Protocol of the Session on December 14, 2007

Strecke Wilhelmshaven - Oldenburg sind daher Interimsmaßnahmen zur Abdeckung des Zeitraumes bis zur Inbetriebnahme des JadeWeserPorts vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 3: In Bezug auf die Ausbaumaßnahmen der Strecke Oldenburg - Wilhelmshaven sind die

Planungen durch die DB AG aufgenommen worden. Dazu gehören auch Lärmschutzmaßnahmen. Zur Umsetzung der Zusage des Bundes sind noch abschließende Gespräche zwischen DB AG, Bund und Land Niedersachsen zu führen. Bestandsaufnahmen oder Lärmanalysen für das Stadtgebiet Oldenburg liegen der Landesregierung daher noch nicht vor.

Zu 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zur Reduzierung des entstehenden Lärms für die Anwohner haben die Zuständigen von Bund, Land und DB AG eine enge Zusammenarbeit vereinbart und stimmen sich laufend ab. Darüber hinaus steht die Landesregierung in engem Kontakt zu den betroffenen Kommunen sowie örtlichen Interessengruppen.

Anlage 33

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 36 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Ermittlungsverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Methadonsubstitution

In Niedersachsen kam es im Bereich der ärztlichen Substitution Opiatabhängiger mit Methadon auf Betreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens und der AOK Niedersachsen zu etwa 100 Anzeigen gegen praktizierende Ärztinnen und Ärzte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gegen wie viele Ärztinnen und Ärzte, die Methadon substituieren, wurde aus welchen Gründen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

2. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren führten aus welchen Gründen zur Einstellung oder zur Erhebung einer Anklage?

3. Nach welchen Vorschriften der Strafprozessordnung wurden Verfahren gegen die Ärztinnen und Ärzte eingestellt?

Bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften sind oder waren, soweit dies in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit festgestellt werden

konnte, insgesamt 131 Verfahren anhängig, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Substitutionsmitteln (Methadon oder Polamidon) an Betäubungsmittelabhängige durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker stehen. Ein inzwischen eingestelltes Verfahren richtete sich wegen entsprechender Vorwürfe gegen Mitarbeiter einer Heimeinrichtung.

104 dieser Verfahren gehen auf eine Strafanzeige der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen vom 6. März 2007 zurück. Insoweit sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, die berufsmäßig innerhalb des Methadon-Programms tätig sind, Beschuldigte.

Abgesehen von dem Grundvorwurf, der rechtswidrigen Abgabe von Substitutionsmitteln an Nichtberechtigte, unterscheiden sich die einzelnen Verfahren hinsichtlich Umfang und Tatschuldvorwurf erheblich voneinander. Einzelverstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz kommen ebenso vor wie gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Substitutionsmitteln und Abrechnungsbetrug. Auch der Stand der Verfahren ist nicht einheitlich. In vielen Fällen dauern die Ermittlungen noch an, in anderen ist es sowohl zu Einstellungen als auch zu Anklagen und teilweise auch zu Verurteilungen gekommen. Die Anzahl der Beschuldigten pro Verfahren ist nicht einheitlich. Gegen einzelne Beschuldigte werden oder wurden auch mehrere Verfahren geführt. Teilweise ließen sich bestehende Verdachtsmomente auch keiner konkreten Person zuordnen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die von niedersächsischen Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Abgabe von Substitutionsmitteln an Nichtberechtigte eingeleiteten Verfahren richten

oder richteten sich gegen insgesamt 115 Ärztinnen oder Ärzte. Gegenstand der Verfahren sind jeweils Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

durch unerlaubte Abgabe von Substitutionsmitteln oder teilweise auch gewerbsmäßiges Handeltreiben mit diesen. In wie vielen Fällen zugleich der Vorwurf des Abrechnungsbetruges oder der Untreue zu erheben ist, kann wegen der häufig noch laufenden und teilweise aufwendig zu führenden Ermittlungen derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Vier Verfahren werden ausschließlich wegen Abrechnungsbetrugs geführt. Zwei Verfahren haben bzw. hatten den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zum Gegenstand. Auch diese Verfahren stehen jedoch im Zusammenhang mit der Abgabe von Substitutionsmitteln.

Zu 2: Von den gegen Ärztinnen und Ärzte geführten Verfahren wurden bisher 49 eingestellt. Gegen acht Ärztinnen oder Ärzte wurde Anklage erhoben, wobei es in zwei Fällen bereits zu rechtskräftigen Verurteilungen und in einem Fall zu einer Einstel

lung wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses an einer Bestrafung gekommen ist. In den übrigen Verfahren dauern die Ermittlungen noch an.

Verfahrenseinstellungen erfolgten in acht Fällen mangels für eine Anklage ausreichenden Tatverdachts. Vier Verfahren wurden vorläufig im Hinblick auf ein anderes, wegen gewichtigerer Vorwürfe geführtes Verfahren, dem gegenüber der gegenständliche Vorwurf nicht weiter ins Gewicht fiel, eingestellt. 37 Verfahren wurden wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt, davon zwei verbunden mit Auflagen oder Weisungen.

Zu 3: Verfahrenseinstellungen erfolgten nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 153, 153 a, 154 und § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung.

Anlage 34

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 37 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Gänseäsungsprogramm am Ende?

Im Zuge der Nachmeldung von Schutzgebieten zum Natura-2000-Netzwerk und der in Umsetzung befindlichen Ausweisung von Schutzgebieten nach EU-Recht hat das Niedersächsische Umweltministerium in den vergangenen Jahren verschiedene Konzepte zum Interessenausgleich von Landwirtschaft und Artenschutz entwickelt. In verschiedenen Gebieten in Niedersachsen werden seit dem Jahr 2000 Vertragsnaturschutzmodelle zum Schutz der arktischen Zugvögel (vor allen Dingen Wildgänse) angeboten. In den letzten Wochen haben in den regionalen und lokalen Medien sowie im NDR-Fernsehen Landwirte Kritik an der Ausgestaltung des Programms geübt, insbesondere die finanzielle Vergütung bemängelt und Vergrämungsmaßnahmen gefordert (siehe

Rheiderland Zeitung, 4. Dezember 2007).

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Grundlage wurden Gebiete ausgewählt, in denen Landwirten Vertragsnaturschutz zum Schutz von Wildgänsen angeboten wird?

2. Wie und mit welchen Methoden wurden die Regelsätze pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche ermittelt, und inwiefern sind Auswirkungen auf die Höhe der Regelsätze durch die gestiegenen Futtermittelpreise zu erwarten?

3. Wie wird die Umsetzung der Programme vor Ort überwacht, und wie wird die Einhaltung der Verträge kontrolliert?

Der Vertragsnaturschutz ist eines der wichtigsten Instrumente für die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes. Seine Bedeutung ist ständig weiter gewachsen. Der positive Trend ist sowohl in ganz Niedersachsen als auch für den Teilbereich der nordischen Gastvögel ungebrochen. Während

2006 rund 7 500 ha auf dem Wege des Vertragsnaturschutzes für die nordischen Gastvögel geschützt werden konnten, werden 2008 nach den vorliegenden Anträgen voraussichtlich über

11 000 ha Fläche unter Vertragsnaturschutz stehen. Ein Rückgang des Flächenbestandes ist allerdings im Bereich des Rheiderlandes zu verzeichnen. Erfolgreicher Naturschutz kann nur gemeinsam mit den Eigentümern von Grund und Boden verwirklicht werden. Hierzu ist das freiwillige Handeln von Landwirten im Sinne des Naturschutzes zu fördern. Partnerschaft für Naturschutz ist ein Eckpfeiler der niedersächsischen Naturschutzpolitik.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Grundlage für die Auswahl der Fördergebiete sind die auf den Ergebnissen des niedersächsischen Vogelartenerfassungsprogramms basierenden Vorschläge der Staatlichen Vogelschutzwarte. Diese Fördergebiete decken die gemeldeten EUVogelschutzgebiete ab, in denen die nordischen Gastvögel als wertbestimmende Vogelarten regelmäßig mit international bedeutsamen Bestandszahlen rasten.

Zu 2: Die durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als sachverständige Dienststelle erfolgte Berechnung der Prämien basiert auf den zur Vereinheitlichung entwickelten Prinzipien der von der EU-Kommission nach Artikel 15 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1698/2005 (ELER) genehmigten nationalen Rahmenregelung. Danach erfolgen u. a. eine Mittelung über mehrere zurückliegende Wirt

schaftsjahre sowie ein Vergleich der Deckungsbeiträge mit und ohne spezielle Bewirtschaftungsbedingungen. Es erfolgt keine Kalkulation unter Zugrundlegung von für die Zukunft zu erwartenden Entwicklungen. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der Erstellung und Einreichung des Programms zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013 (PROFIL) im Jahre 2006 konnte die diesjährige Marktentwicklung nicht einfließen. Vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Erzeugerpreise bei Getreide und Milch sowie einer eventuellen Zunahme des Gänserastvorkommens einschließlich einer erhöhten Verweil

dauer ist vorgesehen, die ökonomischen Auswirkungen und daran anschließend gegebenenfalls auch die derzeitigen Prämienangebote zu überprüfen.

Zu 3: Die Einhaltung der vereinbarten Verträge wird durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf der Grundlage der Bestimmungen der Kontrollverordnung (EG) Nr. 1975/2006 zur ELERVerordnung durch Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen jährlich kontrolliert.

Anlage 35

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 38 der Abg. Dorothea Steiner (GRÜNE)

Naturschutz und Natursport in Wesergebirge, Süntel, Ith und Selter

An den Höhenzügen Ith und Selter wird derzeit die Ausweisung von Naturschutzgebieten für die gleichnamigen FFH-Gebiete (Nrn. 112 und 169) vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Natur