Wer auch in Zukunft die Milcherzeugung in Europa sicherstellen will, sollte jetzt klare Signale aussenden - und das tut die Kommission, und das beherzigt Niedersachsen. Klar ist auch, dass zur Begleitung des Milchquotenausstiegs geeignete Anpassungsmaßnahmen bereitgestellt und finanziert
werden müssen. Der Umfang dieser Maßnahmen ist bundesländerspezifisch noch näher zu analysieren und wird auch davon abhängen müssen, welche Finanzmittel uns die EU dafür zur Verfügung stellt. Im Übrigen zieht Niedersachsen eine Steuerung des Quotenausstiegs über eine Senkung der Superabgabe einer pauschalen Quotenaufsto
ckung in allen EU-Ländern vor. Die Wirkung beider Maßnahmen ist allerdings ähnlich, sodass sich ein Streit mit der Kommission auf anderen Gebieten eher lohnen sollte.
Zu 3: Nun zu Ihrer letzten Frage: Wie können wir die Unterschiede in der Gemeinsamen Agrarpolitik zwischen den Mitgliedstaaten im Zuge des Gesundheitschecks verringern? Hier sehe ich
durchaus großen Handlungsbedarf, weil die Reform 2005 innerhalb der Union teilweise sehr unterschiedlich umgesetzt wurde. Der Gesundheitscheck muss deshalb dazu genutzt werden, das System der Direktzahlungen über die Mitgliedsstaaten wieder zu vereinheitlichen.
Übergang zu einheitlichen Prämien bis 2013 den richtigen Weg eingeschlagen hat. Gerade unsere westlichen Nachbarländer wie Frankreich und die Niederlande sind jetzt gefordert, ihre Betriebsprämien zukunftsfähig zu machen. Das betrifft zum einen:
mienmodell, wobei sich die Prämien heute noch daran orientieren, wie viele Tiere jemand in den Jahren 2000 bis 2002 gehalten hat - egal, ob der Betrieb heute noch Tierhaltung betreibt.
Sonderprämien, wie z. B. die Schlachtprämien und die Mutterkuhprämien, die es in Deutschland seit 2005 nicht mehr gibt.
In diesen Fragen sind die anderen Mitgliedstaaten gefordert, und sie können einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik leisten, wenn sie sich hier substanziell bewegen.
Es gibt auch positive Elemente des Gesundheitschecks: Der Vorschlag der Kommission zur Abschaffung der Stilllegungspflicht ist in meinen Augen überfällig. Und auch die Überprüfung der Energiepflanzenprämie ist unerlässlich. Schon in diesem Jahr ist die Höchstfläche im Energiepflanzenanbau durch den EU-weiten Boom überschritten worden, sodass die Prämien gekürzt werden müssen. Für nur 30 Euro pro Hektar (anstatt 45 Euro) wird der mit der Prämie verbundene Aufzeichnungs- und Kontrollaufwand noch irrwitziger, als er ohnehin schon war. Wenn wir hier ein Stück vorankommen, dann ist den Landwirten wirklich viel geholfen. Die Regeln werden schlanker, klarer
und erfordern weniger bürokratischen Aufwand das kommt vielen Betrieben entgegen. Diese können sich dann noch stärker auf das konzentrieren, was wirklich wesentlich ist - nämlich auf die Optimierung ihrer Produktion.
Zum Schluss ist noch auf die Zeit nach 2013 hinzuweisen. Hier verbindet sich die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik mit der Zukunft und den Prioritäten des EU-Haushaltes. In dieser Debatte möchte ich Fairness einfordern. Die Landwirtschaft ist bislang der einzige Politikbereich, der nahezu vollständig in der Zuständigkeit der Gemeinschaft liegt. Daher ist es kein Wunder, dass das Agrarbudget im EU-Haushalt gewichtiger ist als andere Ausgabenposten. Betrachtet man die nationalen Haushalte und den EU-Haushalt zusammen, erhält man ein realistisches Bild: Die öffentlichen Ausgaben für Forschung, Gesundheit oder Soziales
Landwirtschaft selbstverständlich bei Weitem. Gemessen an der Summe aller nationalen Budgets, betragen die EU-Landwirtschaftsausgaben weniger als 1 %. In der EU-Finanzdebatte müssen wir darauf achten, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Europa braucht seine Landwirtschaft! Eine gute Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln ist keine Selbstverständlichkeit. Die Agrarpolitik muss sachlich bleiben und zum europäischen
Wenn es uns gelingt, diese Leistungen der Öffentlichkeit deutlich zu machen, bin ich überzeugt davon, dass wir uns über die Zukunft der niedersächsischen Landwirtschaft keine Sorgen machen müssen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 13 des Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)
Am 8. November 2007 fand in Lüchow eine Demonstration statt, an der rund 500 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet anlässlich eines Besuch einer Gruppe der internationalen Endlagerfachtagung in
monstration kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und einigen Demonstranten, obwohl sich die überwiegende Mehrheit der
Kinder und Jugendlichen gewaltfrei verhalten hatte. Die Polizei wollte die Demonstration auflösen, wartete nach Angaben der Jugendlichen jedoch nicht bis zur dritten Aufforderung und kesselte zahlreiche Kinder und Jugendliche über Stunden ein. Die Polizei hat auf diesem Wege von ca. 330 Personen, davon ca. 270 Kinder und Jugendliche, die Personalien festgestellt und in ca. 20 Fällen Ermittlungen eingeleitet.
1. Hält es die Landesregierung für verhältnismäßig, wenn bei einer Schülerdemonstration von 330 Beteiligten - meist Kindern und Jugendlichen die Personalien aufgenommen
2. Wurden die Personalien der Personen gespeichert und, wenn ja, wurden sie zwischenzeitlich wieder gelöscht, bzw. warum wurden sie nicht gelöscht?
3. Ist es nach Ansicht der Landesregierung gerade bei einer Schülerdemonstration nicht angemessener, wenn die Polizei deeskalierend wirkt, statt die Gemüter durch Personalienfeststellung anzuheizen?
„SchülerInnendemonstrationen“ in Lüchow statt. Diese verliefen zuletzt nicht immer gewaltfrei. So wurden aus den Demonstrationen heraus Gegenstände auf Polizeibeamte geworfen, insbesondere im Bereich vor dem Polizeidienstgebäude in Lüchow. Obwohl in diesem Jahr kein Castortransport stattfindet, wurde durch die Anmelderin des Jahres 2006 für den 8. November 2007 erneut eine „SchülerInnendemonstration“ angemeldet.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bestätigte am 26. Oktober 2007 die Versammlung und erließ einen Auflagenbescheid, der die Ereignisse und Erfahrungen der Vorjahre berücksichtigt. Unter anderem wurde es den Teilnehmern untersagt, während der Versammlung Alkohol zu konsumieren, Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet sind, Beschädigungen herbeizuführen oder als
Wurfgeschosse zu dienen, sowie vor der Polizeiunterkunft zu verharren. Die Polizeidirektion Lüneburg hat zu dem der Mündlichen Anfrage zugrunde liegenden Einsatz berichtet. Nach diesem Bericht stellte sich der Sachverhalt folgendermaßen dar:
Die Gewährleistung des Versammlungsrechtes ist oberstes Ziel eines polizeilichen Einsatzkonzeptes. Mit einem abgestuften repressiven Maßnahmenbündel sollten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent unterbunden bzw. verfolgt werden.
Im Rahmen des Kooperationsgespräches mit den Veranstaltern hat die Polizei diese Einsatzlinie erläutert und darüber hinaus im Vorfeld und im Laufe der Versammlung zahlreiche präventive
Maßnahmen zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens bzw. zur Konfliktvermeidung ergriffen. So richtete der Kreiselternrat Lüchow-Dannenberg auf Initiative der Polizei einen schriftlichen Appell an Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer, wieder zur friedlichen Form der „SchülerInnendemonstrationen“ der ersten Jahre zurückzufinden.
Polizeibeamte Handzettel an die Versammlungsteilnehmer. In diesen wurden der bestätigte Versammlungsverlauf sowie die erlassenen Auflagen dargestellt und zusätzlich auf die Möglichkeit hingewiesen, jederzeit Konfliktmanager der Polizei anzusprechen. Diese wurden deutlich erkennbar direkt am Aufzug eingesetzt. Daneben begleiteten Pastoren die Demonstration, um auf gewaltbereite Personen mäßigend einzuwirken. Ein enger Kontakt zwischen Polizei und Versammlungsleiterin war während des gesamten Veranstaltungszeitraumes sichergestellt.
Der Aufzug der „SchülerInnendemonstration“ begann um 09:40 Uhr. Die geschätzte Teilnehmerzahl stieg im Verlauf auf ca. 500 Personen, darunter ca. 80 bis 90 % Jugendliche und Kinder örtlicher allgemeinbildender Schulen. Der Aufzug wurde zunächst mit nur wenigen Sicherungskräften der Polizei in normaler Polizeiuniform ohne Schutzausstattung begleitet. Entgegen den Auflagen führten aber mehrere Aufzugsteilnehmer Wurfobjekte, wie Eier, Kartoffeln, Flaschen und pyrotechnische Gegenstände, mit, die im Verlauf der Versammlung in Richtung der Polizeikräfte geworfen wurden. Lautsprecherdurchsagen der Versammlungsleiterin, das Werfen zu unterlassen, zeigten keinen Erfolg. Die Polizei setzte daher Polizeibeamte mit Schutzausstattung am Aufzug ein und dokumentierte weitere Tathandlungen mittels Videoauf
Im weiteren Verlauf versuchten die Personen an der Aufzugsspitze mehrfach, von der vorgegebenen Aufzugsroute abzuweichen. Auf Kommando „überrannten“ sie in einem Fall die Beweissicherungskräfte der Polizei. Durch die unmittelbare Störereinwirkung erlitt ein Beamter Prellungen am Knie. Zuvor war er bereits durch ein aus unmittelbarer Nähe geworfenes Ei im Mundbereich verletzt worden. Als die Beweissicherungskräfte einen der Angreifer vorläufig festgenommen hatten, wurden