So steht es dort wörtlich. Nach Erkenntnis aller Fachleute sei die Einteilung in gefährliche und ungefährliche Hunde nach deren Rassezugehörigkeit unsinnig und gefährlich, Herr Minister a. D. Diese Feststellung des Arbeitskreises Tierschutz der SPD ist in der Tat richtig. Die weiteren Vorschläge, die auch richtig sind, kommen leider zu spät, da wir nach der intensiven Anhörung im Oktober keine erneute Beratung wollten.
Meine Damen und Herren, der Leiter der Polizeihundeschule in Hannover, Herr Kaufhold, sagte in der Anhörung im Oktober, dass man in kürzester Zeit jeden Hund scharf machen könne. In einigen Zeitungen war zu lesen, dass man im so genannten Milieu schon auf andere Rassen umgestiegen sei. Ich kann nur sagen: die armen Tiere! Diesen Missbrauchstatbeständen müssen wir Herr werden. Ebenso müssen wir den Züchtern das Handwerk legen, die in unverantwortlicher Art und Weise mit den Hunden umgehen und sie an verantwortungslose Menschen verkaufen. Die seriösen und verantwortungsbewussten Hundehalter wollen wir hingegen nicht weiter mit unnötigen Auflagen traktieren.
Die CDU-Fraktion hat vor der Landtagswahl aus Überzeugung die Änderung des Hundegesetzes versprochen. Dieses Versprechen lösen wir heute ein. Wir hoffen, damit auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung zu leisten; denn der hohe Verwaltungsaufwand wurde immer beklagt.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um die Zustimmung - ich sage ausdrücklich - aller Abgeordneten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist heute nicht das erste Mal, dass in diesem Hause über die Hunde gesprochen wird. Für mich ist es aber heute das erste Mal, dass ich hier im Hause spreche, und das gleich zu einem Thema, das nicht gerade emotionslos ist.
Ich habe mich im Rahmen der Ausschussberatung sehr intensiv mit dem bisherigen Diskussionsverlauf auseinander gesetzt. Ich habe auch die im letzten Jahr zu diesem Thema durchgeführte Anhörung studiert. Auffällig ist, dass der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen keine der damals von der CDUFraktion erhobenen Forderungen aufgegriffen hat.
Im Gegenteil: Wenn man ehrlich wäre, hätte man sich die ganze Beratung schenken können; denn durch die Rücknahme des Querverweises auf die Rasseliste erübrigt sich eine der wesentlichen Forderungen des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich der alten niedersächsischen Gefahrtierverordnung. Das Gericht hatte nämlich festgestellt, dass eine Rasseliste grundsätzlich nicht durch Verordnung, sondern durch den Gesetzgeber bestimmt werden kann.
Heute, nicht einmal ein Jahr nach der Verabschiedung des Hundegesetzes, sollen wir wieder einen Gesetzentwurf beschließen. Frau Hansen, ich möchte Sie gerne an Ihre damaligen Äußerungen erinnern. Damals haben Sie es sehr bedauert, dass die Forderungen aus der Anhörung kaum Niederschlag im Gesetz gefunden haben. Sie machten deutlich, dass die CDU-Fraktion Forderungen der Verbandsvertreter unterstützte. Diese Forderungen waren die Einführung einer Pflichtversicherung, eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, das so genannte Chippen,
und ein Sachkundenachweis für die Haltung und Erziehung von Hunden bei den Hundehaltern, dem so genannten Hundeführerschein.
Meine Damen und Herren, da muss es doch sehr verwundern, dass keine, aber auch gar keine dieser Forderungen in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Nicht einmal in der Beratung über den Gesetzentwurf sind von Ihnen
Als Politiker, aber auch insbesondere als Familienvater macht mir die aktuelle Diskussion über den Gesetzentwurf große Sorge. Bei der Anhörung sind 18 Stellungnahmen abgegeben worden, wobei 17 den Hund und den Hundehalter als Opfer sahen, während sich nur eine Stellungnahme mit den wirklichen Opfern - überwiegend sind dies Kinder - beschäftigte.
Jedes Jahr werden bei uns 35 000 Menschen durch Hundeattacken verletzt. Ich meine, es muss noch einmal der Grund für diese Gesetzesinitiative ins Gedächtnis gerufen werden. Hierbei müssen wir die Prioritäten abwiegen. Ist es wirklich wichtig und richtig, die Hunde und deren Halter vor einer Rasseliste zu schützen und dabei den Schutz der Opfer, die überwiegend kleine und wehrlose Kinder sind, hintanzustellen?
Wir sollten uns endlich darum bemühen, wirklich kinderfreundliche Regelungen zu schaffen. Herr Schmidt vom Deutschen Kinderschutzbund/Landesverband Niedersachsen stellt fest, dass das Halten von gefährlichen Hunden durch die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste deutlich in der Defensive ist. Der Kinderschutzbund sagt außerdem:
„Wenn es um Güterabwägung geht, Unversehrtheit für die Kinder und Freiheit für Hundehaltung, ist der Unversehrtheit von Kinder absolute Priorität einzuräumen.“
„Wenn es darum geht, durch gesetzliche Maßnahmen und Verordnungen den Schutz der Menschen vor den Hunden sicherzustellen, ist es nicht sachgerecht, beliebig zu differenzieren. Es muss vielmehr darum gehen, das vorhandene Restrisiko zu beseitigen.“
Meine Damen und Herren, diesem Parlament würde es gut anstehen, sich auf die Seite der Kinder und Eltern zu stellen, um mit ihnen ihre berechtigten Sorgen zu teilen. Sachgerecht ist diese Rasseliste schon deshalb, weil wir uns auch nicht immer auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter verlassen können. Der Kölner Psychologe Peter Groß hat in Untersuchungen festgestellt, dass viele Halter von Hunden, die in der Rasseliste aufgeführt sind, ihre Tiere benutzen, um das eigene Ohnmachtgefühl zu vertuschen. Diese Hundehalter - in der Regel junge Männer zwischen 20 und 30 Jahre alt - wollen sich durch den Hund Respekt verschaffen. Besonders viele Pitbulls gibt es in den so genannten Problemstadtteilen. Allein die Ankündigung, das Gesetz zu ändern, hat dazu geführt, dass vermehrt unerlaubt gehaltene Hunde in den Straßen zu sehen sind und die Ordnungsbehörden nicht einschreiten, weil sie verunsichert sind.
Herzlichen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Herr Klein. Herr Klein, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir können die Beratung kurz machen. Dieser Gesetzentwurf korrigiert einen populistischen Sündenfall der letzten Landesregierung,
die damals ihre Fraktion gegen das Votum der eigenen zuständigen Fachpolitiker zu einer Rassendiskriminierung im Hundebereich gezwungen hat. Das war doch die Situation.
Das Ergebnis der Fachdiskussion 2002 war eindeutig. Auch die Erfahrungen mit dem Gesetz, die wir in der kurzen Zeit sammeln konnten, bestätigen dieses Ergebnis, dass insgesamt festzustellen ist, dass es keine Rechtfertigung für eine Rasseliste in
einem solchen Gesetz gibt und der damit verursachte Organisations- und Verwaltungsaufwand kein bisschen mehr Sicherheit geschaffen hat. Die Mail vom Arbeitskreis Tierschutz der SPD ist von Frau Hansen bereits angesprochen worden. Ich kann nur sagen: Volltreffer! Sie sollten sich vielleicht ein bisschen an Ihren Fachleuten orientieren, Herr Bartels.
Im Sinne der 2002 geführten Diskussionen sind die Änderungen nur konsequent. Daher stimmen wir als Grüne Ihnen zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu.
Aber lassen Sie mich die Gelegenheit ergreifen, darauf hinzuweisen, dass meiner Meinung nach eigentlich nur die Aufhebung des gesamten Gesetzes wirklich konsequent gewesen wäre.
Das Niedersächsische Gefahrenabwehrrecht bietet und bot schon immer die Möglichkeit, die Hundehaltung in bestimmten Fällen zu verbieten und gefährliche Hunde aus dem Verkehr zu ziehen. Das haben wir in der Anhörung auch gehört. Der objektive oder subjektive Eindruck von zunehmender Unsicherheit im Zusammenhang mit verantwortungslosen Hundehaltern war und ist vor allen Dingen ein Problem des Verwaltungsvollzuges.
Das wird auch in Zukunft so sein, gleichgültig wie ein Spezialgesetz im Einzelnen aussehen wird. Wir hoffen, dass durch die umfangreiche Diskussion, die geführt worden ist, die Sensibilität in diesem Bereich, auch in den Verwaltungen, erhöht wird und dass dadurch auch ein bisschen stärker eingegriffen wird.
Es stellt sich die Frage, ob es allerdings notwendig war, dass erst alle Länder ihre Verordnungen - ich weiß nicht, wie viele Verwaltungsgerichte tätig werden mussten - und anschließend ihre Gesetze gemacht haben und die beschlossenen Gesetze jetzt wieder geändert werden müssen. Das darf gelinde gesagt bezweifelt werden.
Ausschlag gebend war die Wahrnehmung und die Resonanz in der Öffentlichkeit und in den Medien sowie der Druck, der dadurch aufgebaut wurde. Auch künftig werden wir das Problem haben, dass ein Beißvorfall mit einem Pitbull Schlagzeilen macht und die 20 gleichzeitig erfolgten Beißvorfälle mit Schäferhunden kaum jemand zur Kenntnis nimmt, selbst wenn die Folgen vergleichbar sind.
Wer diese Regelungswut insgesamt beklagt, der kann hier sehen, dass es oft die Öffentlichkeit selbst ist, die die Verrechtlichung ihres Lebens fordert. Aber es ist eben auch die Politik, die diesem Druck leichtfertig nachgibt, um Aktivität zu beweisen. Mein Wunsch wäre, dass wir aus diesem Lehrstück eine Lehre ziehen: Wir sollten uns nicht noch einmal von jeder Schlagzeile, die größer ist als 5 cm, nötigen lassen, eine Verordnung oder ein Gesetz zu machen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.