Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag ist es noch betrüblicher als mit dem vorigen. Ich habe schon bei der ersten Beratung feststellen müssen: Die SPD-Fraktion versucht hier, ein totes Pferd zu reiten, auch wenn sie es nicht wahrhaben will.
Die räumliche Konzentration der hannoverschen Gerichte an einem zentralen, gut erreichbaren Ort in der Innenstadt ist ein Ziel, dessen grundsätzliche Sinnhaftigkeit eigentlich von niemandem in Zweifel gezogen werden kann und sollte. Sämtliche Aspekte des Standortes Bredero-Hochhaus sind in der Öffentlichkeit, bei den Fachleuten und
nicht zuletzt hier im Landtag und im Rechtsausschuss lang und breit und mehrfach erörtert worden. Nach meiner Wahrnehmung jedenfalls sind alle inhaltlichen Bedenken vom Asbest bis hin zur Gestaltung der Mietverträge mittlerweile vollständig ausgeräumt worden.
Von den anfänglichen Skandalisierungsversuchen der Opposition ist nichts, aber auch gar nichts übrig geblieben.
Liebe SPD, Ihre Wortwahl „Dubiose Vorgänge“ zeigt: Sie können es noch immer nicht ganz lassen. Sie haben dann noch kurz vor Toresschluss versucht, mit einem angeblich geeigneten Alternativstandort Sand ins Getriebe zu streuen. Aber der ist eben das Gegenteil von zentral gelegen. Insofern sollten wir den vorliegenden Antrag jetzt schlicht zu den Akten legen und zur weiteren Tagesordnung übergehen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. September hatte ich bereits die Ehre, hier ausführlich zu dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Stellung zu nehmen. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle sehr kurz fassen.
Ich möchte zwei Dinge ansprechen: Erstens. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass das Justizzentrum erstrebenswert und sinnvoll ist.
Zweitens - das ist für mich ein sehr wichtiger Punkt - möchte ich noch einmal die Unbedenklichkeit des Gebäudes in Bezug auf die Gesundheit der Bediensteten ansprechen. Sie wurde nämlich nochmals bestätigt. Dieses Anliegen der Bediensteten spielt für mich wirklich eine große Rolle.
Aus dem Kreis der Beschäftigten war wiederholt und nochmals der Wunsch geäußert worden, dass das Gebäude erneut durch ein unabhängiges Insti
tut hinsichtlich der befürchteten Asbestbelastung untersucht werden sollte. Das haben wir gemacht. Wir haben im vergangenen Monat das Bremer Umweltinstitut mit der neuerlichen Erstellung eines Asbestkatasters beauftragt. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Es wird den Personal- und Richtervertretungen sowie den Gerichten selbst zugänglich gemacht. Meine Damen und Herren, auch nach dieser neuerlichen Untersuchung können die Beschäftigten der fünf hannoverschen Fachgerichte ihre Tätigkeiten im Bürogebäude Lister Tor ohne jegliche gesundheitliche Bedenken aufnehmen.
Das gilt ebenfalls für die Klimaanlage. Sie wurde auf meine Bitte hin - wiederum durch die Oberfinanzdirektion - noch einmal bewertet. Auch diese Stellungnahme liegt vor. Und auch hier wissen wir, dass nicht mit Belastungen zu rechnen ist.
Meine Damen und Herren, das Verfahren zur Herstellung des Benehmens hinsichtlich des Raumbedarfsplans wurde ebenfalls durchgeführt. Der
Raumbedarfsplan ist erörtert worden. Wir haben auch hier die Stellungnahmen selbstverständlich sehr sorgfältig ausgewertet. Wir haben einigen Bedenken durch die Anpassung des Raumbedarfsplans Rechnung getragen. Das macht auch deutlich, dass wir die Einwände der Personal- und Richtervertretungen, liebe Frau Grote, sehr wohl ernst nehmen und auch im Rahmen des Möglichen berücksichtigen.
Die weiteren Schritte stellen sich wie folgt dar: Sobald die letzten noch offenen Fragen zur Gestaltung des Mietvertrages geklärt sind und die Vermieterin die konkrete Raumplanung vorgelegt hat, schließt sich ein weiteres Beteiligungsverfahren an. Dann haben wir den Abschluss des Mietvertrages und die konkrete Raumplanung zum Gegenstand. Parallel dazu wird der Landesrechnungshof dann auch förmlich beteiligt; die informellen Unterrichtungen haben kontinuierlich stattgefunden.
Meines Erachtens bestehen nach wie vor keine sachlichen Gründe, die Ihren Entschließungsantrag rechtfertigen könnten. Es ist wirklich richtig, was der Abgeordnete Albrecht hier gesagt hat: Es gibt in ganz Hannover kein Gebäude, das so gründlich untersucht worden ist und bei dem jedenfalls auch bescheinigt wurde, dass es keine gesundheitlichen Gefährdungen für die dort beschäftigten Personen aufweisen wird.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4036 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu informieren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Qualität juristischer Dienstleistungen langfristig sicherstellen - Spartenausbildung einführen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2489 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/4172
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jura Bolognese - das unendlich köchelnde Gericht der Juristenausbildung wird jetzt mit Bologneser Sauce gewürzt. Im Mai 2007 hat in Berlin eine von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gegründete Arbeitsgruppe zur Reform der Juristenausbildung getagt und festgestellt - wie die Verlautbarung des Ministeriums herausstellt -: Der Bologneser Prozess, der Bologna-Prozess, bietet uns die Chance, das dramatische Arbeitsmarktproblem in den Griff zu bekommen, dem sich junge Juristinnen und Juristen zunehmend ausgesetzt
sehen. Mit dem Bachelorabschluss, so das Ministerium, können wir dafür sorgen, dass viele junge Juristinnen und Juristen nicht wie bisher im Alter von etwa 30 Jahren erkennen müssen, dass ihre lange Ausbildung sie in eine Sackgasse geführt hat.
Ein auf drei Jahre angelegtes Bachelorstudium werde einen vielseitig einsetzbaren Juristen hervorbringen, dem ein breites Betätigungsfeld offenstehe. Wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden wolle, müsse die Ausbildung allerdings mit einem Masterstudium und einem anschließenden Vorbereitungsdienst fortsetzen.
Die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen haben im März 2007 einen Vorstoß für eine grundlegende Reform der Juristenausbildung gemacht. Nach der Vorstellung dieser Länder soll das Referendariat gänzlich abgeschafft und das Jurastudium auf einen Bachelor- und Masterabschluss umgestellt werden.
Der Deutsche Anwaltsverein hat vor einem Jahr einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung vorgelegt. Ziel ist eine Anwaltsausbildung im Anschluss an das erste Examen und somit eine Abkehr vom bisherigen Einheitsjuristen. Erreicht werden soll eine Ablösung des herkömmlichen Referendariats durch getrennte Ausbildungsgänge für Richter, Anwälte und Verwaltungsjuristen.
Spartenausbildung Ende November 2005 angestoßene Diskussion hat - wie aus weiteren Entschließungsanträgen, Gesetzentwürfen und Memoranden ersichtlich - deutlich an Kraft, an Momentum gewonnen. Nun wissen Sie natürlich alle, dass bereits 1968 Juristen in einem sogenannten Loccumer Memorandum eine Reform der Rechtswissenschaft gefordert haben. Die Kritikpunkte damals - erstaunlich aktuell -: Zu lange Studiendauer, zu wenig moderne Rechtspraxis in der Ausbildung, Festhalten am Einheitsjuristen als Ausbildungsziel.
Anfang der 70er-Jahre gab es dann an einigen Rechtsfakultäten in Deutschland konkrete Reformbestrebungen, die darauf gerichtet waren, Studium
und Referendariat stärker an den Bedürfnissen der anwaltlichen Praxis zu orientieren. Nachdem allerdings rund zehn Jahre später diese Experimentierphase ohne große Fortschritte beendet worden war, machte die sich abzeichnende sogenannte Juristenschwemme in den 90er-Jahren deutlich, dass eine umfassende Ausbildungsreform vonnöten sei.
Durch die deutsche Einigung allerdings und das hierdurch faktisch einsetzende Beschäftigungsprogramm für Juristinnen und Juristen in den neuen Bundesländern trat die Dringlichkeit einer umfassenden Reform in den Hintergrund.
Nun, nach der Jahrtausendwende, haben wir die Notwendigkeit einer Reform der Juristenausbildung wieder auf der Agenda. Hauptargument für die Notwendigkeit einer Ausbildungsreform ist nach wie vor, dass Studium und Referendariat völlig am Markt vorbeigehen. Nur etwa 10 % aller Juraabsolventen haben die Möglichkeit, eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufzunehmen. Etwa 75 % - drei Viertel - werden nolens volens Anwälte. Es erscheint deshalb wenig zeitgemäß, an der Universität und im Staatlichen Vorbereitungsdienst am Ausbildungsziel der Befähigung zum Richteramt festzuhalten. Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2005 in Berlin hat folgerichtig beschlossen, den Bologna-Prozess und seine möglichen Auswirkungen auf die Juristenausbildung zu überprüfen.
Der für die erste Jahreshälfte 2008 mit der Erstellung eines Berichts beauftragte Koordinierungsausschuss hat bereits jetzt darüber unterrichtet, dass sein Bericht hinsichtlich der juristischen Ausbildung im Referendariat die folgenden Punkte enthalten wird: Darstellung der Entwicklung der deutschen Juristenausbildung, Darstellung der
Juristenausbildung in anderen europäischen und außereuropäischen Staaten und - hier kommt wieder unser Antrag ins Spiel - die Vorstellung des Modells einer Spartenausbildung. Im Ergebnis wird der Ausschuss eine gemeinsame staatliche Spartenausbildung von 24 Monaten Dauer empfehlen, die nach dem Y-Modell angelegt ist, sich also gegen Ende in die Justiz- bzw. Verwaltungsausbildung verzweigen wird. Daneben wird es - natürlich mit wesentlich größeren Teilnehmerzahlen - eine anwaltliche Spartenausbildung geben. Dabei sind naturgemäß Eckpunkte die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses dieser jungen Juristinnen und Juristen, also insbesondere das Problem der Vergütung dieser Nachwuchskräfte und die Einfüh
rung eines Mindestlohns für solche jungen Anwaltsanwärter sowie die Frage, ob eine abschließende Prüfung von den Rechtsanwaltskammern vorgenommen werden soll oder ob sie wie bisher als Staatsprüfung ausgestaltet werden wird.
Das alles macht deutlich, dass unser Antrag vom 23. November 2005 richtungsweisend war. Er enthält alle wesentlichen Aspekte einer umfassenden Reform der juristischen Ausbildung in ihrem zweiten, praktischen Teil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Goethe war Jurist. Unser Ministerpräsident ist Jurist. Mein Fraktionsvorsitzender ist Jurist. Der Oppositionsführer ist kein Jurist. Das macht deutlich, wie wichtig Juristen sind.
Das erfordert eben auch, dass wir uns mit den Zukunftsaussichten und der Reform der Juristenausbildung nachhaltig befassen. - Ich bin froh, dass es mir zum Schluss gelungen ist, wieder Ihre Aufmerksamkeit zu erhalten. - Vielen Dank.