Protocol of the Session on January 23, 2004

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) :

Wirtschaftlichkeit der landeseigenen Seehäfen

Mit Datum vom 17. Juli 2003 wurde mir der Wirtschaftsbericht 2002 für die landeseigenen niedersächsischen Seehäfen übersandt. Dieser Wirtschaftsbericht fasst den Seegüterumschlag, die Einnahmen, Personalausgaben, laufende

Sachausgaben und Investitionen summarisch für die landeseigenen Seehäfen zusammen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Einnahmen haben die landeseigenen Seehäfen in Emden, Wilhelmshaven, Brake, Cuxhaven und Stade im Jahre 2002 jeweils erzielt (bitte gesondert aufschlüsseln)?

2. Wie hoch waren die Personalausgaben und die Sachausgaben in den einzelnen landeseigenen Seehäfen Emden, Wilhelmshaven, Brake, Cuxhaven und Stade im Jahre 2002 (bitte für jeden der genannten Häfen gesondert dar- stellen)?

3. In welcher Höhe wurden im Jahre 2002 Investitionen in den landeseigenen Seehäfen Emden, Wilhelmshaven, Brake, Cuxhaven und Stade getätigt (bitte ebenfalls für jeden der ge- nannten Häfen gesondert darstellen)?

Seit Beginn der Budgetierung 1997 wird der Wirtschaftsbericht für die landeseigenen Seehäfen jährlich an die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sowie an die des Ausschusses für Häfen- und Schifffahrt verteilt. Darüber hinaus ist er für jeden Interessierten zugänglich und kann jederzeit angefordert werden. Der Bericht enthält alle betriebswirtschaftlich relevanten Zahlen und gibt Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit der Seehäfen im Ganzen. Eine differenzierte Darstellung der Erlöse und Kosten nach einzelnen Häfen – wie in der Anfrage gewünscht – ist nicht möglich, da es sich um betriebsinterne Daten handelt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Erlöse wurden im Jahr 2002 in allen landeseigenen Häfen zusammen in Höhe von rd. 30 Millionen Euro erzielt. Die Personalkosten beliefen sich insgesamt auf fast 24 Millionen Euro, die laufenden Sachkosten ergaben rd. 19 Millionen Euro.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 3: Im Jahr 2002 wurden in den landeseigenen Seehäfen folgende Investitionen getätigt:

Emden 115 000 Euro (Insb. Neubau der Emspier, Instandsetzung eines Kais auf Norder- ney)

Wilhelmshaven 456 000 Euro (insb. Ausbau des Nordhafens für Ansiedlung neuer Hafenbetriebe)

Brake 3 000 €

Cuxhaven 390 000 € (insb. Neubau des RoRo-Terminals für die Englandfähre, Sanierung der Kaianlage „Marina“

Stade --

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 des Abg. Thomas Oppermann (SPD) :

Flughafenausbau in Calden

Die Hessische Landesregierung plant, den Flughafen Calden bei Kassel auszubauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Aussage des Hessischen Ministerpräsidenten Koch, dass in Calden keine Linienflüge angeboten werden sollen, sondern ein Logistikzentrum mit Frachtflughafen ausgebaut werden soll?

2. Wie bewertet sie die Tatsache, dass die nordhessische Regionalversammlung das ursprünglich für Calden festgeschriebene Nachtflugverbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr in seiner letzten Sitzung aufgehoben hat?

3. Wie will sie verhindern, dass die Lebensqualität der Einwohner von Hann. Münden und der Tourismus durch den Flugbetrieb unmittelbar über Stadt und Region in Höhen zwischen 540 und 720 m massiv beeinträchtigt werden?

Der Verkehrslandeplatz Kassel-Calden soll zu einem Verkehrsflughafen (Regionalflughafen) ausgebaut werden. Das vom Regierungspräsidium Kassel am 14. Januar 2002 eingeleitete Raumordnungsverfahren ist am 18. Dezember 2003 mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen worden. In das Raumordnungsverfahren war u. a. die Stadt Hann.Münden einbezogen. Durch die Landesregierung und die Bezirksregierung Braunschweig wurden Stellungnahmen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens abgegeben. Darin wurde auf die aus niedersächsischer Sicht insbesondere berührten Belange (Lärmbetroffenheit der Stadt Hann.Münden, touristische Entwicklung der Region, besondere Schutzwürdigkeit von Gesund- heitseinrichtungen) und auf die Notwendigkeit einer Beteiligung der betroffenen niedersächsischen Kommunen im weiteren Verfahren hingewiesen.

Mit der Landesplanerischen Beurteilung liegt keine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens vor. Hierfür ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach Luftverkehrsgesetz erforderlich. Zum Betrieb des erweiterten Flughafens muss zudem eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung vorliegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach Luftverkehrsgesetz können Flughäfen als Verkehrs- oder Sonderflughäfen genehmigt werden. Verkehrsflughäfen sind Flughäfen, auf denen grundsätzlich jedermann starten und landen darf. Sie dienen dem Gemeingebrauch der Luft

fahrt und sind damit allgemein zugänglich. Sonderflughäfen dienen dagegen nur besonderen Zwecken. Ihre Benutzung ist von der privatrechtlichen Zustimmung des Flughafenunternehmers abhängig. Aus der o. a. Definition für Verkehrsflughäfen ergibt sich, dass auf dem „Verkehrsflughafen Kassel-Calden“ auch das Anbieten von Linienflügen grundsätzlich möglich ist. Eine Beschränkung auf bestimmte Verkehrsarten ist nach den luftverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht vorgesehen.

Zu 2: Die Landesplanerische Beurteilung kann keine Festlegungen zum Nachtflug treffen. Hierzu wird dort (S. 18, Ziffer 2.1.3) zutreffend ausgeführt: „Im Verfahrensstadium des ROV sind zur zukünftigen Nachtflugsituation am ausgebauten Verkehrsflughafen Kassel-Calden noch keine konkreten Aussagen erforderlich. Diese werden im luftrechtlichen Zulassungsverfahren (Planfeststellungsver- fahren) erfolgen.“ Folglich kann auch der angeführte Beschluss der nordhessischen Regionalversammlung keine Bindungswirkung entfalten.

Zu 3. Die Landesplanerische Beurteilung kommt in der Raumordnerischen Gesamtbewertung der vom Flughafen hervorgerufenen Lärmbelastung zu dem Ergebnis, dass „die schon anlässlich des Zwischenberichts zum Ausbau des Verkehrsflughafens Kassel-Calden getroffene Einschätzung eines insgesamt niedrigen Niveaus der zukünftigen Lärmbelastung in der Gesamtbetrachtung“ bestätigt wird (S. 97, Ziffer 7.1.4). Das An- und Abflugverfahren für den Flughafen Kassel-Calden wird erst später vom Luftfahrtbundesamt durch Rechtsverordnung festgelegt. Erst hieraus ergibt sich abschließend, ob und ggf. in welcher Höhe Flugbewegungen über Hann.Münden stattfinden.

Unabhängig davon setzt sich die Niedersächsische Landesregierung nachdrücklich für die Belange der betroffenen südniedersächsischen Region ein. Anlässlich einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit der Hessischen Landesregierung am 15. September 2003 sind die Bedenken aufgrund der zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen für Niedersachsen durch Ministerpräsident Wulff deutlich gemacht worden. Die Niedersächsische Landesregierung legt besonderen Wert darauf, dass eine Beteiligung betroffener Kommunen im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren sichergestellt wird. Dies hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Walter Hirche, gegenüber dem Hessischen Wirtschaftsminister in einem Schreiben kürzlich nochmals betont.

Anlage 14

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 18 der Abg. Dorothea Steiner (GRÜNE):

Geplanter Verkauf des Baudenkmals Landgericht Osnabrück: Sieht die Landesregierung Denkmalschutz und Denkmalpflege noch als öffentliche Aufgabe an?

Das international operierende Hamburger Unternehmen ECE beabsichtigt in Osnabrück auf dem Gelände des Landgerichts und der Justizvollzugsanstalt Osnabrück den Bau eines Shoppingcenters mit 25 000 m² Verkaufsfläche. Dies würde zu einer Umnutzung des als Baudenkmal ausgewiesenen Landgerichtsgebäudes führen und eine Verlegung des Landgerichts und der Justizvollzugsanstalt voraussetzen. Auf meine Anfrage bezüglich der Auflagen zur Sicherung des Denkmalschutzes teilte mir die Landesregierung am 21. November 2003 mit, dass noch keine konkreten Auflagen für eine Umnutzung des Landgerichtsgebäudes erarbeitet worden seien. Gleichzeitig stellte die Landesregierung fest, dass beim Verkauf von denkmalgeschützten Liegenschaften Hinweise auf die Bedeutung des Baudenkmals und die erforderlichen Verfahren nach dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz in einen Kaufvertrag aufgenommen würden. Für die Einhaltung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes durch etwaige Erwerber sei das Niedersächsische Amt für Denkmalpflege verantwortlich.

Bekanntlich werden die Verkaufspläne in Bezug auf das Landgerichtsgebäude weiter verfolgt, und es ist bereits ein Wertgutachten zu den landeseigenen Gebäuden und Liegenschaften am Kollegienwall in Osnabrück in Arbeit. Von daher ist es unerlässlich, dass die Landesregierung entsprechend dem § 2 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ihrer besonderen Verantwortung für die denkmalgerechte Erhaltung wichtiger historischer Gebäude in landeseigenem Besitz gerecht wird und die Auflagen des Denkmalschutzes festgelegt werden. Dies ist umso notwendiger, da auch in das Landgerichtsgebäude in Osnabrück in den vergangenen Jahren öffentliche Mittel von beträchtlichem Ausmaß zur Restaurierung und denkmalgerechten Instandsetzung geflossen sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden entsprechend den Festlegungen in § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in das Verfahren eingeschaltet und die zum Erhalt des Baudenkmals notwendigen Auflagen des Landesamtes zur Aufnahme in die Verkaufsverhandlungen und den Kaufvertrag erarbeitet?

2. Wie wird das Niedersächsische Amt für Denkmalpflege, das nach einem Verkauf des landeseigenen Gebäudes und der Liegenschaften nur noch fachlich beratend tätig ist, der im Gesetz geforderten besonderen Verantwortung für den Erhalt der landeseigenen Baudenkmale gerecht werden und die Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der entsprechenden Auflagen auch über den Verkauf hinaus sicherstellen?

3. Von wem werden die Kosten in Millionenhöhe für eine Verlegung der JVA Osnabrück und entsprechende zusätzliche Transportkosten für Häftlinge zum Gerichtsgebäude getragen werden, nachdem der Investor ECE lediglich in Aussicht gestellt hat, sich an den Kosten für einen Neubau des Landgerichts an anderer Stelle beteiligen zu wollen?

Zu 1: Die bisherigen Gespräche mit der Fa. ECE dienten lediglich der Darstellung der jeweiligen Interessenlagen. Konkrete Kaufverhandlungen wurden nicht geführt.

Die zuständigen Denkmalschutzbehörden werden von dem Landesliegenschaftsfonds, der für die jeweilige Abwicklung des Veräußerungsgeschäftes zuständig ist, zu ggb. Zeit eingeschaltet.

Zu 2: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) das Objekt aus dem Denkmalschutz entlässt.

Zu 3: Ein Verkauf der Liegenschaft kommt nach einer Kostenvergleichsberechnung nur in Betracht, wenn die Gesamtmaßnahme für das Land wirtschaftlich ist.

Anlage 15