben zusammen. Damit auch die Flächenpräsenz dieser Fachverwaltung gewahrt bleibt, wird das Landesamt künftig nicht nur in Hildesheim, sondern an allen bisherigen Standorten der Versorgungsämter vertreten sein; in Lüneburg werden wir einen zusätzlichen Standort einrichten. Diese horizontale und vertikale fachliche Bündelung beseitigt nicht nur die bestehende Doppelverwaltung bei den Bezirksregierungen und dem Landesamt. Sie führt zugleich dazu - und das ist für mich ein weiterer wichtiger und zukunftsgerichteter Aspekt dieser Neuordnung -,
dass auf die in Teilen der Landessozialverwaltung ganz erheblich zurückgehenden Fallzahlen - z. B. im Bereich der Kriegsopferversorgung - erheblich flexibler und damit kostengünstiger reagiert werden kann, weil die in der Landessozialverwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig in einer einzigen Behörde zusammengefasst sein werden. Damit haben wir die Möglichkeit für ein besseres Personalmanagement, und das wird sich auf jeden Fall auch kostenmäßig auswirken.
Das Nebeneinander von Bezirksregierungen, Landesamt und Landesbetrieb im Umweltschutz wird beendet. Die beim Land verbleibenden Aufgaben der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes werden unter dem Dach eines Landesbetriebs neu geordnet. Dies führt zu schlankeren Verwaltungsabläufen. Gleichzeitig bleibt die Flächenpräsenz auch der Wasserwirtschaft gewahrt, denn es macht Sinn, die Aufgaben dort zu erledigen, wo sie anfallen.
Meine Damen und Herren, ich lese in den letzten Tagen in der Zeitung Kritik daran, dass in der Zukunft in einem Landesbetrieb vermehrt Verwaltungsaufgaben erledigt werden. Das ist doch die Denke von gestern! Wir gestalten die zukünftige Verwaltung in Niedersachsen, und deshalb ist es wichtig, nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu arbeiten und dies auch in einem Landesbetrieb zuzulassen.
Wir werden vier Regierungsbüros einrichten, die als Serviceeinrichtungen die Präsenz der Landesregierung in der Fläche sicherstellen, die Entwicklung des ländlichen Raumes fördern und die Regionalpolitik unterstützen. Wir planen diese Regierungsbüros auch auf Wunsch regionaler Wirtschaftsvertreter. Wir haben u. a. die Wirtschaftsverbände deshalb gebeten, gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung einen Vorschlag für das Aufgabenprofil dieser Einrichtungen zu erarbeiten. Das, was an Anregungen, u. a. vom Landesrechnungshof, hierzu geäußert worden ist, werden wir dabei aufnehmen und in ein gemeinsam mit der niedersächsischen Wirtschaft getragenes Modell umsetzen. Auch hier gilt: Was gut ist für die Wirtschaft, hilft dem Standort Niedersachsen und damit den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land.
Die Regierungsbüros stehen für eine unmittelbare Präsenz der Landesregierung in der Region. Sie sind ein Referat voraussichtlich des Innenministeriums, in dem auch Experten anderer Ressorts tätig werden, und damit naturgemäß in die Entscheidungsfindung der Landesregierung eingebunden. Sie haben direkten Zugang zu den Entscheidungsträgern und können wie jedes andere Referat der Ministerien Weisungen an Landesbehörden erwirken. Damit ist auch die etwa vom Niedersächsischen Städtetag geforderte „funktionale Kraft“ vorhanden.
Meine Damen und Herren, die finanzpolitische Lage des Landes ist dramatisch. Umso mehr Bedeutung kommt der Frage nach den durch die Reformmaßnahmen bewirkten Einsparungen und den reformbedingten Kosten zu. Wir haben daher auf die unter Beteiligung des Finanzministeriums und der übrigen betroffenen Ressorts entstandene Gesetzesfolgenabschätzung besondere Sorgfalt verwandt
Meine Damen und Herren und Herr Möhrmann, da gebe ich Ihnen Recht: Die Darstellung ist zugegebenermaßen nicht optimal gewesen.
Sie können mir glauben, Herr Gabriel, dass mich das selbst am meisten ärgert. Da haben wir ein gutes Produkt, da haben wir gute Zahlen, egal von welcher Seite aus man sie betrachtet, und dann habe ich selbst zu den Irritationen beigetragen, weil ich mich vermeintlich auf das Wesentliche konzentriert und, statt nackte Zahlen gegenüberzustellen, die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung präsentiert habe. Meine Damen und Herren, dies ist bedauerlich, und das ärgert mich maßlos - überhaupt keine Frage. Aber, meine Damen und Herren und Herr Gabriel, mit „Tricksen“ und mit „Lüge“ hat dies überhaupt nichts zu tun!
schätzung vor, worüber wir morgen noch sprechen werden. Und, meine Damen und Herren, wir haben sogar erstmalig sämtliche Berechnungen dazu ins Internet gestellt und damit der Öffentlichkeit präsentiert. Die dahinter stehenden Zahlen waren und sind richtig - ob sie nun als Kosten oder als Ausgaben dargestellt worden sind. Es gibt doch wirklich keinen Grund, auch nur eine Zahl zu verstecken. Denn auch wenn wir nur die Zahlen für die Haushaltsaufstellung betrachten, dann ergeben sich nach heutiger Schätzung bereits im ersten Jahr Einsparungen von 500 000 Euro, im Jahr 2009 von 185,7 Millionen Euro und insgesamt in den ersten fünf Jahren bereits von mehr als 450 Millionen Euro. Das zeigt, dass die Verwaltungsreform, wie ich eingangs gesagt habe, ein Erfolg wird. Deshalb gibt es dazu überhaupt keine Alternative.
Meine Damen und Herren, mit unserer Verwaltungsreform bauen wir fast 7 000 Stellen ab, viele davon in den Bezirksregierungen, viele aber auch in den Landesämtern, wo sich der Verzicht auf die bisherige „Doppelverwaltung“ aus Mittelinstanzen und Sonderbehörden ebenfalls Bürokratie mindernd und Stellen einsparend auswirkt. In der Endstufe der Reform sparen wir auf diese Weise allein bei den Personalkosten rund 422 Millionen Euro. Bei Gegenrechnung der dauerhaften reformbedingten Kosten von rund 62 Millionen Euro beträgt das dauerhafte Gesamteinsparpotenzial rund 360 Millionen Euro.
Lassen Sie mich im Detail die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung auch und gerade in Bezug auf die Personalkosten genau darlegen, weil es darüber ja auch eine Diskussion gegeben hat.
Bei der Einbringung eines Gesetzentwurfs sind die Kosten und Mindereinnahmen aufzuzeigen, die für das Land, für die Gemeinden und Landkreise sowie für betroffene Träger anderer öffentlicher Verwaltungen in absehbarer Zeit zu erwarten sind. Dies verlangt Artikel 68 der Niedersächsischen Verfassung. Der Landtag hat in seinem Beschluss vom 18. Juni 1997 zusätzlich u. a. gefordert, bei der Prüfung eines Gesetzesvorhabens im Rahmen einer Gesetzesfolgenabschätzung die zu erwartenden Personal- und Sachkosten vollständig und nachvollziehbar zu ermitteln und die sonstigen Auswirkungen auf die Landes- und Kommunalverwaltung sowie auf andere Träger der öffentlichen Verwaltung darzustellen. Vor diesem Hintergrund
verlangen die Vorläufigen Grundsätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen, die die Staatskanzlei am 15. April 1998, also noch unter dem damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder, herausgegeben hat, dass als Personalkosten generell Folgendes zu erfassen ist:
Entsprechende Vorgaben gibt es für die Sachkosten, bei denen ausdrücklich auch kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen zu berücksichtigen sind.
Meine Damen und Herren, Gegenstand der Gesetzesfolgenabschätzung ist damit eine umfassende Kostenbetrachtung und nicht lediglich eine auf die schlichten Ausgaben bezogene Schätzung. Das ist zwingend, denn auch Kosten, die sich aktuell noch nicht in Ausgaben niederschlagen, belasten den künftigen finanzpolitischen Handlungsspielraum des Landes. Um es am Beispiel der Personalkosten deutlich zu machen: Jede Einstellung eines Beamten zieht neben den aktuellen Gehalts- und Beihilfelasten unweigerlich Versorgungslasten nach sich, was bei der Grundentscheidung, die Einstellung überhaupt vorzunehmen, ebenso mit zu berücksichtigen ist wie bei der Entscheidung über die Ausbringung einer Planstelle im Stellenplan des Landeshaushalts. Denn nur diese Betrachtung zeigt auf, welche Belastungen den nachfolgenden Generationen übertragen werden.
Darauf weist im Übrigen auch der Landesrechnungshof hin, wenn er in seinem aktuellen Jahresbericht bereits bei der Einstellung von Beamtenanwärtern die im Laufe ihrer Lebensarbeitszeit für das Land entstehenden Kosten einschließlich der späteren Versorgungslasten ausdrücklich in den Blick nimmt.
Meine Damen und Herren, wenn diese Betrachtungsweise bei der Begründung von Finanzlasten - also beispielsweise bei der Schaffung von neuen Stellen - richtig ist - und sie ist es, wie ich eben dargelegt habe , dann muss diese Methodik auch beim Abbau von Finanzlasten angewandt werden. Denn nur so kann der tatsächliche Minderaufwand