Zahlungsverkehrs handelt und sie hier entsprechend tätig werde. Der Europäische Gerichtshof wird hierzu in Kürze entscheiden. Egal, wie das Urteil ausfällt - das muss man auch einmal sagen -: Wir werden uns in jedem Fall auch bei einem negativen Urteil für eine weitere Stärkung der Sportförderung einsetzen.
Als Ergebnis der Neuregelung werden sehr wahrscheinlich Erträge wegbrechen. Die Beteiligten haben bereits Schadensersatzforderungen angekündigt. Die finanziellen Risiken sind natürlich enorm. Wir halten es für fraglich, ob Zahlungsverkehrsbeschränkungen und ein Internetverbot technisch durchsetzbar sind. Das haben auch alle Experten in der Anhörung gesagt.
Trotzdem werden wir heute dem Gesetzentwurf zustimmen, weil es Änderungen gegenüber den meisten anderen Ländergesetzen und auch gegenüber der zunächst vorliegenden Form gegeben hat, die ich Ihnen einmal genauer erklären möchte.
Zunächst einmal haben wir für das Internetverbot eine Übergangsregelung für ein Jahr aufgenommen. Das Internetverbot wird also auch im nächsten Jahr nicht greifen. Wir haben weiter eine Übergangsregelung für die von den Glücksspielanbietern einzuholenden Erlaubnisse aufgenommen.
Sie werden nicht schon ab dem 1. Januar nächsten Jahres, sondern erst ab dem 31. Dezember nächsten Jahres erforderlich. Das war die nach dem Staatsvertrag maximal mögliche Übergangsfrist, ohne in ein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union zu führen.
Wenn wir den Antrag gemeinsam mit dem Staatsvertrag und dem Ausführungsgesetz beschließen, beschließen wir, dass diese Regelungen um ein
weiteres Jahr durch Erlass eines dann zur Notifizierung bei der Europäischen Union vorzulegenden Gesetzes verlängert werden. Wir fordern die Landesregierung ebenfalls auf, die anderen Länder dazu zu bewegen, ähnlich zu handeln.
Auch das hat Kollege Lennartz im Ausschuss richtig erkannt: Durch diese Übergangsregelungen werden die meisten Probleme im Hinblick auf Schadensersatzforderungen und Ähnliches ge
mindert. Wir haben durch diese Übergangsregelung, den Einsatz der Länderarbeitsgruppe dann exakt bis zur Vorlage der Neuordnung Zeit und können diese Probleme damit umgehen. Das ist unserer Meinung nach ein ganz wichtiger Schritt.
Wir beschließen heute ebenfalls, dass diese Neuordnung des Glücksspielwesens durch die Länderarbeitsgruppe in den nächsten zwei Jahren abgeschlossen werden soll. Wenn wir die Übergangsfrist des Bundesverfassungsgerichts hinzurechnen, haben wir mit dem Zwischenschritt in diesem Staatsvertrag dann insgesamt vier Jahre Zeit bis zur endgültigen Neuregelung. In dieser Zeit muss das gelingen. Dann braucht man eine
Besonders wichtig ist aber auch, denke ich, dass der Landtag heute einen Paradigmenwechsel im Glücksspielrecht für die Zukunft beschließen wird. Wir werden heute erstmals erklären, dass bei der Neuordnung des Glücksspielrechts in den nächsten zwei Jahren die Belange der privaten Glücksspielanbieter - das sind beispielsweise Sportwettenanbieter wie Bwin und andere - ausreichend berücksichtigt werden sollen. In diesem Bereich kommen wir zu einer Abkehr von Monopolstrukturen und hin zu einer Öffnung für Private, die im Konzessionsmodell oder in ähnlichen Varianten erfolgen kann. Damit sind wir als Niedersachsen in Deutschland Vorreiter und werden die Debatte zu einem zukunftsorientierten Glücksspielrecht vorantreiben.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten - insbesondere die zuständigen Bediensteten in der Landesverwaltung, in den Behörden vor Ort, aber auch die Gerichte - im Zusammenhang mit der Umsetzung der rechtlichen Regelungen zur Neuordnung des Glücksspielrechts während dieser zweijährigen Über
den, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Fragestellungen, die sich bei allen privaten Anbietern, besonders auch den Vermittlern und den Toto-Lotto-Stellen, ergeben werden.
möglich sind. Der GBD ist nämlich der Meinung, dass mit diesem Staatsvertrag solche JackpotAuslösungen und die entsprechende Werbung, wie wir sie gerade erlebt haben, unzulässig sind. Das alles werden wir im nächsten Jahr sehen. Wir werden dem so zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte gerne ein Beispiel gegeben, wie man diese Debatte etwas verkürzen kann. Aber die lange Rede von Herrn Bode macht eines deutlich: Hier musste mit vielen Worten erklärt werden, warum man einer Gesetzesregelung zustimmt, die man eigentlich gar nicht will. - Nur so ist auch der Entschließungsantrag zu verstehen. Wenn ich einerseits dem staatlichen Wettmonopol zustimme und andererseits in einem Entschließungsantrag die Landesregierung darum bitte, die Belange der privaten Anbieter besonders zu berücksichtigen, dann passt das nicht zusammen.
Aber ich will das Beispiel, das ich eigentlich geben wollte, nicht ins Gegenteil verkehren. Ich will nur sagen: Wir stimmen dem Staatsvertrag zu mit der Zielsetzung, die Erträge für die Destinatäre zu erhalten. Wir sehen nämlich die Gefahr, dass die Erträge für die Destinatäre nicht in der vollen Höhe erhalten bleiben.
Wir werden aber dem Entschließungsantrag, der vorgelegt worden ist, nicht zustimmen. Denn dort wird ja praktisch gesagt: Wir wollen das eigentlich nicht, was wir gerade beschlossen haben. - Das ist unsere Stellungnahme. Ausdiskutiert wurde das ausführlich in der langen Anhörung. Deswegen muss man das um 16.30 Uhr am Freitagnachmittag, wenn gar keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, auch nicht weiter vertiefen.
Ich erteile jetzt dem Innenminister das Wort, erwarte allerdings auch, dass Sie ihm zuhören. Hier finden lauter Zweier- und Dreiergespräche statt, die so nicht weitergeführt werden können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir sowohl im Vorfeld als auch heute lange über dieses Thema diskutiert haben. Insofern will auch ich es kurz machen.
Ich bin froh, dass es eine breite Zustimmung für den Glücksspielstaatsvertrag und für das, was wir hiermit regeln wollen, geben wird. Dies ist Ausfluss eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Ich will nur auf einen kleinen Aspekt hinweisen, den Herr Dr. Lennartz angesprochen hat. Sie haben behauptet, dass es klüger gewesen wäre, wenn wir nur den Bereich der Sportwetten geregelt hätten. Sie wissen, dass Sportwetten nur ein Teilbereich des Lotteriestaatsvertrages gewesen sind. Wenn wir nur einen kleinen Bereich regeln würden und andere nicht, dann würden gerade wir, das Innenministerium, sofort große Probleme bekommen - z. B. mit dem EuGH -; denn das Innenministerium hat ja insgesamt die Aufsicht über das Glücksspiel. Es gibt ja bereits entsprechende Klagen in diesem Bereich vor dem Verfassungsgericht. Wir würden hierbei sofort verlieren. Daher ist es richtig, das insgesamt als Paket zu regeln.
Ich freue mich nicht nur darüber, dass es eine breite Zustimmung hier im Parlament gibt, sondern auch darüber, dass wir das 16. Bundesland sind, das diesem Vertrag zustimmt, und der damit ratifiziert wird. Wir als Niedersachsen haben einen großen Anteil daran, dass es dazu gekommen ist. Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Christian Wulff ist das ja so umgesetzt worden. Ich darf feststellen, dass das ein weiteres Glied in der Kette der Erfolge ist: Beim Hochschulpakt und beim Kinderkrippengipfel haben wir insgesamt große Übereinstimmungen erzielen können und vieles Wichtige auf den Weg gebracht. Somit können wir das hiermit abschließen.
chen worden ist: Wenn es um den Bereich der privaten Glücksspielanbieter geht, ist klar, dass illegale Anbieter ausgeschlossen sind. Das wäre anders gar nicht machbar. Dies nur noch kurz zur Klarstellung.
Ich freue mich, dass wir jetzt eine gemeinsame Erklärung haben und es eine große Zustimmung dazu gibt. Das ist ein gutes Signal. - Vielen Dank.
Ich weise darauf hin, dass wir zu Artikel 2, zu dem der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP vorliegt, zunächst über den Änderungsantrag und dann über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wird der Änderungsantrag angenommen, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung des Ausschusses im Übrigen ab. Wird der Änderungsantrag abgelehnt, steht anschließend die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Form zur Abstimmung.
Artikel 1 einschließlich Anlage. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist der Empfehlung gefolgt.
Artikel 2. - Wer ist für den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 4346? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Wir stimmen jetzt über die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen ab. Wer möchte der Empfehlung des Ausschusses folgen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf in der damit vorliegenden Form zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Keine Gegenstimmen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.