Protocol of the Session on December 12, 2007

Das war der letzte Satz. Wunderbar!

Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Geuter gemeldet. Frau Geuter, Sie haben anderthalb Minuten!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens. Seit einiger Zeit ist klar, dass im Januar noch eine Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages stattfinden wird. Bei gutem Willen hätte also durchaus die Möglichkeit bestanden, dies im Januar zu beraten. Dann hätten wir die Chance gehabt, eine schriftliche Stellungnahme des Gesetzgebungsund Beratungsdiensts zu erhalten, wie dies in allen anderen Fällen üblich ist. In diesem Fall ist dies bisher leider nicht geschehen.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Zweitens. Wir sind dem Bundesumweltminister sehr dankbar dafür, dass er uns geholfen hat, die Möglichkeiten einer eigenen landesrechtlichen Regelung zu eröffnen. Ich erinnere an die Anhörung im Niedersächsischen Landtag, bei der der Vertreter des Bundesumweltministeriums ausdrücklich auf die eigenen landesrechtlichen Handlungsspielräume hingewiesen hat. Diese hätten wir gerne ausgenutzt haben wollen. Das haben Sie jedoch verweigert.

Drittens. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie mit Herrn Glos genauso wie wir mit Herrn Gabriel übereingestimmt hätten. Dann wären wir heute schon viel weiter. - Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Ich sehe nicht, dass vonseiten der CDU-Fraktion eine Antwort darauf gegeben werden möchte.

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Frau Geuter spricht für sich selbst!)

Als nächster Redner hat Herr Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Biestmann, ob hier, wie eben ausgeführt, tatsächlich etwas materiell geregelt wird, das sehen wir dummerweise erst nach der Wahl. Vorher wird auf der Basis des Gesetzes ganz sicher gar nichts entschieden.

Aber kurz zur Vergangenheit dieses Gesetzentwurfs - dies wurde vorhin schon ausgeführt; ich wiederhole es einmal kurz -: Im Juni 2005 hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens die in Artikel 8 - Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - enthaltenen Sonderregelungen für die Erdverkabelung abgelehnt. Nach verschiedenen Änderungen hat der Bundesrat dann am 24. November 2006 einem Gesetzentwurf zugestimmt, in dem die Möglichkeit der Planfeststellung von 380-kVErdkabeln und die Umlegung der etwaigen Mehrkosten auf die Netznutzer gar nicht mehr enthalten waren, auch mit den Stimmen Niedersachsens. Herr Ministerpräsident, da hätten Sie handeln kön

nen. Stattdessen: Zustimmung, ohne zu murren. Jetzt müssen Sie mühsam die Scherben wieder zusammenfegen.

(Jörg Bode [FDP]: Wer die ganze Wahrheit kennt und nur die halbe Wahrheit nennt, ist trotzdem ein gan- zer Lügner!)

Mit der damaligen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sind Erdkabel vor allem aus zwei Gründen nicht mehr realisierbar: Zum einen fehlt schlicht die Möglichkeit, erforderliche Genehmigungen in einem Verfahren zu erlangen. Damit wird eine Erdverkabelung faktisch unmöglich, weil eine ungeheuere Zahl an Einzelgenehmigungen notwendig ist. Zum anderen sind die Mehrkosten nicht auf die Netznutzer umlegbar. Damit sind Erdkabel wirtschaftlich schlicht und ergreifend völlig unattraktiv.

Aber nicht nur die Landesregierung, meine Damen und Herren, sondern auch die SPD hat sich bei dem Gesetz nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

(David McAllister [CDU]: Was? - Karin Stief-Kreihe [SPD]: Na, na, na!)

Ihre Partei hat nämlich im Bundestag dieses grandiose Gesetz federführend mitbeschlossen,

(Jörg Bode [FDP]: Aha!)

übrigens unter der Ägide Ihres agilen Bundesumweltministers Sigmar Gabriel.

(Beifall bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ach so ist das!)

Herr Ministerpräsident, Sie haben die Betroffenen vor einem Jahr im Regen stehen lassen. Erst der heftige Protest der Bürgerinitiativen in Niedersachsen, der bis tief in Ihre eigene Partei hineinreicht, und etwas Rechtsnachhilfe durch unseren Antrag im April dieses Jahres haben Ihnen jetzt vor der Wahl auf die Sprünge geholfen. Sie haben Angst vor Stimmverlusten. Deshalb peitschen - oder knüppeln, wie eben gesagt wurde - Sie auf die Schnelle ein Gesetz durch, das Schlupflöcher so groß wie Scheunentore hat.

(Zustimmung von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Dies ist nicht nur dem engen Korridor der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit geschuldet. Die Kritikpunkte möchte ich kurz benennen:

Erstens. Die Kriterien, wann eine Erdverkabelung zwingend ist, gehören ins Erdkabelgesetz. In der Landes-Raumordnung gibt es das Instrument der Zielabweichung. Dann geht es eben doch über Freileitungen.

Zweitens. Die Planfeststellungsbehörde kann laut § 1 Ihres Gesetzentwurfs auf Antrag eines Vorhabenträgers ein Planfeststellungsverfahren durchführen. Dies bedeutet: behördliches Ermessen. Vielleicht kann mir einer der Kollegen aus der Koalition einmal erklären, anhand welcher Kriterien die Behörde das Ermessen ausüben soll. Das würde mich sehr interessieren. Ich bin sehr darauf gespannt. Ich lerne gerne dazu.

Drittens. Die rechtlichen Regelungen sind unpräzise. Was ist ein „technisch und wirtschaftlich sinnvoller Teilabschnitt“? - Hier sind möglichen Klagen Tür und Tor geöffnet. Dann werden nämlich diejenigen klagen, die gerade nicht mehr in einem verkabelten Abschnitt liegen. Schneller werden die Planverfahren dadurch nicht.

Im Ergebnis, meine Damen und Herren, haben Sie ein Placebogesetz vorgelegt. Es gaukelt vor, etwas zu regeln, tut das aber nicht.

(Jörg Bode [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!)

Es ist fraglich, ob damit überhaupt Hochspannungsleitungen unter die Erde kommen werden. Mit Sicherheit erreichen Sie allerdings keine HGÜVollverkabelung. Kein Wunder, dass die Menschen vor Ort enttäuscht sind.

Die Menschen vor Ort, Herr Sander, meine Damen und Herren von CDU und FDP, mit denen Sie so gerne Ihre Politik begründen, sind aber noch aus einem anderen Grund sauer: Die Gesetzesberatungen waren eine Farce. Man hätte sie auch sein lassen können.

(Renate Geuter [SPD]: Genau!)

An Ihrem ersten Entwurf haben Sie trotz erheblicher Einwände der Bürger vor Ort und der kommunalen Spitzenverbände nicht ein Komma geändert. Das hätten Sie tun können, ohne die Verfassungskonformität dieses Gesetzes mehr als jetzt zu gefährden. Dazu zählen beispielsweise der Ausschluss des Ermessens der Planfeststellungsbehörden - dies haben die kommunalen Spitzenverbände gefordert - und die Aufnahme von ausgewiesenen Wohnbauflächen in die Abstandsrege

lung; dies haben die kommunalen Spitzenverbände ebenso gefordert. Im Ausschuss habe ich in Abstimmung mit dem GBD vorgeschlagen, die Möglichkeit des Planfeststellungsverfahrens generell zu eröffnen, also nicht nur bei diesen Einzelfällen. Dies vermeidet die unbestimmten Rechtsbegriffe und ermöglicht eine Ganzverkabelung.

Meine Damen und Herren, ohne Diskussion haben Sie alles abgebügelt. Mit Zeitdruck allein können Sie das nicht rechtfertigen. Wenn es Ihnen um die Sache gegangen wäre, hätte man den Plenarbeschluss auf die Sitzung im Januar legen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ihr Verhalten, meine Damen und Herren von der Koalition, war entweder Borniertheit, oder es war Arroganz der Macht. Das können Sie sich aussuchen.

(Zustimmung von Dorothea Steiner [GRÜNE])

Vielleicht durfte aber kein Ausschussmitglied an den Formulierungen auch nur ein Komma ändern, weil es ja bereits so schön zwischen den Herren Gabriel und Wulff abgestimmt war. Auch das könnte natürlich sein. Dann saßen die falschen Mitglieder in den Ausschüssen.

Meine Damen und Herren, Ihr Gesetz ist ein Wahlkampfplacebo zur Beruhigung der Menschen. Aber die Menschen vor Ort merken schon: Das funktioniert nicht.

(Ursula Ernst [CDU]: Scheinheilig!)

Für solch einen Dummenfang geben wir uns nicht her. Deshalb sind auch die Anträge zur Erdverkabelung, die wir eingebracht haben, nicht erledigt. Wir werden sie weiterverfolgen. Der neue Landtag hat viel zu tun, bei der Erdverkabelung nachzubessern. Als Grundlage empfehle ich unseren Gesetzentwurf, der bereits sehr viel präziser ist als Ihr Kuckucksei zu Weihnachten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Reinhold Coenen [CDU]: Na, na, na!)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Dürr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Janßen, es gibt ja den schönen Spruch: Wer die ganze Wahrheit kennt und nur die halbe Wahrheit nennt, ist trotzdem ein ganzer... - Ich glaube, das darf ich, wenn ich es richtig weiß, hier nicht sagen.

Ich möchte nur ganz kurz an § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs der Fraktion der Grünen erinnern, den Sie uns so wärmstens empfohlen haben. Hier schreiben Sie die Abstände hinein. Sie wissen genauso wie ich, wie sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages im Umweltausschuss, der nicht öffentlich getagt hat, hierzu geäußert hat. Dies sollten Sie an der Stelle zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die Studie zum Netzausbau der Deutschen Energieagentur ist Anfang 2005 in einem Endbericht vorgestellt worden. Der Name der Studie lautet: Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore. - Der Titel macht schon deutlich, um was es geht, nämlich um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, vor allem um den Ausbau der Windenergie. Dieser ist ohne einen Ausbau der Netze kaum möglich, meine Damen und Herren.

Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Wir wollen die erneuerbaren Energien. Deutschland muss sich allerdings kritisch fragen lassen, ob die Art und Weise des Ausbaus, die natürlich vor allem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bestimmt war und ist, immer so richtig war. Anlagenbetreiber haben sich nicht um das Thema Speicherung kümmern müssen, was zu einem zusätzlichen Netzausbaubedarf geführt hat. Niedersachsen hat deshalb mit der Landesinitiative Brennstoffzelle hier einen richtigen Schwerpunkt gesetzt; den Weg der Speicherung müssen wir unbedingt weitergehen.

(Zustimmung von Jörg Bode [FDP])

Hier müssen auch Anlagenbetreiber künftig in die Pflicht genommen werden.