Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die Einrichtung des runden Tisches und unterstützt die Zielrichtung zur Erarbeitung eines langfristigen Entsorgungskonzeptes für die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen.
Zu 1: Die Bildung des runden Tisches ist noch in Vorbereitung. Die Aufgabe des runden Tisches sollen
Konzeption für die Entsorgung der Rückstände aus der Kaliproduktion in Hessen und Thüringen und zur Verringerung der Salzbelastung in Werra und Weser (Masterplan),
Niedersachsen, und damit auch die gesamte Weserregion, wird so umfassend und in gleicher Weise wie die Betroffenen anderer Bundesländer seine Interessen am runden Tisch vortragen können. Wir haben keine Zweifel, dass die Mediation/Moderation des runden Tisches objektiv erfolgen wird.
Zu 2: Der runde Tisch soll die Aufgabe haben, Strategien und einen verbindlichen Zeitplan zur Verringerung der Salzbelastung in Werra und Weser zu erarbeiten. Die Vertreter Niedersachsens werden ihre Interessen aktiv in die Verhandlungen einbringen und die Umsetzung selbstverständlich einfordern.
Zu 3: Der Hessischen Landesregierung wurden die entsprechend zu 1. anzuschreibenden Adressen mitgeteilt. Die Einladung wird von dort erfolgen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 23 der Abg. Heiner Bartling und Volker Brockmann (SPD)
Etikette, Diplomatie, Emotionen - Woran hapert es nach Auffassung des Ministerpräsidenten bei der interkommunalen Zusammenarbeit?
In einem in der Deister-Weser-Zeitung vom 29. November 2007 veröffentlichten Interview bekundet der amtierende Ministerpräsident seine Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Weserbergland „nicht optimal“ sei. Wörtlich sagte er: „Es geht sehr oft um Etikette, um Diplomatie, um Emotionen, statt demjenigen, der
dabeisitzt zu vertrauen, dass er auch die Interessen der anderen vertritt.“ Am darauffolgenden Tag äußerte der Schaumburger Landrat ebenfalls in der Deister-Weser-Zeitung sein Unverständnis über die Äußerungen des Ministerpräsidenten: „Ich bin sehr enttäuscht. Ich habe hohe Achtung vor Herrn Wulff gehabt, aber die Äußerungen stehen in krassem Gegensatz zu seiner Rede vor drei Wochen auf dem Herbstempfang des Arbeitgeberverbandes der Unternehmen im Weserbergland.“ In ihrer Ausgabe vom 3. Dezember 2007 berichtet die DeisterWeser-Zeitung schließlich, dass sich auch die Landräte aus Hameln-Pyrmont und Holzminden „unisono gegen die Wulff-Kritik, die ‚überschaubaren Landkreise‘ würden unter ‚trennenden Eitelkeiten leiden‘, anstatt die gemeinsame Erledigung von Aufgaben und Auftritten zu pflegen“, gewandt haben. In Wahlkampfzeiten gebe es manche Dinge, die sonst nicht in dieser Form passieren würden.
1. Hält die Landesregierung an der Behauptung des Ministerpräsidenten fest, dass trennende Eitelkeiten die interkommunale Zusammenarbeit im Weserbergland behindern würden, und, wenn ja, woran macht sie dies konkret fest?
2. Ist die vom Ministerpräsidenten kritisierte interkommunale Zusammenarbeit im Weserbergland nach Auffassung der Landesregierung ein Ausnahmefall angesichts ansonsten reibungslos gelingender regionaler Kooperationen, oder kennt die Landesregierung weitere Beispiele, dass sie die kommunale Kooperation aufgrund von Eitelkeiten als „nicht optimal“ bezeichnen würde? Wenn ja, welche sind dies?
Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammenarbeit hält die Landesregierung angesichts der zitierten Diagnose des Ministerpräsidenten für angezeigt?
Kommunen in Niedersachsen haben bereits in der Vergangenheit vielfach von den Instrumenten der Gemeinschaftsarbeit Gebrauch gemacht. Die interkommunale Zusammenarbeit gilt bundesweit
derzeit als wichtiger Handlungsansatz auf Landesund kommunaler Ebene. Durch die interkommunale Zusammenarbeit lassen sich Effizienzrenditen erzielen, die den Kommunen selbst zugute kommen. Einsparungen und Kostenminimierungen
durch erfolgreiche Zusammenarbeit bleiben den Kommunen in vollem Umfang erhalten, d. h. sie werden weder auf Zuweisungen des Landes angerechnet noch schmälern sie etwa Ansprüche auf Finanzausgleichsmittel zur Erfüllung der eigenen und übertragenen Aufgaben. Dieser Handlungsansatz dient so dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungspotenziale. Ziel ist es, Kräfte
freizusetzen, die die kommunale Selbstverwaltung und die Landesentwicklung befördern. Die Ausführungen konzentrieren sich daher auf freiwillige Politiken der kommunalen Gebietskörperschaften.
Die finanzielle Situation und der demografische Wandel zwingen viele Kommunen allerdings dazu, noch stärker über Maßnahmen zur Kostensenkung nachzudenken, um größere Handlungsspielräume zu erwirtschaften. Die interkommunale Zusammenarbeit ist jedoch auch ein erweiterungsfähiger und noch nicht ausgeschöpfter politischer Handlungsansatz. Dieser bietet den Vorteil gegenüber alternativen Handlungsansätzen, dass er auf die Erfahrungen in den Kommunen aufbauen und daher schnell nachhaltige Erfolge erzielen kann.