Das vorliegende Ergebnis ist das Resultat mehrstündiger, schwieriger und - man kann auch sagen - mehrtägiger Beratungen mit den Fraktionsvertretern. Die geänderten Berechnungsgrößen, also der Grundbetrag bzw. der Mehrbetrag für jedes Fraktionsmitglied und der Oppositionszuschlag, stehen nach wie vor in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Die Beträge sind auch angemessen, wie ich meine. Gleichwohl konnten Einsparungen von rund 3,5 % erzielt werden. Das entspricht einem jährlichen Einsparungsbetrag in Höhe von 210 000 Euro.
Hinzu kommt, dass sich die Fraktionen ferner - wie schon für das Jahr 2003, so auch für das Jahr 2004 - auf meine Bitte hin bei den Fraktionskostenzuschüssen auf eine Nullrunde verständigt haben, wofür ich mich bedanke.
Insgesamt ergibt sich somit ein Haushaltskonsolidierungsbeitrag von rund 400 000 Euro jährlich, wobei sich die Absenkung des Finanzierungsniveaus bei späteren Erhöhungen zusätzlich kostendämpfend auswirkt.
Das Gesetz soll - so ist es besprochen - zum 1. März in Kraft treten. Ich schlage Ihnen vor, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn nach Behandlung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen als federführendem Ausschuss sowie im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen als mitberatendem Ausschuss in zweiter und dritter Beratung zu verabschieden.
Der Vollständigkeit halber möchte ich in diesem Zusammenhang auf einen weiteren Sparbeitrag des Parlaments hinweisen. Die Fraktionen haben sich auch darauf verständigt, den Zuschuss an Abgeordnete zur Bewirtung von Besuchergruppen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der bisher gewährt wurde, zu streichen. Ein Teil des eingesparten Betrags wird an Schülergruppen zurückfließen, indem der Eigenanteil an den Fahrtkosten für diese Besucher um 1 Euro gesenkt wird. Letztlich ver
Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Einzelplan 14 - für das Haushaltsjahr 2000 - Antrag des Präsidenten des Landesrechnungshofs - Drs. 15/22 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/68
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, Entlastung zu erteilen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 15/69
Der Ältestenrat empfiehlt Annahme. Eine Berichterstattung ist auch hier nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen wiederum einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse deswegen auch über diesen Punkt gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrats zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dies so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: A 39 im Bundesverkehrswegeplan sichern Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/49
Wie heute Morgen schon angekündigt, soll der Antrag ohne erste Beratung sofort an den Ausschuss an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überwiesen werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Sicherheit geht vor - Den allgemeinen Justizvollzugsdienst vom Einstellungsstopp ausnehmen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/51
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache mir große Sorgen, dass die Politik der neuen Landesregierung beim Thema Sicherheit in spurenloser Inkonsequenz verschwin
det. Wir haben der Presse jüngst die beiden Schlagworte „Haushaltssperre“ und vermeintlicher „absoluter Einstellungsstopp“ entnehmen können, mit denen in der Bevölkerung für Unsicherheit gesorgt wird. Dieser Einstellungsstopp ist allerdings mit diversen Weichspülern versehen, damit die von der Landesregierung vorgesehenen Neuund Umbesetzungen durchgeführt werden können: zwei Abteilungsleiterpositionen für das Innenministerium - davon ein neuer für den Katastrophenschutz -, qualifiziertes Personal für die Schaffung von 25 geschlossenen Heimplätzen, Lehrer, Polizisten etc. So haben wir es heute Morgen vernommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man diesen Einstellungsstopp ohnehin durch ein großes Personaltableau aufweichen will, warum hat man dann eigentlich den allgemeinen Justizvollzugsdienst nicht aufgeführt? Ist die Bewachung von Mördern und Sexualstraftätern plötzlich nicht mehr so wichtig? Oder handelt es sich hier um den harmlosen Zustand, der schlichtweg als Vergessen bekannt ist?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann es uns und Ihnen nicht ersparen, hier eine kleine Passage aus dem Landeswahlprogramm der CDU vorzulesen. Dort heißt es:
„Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist es, unsere Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern zu schützen.“
Das ist richtig. Ich weise gerne darauf hin, dass es ein großer Erfolg der SPD-Justizpolitik gewesen ist, den Justizvollzug so sicher zu machen, wie er nie zuvor gewesen ist. Die Ausbruchquote konnte in den letzten zehn Jahren immerhin um mehr als 90 % gesenkt werden. Das ist der niedrigste Stand in der Geschichte des Landes Niedersachsen. Weiter heißt es im Landeswahlprogramm der CDU:
„zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, müssen sie in unseren Haftanstalten durch einen konsequenten Strafvollzug sicher untergebracht werden. Dabei gibt es derzeit Probleme: überalterte Haftanstalten, schlechte Ausstattung, personell wie materiell, Überbelegung. All das verursacht Si
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, da haben Sie völlig Recht. Insbesondere die personelle Ausstattung ist für die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten von ganz erheblicher Bedeutung. Ganz konkret: In Sehnde und Rosdorf werden zwei neue Justizvollzugsanstalten ans Netz gehen. Sie sind ohne entsprechendes qualifiziertes Personal nicht zu betreiben.
Was ist eigentlich mit denjenigen, die am 1. Juli 2003 ihre Ausbildung beginnen sollten? Die Auswahlverfahren sind zum größten Teil längst gelaufen, aber die Bewerberinnen und Bewerber wissen nicht, wie es weitergehen soll.
Meine Damen und Herren, im Bereich des Justizvollzuges gibt es ein sehr interessantes Begriffspaar: äußere und innere Sicherheit. Äußere Sicherheit sind Mauern, Gitter, Videokameras und auch der Stacheldraht. Aber 100 m Stacheldraht für Salinenmoor zu versprechen, ist meines Erachtens ein bisschen wenig. Innere Sicherheit schafft in erster Linie das Vollzugspersonal. Es produziert durch seinen professionellen Umgang mit den Gefangenen Sicherheit - natürlich durch Bewachung, aber auch durch Gespräche, Beratung, Behandlung und den menschlichen Umgang. Wenn diese Art der Sicherheit nicht mehr hinreichend gewährleistet ist, dann kann die starke und notwendige äußere Sicherheit nach innen zur Explosion führen. Ich nenne nur das Stichwort „Geiselnahme“.
Deshalb ist es im Interesse derjenigen, die sich dankenswerterweise für einen Beruf im allgemeinen Justizvollzug interessieren, wichtig, ein deutliches Signal zu geben, dass alle, die jetzt die Anwärterlaufbahn beginnen und diese auch erfolgreich abschließen, in den allgemeinen Justizvollzugsdienst übernommen werden. Abgesehen davon wäre es geradezu ein Schildbürgerstreich, wenn die Landesregierung in Kürze Europas sicherste Knäste in Sehnde und Rosdorf einweiht, das erforderliche Personal durch eine beispiellose Verunsicherungspolitik jedoch vergrault hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben in Ihrer Koalitionsvereinbarung richtigerweise geschrieben, dass Sie die Situation der Bediensteten im allgemeinen Justizvollzugsdienst verbessern wollen. Dann müssen Sie sich aber fragen lassen, meine Damen und Herren, was nun gelten soll: Entweder Sie verbes
sern die Situation der Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst, oder Sie verhängen einen Einstellungsstopp und wahren so höchstens den Status quo, ohne auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Ich meine, dass diejenigen, die Verbesserungen angekündigt haben, sich auch an diesen Versprechungen festhalten lassen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen jetzt keine semantische Debatte über die Begriffe „Einstellungsstopp“ und „Wiederbesetzungssperre“ führen. Es reicht für die Belange des Justizvollzuges schlichtweg nicht aus, wenn der Finanzminister von einem sofortigen und absoluten Einstellungsstopp spricht und wir erst nachher im Erlass mit viel gutem Willen nachlesen können, dass die Übernahme der Anwärter des mittleren Dienstes vom Einstellungsstopp möglicherweise ausgenommen ist. Das ist übrigens eine sehr fragwürdige Ausnahme, die - ich zitiere wörtlich unter kritischer Berücksichtigung des Bedarfs erfolgen soll. Soll das etwa heißen, dass Sie den Anwärtern erzählen wollen „Pustekuchen, ich fürchte, wir haben über den Bedarf ausgebildet, danke, tschüs“? Ist das wirklich Ihr Ernst?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir qualifizierten und motivierten Nachwuchs für den Justizvollzug gewinnen wollen, dann brauchen wir ein deutliches Signal, dass es sich lohnt, sich für einen Beruf im Vollzug zu entscheiden und dort zu arbeiten.
Ich meine daher, dass es aus diesem Grunde dringend erforderlich ist, den Bereich des Justizvollzuges vom sofortigen absoluten Einstellungsstopp ausdrücklich und deutlich auszunehmen. Um Ihnen dabei aus der Opposition heraus ein bisschen behilflich zu sein, beantragen wir, weil, wie ich dargelegt habe, die Zeit drängt, sofortige Abstimmung über unseren Entschließungsantrag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
inneren Sicherheit. Er ist ein solcher Bereich, weil er die gefährlichen Mitglieder unserer Gesellschaft sicher unterbringt und damit den Schutz der Allgemeinheit gewährleistet, weil er den gesetzlichen Auftrag erfüllt, die Wiederholung von Straftaten zu verhindern, und damit durch Rückfallvermeidung zur Prävention beiträgt und weil er durch erfolgreiche Behandlungsprogramme aktiven Opferschutz leistet.
- Ich habe heute mit großem Respekt den Mitgliedern dieses Hauses zugehört. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auch zuhören würden.