Protocol of the Session on December 12, 2003

Die Vorgangserstellung und –bearbeitung begann bereits gegen 15 Uhr. Hierzu zählen ein Bericht des Einsatzleiters vor Ort, ein Bericht des Transportverantwortlichen sowie die Anhörung der Aufklärungskräfte. Nachdem die Unterlagen vorlagen, entschied das Gericht, den Einsatzleiter, den Transportführer und die Aufklärer zusätzlich selbst zu hören, was bis ca. 17 Uhr dauerte.

Gegen 18 Uhr begannen die Vorführungen vor den Richter. Die Mehrzahl der Akten traf zwischen 19.30 und 21.30 Uhr beim Gericht ein.

Verzögernd auf die gerichtlichen Vorführungen wirkte sich aus, dass von 15.56 bis 16.27 Uhr das Softwareprogramm „GeSa 2000“ ausfiel und eine Aufnahme von Personen in diesem Zeitraum nicht möglich war. Außerdem musste aufgrund technischer Schwierigkeiten in der Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr ein Kopierer ausgetauscht werden, der für die Aktenzusammenstellung zwingend erforderlich war. Auch mussten in Gewahrsam genommene Personen, die über gesundheitliche Beschwerden klagten, versorgt werden. Schließlich kam es am Abend zu einer dreißigminütigen Verzögerung, da kein Rechtsanwalt anwesend war, die Personen aber auf Rechtsbeistand bestanden.

Die Anhörungen und Entscheidungen wurden bis ca. 4.30 Uhr fortgeführt. Danach wurden im Hinblick auf den Zeitablauf, der eine Fortdauer der Ingewahrsamnahme unverhältnismäßig werden ließ, und den Umstand, dass ein alsbaldiges Eintreffen des Transportes in das Zwischenlager zu

erwarten war, alle zu diesem Zeitpunkt noch in Gewahrsam befindlichen Personen entlassen.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind 82 Anträge gestellt worden, von denen 20 bestätigt wurden. Vor 4.30 Uhr wurden 51 Personen aus dem Gewahrsam entlassen.

Der Direktor des Amtsgerichts Dannenberg, der die Abläufe am 11. und 12. November 2003 weitestgehend selbst wahrgenommen hat, hat sich nach eigenen Angaben nicht „sichtlich ungehalten über die sehr langsame Vorführung der Personen durch die Polizei“ geäußert. Auch hat er entsprechende Äußerungen von anderen Richtern nicht wahrgenommen.

Eine Befragung des gesamten Justizpersonals, das bei dem CASTOR-Transport im November 2003 im Einsatz war, erfolgte in der Kürze der Zeit nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Das Anlegen der Ermittlungsakten umfasst umfangreiche Arbeitsschritte. Eine generell gültige Bearbeitungsdauer kann dafür nicht genannt werden, da sie sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Auch in diesem Jahr war die grundgesetzlich verbürgte unverzügliche richterliche Anhörung nach einer Freiheitsentziehung sichergestellt. Unabhängig hiervon wird die Bezirksregierung Lüneburg, wie bei Polizeieinsätzen dieser Dimension üblich, den Einsatz auch mit dem Ziel analysieren, die Abläufe weiter zu verbessern.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 13 des Abg. Wolfgang Wulf (SPD):

Was wird mit der Tunnelwarte im Wesertunnel?

Mit der absehbaren Fertigstellung des Wesertunnels muss endgültig die Frage beantwortet werden, wie es sich mit dem Brandschutz in dem Tunnel verhalten wird. Seit 1996 wird eine Auseinandersetzung darüber geführt, wie die Sicherheit der Tunnelbenutzer und im Einzelfall auch der Feuerwehr- und Rettungskräfte ge

währleistet werden kann. Bereits 1996 hat der Rat der Gemeinde Stadland die Aufstellung, die Unterhaltung und die Einsatzfähigkeit einer Werksfeuerwehr durch den Tunnelbetreiber gefordert. Dabei hat der Rat deutlich gemacht, dass für die Bereitstellung und Unterhaltung der dadurch bedingten zusätzlichen Ausrüstung für die Ortsfeuerwehren Rodenkirchen und Dedesdorf keine Kosten entstehen dürfen, diese wären im Entstehungsfall durch den Tunnelbetreiber zu tragen. Diese Position hat die Gemeinde Stadland in einer weiteren Resolution vom 30. Mai 2000 bekräftigt.

Inzwischen scheint die technische Entwicklung so weit vorangeschritten, dass für den Tunnel eine automatische Tunnelwarte vorgesehen werden könnte. Darüber gibt es heftige Diskussionen bei den Betroffenen, die im Rahmen des Rates der Gemeinde Stadland hinsichtlich des Umgangs mit Landesbehörden eskalierte. In dieser Angelegenheit hat daher der ehemalige Landrat des Kreises Wesermarsch, Herr Udo Zempel, mit Datum vom 26. August 2003 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff geschrieben. In diesem Schreiben bittet Herr Zempel den Ministerpräsidenten um Auskunft über den aktuellen Sachstand. Doch Herr Zempel hat seit über vier Monaten keine Antwort von der Niedersächsischen Landesregierung erhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum lässt sich der Ministerpräsident so viel Zeit damit, auf dringliche Anliegen aus der Bevölkerung, die auch Sicherheitsfragen betreffen, zu antworten?

2. Welche Version der Tunnelsicherheit wird im Wesertunnel zur Ausführung und Anwendung kommen?

3. Wie verhält sich die Landesregierung zur Kritik des ehemaligen Landrates Zempel an der Art und Weise, wie im Rat der Gemeinde Stadland mit Landesbehörden umgegangen worden ist, bzw. teilt die Landesregierung die veröffentlichte Auffassung der Ratsmehrheit (CDU/Grüne/FDP) , dass sich staatliche Behörden und Dienstellen „in der Sache rechtswidrig und willkürlich“ verhalten bzw. Mittel der Vertuschung angewandt hätten?

Dem Bau des Wesertunnels im Zuge der B 437, der in Kürze für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird, liegt der Planfeststellungsbeschluss vom 20. Dezember 1996 zugrunde. Die darin enthaltenen Regelungen für den Brandschutz haben sich insbesondere angesichts der verheerenden Brände in den Alpentunneln als verbesserungsfähig erwiesen. Seit Januar 2000 befasst(e) sich der Arbeitskreis „Brandschutz im Wesertunnel“, an dem unter Federführung des Innenministeriums die Straßenbauverwaltung, die kommunalen Körper

schaften, Vertreter der Einsatzkräfte (Feuerweh- ren) und die Planungsbüros beteiligt waren, mit der Erarbeitung zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen.

Nachstehende, vom Arbeitskreis geforderte und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) akzeptierte Zusatzausstattung des Tunnels ergänzt das Brandschutzkonzept und trägt den besonderen Einsatzbedingungen am Wesertunnel Rechnung:

- Orientierungsbeleuchtung (Kennzeichnung der Flucht- und Notgehwege, statt Piktogramme) ,

- Druckwasserleitung mit 15 Hydranten pro Röhre ca. alle 103 m in der Fahrbahnmitte (statt 10 Hydranten),

- Branddetektion durch Temperaturmessung nach dem Lichtwellenleiterkabel-Prinzip, zusätzliche Rauchdetektion durch Sichttrübungsmessung,

- Aufstell- und Bewegungsflächen mit Schaffung einer Überfahrt im Bereich der Mittelstreifen in den Tunnelportalen,

- Schrankenanlage vor Tunneleinfahrten / im Portalbereich, in Trogwänden oder am Anfang der Rampenstrecken,

- Verkehrserfassung im Tunnel und hinter den Tunnelausfahrten durch Induktionsschleifen (alle 300 m); Auswertung durch Zähleinrichtung; entsprechend werden die vor und im Tunnel aufgestellten Wechselverkehrszeichen geschaltet,

- Videoüberwachungsanlage (in Zentrale), gekoppelt an die Verkehrserfassungsanlage, zur Überwachung stehen gebliebener oder ungewöhnlich langsam fahrender Fahrzeuge,

- Radarkontrollen,

- Vor dem Tunnel Hinweisschild für das Einschalten des Verkehrsfunks mit Sender- und Frequenzangabe; Einsprechmöglichkeit in den Verkehrsfunk,

- Lautsprecheranlagen (im Tunnel, in den Quer- schlägen und Portalbereichen) mit Einsprechmöglichkeit aus der Einsatzleitstelle,

- Notrufsäulen im Tunnel und Feuerlöscher in den Nischen zur Selbsthilfe der Verkehrsteilnehmer im Anfangsstadium eines Brandes,

- 4 statt 3 Querschläge (Fluchtwege) zur Nachbarröhre mit einer Entfernung von max.160 m zu einer Fluchttür in die Nachbarröhre.

Darüber hinaus hat das Land 614 000 Euro für zwei Tunnelfahrzeuge nebst Zusatzausrüstung den betroffenen Gemeinden zugewiesen.

Damit gehört der Wesertunnel zu den sichersten Bauwerken seiner Art. Die mit dem Bund ausgehandelte Ausstattung hat danach Eingang in die neuen „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“, Ausgabe 2003, gefunden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das in der Kleinen Anfrage angesprochene Schreiben ist inzwischen beantwortet worden. Es geht in diesem Schreiben im Kern nicht um Sicherheitsfragen. Vielmehr wird der Stil der Auseinandersetzung im Rat der Gemeinde Stadland beklagt und die Landesregierung gegen Vorwürfe in Schutz genommen. Die Landesregierung nimmt das mit Genugtuung zur Kenntnis.

Zu 2: Infolge des 2. Planfeststellungsänderungsbeschlusses vom 6. November 2003 änderte sich das Betriebskonzept des Wesertunnels insoweit, als auf die zunächst vorgesehene ständig besetzte Tunnelwarte zugunsten einer 24 h-Überwachung des Tunnels mittels ISDN-Fernübertragung verzichtet wird. Das Konzept einer ständig besetzten Tunnelwarte entsprach dem Stand der Technik zur Zeit der Erstellung des Bauwerksentwurfes im Jahre 1994. Eine abgesetzte Überwachungsstation in einer Meisterei bzw. Betriebszentrale war damals wegen der erforderlichen Aufwendungen für die Nachrichtenübertragung unzweckmäßig. Das Planfeststellungsverfahren wurde 1996 auf diesem Stand der Technik abgeschlossen. Bis zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen im Jahre 2001 hatte sich die Nachrichtentechnik so weit weiterentwickelt, dass die erforderliche 24 hÜberwachung eines Tunnels mittels ISDNFernübertragung abgesetzt vom Tunnel möglich wurde.

Die Überwachungsqualität ist bei der abgesetzten Tunnelüberwachung ebenso hoch wie bei einer Tunnelwarte vor Ort, da in beiden Fällen die Überwachungsperson über elektronische Medien den gesamten Tunnelbetrieb überwacht. Es ergeben sich durch die Änderung keine sicherheitsrelevanten Nachteile.

Die Tunnelwarte wäre nur mit einer Person besetzt. Diese Person hätte lediglich Überwachungsaufgaben zu erfüllen und könnte im Ereignisfall lediglich Alarm auslösen, ohne selbst in die Bekämpfung des Schadensereignisses einzugreifen. Mit dem Verzicht auf die Tunnelwarte ist daher auch kein weiterer Zeitverlust für die Einsatzkräfte verbunden.

Des Weiteren soll das ursprünglich außerhalb des Tunnelportals geplante Betriebsgebäude in das Portalgebäude integriert werden. Die hierdurch frei werdenden Flächen sind als Stellflächen für die Einsatzleitungen der Rettungskräfte vorgesehen.

Zu 3: Die Landesregierung beteiligt sich nicht an der im Rat der Gemeinde Stadland geführten Diskussion.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Ina Korter (GRÜNE):