2. Welche konkreten Informationen zur Schwermetallbelastung entlang der Aller liegen seit wann den Kommunen (Landkreise und Ge- meinden) vor, werden diese kontinuierlich aktualisiert, und werden die Kommunen regelmäßig darüber in Kenntnis gesetzt?
3. In welchem Umfang hat die Landesregierung die Absicht, analog zur Elbregelung 2007 (Di- oxinbelastung) für den Fall einer notwendigen
Nutzungsbeschränkung entlang der Aller Ausgleichszahlungen für betroffene Landwirte und Kommunen zu leisten, und inwiefern wird eine Gefahrenabschätzung vorgenommen?
Aufgrund der früheren Bergbautätigkeit im Harz sind die dort entspringenden Flüsse, insbesondere die Innerste und die Oker, mit Schwermetallen belastet. Über Jahrhunderte hinweg hat die Oker vor allem Cadmium aus dem Harz heraustransportiert, das sowohl im Sediment des Flusses als auch in den Flussauen, die häufig überschwemmt wurden, abgelagert ist. Nach der Einmündung der Oker in die Aller findet sich die Problematik - in quantitativ geringerem Maße - auch im weiteren Verlauf dieses Flusses. Es liegen einige Messergebnisse vor, die nach den Maßstäben des Bodenschutzrechts (Bundes-Bodenschutzgesetz,
BBodSchG, und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, BBodSchV) einen Handlungsbedarf auslösen.
Die Problematik der flächenhaften Bodenbelastungen besteht schon seit langer Zeit. Erst nach dem Inkrafttreten der o. g. Vorschriften und des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG)
im Jahre 1999 liegt ein rechtlicher Ansatz vor, mit dem sich die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in den betroffenen Kommunen der
schwierigen und komplexen Aufgabe annehmen konnten, um dieses Thema nach heutigen Umweltschutzstandards aufzuarbeiten. Erforderlich ist zunächst eine Abgrenzung des betroffenen Gebietes, die neben der Auswertung vorhandener Bodenanalysen auch eine Betrachtung der Geländeform, systematische Zusatzbeprobungen sowie die Einbeziehung diverser weiterer Erkenntnisse (z. B. über Hochwasserereignisse) voraussetzt. Aus der aufwendigen Analyse der Istsituation heraus müssen dann Hinweise, Empfehlungen und Regelungen zu den verschiedenen Risikofeldern (insbesondere Wohngebiete/Spielflächen, Landwirt
schaft, Verwertung von Bodenmaterial und Baggergut) entwickelt werden. Dieser Prozess schließt eine intensive Kommunikation mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern und -besitzern und verschiedenen Berufsgruppen ein. Als zentraler Anknüpfungspunkt empfiehlt sich die Erarbeitung einer Verordnung über ein Bodenplanungsgebiet, wie sie §§ 4 und 5 NBodSchG vorsieht.
Im landesweiten Vergleich hat der Landkreis Goslar, der als „Quellgebiet“ besonders intensiv von flächenhaften schädlichen Bodenveränderungen
ein Bodenplanungsgebiet erlassen. Die anderen betroffenen unteren Bodenschutzbehörden haben vergleichbare Arbeiten in den letzten Jahren begonnen. Für die Entscheidungsfindung der kommunalen Behörden dürfte es eine Rolle gespielt haben, dass das Problem der schadstoffbelasteten Flussauen einerseits schon seit Generationen
intensive fachliche Aufarbeitung erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordert. Diese sind bei den unteren Bodenschutzbehörden nicht ohne Weiteres mobilisierbar. Die Landesregierung begrüßt daher die derzeitigen Anstrengungen der unteren Bodenschutzbehörden an Oker und Aller, die dargestellte planerische Aufgabe zu bewältigen. Diese Tätigkeit wird durch eine fachliche Zuarbeit seitens des Landesamtes für Bergbau,
Im Hinblick auf die Auswirkungen für die Landwirtschaft ist zu beachten, dass seit dem Jahr 2006 die Eigenverantwortung landwirtschaftlicher Be
triebe für die Sicherheit ihrer Lebensmittel und Futtermittel deutlich strenger geregelt ist. Jeder Landwirt ist zu einer Eigenüberwachung verpflichtet, bei der er bekannte Risikofaktoren wie die Schadstoffbelastungen auf Aueflächen berücksichtigen muss. Insoweit bedeuten die nähere Untersuchung und Abgrenzung der Gebiete durch die Bodenschutzbehörden auch eine Dienstleistung für die Landwirtschaft.
Der in der Presse genannte Wert einer 800-fachen Überschreitung von Prüfwerten für Ackerbauflächen beruht auf einer Verwechselung unterschiedlicher Bestimmungsmethoden durch die Presse und ist in dieser Größenordnung völlig unzutreffend. Nach den vorliegenden punktuellen Erkenntnissen besteht teilweise durchaus Handlungsbedarf.
Zu 1: Die fachliche Aufarbeitung der flächenhaften schädlichen Bodenveränderungen auf den Auen von Oker und Aller gehört zu den Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörden. Gemäß § 9 Abs. 1 NBodSchG sind dies die Landkreise Goslar, Wolfenbüttel, Peine (geringfügig betroffen), Gifhorn, Celle und eventuell Soltau-Fallingbostel sowie die Städte Braunschweig und Celle. Aufgrund der Besonderheit und Tragweite dieser Aufgabe tauschen sich diese Bodenschutzbehörden untereinander aus - dies dürfte mit dem „Arbeitskreis
Schwermetall“ gemeint sein. Sie werden außerdem vom LBEG als Fachbehörde des Landes fachlich beraten und vom Umweltministerium aufsichtlich unterstützt.
Zur näheren Klärung der Auswirkungen für die Landwirtschaft befasst sich auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit den Belastungen. Sie unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Fachlich betroffen sind zudem die Lebensmittelüberwachung (Kommunen) und die Futtermittelüberwachung
(LAVES) unter der Aufsicht des ML sowie die Gesundheitsbehörden, die der Aufsicht des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) unterstehen. Zu 2: Im Dezember 2005 haben die o. g. Ressorts und das damalige Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung (ein Vorläufer des LBEG) die betroffenen unteren Bodenschutz- und Lebensmittelüberwachungsbehörden über Erkenntnisse aus Bodenanalysen informiert, die den regelmäßig
aktualisierten Datenbanken des NLfB entnommen waren und Hinweise auf bedenkliche Schadstoffbelastungen gaben. Seit dem Jahr 2007 besteht für die unteren Bodenschutzbehörden die Möglichkeit, mit dem LBEG eine Vereinbarung abzuschließen, die einen wechselseitigen Datenaustausch ermöglicht, ohne dass die ansonsten vorgeschriebene Gebührenerhebung durch das LBEG stattfindet. Damit wird die Zusammenarbeit vereinfacht.
Zu 3: Die dargestellten Ermittlungen der Bodenschutzbehörden richten sich vorrangig darauf, den betroffenen Landwirten sowie den beratenden und überwachenden Stellen (Landwirtschaftskammer, Lebensmittelüberwachung, LAVES) eine Grundlage zu bieten, damit Lebensmittel und Futtermittel im Einklang mit den Vorschriften über zulässige Schadstoffgehalte erzeugt werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen gehört zu den grundlegenden Pflichten der Betriebe. Zu diesem Zweck hat der von Bodenkontaminationen betroffene Landwirt Bewirtschaftungshinweise zu beachten. Die Zahlung von Ausgleichsleistungen des Landes an Landwirte, die Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen im Auebereich von Oker und Aller bewirtschaften, ist nicht vorgesehen.
Die Bewertung der Gefahrenlage ist Bestandteil der in den Vorbemerkungen dargestellten Tätigkeiten der betroffenen unteren Bodenschutzbehörden.
Die Auffassung der Landesregierung zur Werra- und Weserversalzung durch die zusätzliche Einleitung von Salzlaugen der K+S Kali GmbH hat sich gewandelt. Noch vor einem Jahr hieß es zu den Forderungen, Niedersachsens Interessen aktiv zu vertreten, aus dem Umweltministerium, Niedersachsen sei leider nicht gefragt. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brockmann in der Drs. 15/4205 „Werraversalzung: Lässt sich die Landesregierung von Ministerpräsident Koch vorführen?“ geht hervor, dass sie nun doch ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren und die Beteiligung von Kommunen, Kreisen und Trinkwasserversorgern in Niedersachsen für erforderlich hält. Eine Beteiligung am formellen Genehmigungsverfahren ist nach wie vor seitens der hessischen Behörden nicht vorgesehen.
Trotz mehrfacher Thematisierung im Plenum, zahlreicher parlamentarischer Beratungsgegenstände zu dem Thema und insbesondere vor dem Hintergrund von Informationen zu dem neu einzurichtenden runden Tisch sind noch viele Fragen offen.
Der hessische Ministerpräsident Koch (CDU) hat sich eindeutig zur Salzeinleitung geäußert: Er will die den Grenzwert übersteigenden Werte nicht antasten. Niedersachsens Ministerpräsident Wulff (CDU) schweigt zu diesem Thema, obwohl er gerade hier gegenüber seinem hessischen Kollegen gefordert wäre, niedersächsische Interessen mit Nachdruck zu vertreten.
1. Auf dem Wesertag des Weserbundes am 22. November 2007 in Höxter zur Werra- und Weserversalzung wurde die Einrichtung des runden Tisches bekanntgegeben. Die Finanzierung sei von Kali und Salz sichergestellt und würde 1 bis 2 Millionen Euro kosten. „Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch, was gespielt wird.“ - Wie schätzt die Landesregierung unter diesen Bedingungen eine objektive Mediation/Moderation des runden Tisches zum Wohle der Interessen Niedersachsens ein?
2. Wenn der runde Tisch lediglich empfehlenden Charakter hat und keinerlei Verbindlichkeiten aus den Verhandlungen für Niedersachsen
zu erwarten sind, wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Interessen aller betroffenen Niedersachsen wirkungsvoll gegenüber
3. Welche Interessenvertreter wird Niedersachsen an den runden Tisch entsenden, und wie wird sichergestellt, dass auch die Vertreter der Kommunen und Landkreise daran teilnehmen können?
mann in der Drs. 15/4205 „Werraversalzung: Lässt sich die Landesregierung von Ministerpräsident Koch vorführen?“ als auch auf dem Wesertag 2007 als auch schon vorher wurde seitens der Niedersächsischen Landesregierung klargestellt, dass die Einleitungserlaubnis am Standort Hattorf von 2003 mit den darin festgelegten Grenzwerten unbestritten bis 2009 bzw. 2012 seine Gültigkeit hat.
Um aber nach 2009 und 2012, also nach dem Auslaufen der Erlaubnisse, die Salzabwassereinleitungen gemäß den europäischen Vorgaben der Wasser-Rahmenrichtlinie zu reduzieren, sind bereits jetzt Strategien sowie ein verbindlicher Zeitund Maßnahmenplan aufzustellen.
Die K + S Kali GmbH ist hier in der unternehmerischen Verpflichtung, ihren Beitrag für eine umweltgerechte Produktion und Entsorgung sowie für den Erhalt der Arbeitsplätze im Kalirevier Werra zu liefern. Das Unternehmen hat nachhaltige, technisch machbare Vermeidungs- und Entsorgungsstrategien zu erforschen, entwickeln und anzuwenden.
Auffassung, dass die bisherige Erlaubnis die ständige Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof- Ellers nicht mit abdeckt.
Die Hiedersächsische Landesregierung hat wiederholt auf das Erfordernis des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens, zuletzt auf der gemeinsamen Kabinettssitzung von Hessen und Niedersachsen am 24. September 2007, hingewiesen und die notwendige Beteiligung der in Niedersachsen betroffenen Weseranrainerkommunen eingefordert
(s. a. Antwort der Niedersächsischen Landesregie- rung auf die Kleine Mündliche Anfrage des Abge- ordneten Brockmann in der Drs. 15/4205 „Werra- versalzung: Lässt sich die Landesregierung von Ministerpräsident Koch vorführen?“). Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat zwi schenzeitlich mit einstimmigem Beschluss von Anfang November 2007 die Hessische Landesregierung gebeten, „die im Einzugsgebiet der Weser unterliegenden Länder bei den mit dem Antragsverfahren der K + S Kali (Werk Neuhof) im Zusammenhang stehenden wasser- und bergrechtlichen Fragen zu beteiligen“.
Unabhängig hiervon kann und muss die Zusammenführung des Sachverstandes und der Interessenlagen von Vertretern des Unternehmens Kali und Salz, von Umweltverbänden, von Behörden sowie von Anrainerkommunen an Werra und Weser an einem runden Tisch die Entwicklung von Entsorgungsstrategien in sinnvoller Weise ergänzen.