Die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Einsatz von öffentlichen Finanzmitteln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt für Auftraggeber aus Hamburg und Niedersachsen gleichermaßen. Dabei ist in jedem Falle besonderer Wert auf die Vermeidung von Korruption und die Verhinderung von Hoflieferantentum zu legen.
Hieraus ergibt sich für die Vergabestellen, dass unabhängig vom Auftragswert auch nach der Einführung von Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen weiterhin öffentliche Ausschreibungen vorgenommen werden, wenn dies zweckmäßig erscheint.
Darüber hinaus beteiligen insbesondere die öffentlichen Auftraggeber aus Hamburg bei der Auswahl potenzieller Bewerber aus eigenem Interesse regelmäßig auch Unternehmen aus den angrenzenden Bundesländern, um ein möglichst breites Angebotsspektrum zu erhalten und somit das wirtschaftlichste Ergebnis für die Leistungserbringung zu erzielen.
Nach Auskunft aus Hamburg werden insoweit die südlich von Hamburg ansässigen niedersächsischen Unternehmen im Rahmen beschränkter
Zu 1: Nach hiesigen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung niedersächsischer Unternehmen im Rahmen beschränkter Bauauftragsvergaben der Freien und Hansestadt Hamburg aus vorgenannten Gründen nicht ersichtlich oder belegbar. Für negative Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Akteure innerhalb der Metropolregion Hamburg werden deshalb keine Anhaltspunkte gesehen.
Verfahrensvorschriften werden generell als hinreichende Grundlage für alle öffentlichen Auftraggeber erachtet, um eine wirtschaftliche Beschaffung von Bauleistungen sicherzustellen und zugleich den Gefahren der Korruption und des Hoflieferantentums wirksam entgegenzutreten. Diese Leitlinien gelten für Vergabestellen aus Hamburg und Niedersachsen gleichermaßen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Pünktlich zum Ende des Jahres der Geisteswissenschaften wurde in Berlin eine umfassende Bestandsaufnahme der an den Hochschulen noch bestehenden „Kleinen Fächer“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kartierung wurde von der Hochschulrektorenkonferenz mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt und zeigt die Entwicklung von 120 Fächern der vergangenen 20 Jahre. Viele „Kleine Fächer“ sind von der Landkarte ganz verschwunden, da Hochschulen zunehmend die Anzahl ihrer „Kleinen Fächer“ senken, um sich im Wettbewerb stärker zu profilieren.
Die Bund-Länder-Kommission will diesem leisen Sterben der „Kleinen Fächer“ jetzt entschlossen entgegentreten und mit Unterstützung des Bundes gezielte Hilfsprogramme auf den Weg bringen. Auch die niedersächsische Landesregierung bekennt sich zur bedeutsamen Aufgabe der „Kleinen Fächer“, Kulturen und Gesellschaften theoretisch und methodisch zu reflektieren, sie erlebbar und als Grundlage menschlichen Handelns begreifbar zu machen; sie teilt die Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz, dass die „Kleinen Fächer“ ein spezifisches Merkmal der deutschen Hochschullandschaft sind und wesentlich zum Profil und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen beitragen. Als herausragendes Beispiel in Niedersachsen verweist die Landesregierung auf die Universität Göttingen (vgl. Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage
Ausgerechnet die Universität Göttingen ist nun öffentlich in die Schlagzeilen gekommen (vgl. HAZ vom 3. Dezember 2007; Göttinger Tageblatt vom 29. November 2007, Deutschlandfunk
3. November 2007, Süddeutsche etc.), weil die Universitätsleitung das „Kleine Fach“ Altamerikanistik stillschweigend liquidieren will. Ein an der Philosophischen Fakultät geplanter Studiengang „Linguistische Anthropologie und Altamerikanistik“ wurde kurz vor der Akkreditierung aus dem Verfahren genommen - gegen das einhellige Votum der Fakultät. Noch im letzten Jahr heißt es in der Empfehlung der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen
(WKN vom 13. März 2006) : „Mit ihrer Spezialisierung auf die Indianerstämme und -sprachen Nordamerikas ist die Göttinger Altamerikanistik in Deutschland nahezu konkurrenzlos …. Insofern gibt es für altamerikanische Forschungen in Göttingen gute Rahmenbedingungen, und das Fach sollte an der Universität auch langfristig erhalten bleiben.“ Zahlreiche renommierte Wissenschaftlicher aus dem In- und Ausland haben inzwischen in Schreiben an die Universitätsleitung und öffentlich gegen die Schließung der international profilierten und anerkannten Altamerikanistik in Göttingen protestiert.
1. Wird die Landesregierung ihre in § 1 NHG zugewiesene Verantwortung für die Hochschulen und Landeshochschulplanung wahrnehmen und den Erhalt des „Kleinen Faches“ Altamerikanistik am Hochschulstandort Niedersachsen sicherstellen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung den durch das Vorgehen des Präsidiums eingetretenen Schaden für das Ansehen der vor Kurzem im Exzellenzwettbewerb ausgezeichneten Universität Göttingen?
3. Wie will die Landesregierung in Zukunft sicherstellen, dass der Niedergang der „Kleinen Fächer“ am Hochschulstandort Niedersachsen nicht weiter voranschreitet?
Zur Situation der Altamerikanistik werden in der aktuellen Medienberichterstattung, auf die sich die Fragestellerin bezieht, die Realitäten nur teilweise abgebildet. Insbesondere von einer Schließung der Altamerikanistik kann keine Rede sein: Erst Ende November 2007 hat die Universität Göttingen versichert, dass der vermeintlich betroffene Professor auch zukünftig seine Lehrverpflichtungen wie bisher in der Ethnologie, der Allgemeinen Sprachwissenschaft, der Amerikanistik und innerhalb der „Professionalisierungsmodule/Schlüsselkompetenzen“ einbringen kann. Die diesbezüglich kolportierte Behauptung, der betroffene Professor könne keine Studierenden mehr ausbilden, ist falsch. Gleichzeitig bekräftigt die Universität, dass es dem Professor frei steht, in der Ethnologie Masterarbeiten zu betreuen oder anzuregen. Selbstverständlich kann er auch seine Forschungen zur „Linguis
Die Entscheidung des Präsidiums der Universität, keinen eigenständigen Masterstudiengang Altamerikanistik auf der Grundlage nur einer Professur und entgegen den Entwicklungsplänen der Fakultät einzurichten, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. Auch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen hat davon abgeraten und vielmehr empfohlen, das Fach in der Lehre weiterhin als Teilfach der Ethnologie anzubieten.
Im Übrigen hat die Universität ihre Bereitschaft erklärt, den angesprochenen Professor bei möglichen Bestrebungen zu unterstützen, einen Studiengang Altamerikanistik in einem überregionalen Verbund z. B. mit der Universität Hannover einzurichten. Allerdings sollte der Studiengang an einer Hochschule angesiedelt werden, an der mindestens eine der den Studiengang tragenden Professuren strukturell verankert ist. Die Göttinger Professur wurde 1990 zusätzlich aus dem „FiebigerProgramm“ zur Verfügung gestellt mit dem Hinweis, dass sie nach ihrem Freiwerden wieder ins Zentralkapitel (Landeshaushalt) zurückverlagert
Zu 1: Wie bereits dargestellt, wird die Altamerikanistik bislang nicht als eigenständiges „Kleines Fach“ an der Universität Göttingen betrieben. Vielmehr wird die Altamerikanistik in der Lehre als Teilfach der Ethnologie angeboten. Daran soll sich nach Bekunden der Universität nichts ändern. Das Lehrangebot ist also mindestens bis zum Ende des Wintersemesters 2015/16, in dem der beteiligte Professor 65 Jahre alt wird, gesichert. Insofern ist sich die Landesregierung auch ihrer Verantwortung für ein Lehrangebot in Altamerikanistik bewusst. Die „Stelle“, die von dem Professor besetzt wird, fällt anschließend wieder an das Land zurück, da sie seinerzeit aus einem Sonderprogramm finanziert wurde. Ob und in welcher Form nach 2015 ein Bedarf an Lehre in Altamerikanistik besteht, muss zu gegebener Zeit mit der Universität Göttingen erörtert und vereinbart werden.
Zu 2: Das Präsidium hat im Rahmen seiner Verantwortung für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Universität Göttingen sachgerecht und verantwortungsbewusst gehandelt.
Zu 3: Hierzu hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 12. Juni 2007 auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Andretta „Orchideenalarm - Sind die kleinen Fächer in Niedersachsen vom Aussterben bedroht?“ bereits ausführlich Stellung genommen. Dies gilt insbesondere für die dort beschriebenen umfangreichen zentralen Fördermaßnahmen zum Erhalt und Ausbau dieses wichtigen und sehr häufig interdisziplinär benötigten Fächerbereichs.
Zu den „Kleinen Fächern“ an der Universität Göttingen ist noch anzumerken, dass im nächsten Jahr mit dem Bau eines Kulturwissenschaftlichen Zentrums für die Philosophische Fakultät mit Gesamtkosten von rund 20 Millionen Euro begonnen werden soll, wodurch sich die Chancen und Arbeitsmöglichkeiten der „Kleinen Fächer“ erheblich verbessern werden. Das Bauvorhaben ist vom Wissenschaftsrat und der BLK als Forschungsgebäude nach Artikel 91 b Abs.2 GG (neu) akzeptiert worden.
Wann wird der Schutz der Oldenburger Bevölkerung vor der drohenden Lärmbelastung durch die zu erwartende Zunahme des Schienenverkehrs in der Folge des JadeWeserPort gewährleistetet?
Im Zusammenhang mit dem zu begrüßenden Bau des JadeWeserPorts wird auch der Schienenverkehr auf der Strecke Wilhelmshaven Oldenburg - Bremen zunehmen. Die Anzahl der Güterzüge, die zusätzlich ab Start des JadeWeserPorts die Strecke befahren werden, wird sehr unterschiedlich eingeschätzt. Unabhängig von einer konkreten Zahl ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es zu einem deutlichen Anstieg des Schienenverkehrs kommen wird. Dies wird in erheblichem Maße auch zu einer Zunahme der dadurch bedingten Lärmbelastung führen. Dieses hat besonders in bevölkerungsdichten Gebieten negative Folgen für die Menschen. Im Bereich der Stadt Oldenburg geht der Streckenverlauf durch dicht besiedelte Teile der Stadt. Die Bevölkerung hat deswegen große Befürchtungen in Hinblick auf die zu erwartende Lärmbelastung. Dieses Thema begleitete in der Region die Diskussion um den JadeWeserPort schon seit einigen Jahren. Die Akzeptanz des JadeWeserPorts in der Region hängt stark davon ab, ob die Folgen der Hinterlandverkehre auch so gelöst werden, dass die Belastung der Bevölkerung minimiert wird. Dazu gehört auch, dass insbesondere die Lärmbe
Es hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Gespräche zwischen der Stadt Oldenburg, dem Land, dem Bund, Abgeordneten beider Parlamente und der Deutschen Bahn gegeben. Zuletzt hat die Deutsche Bahn in einem Gesprächskreis, den die Stadt Oldenburg veranstaltet hat, zugesagt, auf der Stadtstrecke des Schienenstrangs eine Lärmanalyse vorzunehmen und auf der Basis der erhobenen Daten ein Konzept für den Lärmschutz vorzulegen und die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen.
helmshaven - Oldenburg - Bremen vorgenommen hat, und welche Ergebnisse liegen dazu gegebenenfalls vor?
2. Wie wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass auf der Stadtstrecke der Bahnlinie Wilhelmshaven - Oldenburg - Bremen ein hinreichender Lärmschutz erstellt wird, der die Bevölkerung vor der zu erwartenden Lärmbelastung durch den zunehmenden Güterverkehr schützt?
Zuständig für den Ausbau der Schienenstrecken im Zulauf auf den JadeWeserPort sind nach Artikel 87 e GG der Bund und die Deutsche Bahn AG. Das Land Niedersachsen hat sich in zahlreichen Gesprächen und im Schriftwechsel mit dem Bund und der Deutschen Bahn AG erfolgreich für die Ertüchtigung der Schienenanbindung einschließlich der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen eingesetzt. Als Ergebnis hartnäckiger Verhandlungen mit Vertretern des Bundes hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Februar 2007 überdies zugesichert, im Rahmen des geplanten Ausbaus Lärmvorsorgemaßnahmen durchzuführen. Lärmvorsorgemaßnahmen haben Vorrang vor Lärmsanierungsmaßnahmen. Auf der
Strecke Wilhelmshaven - Oldenburg sind daher Interimsmaßnahmen zur Abdeckung des Zeitraumes bis zur Inbetriebnahme des JadeWeserPorts vorgesehen.