Protocol of the Session on January 23, 2004

Umgang der Landesregierung mit den aktuellen Kürzungsplänen der Bahn

Wie der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 12. Januar 2004 zu entnehmen ist, beabsichtigt die DB AG, ihre Investitionen ins Schienennetz erheblich zurückzufahren. Von den Kürzungsplänen scheinen auch niedersächsische Bahnstrecken betroffen zu sein.

Auch wenn Bahnchef Mehdorn in diesem Zusammenhang auf fehlende Bundeszuschüsse in Höhe von 500 Millionen Euro wegen der LkwMautausfälle hinweist, kann dies nicht die wesentliche Ursache für die Kürzungen sein. Zumindest für das Jahr 2004 müssten noch zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 400 Millionen Euro aus dem Jahre 2001 zur Verfügung stehen: Im Jahr 2001 konnte die Bahn 800 Millionen DM, die im Bundeshaushalt für den Ausbau der Bahninfrastruktur bereitstanden, aufgrund von nicht vorhandenen Planungskapazitäten nicht verbauen. Diese Mittel sollten daher auf das Jahr 2004 übertragen werden.

Darüber hinaus werden offenbar Planungen für neue Projekte trotz inzwischen vorhandener Planungskapazitäten nicht vorangetrieben bzw. sogar eingestellt.

Vor diesem Hintergrund taucht der Verdacht auf, dass die Bahn die aktuelle Diskussion um die Mautausfälle nutzt, um innerhalb des DBKonzerns Einsparungen in Hinblick auf den von Herrn Mehdorn forcierten Börsengang zu rechtfertigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sehen - vor dem Hintergrund des Planungsengpasses aus dem Jahr 2001 - derzeit die Planungsaktivitäten der Bahn für Niedersachsen aus, vor allem bei den im Bundesverkehrswegeplan für Niedersachsen vorgesehenen Projekten?

2. Welche niedersächsischen Projekte und wie viele Arbeitsplätze bei Planung und Bau sind von den Kürzungsplänen der Bahn ggf. betroffen?

3. Was unternimmt die Landesregierung gegen den Planungsstopp und die Kürzungspläne der Bahn?

Für den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes ist nach Artikel 87e Grundgesetz allein der Bund verantwortlich. Die Landesregierung ist daher für die aufgeworfenen Fragen nicht der richtige Adressat.

In Sorge um die sich verdichtenden Überlegungen, die Mittel für das Schienennetz zu kürzen, hatte die Landesregierung bereits im Herbst letzten Jahres die Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück sowie die übrigen Länder darauf hingewiesen, dass nach niedersächsischer Auffassung Gelder für die Infrastruktur nicht als Subventionen, sondern in Ausfüllung der Infrastrukturverantwortung des Bundes als originäre staatliche Aufgabe anzusehen seien und daher im Rahmen des Subventionsabbaus unangetastet bleiben müssten. Damit sollte zugleich auch die für die konjunkturelle Entwicklung bedeutsame Rolle der Bauwirtschaft stabilisiert und gestärkt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Nach Auskunft der DB AG geht der Vorstand davon aus, dass der Bahn in diesem Jahr eventuell mehr als 1 Milliarde Euro weniger als im Jahr 2003 für die Infrastruktur zur Verfügung stehen könnte. Der Vorstand der DB AG habe daher beschlossen, umgehend entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen wie Vergabestopp für Planungs- und Bauleistungen, die Überprüfung aller laufenden Projekte auf Fertigstellungsnotwendigkeit und weitreichende Personalmaßnahmen einschließlich Kurzarbeit oder Einstellungsstopp vorzubereiten. Nach endgültiger Klärung der Mittelzuweisung will die DB AG eine Priorisierung der Investitionsmaßnahmen vornehmen, wobei vorrangig Maßnahmen für die Erhaltung des Bestandsnetzes berücksichtigt werden sollen. Erst nach der Entscheidung über konkrete Maßnahmen sieht sich die DB AG in der Lage, Aussagen darüber zu treffen, inwieweit Projekte in Niedersachsen berührt sind und welche Auswirkungen sich daraus zum Beispiel für Arbeitsplätze der DB AG und in der Bauwirtschaft ergeben. Das Land Niedersachsen hält an seiner Prioritätenliste fest.

Zu 3: Die Landesregierung sieht, wie eingangs dargestellt, Bund und Bahn in der Verantwortung, durch geeignete Finanzierungskonzepte dafür zu sorgen, den weiteren Ausbau des Schienennetzes unter Anlegung des längerfristig verfügbaren finanziellen Rahmens mit Kontinuität weiter zu betreiben.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 22 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):

Familienpolitische Vorschläge der Ministerin von der Leyen in Wildbad Kreuth

Sozialministerin von der Leyen hat auf der Klausurtagung als innovatives Element ihrer familienpolitischen Vorstellungen vorgeschlagen, bei der Bundesregierung einen Sachverständigenrat für Familienpolitik zu gründen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Ministerin bekannt, dass es bei der Bundesregierung bereits einen „wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen“ gibt, der genau dieselbe Funktion hat und erfüllt?

2. Ist der Ministerin darüber hinaus bekannt, dass es wissenschaftliche Kommissionen beim Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren zur Erarbeitung des Familienberichts und des Kinder- und Jugendberichtes gibt?

3. Was ist vor diesem Hintergrund am Vorschlag der Ministerin neu, innovativ und zukunftsweisend?

In der Familienpolitik ist ein Perspektivwechsel erforderlich. In Deutschland leben immer weniger junge Familien. Die Folgen sind: Die Gesellschaft vergreist. Die Innovationskraft sinkt. Die Wettbewerbsfähigkeit nimmt im internationalen Vergleich ab. Dies zeigt deutlich: Es bedarf einer neuen Ausrichtung, Bewertung und Begleitung der Familienpolitik. Familienpolitik ist Gesellschafts-, Ordnungsund Sozialpolitik, aber insbesondere auch Wachstumspolitik. Ein modernes Konzept für Familienpolitik muss daher drei Komponenten enthalten:

Die primäre Entscheidung für das erste Kind muss erleichtert werden, indem die Gesellschaft ganz klar signalisiert: Kinder sind in unserer modernen Arbeitswelt willkommen, und Beruf und Erziehung von Kindern ergänzen einander. Die Entscheidung für ein zweites und weitere Kinder muss erleichtert werden, indem auch ökonomische Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass Kinder nicht als Belastung, sondern als Gewinn erfahren werden.

Das Klima in Deutschland muss sich dahin gehend ändern, dass die soziale Energie, die die Familie hat, das Subsidiaritätsprinzip und der Gemein

schaftssinn aus der Familie heraus als wichtige Ressource der Zukunft wieder erkannt und genutzt werden.

Für die Umsetzung dieses Konzeptes halte ich als neues Steuerungsinstrument einen kontinuierlichen jährlichen Bericht für erforderlich, der die Bevölkerungsentwicklung in Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Wirtschaft bringt. Es ist notwendig, gewonnene Daten stärker mit Blick auf die Wirtschaft zu analysieren und zu verknüpfen. Die Aufbereitung dieser Daten muss so gestaltet sein, dass sie für alle Akteure von hohem Nutzwert sind und gleichzeitig zu neuem Denken anregen. Ein solches neues Steuerungsinstrument kann in der Breite unserer Gesellschaft Wirkung entfalten, um so die Bedeutung der Familien für die Stärkung der Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit sichtbarer werden zu lassen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja. Der vorgeschlagene Beirat hat allerdings eine andere Funktion.

Zu 2: Ja. Diese mehrjährig vorgelegten Berichte verfolgen aber eine andere Zielsetzung.

Zu 3: In meiner Vorbemerkung habe ich dies bereits dargelegt.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 23 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE):

Betreuung Demenzerkrankter nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Das im Jahre 2002 in Kraft getretene Pflegeleistungsergänzungsgesetz hat erstmals die Möglichkeit eröffnet, an Demenz erkrankte Personen mit so genannten niedrigschwelligen Angeboten - zeitlich begrenzt - zu betreuen. Hierfür müssen entsprechende Angebote bzw. Einrichtungen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das auf einer Durchführungsverordnung beruht, die die vorherige Landesregierung im Herbst 2002 in Kraft gesetzt hatte. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach Förderrichtlinien, die bis heute nicht erlassen sind. Vielmehr wurde deren Verabschiedung immer wieder hinausgezögert, sodass die antragstellenden Träger trotz vollzogener Anerkennung seit eineinhalb Jahren vergeblich auf die nach dem Gesetz vorgesehenen Mittel warten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge von Trägern auf Bezuschussung niedrigschwelliger Betreuungsangebote für an Demenz Erkrankte liegen der Landesregierung vor?

2. Wie lange müssen die Betroffenen noch warten, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen?

3. Wird das Land in Zukunft so genannte gerontopsychiatrische Fachstellen in den vier Regierungsbezirken fördern, um dem hohen Beratungs- und Schulungsbedarf bei der Betreuung an Demenz Erkrankter - ähnlich wie es bisher in Bundesmodellprojekten in der LHA Hannover geschah - nachzukommen?

Zu 1: Bei der Landesregierung haben 15 Anbieter niedrig schwelliger Betreuungsangebote wegen einer möglichen Förderung nachgefragt und ihre Absicht einer Antragstellung bekundet. Darüber hinaus haben dies auch ca. 40 Antragsteller im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beim NLZSA getan.

Zu 2: Nach In-Kraft-Treten der Förderrichtlinie wird die für die Förderung zuständige Stelle - nach dem mit den Ressorts abgestimmten Richtlinienentwurf ist dies das auch bereits für die Anerkennung zuständige NLZSA - unverzüglich alle Anträge prüfen und darüber entscheiden. Dabei werden auch alle in der Antwort zu Frage 1 genannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote einbezogen.

Zu 3: Im Haushaltsplan 2004 wurden 300 000 Euro zur Förderung gerontopsychiatrischer Zentren in Ansatz gebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann, insbesondere aufgrund der Vorgaben des MF im Haushaltsführungserlass vom 18. Dezember 2003, keine konkrete Aussage zu möglichen Förderungen gemacht werden.