Protocol of the Session on December 10, 2003

In der Drucksache 599 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Votum wird auch vom mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen getragen.

Zur Begründung wiederholten die Vertreter der Fraktionen im Wesentlichen ihre bereits in der ersten Beratung vorgetragenen Argumente.

Lassen Sie mich nun die wesentlichen Änderungsempfehlungen und Diskussionsschwerpunkte kurz ansprechen.

Die Vorschriften über die Telekommunikationsüberwachung sollen in den §§ 33 a bis 33 c neu geordnet und an die sonstigen Vorschriften zur Datenerhebung mit besonderen Mitteln und Methoden angepasst werden. Dies bedeutet vor allem, dass die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für bedeutende Sach- und Vermögenswerte abweichend vom Entwurf nicht zulässig sein soll und dass in § 33 a Abs. 1 Nr. 2 empfohlen wird, nicht auf einen neuen Katalog besonders schwerwiegender Straftaten, sondern auf die Straftaten von

erheblich Bedeutung im Sinne des § 2 Nr. 10 abzustellen.

Ergänzend zum Gesetzentwurf soll auf Vorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP in § 33 Abs. 2 die Möglichkeit eingeführt werden, Telefongespräche zu unterbinden, um etwa den Kontakt eines Geiselnehmers zu seinen Komplizen zu verhindern.

Im Zusammenhang mit der in § 76 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Regelung des finalen Rettungsschusses regten die Vertreter der SPD an, in Anlehnung an die bremische Regelung die Pflicht zum Handeln auf Anordnung entfallen zu lassen. Der Vorschlag fand jedoch im Ausschuss unter Hinweis auf das fehlende praktische Bedürfnis für eine solche Regelung keine Mehrheit.

Ausführlich diskutiert wurde die in Artikel 2 des Entwurfs vorgesehene Evaluation einzelner Neuregelungen des Entwurfs. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Auffassung, unter Evaluation sei eine wissenschaftlichmethodische Untersuchung zu verstehen. Diese könne weder vom Ministerium noch vom Landtag durchgeführt werden; es sei vielmehr geboten, damit eine externe Einrichtung zu beauftragen. Dagegen wendeten sich die Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP. Beabsichtigt sei, dem Landtag die Möglichkeit zu verschaffen, auf der Grundlage eines vom Fachministerium zu erstellenden Berichts die Wirksamkeit der Neuregelungen zu überprüfen und eine Entscheidung über deren Fortbestehen zu treffen. Dieses Regelungsziel soll in der mehrheitlich empfohlenen Neufassung des Artikels 2 präziser zum Ausdruck gebracht werden.

Die weiteren Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf entnehmen.

Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Inneres und Sport, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 599 zu beschließen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Abstimmungen über die Einzelberatungen.

Ich rufe Artikel 1 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 649 vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 655 auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe Artikel 2 auf. Auch zu diesem Artikel liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Zu Artikel 3 liegt keine Änderungsempfehlung vor.

Ich rufe Artikel 4 auf. Auch zu diesem Artikel liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist gefolgt.

Die Gesetzesüberschrift bleibt unverändert.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung diesem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Ich bitte um die Stimmenthaltungen. Die sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, die Mehrheit hat für die Annahme des Gesetzentwurfes gestimmt. Das Gesetz ist damit verabschiedet.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir müssen außerdem noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer also der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/450 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 15/598

Bitte schön, Frau Kollegin! - Das war eine Meldung zur Geschäftsordnung. Das sage ich, weil es einige nicht gesehen haben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich nach § 66 der Geschäftsordnung, den folgenden Tagesordnungspunkt abzusetzen und den Gesetzentwurf in den Ausschuss zurückzuverweisen.

(Beifall bei der SPD)

Wir begründen diesen Antrag folgendermaßen: Der Gesetzentwurf hat kein ordentliches parlamentarisches Verfahren durchlaufen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wurden von fast allen Experten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat hier rechtliche Risiken ausgemacht. Er hat sogar den größten Teil des Gesetzes unter den Zweifel der Notwendigkeit gestellt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese grundsätzlichen Bedenken und Zweifel konnten nicht ausgeräumt werden. Die Anmerkungen aus dem Bereich der Fachleute zu dem Gesetzentwurf konnten nicht eingehend beratend werden, weil dieser Gesetzentwurf einen Tag nach der Anhörung von der Mehrheit im Ausschuss durchgesetzt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine schriftliche Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Es gab auch kein Protokoll über die Anhörung.

(Sigmar Gabriel [SPD]: So etwas hat es im Landtag noch nie gegeben!)

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der am Tag darauf über den Gesetzentwurf beraten sollte, konnte nicht beraten, weil keine schriftlichen Unterlagen vorhanden waren.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Hört, hört!)

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns die Auskunft gegeben, er bräuchte etwa vier Wochen, um dazu eine gründliche schriftliche Stellungnahme zu erarbeiten. Uns ist kein stichhaltiger Grund genannt worden, warum diese vier Wochen nicht eingehalten werden können und warum dieser Gesetzentwurf 27 Tage nach der Einbringung durchgepeitscht werden muss.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir halten dieses Verfahren für eine eklatante Missachtung der parlamentarischen Gepflogenheiten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Sigmar Gabriel [SPD]: Das ist der neue Stil in diesem Haus!)

Wir finden, dieses Parlament sollte sich diese Blöße nicht geben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege McAllister hat sich ebenfalls zur Geschäftsordnung gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte teile ich Ihnen mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion nach § 66 unserer Geschäftsordnung ablehnen wird. Ich begründe das wie folgt:

(Axel Plaue [SPD]: Genau, Augen zu und durch!)

Der Vorwurf, dass wir diesen Gesetzentwurf rechtlich nicht einwandfrei durch den Landtag bringen, ist falsch.

(Lachen bei der SPD)

Erstens. Bei dem Mediengesetz handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktionen, zu dem

eine Anhörung nicht vorgesehen ist. Im Gegensatz zu Ihnen, die Sie früher Anhörungen zu mehreren Gesetzentwürfen abgelehnt haben,

(Widerspruch bei der SPD)

haben wir zunächst eine Anhörung zugelassen.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der CDU: So ist es!)