Protocol of the Session on January 23, 2004

Bei denjenigen Raststätten –hierzu gehört auch die Raststätte Allertal -, die über Zu- und Abfahrmöglichkeiten verfügen, soll diese Möglichkeit ebenfalls erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen aber geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu garantieren.

Zu keinem Zeitpunkt war eine groß angelegte Schließung von Zu- und Abfahrten beabsichtigt. Vielmehr stand im Gegenteil die langfristige Sicherung dieser Gegebenheiten im Vordergrund.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Leiter des Straßenbauamtes Verden hat meinem Haus gegenüber erklärt, dass er zu keinem Zeitpunkt Gespräche über die Schließung der Auffahrten, sondern lediglich über denkbare Maßnahmen zur Lenkung des zu- und abfließenden Verkehrs geführt habe.

Zu 2: Der maßgebende Beurteilungsmaßstab für eine Veränderung des Status quo an den Zu- und Abfahrten ist die Verkehrssicherheit. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Zu- und Abfahrten von einer Schließung betroffen.

Zu 3: Nach meinem Kenntnisstand wird die Problematik in anderen Bundesländern sehr viel restriktiver behandelt, d. h. es gibt kaum Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten auf Rastanlagen. Anscheinend setzt sich die Niedersächsische Landesregierung also für die wirtschaftlich und regional-verkehrspolitisch begründeten Interessen vor Ort stärker ein als andere Bundesländer.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 11 des Abg. Uwe Schwarz (SPD):

Umsetzung von Modellprojekten zum persönlichen Budget für Menschen mit Behinderung

Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter der SPD-Landtagsfraktion (Drs. 15/537) zum persönlichen Budget geantwortet, sie habe eine Projektgruppe eingerichtet, die Erkenntnisse bei der Gewährung von Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung im Rahmen des persönlichen Budgets gewinnen soll. Darüber hinaus kündigt die Landesregierung an, das persönliche Budget ab dem 1. Januar 2004 in mindestens drei Modellregionen mit einer Laufzeit von drei Jahren erproben zu wollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Modellregionen werden die Modellprojekte zum persönlichen Budget ab dem 1. Januar 2004 erprobt?

2. Auf welche Leistungen erstreckt sich das persönliche Budget in den Modellprojekten, und welche Leistungen werden nicht einbezogen?

3. In welche Modellprojekte sind auch Menschen mit psychischen Behinderungen bzw. chronisch psychisch kranke Menschen einbezogen?

Die Projektgruppe hat ihre Arbeit inzwischen abgeschlossen und einen Projektbericht erstellt. Er kann unter www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de eingesehen werden und wird nach Fertigstellung der Druckexemplare an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit versandt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zum 1. Januar 2004 sind Modellvorhaben zur Einführung persönlicher Budgets in zwei Modellregionen - Landkreis Emsland und Landkreis Osnabrück - mit einer zweijährigen Laufzeit eingerichtet. Weitere interessierte Regionen können noch mit einbezogen werden.

Zu 2: Im Rahmen des Modellvorhabens können auf Antrag alle Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) außerhalb teilstationärer und/oder stationärer Einrichtungen in einem persönlichen Budget zusammengefasst werden.

Leistungen, die nicht ihre Anspruchsgrundlage im BSHG haben, gehen im Rahmen des Modellvorhabens nicht in ein persönliches Budget ein, ebenso nicht Leistungen nach dem BSHG innerhalb von stationären und teilstationären Einrichtungen.

Zu 3: Menschen mit psychischen Behinderungen bzw. chronisch psychisch kranke Menschen werden in die Modellvorhaben mit einbezogen, denn die Zielgruppe der Modellvorhaben sind volljährige Menschen mit Behinderung und volljährige Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 2 Abs. SGB IX).

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 12 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE):

Auswirkung der geplanten Umstellung der Finanzhilfe für Kindertagesstätten auf Hannover

Einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 5. Dezember 2003 zufolge wird geplant,

die Finanzhilfe des Landes für Kindertagesstätten neu zu organisieren.

Bisher wird die Finanzhilfe des Landes in Höhe von 20 % der Personalkosten direkt an die Träger der Kitas gezahlt (§§ 15 und 16 des Nds. Kita-Gesetzes). Dabei werden auch die Kosten für längere Öffnungszeiten berücksichtigt. Künftig sollen die Finanzhilfemittel des Landes für die Kindertagesstätten nach einem „KinderFaktor“ in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden.

Es ist zu befürchten, dass nach dieser Neuregelung diejenigen Kommunen, die für einen größeren Anteil der Kinder Krippenplätze, Hortplätze und Ganztagsplätze anbieten, weniger Geld vom Land erhalten werden als bisher.

Ich frage die Landesregierung:

1. Finanzhilfe in welcher Höhe haben die Träger der Kindertagesstätten in Hannover in den vergangenen Jahren a) insgesamt und b) umgerechnet pro Kind, das in Hannover wohnt, vom Land Niedersachsen erhalten?

2. Finanzhilfe in welcher Höhe würde Hannover in Zukunft nach dem neuen Finanzierungsverfahren a) pro Kind, das in Hannover wohnt, und b) insgesamt für Kindertagesstätten pro Jahr vom Land Niedersachsen erhalten?

3. Um welchen Betrag wird sich demnach die jährliche Finanzhilfe des Landes für die Kindertagesstätten in Hannover pro Jahr nach der geplanten Überführung in den kommunalen Finanzausgleich verändern?

Ministerpräsident Christian Wulff hat in seiner Regierungserklärung vom 4. März 2003 angekündigt, dass die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen einen „Pakt zur Stärkung der Kommunen“ schließen wolle. Darin werde sie sich zu einer kommunalfreundlichen Politik verpflichten, auch mit dem Ziel einer konsequenten Überprüfung aller kommunalen Ausgaben und Aufgaben. Zudem haben sich die Koalitionsparteien von CDU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung u. a. darauf verständigt, die gegenwärtigen Strukturen des kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel zu verändern, die freien Mittel im Finanzausgleich zu erhöhen. Ein geeignetes Instrument für eine solche Erhöhung ist die Überführung von kommunalen Förderprogrammen. In diesem Zusammenhang wird auch die Überführung der bisherigen Finanzhilfen für Personalausgaben der Tageseinrichtungen für Kinder in den kommunalen Finanzausgleich geprüft. Hierzu werden zurzeit Daten von dem betroffenen Ressort aufbereitet, auf deren Grundlage dann Probeberechnungen durchgeführt werden sollen. Diese Be

rechnungen, welche voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres abgeschlossen werden können, sollen die finanziellen Auswirkungen bei einer Überführung aufzeigen. In einem weiteren Schritt soll dann auf der Basis der Ergebnisse der Probeberechnungen geprüft werden, ob und inwieweit die Ausgleichsregelungen des kommunalen Finanzausgleichs die finanziellen Belastungen der gesamten kommunalen Aufgabenwahrnehmung und damit auch der durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder bedingten aufgabengerecht berücksichtigen. Nur in diesem Falle wird nämlich den Vorgaben des Nds. Staatsgerichtshofs Genüge getan.

Ob und inwieweit die gegenwärtig vom Land gewährten Finanzhilfen für Personalausgaben der Tageseinrichtungen in den Finanzausgleich überführt und nach welchen Kriterien sie dann verteilt werden, kann erst nach Abschluss des eingangs beschriebenen Verfahrens entschieden werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Mittel der Finanzhilfe für Personalausgaben der Kindertagesstätten waren bis zum 31. Juli 2002 Bestandteil der Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich. Ab 1. August 2002 werden die Finanzhilfen wieder unmittelbar an die einzelnen Träger der Kindertagesstätten gezahlt. Im Kindergartenjahr 1. August 2002 bis 31. Juli 2003 haben die Träger der Kindertagesstätten in der Stadt Hannover insgesamt 14 604 069,89 Euro erhalten. Das sind im Durchschnitt 222 Euro je Kind im Alter bis einschließlich 14 Jahre.

Zu 2 und 3: Die Fragen können erst beantwortet werden, wenn eine Entscheidung über die Verteilungskriterien getroffen ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 9

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 13 des Abg. Rainer Beckmann (CDU):

Keine Haftbefehle gegen kriminelle Jugendliche?

Nach Berichten der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 9. und 10. Januar 2004 sind drei Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren am Silvestertag auf frischer Tat erwischt worden,

als sie im Stadtteil Hannover-Bothfeld in einen Schreibwarenladen einbrechen wollten. Obwohl die jugendlichen Intensivtäter trotz unzähliger schwerer Straftaten (Raub, Körperverletzung, Einbruch) schon früher bestraft worden sind und mehrfach in Gefängnissen gesessen haben und noch Bewährungsstrafen offen sind, hat das Amtsgericht Haftbefehle gegen die Täter verweigert.

Die Polizei ist sich sicher, dass von diesen Dreien eine erhebliche Gefahr ausgeht und fast täglich Straftaten zu erwarten sind. Einer der drei, der 15-jährige Mashy K., gilt als kriminellster Jugendlicher der Stadt. Ein ehemaliger Lehrer des Afghanen hat sich zu Wort gemeldet: „Ich bin empört und verärgert, dass kein Haftbefehl gegen den Jungen erlassen worden ist. Der Junge ist unverbesserlich und war in keiner Phase kooperativ. Er sorgt für Angst und Schrecken.“

Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist entsetzt und kann die Entscheidung des Gerichtes nicht verstehen und meint, hier würden nicht die Bürgerinnen und Bürger, sondern die Täter geschützt. Das Vertrauen in unsere Justiz und die Motivation der Polizeibeamten scheint durch solche Entscheidungen erheblichen Schaden zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Kann sie Wut und Enttäuschung von Bürgerinnen und Bürgern, Polizei und Staatsanwaltschaft über die Entscheidung des Haftrichters verstehen?

2. Geben unsere Gesetze keine Handhabe, um mindestens im Fall des schwerstkriminellen Afghanen einen Haftbefehl zu rechtfertigen?