Fördersysteme würden sich für eine Vielzahl der niedersächsischen Kliniken höhere pauschale Fördermittel in einer Quote von ca. 20 % ergeben.
1. Gibt es Überlegungen seitens der Landesregierung, zukünftig die Förderkriterien nicht an der Planbettenzahl, sondern an den tatsächlich erbrachten stationären Behandlungsfällen auszurichten?
In diesem Jahr befinden sich die Krankenhäuser in der dritten Stufe der Konvergenzphase im Rahmen der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs). Die Konvergenzphase wird im Jahr 2009 auslaufen. Über die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung und -investitionsförderung nach 2009 wird derzeit auf Bundesebene intensiv diskutiert. Hierbei geht es um grundlegende Entscheidungen zur zukünftigen
sondere um die Fragen, inwieweit wettbewerbliche Elemente im Krankenhausmarkt eingeführt werden sollen, ob die derzeitige duale Finanzierung durch eine monistische Finanzierung abgelöst werden soll und welche Planungskompetenzen zukünftig die Bundesländer haben werden. Die Eckpunkte der bundesgesetzlichen Regelung werden nach derzeitigem Stand im Frühjahr 2008 erwartet.
Zu 1 und 2: Eine Neuregelung der Pauschalförderung setzt eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Nds. KHG) voraus. Sofern der Bundesgesetzgeber in 2008 die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der
Krankenhausversorgung ab 2009 definiert, soll kurzfristig eine Novellierung des Nds. KHG einschließlich einer Neuverteilung der Pauschalmittel erfolgen.
Zu Beginn der 90er-Jahre ist der Lindener Hafen für insgesamt 8 Millionen Euro so ausgebaut worden, dass Großmotorgüter- und Europaschiffe abgefertigt werden könnten. Da der Stichkanal, der den Lindener Hafen mit dem Mittellandkanal verbindet, nicht tief genug, die Schleuse zu klein und die Brücke zu flach ist, können diese Schiffe den Hafen aber nicht erreichen. Trotz eindeutiger politischer Willensbekundungen der Stadt Hannover und des niedersächsischen Verkehrsministeriums liegt bislang keine verbindliche Aussage vonseiten des Bundesministeriums für Verkehr vor, wann der Bund die notwendigen Mittel für den Ausbau des 11 km langen Stichkanals bereitstellt.
Angesichts des zunehmenden Containerumschlags an den deutschen Nordseehäfen und begrenzter Transportkapazitäten der Straßenund Schienenwege wird die Bedeutung des Containertransports per Binnenschiff zukünftig noch wachsen. Um weiteres Güterwachstum in der Binnenschifffahrt zu ermöglichen, ist ein konsequenter Ausbau des Wasserstraßennetzes notwendig. Das neue Hafenkonzept der Landesregierung strebt an, die See- und Binnenhäfen Niedersachsens noch besser zu vernetzen. Allerdings werden die See- und Binnenhäfen im Flächenland Niedersachsen nur im Verbund als Logistikkette mit leistungsfähiger Infrastruktur und gemeinsamer Vermarktung die Chancen der Globalisierung auch wirklich nutzen können.
Der Lindener Hafen hat sich in den letzten Jahren zu einem der bedeutendsten Speditionsund Logistikzentren Hannovers entwickelt. Die dort angesiedelten Betriebe beschäftigen rund 3 000 Mitarbeiter.
3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Hafenprojekte das Bundesverkehrsministerium als prioritär ansieht?
Die Verkehrspolitik des Landes zielt generell darauf, die jeweiligen Stärken der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße in optimaler Kombination zu nutzen. Für die See- und Binnenschifffahrt erfordert das, den Ausbauzustand der Wasserstraßen und die Anbindungen der Häfen an Schiene und Straße zu verbessern.
Im Bereich der Wasserstraßen ist es das vorrangige Ziel, ein homogenes Netz von Wasserstraßen zu schaffen, welches von dem übergroßen Großmotorgüterschiff (ÜGMS) freizügig befahren werden kann. Neben dem Ausbau der Mittelweser, der bereits auf einem guten Weg ist, sind der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals zu nennen sowie der - mit Blick auf die erwarteten Umschlagsmengen in Hamburg - immer dringlicher werdende Bau eines zweiten Schiffshebewerkes in Scharnebeck am Elbe-Seiten-Kanal.
Der Ausbau der Wasserstraßen ist nach dem Grundgesetz Angelegenheit des Bundes, der diese Aufgabe durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durchführen lässt. Die Länder haben in diesem Bereich keine eigenständige
Wasserstraßenprojekte auf Initiative der Länder und zum Teil unter deren finanzieller Beteiligung durchgeführt. An dem Ausbau des Mittellandkanals, der bis auf vier kleinere Baumaßnahmen auf niedersächsischem Gebiet vollständig ausgebaut ist, hat sich das Land Niedersachsen seit 1964 mit über 340 Millionen Euro beteiligt und in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, dass ein zeitnaher Ausbau der Stichkanäle zu erfolgen hat.
Zu 1: Ein Baustein für die niedersächsische Hafenpolitik und eine Grundlage für die strategische Weiterentwicklung der niedersächsischen Häfen ist die Erarbeitung des niedersächsischen Hafenkonzeptes im Jahre 2006 gewesen. Hierdurch konnten u. a. wichtige Erkenntnisse über Bedeutung und Umfang der Binnenschifffahrt in Niedersachsen - insbesondere als Alternative zur Straße und als wichtiger Bestandteil intermodaler Verkehre - gewonnen werden.
Für die vier Binnenhäfen in Hannover, die unter der Marke „Hafen Hannover“ firmieren, werden grundsätzlich gute Entwicklungschancen gesehen. Der multifunktionale Logistikhafen ist ein trimodaler Standort mit Drehscheiben- und Konsolidierungsfunktion. Er besitzt außerdem eine Funktion als Seehafenhinterlandhup. Die Schwäche des Lindener Hafens ist der Ausbauzustand des Stichkanals und seiner Schleuse, der einen Einsatz von Großmotorgüterschiffen nicht zulässt.
Zu 2 und 3: Neben dem Ausbau des Mittellandkanals hat sich der Bund in dem Regierungsabkommen von 1964 verpflichtet, auch die Stichkanäle auszubauen. Der Ausbau des Stichkanals nach Hannover-Misburg ist zwischenzeitlich abge
schlossen. Die anderen Stichkanäle, die mit Europaschiffen bei einer eingeschränkten Abladetiefe von 2,40 m derzeit befahren werden können, werden unter erheblicher finanzieller Beteiligung des Landes (seit 1964 über 340 Millionen Euro) wie auch der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen in den nächsten Jahren ausgebaut. Nach einer von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion übersandten Prioritätenliste wird zuerst der Stichkanal nach Hildesheim ausgebaut. Der Ausbau des Stichkanals nach Salzgitter hat zweite Priorität. Auch wird der Stichkanal nach Osnabrück weiter ausgebaut. Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit von den von der Stadt Osnabrück verfolgten Zielvorstellungen für die weitere dortige Hafenentwicklung. Der Stichkanal nach Hannover-Linden hat gegenüber den anderen Stichkanälen wegen der verhältnismäßig kleineren Umschlagszahlen und des geringen Wachstumspotenzials aus Sicht des Bundes derzeit keine hohe Priorität.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 33 der Abg. Bernd Althusmann und Jens Kaidas (CDU)
Vor gut drei Jahren hat die Freie und Hansestadt Hamburg Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen eingeführt. Diese betragen 100 000 Euro (vor allem beim Hoch- sowie dem Garten- und Landschaftsbau) bzw. 150 000 Euro (im Ingenieursbereich) und betreffen vor allem mittelständische Betriebe. Vor Einführung dieser beschränkten Ausschreibungen waren bei Bauvorhaben in Hamburg oft Firmen aus den angrenzenden niedersächsischen Land
kreisen beteiligt. Eine Nachfrage bei der Kreishandwerkerschaft Lüneburg hat ergeben, dass jetzt die Lüneburger Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen in Hamburg offenbar nicht mehr beteiligt werden.
Gerade im Hinblick auf die enge Zusammenarbeit, die Hamburg und Niedersachsen in vielen Bereichen - etwa im Bereich der Süderelbe verbindet, erscheint diese Benachteiligung niedersächsischer Handwerksbetriebe unange
Die Wünsche, die Hamburg an seine Nachbarn - darunter auch Niedersachsen - hat, sind vielfältig: u. a. Ausgleichsflächen für eigene Bauvorhaben oder die Elbvertiefung. Zu Gegenleistungen ist die Freie und Hansestadt – wie bei der erwähnten Vergabepraxis von Bauleistungen gesehen - jedoch offensichtlich nicht bereit.
1. Wie bewertet die Landesregierung die oben beschriebene Problematik vor dem Hintergrund der von beiden Bundesländern politisch geförderten Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um der Benachteiligung niedersächsischer Betriebe in diesem Zusammenhang entgegenzuwirken?
(ab 1. Januar 2008: 5 150 000 Euro) stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Abbau bürokratischer
Hemmnisse dar. Unter bestimmten Voraussetzungen wird den öffentlichen Auftraggebern somit die Möglichkeit eröffnet, in einem beschleunigten Verfahren mittels beschränkter Ausschreibung bzw. freihändiger Vergabe das wirtschaftlichste Angebot zum Einkauf von Bauleistungen zu ermitteln.
Neben der Freien und Hansestadt Hamburg hat die überwiegende Zahl der Bundesländer einschließlich Niedersachsen im Erlasswege entsprechende Wertgrenzen unterhalb des EU-Schwellenwertes - und nur hier haben die Länder Spielräume für abweichende Regelungen - in unterschiedlicher Höhe festgesetzt.
In Niedersachsen sind im Vorfeld zur Einführung von Wertgrenzen im Jahr 2006 die niedersächsischen Bau- und Handwerksverbände gehört worden. Einer Festlegung stand und steht man dort grundsätzlich positiv gegenüber.
Die aktuellen Wertgrenzen bei Bauvergaben für beschränkte Ausschreibungen liegen in Hamburg derzeit bei 250 000 Euro, für Niedersachsen gilt gemäß Runderlass des MW vom 12. Juli 2007 ein Gesamtauftragswert von 200 000 Euro als Obergrenze für ein vereinfachtes Verfahren. Allerdings ist dieses stets nur unter Beachtung der europarechtlichen Vergabegrundsätze wie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Bieter sowie Transparenz der Vergabeverfahren zulässig.
Die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Einsatz von öffentlichen Finanzmitteln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt für Auftraggeber aus Hamburg und Niedersachsen gleichermaßen. Dabei ist in jedem Falle besonderer Wert auf die Vermeidung von Korruption und die Verhinderung von Hoflieferantentum zu legen.