Die finanzielle Situation und der demografische Wandel zwingen viele Kommunen allerdings dazu, noch stärker über Maßnahmen zur Kostensenkung nachzudenken, um größere Handlungsspielräume zu erwirtschaften. Die interkommunale Zusammenarbeit ist jedoch auch ein erweiterungsfähiger und noch nicht ausgeschöpfter politischer Handlungsansatz. Dieser bietet den Vorteil gegenüber alternativen Handlungsansätzen, dass er auf die Erfahrungen in den Kommunen aufbauen und daher schnell nachhaltige Erfolge erzielen kann.
Die Landesregierung ist deshalb davon überzeugt, dass die freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen sinnvoll ist, um Synergieeffekte zu erzielen und Kosten zu senken. Kleine Gemeinden können wieder Dienstleistungen anbieten, die vorher ihre finanzielle Leistungsfähigkeit überschritten haben. Größere Kommunen verbessern durch die Kooperationen die Qualität und Bürgernähe der Aufgabenerfüllung.
In einer Pilotphase konnten Kooperationsvorhaben durch die Regierungsvertretungen begleitet und unterstützt werden. Die Pilotphase wurde im
Die Landesregierung hat den öffentlich-rechtlichen Zusammenarbeitsformen mit dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit vom 19. Februar 2004 eine neue rechtliche Grundlage gegeben. Damit wurden aus Sicht der Landesregierung sehr gute Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammenarbeit geschaffen.
Darüber hinaus wird die Landesregierung vorhandene Hindernisse für eine interkommunale Kooperation identifizieren und im Rahmen der Möglichkeiten beseitigen. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und europäischer Ebene insbesondere dafür einsetzen, dass Beistandsleistungen der
Auf vier regionalen Veranstaltungen hat das Innenministerium durch die Regierungsvertretungen im Frühjahr dieses Jahres erfolgreich für diese Form der Zusammenarbeit geworben. Die Veran
Ferner bietet die Landesregierung interessierten Kommunen eine Kooperationsdatenbank an, die praktische Hinweise für eine interkommunale Zusammenarbeit gibt und alle dokumentierten kommunalen Kooperationen in Niedersachsen veröffentlicht. Die Kooperationsdatenbank enthält bereits über 400 kommunale Gemeinschaftsprojekte.
Schließlich stellt die Landesregierung im Zeitraum 2007 bis 2009 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 900 000 Euro zur Unterstützung und Begleitung der Kooperationen vor Ort zur Verfügung. Bisher werden mit diesen Mittel bereits elf neue richtungweisende Projekte gefördert.
In der Region Weserbergland werden in diesem Rahmen von der Landesregierung eine Tourismuskooperation zwischen der Stadt Rinteln und der Stadt Hessisch-Oldendorf gefördert. Darüber hinaus werden Mittel für die Evaluation und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Linkes Weserufer bereitgestellt, bei der der Landkreis Nienburg, die Samtgemeinden Liebenau und Marklohe sowie der Flecken Steyerberg kooperieren.
Holzminden und Schaumburg zu erwähnen, die sich Ende 1999 unter der Bezeichnung „Weserbergland Region“ zusammengeschlossen haben, um ein gemeinsames regionales Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Der Landkreis Nienburg hat sich dieser erfolgreichen Kooperation im Jahre 2006 angeschlossen, wodurch die Weserbergland Region plus entstand.
Darüber hinaus betreiben die Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg verschiedene gemeinsame Projekte wie z. B. zum Aufbau einer regionalen Bildungsstruktur, zur touristischen Erschließung im ländlichen Raum oder zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im häuslichen Raum. Ferner haben die Landkreise gemeinsam das Produktionstechnische Zentrum GmbH der Leibniz Universität Hannover beauftragt, das vielfältige Leistungsangebot der Universitäten und Fachhochschulen besonders für die
Aktuell hat die Landesregierung die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Förderung der
rung wie kommunale Spitzenverbände wollen daher weiterhin Orientierungshilfen zu rechtlichen Fragestellungen erarbeiten. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände wollen sich dafür stark machen, dass die kommunalen Kooperationen nicht dem europäischen Vergaberecht unterworfen werden. Nach drei Jahren soll eine Bilanz der gemeinsamen Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit gezogen werden. Das Vorhaben findet länderübergreifend große Aufmerksamkeit. Niedersachsen leistet hier bundesweit als Vorreiter Grundlagenarbeit.
Zu 1: Aus Sicht der Landesregierung ist die Region Weserbergland auf einem guten Wege. Der Ministerpräsident hat in seinen Äußerungen Bezug genommen auf die Reaktion der Landräte aus Hameln und Schaumburg zum Weserberglandplan, der zunächst in einem ersten Schritt in Holzminden gestartet worden ist.
Zu 3: Die Landesregierung ist ständig darum bemüht, die Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammenarbeit zu verbessern. Dieses wird insbesondere mit dem bevorstehenden Abschluss der Erklärung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden
deutlich. Hierin verpflichtet sich die Landesregierung, dass sie sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und europäischer Ebene dafür einsetzen wird, dass Beistandsleistungen der Kommunen auch weiterhin nicht der Ertragsund Umsetzsteuerpflicht unterliegen.
Das Mitteilungsblatt rundblick berichtet in seiner Ausgabe vom 26. November 2007, dass das Landesamt für Statistik den kommunalen Spitzenverbänden die vorläufigen Berechnungs
grundlagen für den kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2008 übersandt hat. In der Berechnung seien bereits die Wirkungen der
Steuerschätzung vom November 2007 enthalten, nicht jedoch die Auswirkung der Steuerverbundabrechnung 2007. Demnach belaufe sich die Zuweisungsmasse auf 2 905 683 000 Euro.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Zuweisungsmasse im kommenden Jahr damit voraussichtlich um rund 190 Millionen Euro hinter der des Jahres 2007 zurückbleiben wird, frage ich die Landesregierung:
1. Um wie viel wird die Zuweisungsmasse des Jahres 2008 auf Basis der vorläufigen Berechnungsgrundlagen hinter der des Jahres 2007 zurückbleiben?
2. Warum kommuniziert die Landesregierung, dass sich aus den neuen Daten gegenüber dem geplanten Ansatz ein Plus von 25,3 Millionen Euro ergibt, und verschweigt dabei die Tatsache, dass die Zuweisungsmasse gegenüber dem Vorjahr um rund 190 Millionen Euro geringer ausfallen wird?
3. Mit welcher Begründung hält die Landesregierung angesichts dieser Zahlen an der Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs durch die Absenkung der Verbundquote fest?
3,082 Milliarden Euro die mit Abstand größte Zuweisungsmasse in der Geschichte des Landes Niedersachsen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Betrag um 33,1 % gestiegen.
Die sehr hohen Zuweisungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2007 sind Ergebnis einer außergewöhnlichen Konstellation. So wurde zum einen die Steuerverbundquote von 15,04 auf 15,50 v. H. erhöht. Zum anderen entwickelten sich die Steuerverbundeinnahmen 2006 sehr positiv mit einer daraus resultierenden Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2006 in Höhe von 291,4 Millionen Euro. Gleichzeitig wurden über den Nachtragshaushalt 2007 die sich aus der Mai
Steuerschätzung ergebenden weiteren Einnahmeverbesserungen und daraus resultierende höhere Zuweisungen bereits in diesem Jahr an die Kommunen weitergegeben. Aufgrund dieser besonderen Umstände im Jahr 2007 ist für das Jahr 2008 basisbedingt mit geringeren Zuweisungen an die Kommunen innerhalb des Steuerverbundes - verglichen mit dem herausragenden Jahr 2007 - zu rechnen.
Zu 1: Nach der jüngsten Steuerschätzung wird die Zuweisungsmasse des Jahres 2008 mit 2,906 Milliarden Euro - anders als behauptet - nur um etwa 176 Millionen Euro geringer ausfallen als 2007. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 26. September 2007 ist erläutert worden, dass der kommunale Finanzausgleich
2008 etwas geringer gegenüber 2007 sein werde. Außerdem wurde die vorstehend geschilderte Entwicklung bereits in der Mittelfristigen Planung 2007 bis 2011 dargestellt.
kommenden Jahres bereits im September dieses Jahres im Landtag informiert. Nachdem die jüngsten Berechnungen aufgrund der November-Steuerschätzung erfreulicherweise ergaben, dass die Zuweisungsmasse im Finanzausgleich 2008 im Vergleich zu den vorherigen Schätzungen um 25,3 Millionen Euro höher ausfallen wird, hält es die Landesregierung für angezeigt, auch diese gute Nachricht zu übermitteln. Damit dürfte zwar im Ergebnis die Zuweisungsmasse im kommenden Jahr etwas niedriger ausfallen als in diesem Jahr. Gleichwohl wird dies immer noch mit großem Abstand die zweithöchste Zuweisungsmasse in der Geschichte des Landes Niedersachsen sein und in vielen Kommunen zu einer weiteren Entspannung der kommunalen Finanzsituation beitragen. Eine weitere Verbesserung um 33 Millionen Euro würde erreicht werden, wenn sich die Steuereinnahmen aus den positiven Prognosen der Steuerschätzung realisieren ließen.
Zu 3: Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Verbundquote zuletzt nicht abgesenkt, sondern um 0,46 v. H. Punkte auf
15,5 v. H angehoben hat. Die kommunalen Spitzenverbände sprechen in diesem Zusammenhang von der ersten tatsächlichen Erhöhung seit langer Zeit.
Die Landesregierung befasst sich in jedem Jahr intensiv mit der Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen. Der jährlich erstellte Bericht der Landesregierung zur „Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen“ dient auch als Grundlage der Entscheidungen der Landesregierung zum kommunalen Finanzausgleich.