1. Wie ist der Sachstand/die Bilanz der betroffenen niedersächsischen Küste und Schiffsverkehrswege in Bezug auf Schwerölbelastung, und wie schätzt die Niedersächsische Landesregierung eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ein?
2. Wie positioniert sich die Landesregierung auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes zu der Resolution des Landkreises Wesermarsch vom 8. Oktober 2007 zum Ausstieg aus der Schwerölnutzung in der Seeschifffahrt?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung konkret planen und umsetzen, um den Ausstieg aus der Schwerölnutzung voranzutreiben bzw. durch technologische Hilfen die Belastungen hierdurch auszuschließen?
In der Seeschifffahrt wird aufgrund von erheblichen Kostenvorteilen vorzugsweise schweres Heizöl als Treibstoff verwendet. Schweres Heizöl fällt als Rückstandsöl bei der Mineralölraffination an. In diesen Rückstandsölen kommt es zu einer Schwefelanreicherung. Der durchschnittliche Schwefelgehalt der weltweit eingesetzten schweren Heizöle liegt bei 2,7 %. Handelsübliche Kfz-Treibstoffe
(Benzin, Diesel) enthalten zum Vergleich lediglich 0,001 % Schwefel. Schweres Heizöl ist äußerst zähflüssig, sodass es beheizt werden muss, um pumpfähig zu werden. Hinzu kommt, dass Seeschiffe für diese Bunkeröle mehrere Tanks und Aufbereitungskomponenten in mehrfacher Zahl benötigen, weil unterschiedliche Schweröle aus schiffsmaschinentechnischen Gründen nicht untereinander vermischt werde dürfen. Aufgrund der Minderwertigkeit der Brennstoffe ist u. a. eine Aufbereitung durch Separatoren erforderlich. Dabei entstehen entsorgungsbedürftige Ölschlämme in einer Größenordnung von bis zu 3 % des Brennstoffverbrauchs. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2004) ergibt sich für Reedereien, die auf ihren Seeschiffen minderwertiges Schweröl statt z. B. Dieselöl einsetzen, weltweit pro Jahr eine Ersparnis von 5 bis 6 Milliarden US-Dollar, für die europäischen
Seegebiete wurde eine Ersparnis von 1,35 Milliarden US-Dollar und für die deutschen Seegebiete von 30 Millionen US-Dollar errechnet.
Soweit in Mineralölraffinerien noch Schweröl produziert wird, ist davon auszugehen, dass dieses überwiegend geschieht, um sich kostengünstig des Schwefels zu entledigen.
Küstenbereich und in den Häfen. Der natürliche Schwefelgehalt im Rohöl erreicht die Atmosphäre zu einem großen Teil auf dem Umweg über die Treibstoffe der Seeschifffahrt. Diese hat sich in vielen Küstenregionen zum Hauptemittenten für Schwefeldioxid entwickelt. Da für schweres Heizöl nach wie vor eine weltweite Nachfrage in der Seeschifffahrt besteht, ist es nach Auffassung der Landesregierung wenig sinnvoll bzw. unrealistisch, ein Anwendungsverbot von Schweröl zu fordern. Vielmehr sollten Schritte unternommen werden, die Treibstoffqualität zu verbessern. Daneben muss besser gegen illegale Öleinleitungen vorgegangen werden.
(MARPOL) , Anlage 1, ausgewiesen. Damit wurde für Tankschiffe und andere größere Schiffe die Einleitung von Öl verboten. Ausnahmen sind für kleinere Schiffe zugelassen, die Bilgenwasser mit einer Ölkonzentration von einem 15 Millionstel einleiten dürfen. Wie jedoch die Ergebnisse der Luftüberwachung des Havariekommandos in Cuxhaven zeigen, werden die geltenden Vorschriften für das Einleiten von ölhaltigen Abwässern häufig missachtet. In Deutschland wurden in einem mehrjährigen Monitoringprogramm tot aufgefundene Seevögel auf Öl untersucht. Die Analysen zeigen, dass in 80 bis 90 % der Fälle Rückstandsschlämme aus der Schwerölaufbereitung Ursache für die Verölung der Gefieder sind. Die Verölungsrate aufgefundener toter Seevögel ist allerdings rückläufig. Gleichwohl ist festzustellen, dass mit dem Einsatz von Schweröl als Schiffstreibstoff nach wie vor eine Umweltgefährdung durch illegale Öleinleitungen einhergeht. Eine latente Umweltbedrohung stellt auch die Gefahr des Austritts von Schweröl z. B. nach Schiffshavarien dar. Die dann erforderliche Ufer- und Strandreinigung bewirkt nicht nur ökologische Schäden. Der manuelle Umgang mit Schweröl schadet auch der menschlichen Gesundheit, sodass umfangreiche Arbeitsschutzvorkehrungen zu ergreifen sind. Nach Auffassung der Landesregierung muss die Verfolgung und Ahndung von illegalen Öleinleitungen weiter verbessert werden. Mit der heutigen flugzeuggestützten Luftüberwachung ist dies nicht kosteneffizient möglich. Die Landesregierung erhofft sich daher Verbesserungen über neue innovative (z. B. satellitengestützte) Verfahren, die
Zu 2: Zunächst wird auf die Vorbemerkung verweise. Aus Sicht der Landesregierung ist vorrangig bei der Qualität der Schiffstreibstoffe anzusetzen.
Hierzu hat die Europäische Kommission angekündigt, bis Ende 2008 eine Revision der Richtlinie 2005/33 über den Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen vornehmen zu wollen. Die derzeitige Richtlinie sieht einen Schwefelgrenzwert von 1,5 % für das MARPOL-Sondergebiet Nordsee vor (eben- falls für die Ostsee). Auf Initiative der Freien und Hansestadt Hamburg haben die norddeutschen Länder gegenüber der EU-Kommission angeregt, in zwei Schritten verschärfte Schwefelgrenzwerte in den Sondergebieten einzuführen, nämlich 1 % ab 2010/2011 und 0,5 % ab 2015. Außerdem wurde die EU-Kommission vor dem Hintergrund gleicher Wettbewerbsbedingungen auf den Weltmeeren und in den Häfen gebeten, diese Werte auch international in der Weltschifffahrtsorganisation
Zu 3: Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Landesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass vorzugsweise darauf hingearbeitet werden muss, das Eigeninteresse der Reeder und ihrer Kunden an einem Ausstieg aus der Schwerölnutzung zu fördern. Hierzu dürfte vorrangig die weitere Verschärfung der Schwefelgehalte möglichst auf internationaler Ebene beitragen,
aber auch Initiativen wie die Verleihung des Umweltengels für schadstoffarme Schiffe oder die Ausweitung des Emissionshandels auf die Seeschifffahrt. Steuerrechtliche Instrumente kommen nicht in Betracht, da die Seeschifffahrt von der
Mineralölsteuer befreit ist. Eine technologische Hilfe, Emissionsbelastungen der Seeschifffahrt zu senken, ist die Landstromversorgung von Seeschiffen in den Häfen. Hierzu wird derzeit im Auftrage des Landes Bremen eine Modelluntersuchung durchgeführt. Nach dem Ergebnis eines Kolloquiums vom 5. November 2007 in Bremen wird sich die Landstromversorgung nur dann in größerem Maßstab durchsetzen, wenn seitens der Reedereien eine deutliche Nachfrage generiert wird. Dies setzt zunächst eine internationale Normung der IMO voraus. Mit einem „Durchbruch“ in den nächsten fünf Jahren wird daher noch nicht gerechnet. Die Landesregierung schließt sich dieser Auffassung an.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 19 der Abg. Hans-Dieter Haase, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Uwe Harden,
Am Samstag, dem 3. November 2007, hat in Hannover eine Demonstration stattgefunden, die von der „Initiative zur Abschaffung der Jagd“ organisiert war. Mit einem Demonstrationszug durch die Innenstadt und anschließender
sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 40 Menschen durch Jäger und Jägerwaffen. Weiterhin wird angegeben, dass in Deutschland jährlich etwa 350 000 Haustiere (vornehmlich Katzen und Hunde) von Jägern erschossen, erschlagen oder in Fallen gefangen werden,
Weiteren Angaben dieser Organisation zufolge sterben jährlich in Deutschland 5 Millionen Tiere durch Jägerhand, das mache im Schnitt alle sechs Sekunden ein totes Tier.
Beinahe täglich berichtet die Presse über Jagdunfälle. Der wohl jüngste Vorfall ereignete sich bei Gütersloh, wo eine Frau durch einen Querschläger schwer verletzt wurde. Wenige Tage zuvor verwechselte ein 74-Jähriger einen Soldaten mit einem Fuchs. Der Soldat wurde schwer verletzt. Im Oktober erschoss ein
82-jähriger Jäger bei Potsdam in der Dämmerung eine wertvolle Zuchtstute, die er mit einem Damwild verwechselt hatte.
Sachstand zu Jagdunfällen in Niedersachsen über die letzten fünf Jahre in Bezug auf Schäden an Menschen, Haustieren sowie Sachgütern?
2. Wie vereinbart die Landesregierung die aktuell gängige Jagdpraxis in Niedersachsen mit dem geltenden Tierrecht und den rechtlichen Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesjagd
3. Wie schätzt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Verwechselungsgefahr mit naturschutzrechtlich streng und besonders geschützten Vogelarten ein, und wie werden solche Verwechselungen in Niedersachsen bilanziert?
Niedersachsen hat etwa 58 000 Jägerinnen und Jäger. Damit ist in Niedersachsen jeder 138. Bürger eine Jägerin oder ein Jäger; einen ähnlich hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung weist kein anderes Bundesland auf.
Die geäußerte Ansicht, dass die Presse beinahe täglich über Jagdunfälle berichtet, teile ich nicht. Die von Ihnen genannten Beispiele stammen auch nicht aus Niedersachsen. Die Presse berichtet sehr wohl fast täglich über die Leistungen der niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in der Umweltbildung und im Naturschutz. Hier wird durch diesen Personenkreis hervorragende ehrenamtliche Arbeit geleistet. Die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger betreiben sehr gewissenhaft und mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein die Jagdausübung. So sind z. B. legale Waffen an Straftaten mit Waffenbeteiligung nur zu 0,012 % vertreten. In diesem niedrigen Prozentsatz sind bereits alle mit Waffen verübten Suizide enthalten.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zur Vermeidung von Jagdunfällen enthalten strenge Vorgaben für die Jagdausübung. So müssen sich beispielsweise alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben. Der Jagdleiter erweitert häufig diese Vorgaben an die Schützen und die eingesetzten Hunde zu deren Sicherheit. Bei der Jagd mit der Büchse wird regelmäßig von Hochsitzen aus geschossen, um das Hinterland nicht zu gefährden. Die Nachtjagd ist grundsätzlich verboten. Zusätzlich unterliegen Jägerinnen und Jäger neben den Auflagen der Unfallverhütungsvorschriften zahlreichen Beschränkungen aus dem Waffengesetz.
Die Jagdausübung ist für die Regulierung der Wildbestände dringend erforderlich. So sind z. B. im abgelaufenen Jagdjahr 2006/2007 (Dauer:
1. April 2006 bis 31. März 2007) in Niedersachsen über 128 000 Stücke Schalenwild (Reh-, Schwarz-, Rot-, Dam und Muffelwild) durch Jägerinnen und Jäger erlegt worden. Nicht enthalten ist in dieser Zahl z. B. das gesamte Fallwild, das in erster Linie dem Straßenverkehr der Allgemeinheit zum Opfer fällt. Jedes vierte Reh stirbt nicht durch die Jagd, sondern ist Fallwild. Schalenwild reguliert sich bei den zurzeit vorherrschenden Wilddichten nicht von selbst - natürliche Feinde hat es im Allgemeinen nicht. Ohne Jagdausübung würden die durch das Schalenwild verursachten Schäden in der Landund Forstwirtschaft erheblich sein.
Eine Statistik über den Abschuss von Haustieren existiert nicht. Insofern sind die genannten Zahlen reine Spekulation. Verwilderte oder streunende Haustiere (Hunde und Katzen) stellen eine Gefahr für unsere frei lebenden und zum Teil in ihren Beständen bedrohten Tierarten dar. Diese müssen vor verwilderten, womöglich zur Ferienzeit ausgesetzten Hauskatzen geschützt werden. Bei einer ordnungsgemäßen Betreuung des Haustieres
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Niedersächsische Jagdgesetz vom 16. März 2001 in breitem Konsens von CDU, SPD und FDP getragen wurde.
Zu 1: Es werden im Rahmen der Deregulierung und des Verwaltungsabbaues keine statistischen Erhebungen in Niedersachsen zu Schäden an Menschen, Haustieren sowie Sachgütern geführt, die durch Jagdunfälle verursacht wurden.
Zu 2: Bei der Novellierung des Niedersächsischen Jagdrechts im Jahre 2001 ist der Tierschutzgedanke im Jagdrecht noch einmal intensiviert worden. Das geltende Jagdrecht berücksichtigt die Anforderungen des Tierschutzrechts. Bei Einhaltung des Jagdrechts sind Verstöße gegen das Tierschutzrecht ausgeschlossen. Rechtliche Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesjagdgesetz sind erst seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im vergangenen Jahr möglich. Inwieweit bei künftigen Änderungen des NJagdG von Bundesrecht abgewichen werden soll, muss im Rahmen des Gesetzge