3. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, den Wünschen der Stadt Nordhorn zu entsprechen und zur früheren Regelung zurückzukehren?
Ein Hauptziel der Gründung der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank - war es, die nicht mehr transparente Zahl von Förderinstituten und -programmen zu reduzieren und damit der mittelständischen Wirtschaft den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Mit der Gründung der NBank soll aber auch die Gleichbehandlung aller Antragsteller im Land erreicht werden. Hierzu zählt auch die fristwahrende Beantragung von Fördermitteln bei nur einer Stelle im Land, der NBank.
In diesem Zusammenhang muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die seit dem Sommer 2003 anhaltende Diskussion der Bundesregierung über die Fortführung/Einstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu allseitigen Verunsicherungen
geführt hat. So hat die späte Entscheidung über Freigabe von 100 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen des Bundes aus den der Gemeinschaftsaufgabe Ost gewidmeten Mitteln zur Fortführung der Gemeinschaftsaufgabe West z. B. in Niedersachsen in zwei Fällen zu einer späten Bewilligung und damit zu einer verzögerten Unternehmensneuansiedlung und einer -erweiterung geführt. Bisher wurden durch den Bund erst 40 % der Fördermittel freigegeben. Mit Bezug darauf ist es für die Förderpolitik von Bedeutung, dass die Bundesregierung die vorgenannten 100 Millionen Euro - davon 30 Millionen Euro für Niedersachsen - noch kürzen will. Falls die derzeitigen Erwartungen Gestalt annehmen sollten, wird die Bewilligung von Anträgen der Wirtschaft auf Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe limitiert werden müssen. Schon aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, dass jederzeit ein umfassender Überblick über das Antragsgeschehen gewährleistet werden kann.
Zu 1: Nur durch die sofortige Vorlage von Anträgen bei der NBank ist stets der landesweite Überblick über das Antragsgeschehen gewährleistet. Dieses ist insbesondere bei knappen Fördermitteln für eine Prioritätensetzung bei Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung.
Unabhängig von der formalen Diktion hat die NBank zugesagt, die kommunalen Wirtschaftsförderer eng in die Verfahren einzubinden, sodass vor Ort die Transparenz zu den einzelnen Anträgen garantiert sein sollte. Als vertrauensbildende Maßnahme und zum Zwecke der Entwicklung des gegenseitigen Verständnisses wird es mit den kommunalen Wirtschaftsförderern am 5./6. Mai 2004 eine Veranstaltung geben, die, angefangen von den Förderinstrumenten der NBank bis hin zu Zusammenarbeitsstrukturen, die aktuellen Probleme aufgreifen soll.
Zu 2: Kritische Äußerungen anderer Kommunen sind mir zu diesem Thema bisher nicht vorgetragen worden.
Zu 3: Eine Rückkehr zur alten Regelung ist nicht im Sinne der Entwicklung einer leistungsstarken Wirtschaftsförderung.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 26 der Abg. Ingrid Eckel und Ingolf Viereck (SPD)
Mögliche Förderung des Projektes Multidome in Wolfsburg durch das Niedersächsische Wirtschaftsministerium?
Nach Presseveröffentlichungen der Wolfsburger Nachrichten vom 8. April 2004 soll sich das Wirtschaftsministerium bereits für eine Förderung des geplanten Skihallenprojektes in Bispingen entschieden haben. Derzeit bemühen sich zusätzlich Fallingbostel, Osterode, Bad Münder und Wolfsburg um eine Landesförderung.
Im Rahmen des Konzeptes AutoVision zur Halbierung der Arbeitslosigkeit in Wolfsburg und der nachhaltigen Verbesserung der Wirtschaftsstruktur soll ein besonderer Schwerpunkt auf touristische Aktivitäten gelegt werden. Anknüpfungspunkt ist die erfolgreiche Autostadt von Volkswagen, mit bereits mehr als 8 Millionen Besuchern seit der Eröffnung am 1. Juni 2000. Zu den weiteren Bausteinen zählen das kommunal finanzierte Spaß- und Erlebnisbad „Badeland“, das im Bau befindliche Science Center „Phaeno“, die Volkswagen-Arena sowie die Investitionen im Rahmen der zweiten niedersächsischen Landesgartenschau vom 23. April bis 10. Oktober 2004. Ein zentraler Baustein dieser neuen „Erlebniswelt“ ist der geplante Multidome mit Skihalle und Multifunktionsarena.
1. Trifft es zu, dass bereits eine Förderentscheidung für Bispingen gefallen ist, und, wenn ja, welche Argumente sprachen dafür, und wie hoch ist die Förderung?
2. Sind aus Sicht der Landesregierung weitere Skihallenprojekte förderfähig, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
3. Hat der geplante Multidome in Wolfsburg Aussicht auf eine Förderung durch das Wirtschaftsministerium?
Zu 1: Die Errichtung einer Indoor-Skianlage in Bispingen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 26,2 Millionen Euro wird mit einem Zuschuss von rund 10 % aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftstruktur unterstützt. Für die positive Förderentscheidung sprechen
der Standort mit unmittelbarem Anschluss an die A 7 im Städtedreieck Hamburg-HannoverBremen und Synergien mit bereits vorhandenen touristischen Freizeitanlagen wie etwa Heidepark, Center Park, Schumacher Kartbahn usw.,
die im Gegensatz zu konkurrierenden Planungen gesicherte Finanzierung durch einen potenten Investor,
Zu 2: Es sind auch weitere Skihallenprojekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel förderfähig. Auch für diese Projekte gelten die bereits zu Frage 1 beschriebenen Anforderungen. Voraussetzung ist insbesondere eine gesicherte Finanzierung.
Zu 3: Es liegen meinem Haus keine Unterlagen vor, die Grundlage einer Förderbewertung des Projektes Multidome in Wolfsburg sein können.
des Umweltministeriums auf die Frage 27 der Abg. Dorothea Steiner, Ralf Briese und Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)
Nach der Änderung des Zivildienstgesetzes im Jahr 2002 entfällt für anerkannte Kriegsdienstverweigerer gemäß § 14 c die Pflicht, Zivildienst zu leisten, wenn sie nach ihrer Anerkennung ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ableisten. Während das Zivildienstgesetz den Bund zu Leistungen wie der angemessenen Finanzierung von Zivildienststellen verpflichtet, werden die Plätze des FÖJ in der Regel von den Ländern finanziert und vom Bund bezuschusst. Die Länder fordern vom Bund in den Fällen, wo männliche Jugendliche das FÖJ statt Zivildienst leisten, die Übernahme der vollen Kosten, wie sie für eine Zivildienststelle anfallen würden. Diese Forderung hat vor allem ihre Berechtigung vor dem Hintergrund, dass durch die laufende Umstrukturierung der Bundeswehr der Zivildienst weiter eingeschränkt wird bzw. bei einer möglichen Umwandlung in eine Berufsarmee entfallen würde. Die freiwilligen Dienste für Jugendliche sollten daher weiter ausgebaut und mit den frei werdenden Geldern finanziert werden.
Diese Auseinandersetzung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bund war bereits vor mehr als einem Jahr Gegenstand einer gleich lautenden Petition des Beirats FÖJ an das Land und den Bund mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen, damit dieser Streit nicht auf dem Rücken der Jugendlichen ausgetragen wird.
Die Plätze im „Freiwilligen Ökologischen Jahr“ in Niedersachsen werden zurzeit neu besetzt. Die Einsatzstellen führen just in dieser Zeit die entsprechenden Auswahlverfahren durch, die im positiven Fall in den Abschluss eines vom Land vorgegebenen Vertrages einmünden. Die Einsatzstellen sind nunmehr - ohne vorherige Rücksprache - vom NLÖ gehalten, mit den Jugendlichen einen Zusatzvertrag zum FÖJ-Vertrag abzuschließen, in dem männliche FÖJler folgende Erklärung unterschreiben sollen:
„Hiermit erkläre ich, dass ich kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer bin. Gegebenenfalls kann der FÖJ-Träger eine Bescheinigung vom BAZ verlangen. Das Land Niedersachsen kann Plätze für anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zur Verfügung stellen, da die finanzielle Erstattung durch das Bundesamt für Zivildienst nicht ausreichend ist.“
Dieses Vorgehen der Landesregierung bedeutet, dass Kriegsdienstverweigerern unabhängig von der Frage ihrer Eignung jegliche Chance auf Zugang zum FÖJ verwehrt wird, was als Diskriminierung anzusehen ist.
„Wir sind nicht glücklich damit, dass der Streit zwischen Land und Bund auf dem Rücken der jungen Männer ausgetragen wird,“ zitiert die HAZ am 19. April 2004 die Sprecherin des Umweltministeriums. Tatsache ist jedoch, dass das Land Niedersachsen junge Männer vom Zugang zum FÖJ allein aus finanziellen Gründen ausschließt. Dagegen steht, dass der Grundgesetzgeber mit Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes von vornherein jede Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerern vermeiden wollte, ihnen kein persönlicher, sozialer, beruflicher oder sonstiger Nachteil entstehen darf.
1. Der Ausschluss von anerkannten Kriegsdienstverweigerern ist im „Gesetz zur Förderung des freiwilligen ökologischen Jahres“ nicht vorgesehen. Wie begründet das Land seine Kompetenz, über eine vertragliche Vereinbarung das Gesetz einseitig für einen bestimmten Personenkreis derart zu beschränken?
2. Wie begründet die Landesregierung rechtlich und faktisch ihr Vorgehen, anerkannte Kriegsdienstverweigerer beim Zugang zum FÖJ vollkommen anders zu behandeln als alle anderen Bewerberinnen und Bewerber, die keine Kriegsdienstverweigerer sind, und sie dadurch zu benachteiligen?
kriminierende Wirkung der Restriktionen beim Zugang zum FÖJ vor dem Hintergrund der angekündigten Absicht, Freiwilligendienste und Ehrenamt in Niedersachsen stärker zu fördern?
Mit Änderung des § 14c des Zivildienstgesetzes mit Wirkung vom 1. August 2002 können Jugendliche, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, ihren Zivildienst dadurch ableisten, dass sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvieren.
Das „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres“ ist ein Rahmengesetz des Bundes, dessen Ausgestaltung in der Kompetenz der Länder liegt. Die Finanzierung und Durchführung durch das Land sind eine freiwillige Leistung Niedersachsens.
Das Land Niedersachsen sieht sich derzeit nicht in der Lage, FÖJ-Plätze für anerkannte Kriegsdienstverweigerer zur Verfügung zu stellen. Um zu verhindern, dass originäre Freiwillige, insbesondere junge Frauen, durch Teilnehmer verdrängt werden, die zur Ableistung eines Dienstes verpflichtet sind, verlangt der Bund ausdrücklich, dass für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableisten wollen, neue, zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Die Finanzierung dieser Plätze stellt der Bund jedoch nicht sicher. Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan stehen für diese Plätze nicht zur Verfügung. Stattdessen werden Zuschüsse durch das Bundesamt für Zivildienst gezahlt. Dieser Betrag deckt aber nicht die tatsächlichen Kosten. Im ungünstigsten Fall entsteht ein Defizit von 206 Euro pro Teilnehmer und Monat. Es kann aber nicht Aufgabe des Landes sein, Pflichtaufgaben des Bundes zu finanzieren. Um das Entstehen von Fehlbeträgen zulasten des Landeshaushalts zu verhindern, muss sich das Land daher durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den jungen Männern, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableisten wollen, absichern, dass sie keine anerkannten Kriegsdienstverweigerer sind. Dieses Verfahren entspricht auch der Empfehlung des zuständigen Bundesministeriums. Eine irgendwie geartete Diskriminierung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern ist damit nicht verbunden.
Andere Bundesländer verfahren entsprechend, soweit dort nicht, wie z. B. in Baden-Württemberg, Berlin oder Rheinland-Pfalz, FÖJ-Träger aus eigener Initiative neue Plätze geschaffen haben und
auch selbst finanzieren. Sollte sich in Niedersachsen ein Träger finden, der ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ohne Landeszuschüsse für anerkannte Kriegsdienstverweigerer durchführt, so würde ihm die zuständige Landesbehörde die Anerkennung als FÖJ-Träger nicht verweigern.