Protocol of the Session on December 14, 2007

Im weiteren Verlauf versuchten die Personen an der Aufzugsspitze mehrfach, von der vorgegebenen Aufzugsroute abzuweichen. Auf Kommando „überrannten“ sie in einem Fall die Beweissicherungskräfte der Polizei. Durch die unmittelbare Störereinwirkung erlitt ein Beamter Prellungen am Knie. Zuvor war er bereits durch ein aus unmittelbarer Nähe geworfenes Ei im Mundbereich verletzt worden. Als die Beweissicherungskräfte einen der Angreifer vorläufig festgenommen hatten, wurden

sie von ca. 50 Personen körperlich angegangen und der Tatverdächtige befreit. Zwei Beamte wurden hierbei durch Fußtritte verletzt.

Auch in der Folge wurden Einsatzkräfte weiter beworfen. Außerdem versuchten Teilnehmer des Aufzuges, das Kennzeichen eines Polizeifahrzeuges zu entwenden.

In Höhe des Polizeidienstgebäudes schwenkte der Aufzug entgegen den Auflagen nach rechts in die Einfahrt der Polizeiunterkunft ein. Dort stürmten zahlreiche Versammlungsteilnehmer sogleich gegen das massive Außentor und versetzten es durch intensives Rütteln in so starke Schwingungen, dass mehrere Haltebolzen zerbrachen bzw. verbogen und das Tor aufsprang. Etwa die Hälfte der ca. noch 350 Versammlungsteilnehmer vor Ort betrat danach das Grundstück der Polizei und befand sich unmittelbar vor dem geschlossenen Innentor. Auch an diesem wurde so massiv gerüttelt, dass es aus der Führungsschiene heraussprang. Eine Gegensprechanlage sowie eine Rundumleuchte wurden heruntergerissen, überdies die Außenwand des Dienstgebäudes durch weiteren Eierbewurf verunreinigt. Der ermittelte Gesamtschaden beträgt ca. 8 000 Euro.

Diese Handlungen, die den Tatbestand der Sachbeschädigung sowie des Haus- bzw. Landfriedensbruchs erfüllen, wurden nicht durch einige wenige Versammlungsteilnehmer begangen. Die Behauptung, dass sich der überwiegende Teil der Demonstration gewaltfrei verhalten habe, ent

spricht nicht den Feststellungen der Polizei. Der Einsatzleiter der Polizei entschloss sich daraufhin, die Versammlung aufzulösen und strafprozessuale Maßnahmen zur Verfolgung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durchzuführen. Ab

11:35 Uhr wurden dazu sukzessiv Einsatzkräfte herangeführt und die Versammlungsteilnehmer

umstellt. Um 11:44 Uhr, 11:46 Uhr und 11:48 Uhr erfolgten jeweils Auflösungsverfügungen durch

den Leiter des Einsatzabschnittes Aufzug. Da die Feststellung der Identität aller Teilnehmer für eine spätere Zuordnung zu den Tathandlungen erforderlich war, ließen die Auflösungsverfügungen ein Entfernen der Personen nicht mehr zu, sondern ergingen mit folgendem Wortlaut:

„Die Polizei löst die Versammlung auf; nach Feststellung der Identität können die Demonstrationsteilnehmer den

Bereich verlassen.“

Bei der anschließenden Überprüfung wurden die Personalien von insgesamt 321 Personen festgestellt, gegen die aufgrund der Ereignisse vor Ort ein Anfangsverdacht wegen Landfriedensbruch

besteht. Wegen der im Übrigen begangenen - teils schweren - Straftaten wird gegen einzelne Personen aus dieser Gruppe sowie gegen gegebenenfalls noch zu identifizierende weitere Personen darüber hinaus wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Versammlungsrecht, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung,

Beleidigung, Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigung ermittelt. Nach ersten Auswertungen der Videoaufzeichnungen sind deshalb in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg zunächst Ermittlungsverfahren gegen die 321 bekannten Personen wegen Landfriedensbruchs

eingeleitet worden. Soweit es sich dabei um strafunmündige Personen handelt, werden die diesbezüglichen Ermittlungsverfahren nach Abschluss

der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft einzustellen sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Identitätsfeststellungen wurden nicht vorgenommen, weil die Personen an einer Versammlung teilgenommen haben, sondern weil sie im Verdacht stehen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Die Maßnahmen der Polizei waren verhältnismäßig und zwangsläufige Folge des Legalitätsprinzips. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Die Personalien der Personen wurden zur Durchführung der eingeleiteten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sowie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche festgestellt und zumindest vorläufig gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald sie für die Strafverfolgung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nicht mehr von Belang sind und soweit sie nicht für die zukünftige Verhinderung von Straftaten weiter gespeichert bleiben müssen. Das Verfahren richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der StPO bzw. des Nds. SOG. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Die Polizei hat in angemessener Weise deeskalierend gewirkt. Die Personalienfeststellung stand nach dem Legalitätsprinzip nicht im Ermessen der Polizei. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Alice Graschtat und Johanne Modder (SPD)

Beratung weiter eingeschränkt - Bald schulpsychologiefreie Zonen in Niedersachsen?

Die Schulpsychologie nimmt seit vielen Jahren wichtige Aufgaben im Bereich der Beratung und Unterstützung von Lehrkräften, Eltern und Kindern wahr und arbeitet bei der Fortbildung und Qualifizierung von Schulleitungen und Lehrkräften mit.

Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule und die unbestrittene Zunahme von Verhaltens- und Lernproblemen in den Schulen ist der Bedarf nach qualifizierter Beratung noch angestiegen.

In dieser Situation ist die Zahl der Schulpsychologen in Niedersachsen von früher 89 auf heute ca. 50 gesunken. Eine weitere Reduzierung auf 40 Stellen soll vorgesehen sein. Heute kommt ein Schulpsychologe auf ca. 19 700 Schüler, bei „Zielerreichung“ läge das Verhältnis bei fast 1 : 30 000. Im Bundesdurchschnitt ist ein

Schulpsychologe für 16 000 Schüler zuständig; Niedersachsen wird, wenn keine Maßnahmen eingeleitet werden, die die Entwicklung stoppen, im nächsten Jahr das Schlusslicht unter allen deutschen Bundesländern bilden.

Andere Bundesländer haben mittlerweile erkannt, dass eine Umkehr notwendig ist. So werden in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen je 50 neue Stellen für Schulpsychologen bereitgestellt.

Die negative Entwicklung wirkt sich in Niedersachsen regional unterschiedlich aus. Mittlerweile gibt es in Südniedersachsen, aber auch in Weser-Ems (z. B. Leer, Friesland, Teilen des Emslandes) weite Bereiche ohne Schulpsychologie. Die Stadt Osnabrück wird ab Sommer 2008 nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers eine schulpsychologiefreie Zone werden. Für den gesamten Landkreis Osnabrück gäbe es dann noch einen Schulpsychologen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist geplant, die Zahl der Schulpsychologen in Niedersachsen auf 40 zu begrenzen?

2. Hält die Landesregierung es für sachgerecht, Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schüler mit den zunehmenden Problemen allein zu lassen?

3. Gibt es Überlegungen, wie die Landesregierung den ständig steigenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf qualifiziert befriedigen

will?

Angesichts der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Graschtat und Frau Modder stellt sich mir nun selbst die Frage: Hat die SPD-Fraktion den vollzogenen Paradigmenwechsel in der Steuerung unseres Schulsystem noch nicht zur Kenntnis genommen? - Wenn dies tatsächlich so sein sollte, dann nehme ich diese Anfrage gern zum Anlass, ihn noch einmal zu erläutern.

Mit Wirkung vom 1. August 2007 sind die niedersächsischen Schulen eigenverantwortlich geworden. Damit ist vor allem eine veränderte Steuerung der Schulen verbunden. Wurden die Schulen bisher eher mit staatlichen Vorgaben gesteuert, so erfolgt nunmehr eine stärker am Ergebnis der Einzelschule orientierte Steuerung. Ergebnisse und Erfolge der Schulen dienen dabei als Indikatoren für die Qualität schulischer Arbeit. Die Ergebnisse werden mithilfe schulinterner und schulexterner Evaluation ermittelt. Diese Ergebnisse sind die entscheidende Grundlage, mit deren Hilfe die Schulen ihren Unterstützungsbedarf selbst bestimmen, zu dessen Abdeckung ein Beratungs- und Unterstützungssystem dient. Um diese veränderte Steuerung der Eigenverantwortlichen Schule zu ermöglichen, ist auch eine veränderte Ausrichtung bestehender Beratungs- und Unterstützungsleistungen und -strukturen erforderlich.

Deshalb habe ich eine Koordinierungsgruppe beauftragt, ein diesen veränderten Rahmenbedingungen angepasstes Beratungs- und Unterstützungssystem zu konzeptionieren. Die Schulpsychologie wird dabei einen wichtigen Teil des neuen Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen ausmachen. Der Schulpsychologie wird dabei in Zukunft die Aufgabe zukommen, im schulischen Kontext verstärkt Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und die Fähigkeit der Beratungspartner zu fördern, auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Dabei ist einerseits bildungspolitischen Vorgaben (z. B. auf den Feldern Lerndiagnostik, Hochbegabung, Prävention) und andererseits dem von den Schulen formulierten Unterstützungsbedarf Rechnung zu tragen. Die Aufgaben der Schulpsychologie werden hierbei vorrangig bei einer auf das System bezogenen Beratung, Begleitung und Konzeptentwicklung liegen.

Im Zusammenhang mit der Neukonzeptionierung des gesamten, nicht nur pädagogisch-psycho

logisch ausgerichteten Beratungs- und Unterstützungssystems ist allerdings über die Ressourcenfrage gegenwärtig noch nicht abschließend entschieden. Damit ist auch noch nicht über die end

gültige regionale Verteilung und über die Standortfrage der künftigen schulpsychologischen Beratungsangebote entschieden. Aber eines ist ganz sicher: Mit dem vorhandenen schulpsychologi

schen Personal können wir in Niedersachsachsen ein flächendeckendes Angebot der Schulpsychologie vorhalten. So gehört es zur Wirklichkeit in Niedersachsen, dass die Schulen beispielsweise auf ca. 1 560 Beratungslehrkräfte zugreifen können. Wirklichkeit ist auch: In vielen Schulen arbeiten speziell auf ihre Aufgabe im Rahmen des Projekts „Kommunikation-Interaktion-Kooperation“

ausgebildete Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. In den Ganztagsschulen, in Hauptschulen und in berufsbildenden Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr sind sozialpädagogische Fachkräfte

(auch Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter) eingesetzt. Den Schulen stehen sonderpädagogische Fachkräfte zur Verfügung - etwa im Bereich emotionaler und sozialer Förderung. Gerade diese Form der Unterstützung wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut. Und die Schulen können mit den Kooperationsverbünden Hochbegabung zusammenarbeiten (in den Kooperationsverbünden ist auch - wenn auch nicht ausschließlich - schul- psychologischer Sachverstand vertreten). Wirklichkeit ist auch die Zusammenarbeit der Schulen mit den kommunalen sozialen Diensten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Stellenausstattung für die Landesschulbehörde ist festgelegt. Sie sieht nach Erfüllung der Auflagen aus ZV I und ZV II 152 Stellen für schulfachliche und schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten vor. Für die von der LSchB wahrzunehmenden Aufgaben hat die LSchB ein Feinkonzept erstellt, das gegenwärtig abgestimmt wird.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Die Schulpsychologie ist mit ihrer Beratungsund Unterstützungsleistung integraler Bestandteil des gesamten Unterstützungssystems für Schulen. Die Notwendigkeit der schulpsychologischen Beratung steht nicht infrage. Ihre Aufgaben liegen vorrangig bei einer auf das System Schule bezogenen Beratung, Begleitung und Konzeptentwicklung. Im Einzelnen fallen darunter:

- Beratung (einschließlich arbeitspsychologische

Beratung) / Coaching,

- Qualifizierung (Weiter-/Fortbildung),