Protocol of the Session on October 19, 2007

- Das bisherige Neugründungsverbot für Gesamtschulen ist nicht zu halten.

- Die Landesregierung hat die Unterrichtsversorgung nicht in den Griff bekommen. Entgegen der Praxis der vergangenen Jahre sollen in den nächsten Jahren trotz rückläufiger Schülerzahlen keine Lehrerstellen abgebaut werden.

- Die von der CDU/FDP-Regierung eingeführte Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre hat für die Schülerinnen und Schüler zu unverantwortlichen Belastungen geführt.

Den Ankündigungen der Landesregierung zur beabsichtigten Kurskorrektur stehen folgende Aspekte gegenüber:

- Neue Gesamtschulen soll es nur dort geben, wo es bislang keine gibt, obwohl auch in den Städten, in denen bereits Gesamtschulen erfolgreich arbeiten, in diesem Jahr

2 875 Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden mussten.

- Obwohl Ministerpräsident Wulff angekündigt hat, dass in den kommenden Jahren keine Lehrerstellen abgebaut werden sollen, sieht die mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 der Landesregierung für die Jahre ab 2009 einen jährlichen Abbau von 400 Lehrerstellen vor.

- Obwohl Ministerpräsident Wulff die Belastung von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I des Gymnasiums mit bis zu 34 Wochenstunden plus Hausaufgaben als „nicht mehr zu verantworten“ bezeichnet hat, sind bislang keinerlei Planungen aus dem Kultusministerium bekannt geworden, diese Belastung zu reduzieren.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass zum Schuljahr 2008/09 alle Schülerinnen und Schüler, die in Niedersachsen eine Gesamtschule besuchen wollen, dieses auch können?

2. Bis wann wird die Landesregierung ihre mittelfristige Finanzplanung so korrigieren, dass ein Lehrerstellenabbau nicht mehr vorgesehen ist?

3. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die übermäßige Belastung der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I der Gymnasien reduzieren?

Zur Frage der Gesamtschule hat die Landesregierung bereits bei den Beratungen zu den Gesetzentwürfen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD ausführlich Stellung genommen. Der Ministerpräsident hat jetzt in besonders gelagerten Fällen Offenheit gegenüber der Prüffrage signalisiert, ob bei Vorliegen eines belastbar nachweisbaren Bedürfnisses, bei entsprechendem politischen Willen des Schulträgers und ohne Gefährdung der Regelschulformen eine neue Gesamtschule errichtet werden kann, wobei auch zunächst die gegebenen Möglichkeiten der Erweiterung bereits bestehender Gesamtschulen zu nutzen sind. Eine diesbezügliche Schulgesetzänderung ist gründlich zu beraten und wird zu gegebener Zeit auf den Weg gebracht.

Bezüglich der Unterrichtsversorgung wissen Sie, welche enormen Anstrengungen die Landesregierung in dieser Legislaturperiode zur Sicherstellung der allgemeinen Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes unternommen hat. Zu keinem Zeitpunkt gab es mehr Lehrerstellen und Lehrereinstellungen als zum Schuljahresbeginn 2007/2008. Sofern der Landtag dem zustimmt,

werden die nach der mittelfristigen Finanzplanung im Jahre 2008 eigentlich zur Streichung vorgesehenen 400 Lehrerstellen nicht entfallen, sondern „im System“ bleiben und zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung verwendet. Für das Jahr 2008 macht dieses ganzjährig ein Volumen von 18 Millionen Euro aus! Der Ministerpräsident hat nun deutlich gemacht, dass auch in den nächsten Jahren trotz rückläufiger Schülerzahlen keine Lehrerstellen abgebaut werden sollen. Damit unterstreicht er ausdrücklich, welch hohen Stellenwert Bildung für die Landesregierung besitzt. Über eine Korrektur der mittelfristigen Finanzplanung ist jeweils zu den Haushalten für die Jahre 2009 ff. zu beschließen.

Die hohe Schülerpflichtstundenzahl im achtjährigen Gymnasium beruht auf der Tatsache, dass aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz der Länder zur gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II in den Schuljahrgängen 5 bis 12 insgesamt 265 Stunden Unterricht nachzuweisen sind. Würden in Niedersachsen diese Stunden nicht nachgewiesen, so würde das in Niedersachsen vergebene Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife keine bundesweite Anerkennung finden. Der Ministerpräsident hat sich mit seiner Aussage also nicht gegen niedersächsische Regelungen gewendet, sondern die von der KMK vorgegebenen 265 Gesamtstunden problematisiert - und dieses zu Recht. Wir erleben heute, dass die Bildungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland, damit auch in Niedersachsen, neu verteilt werden. Bildung setzt bereits im Elementarbereich ein. Wir fördern den Übergang vom Elementarbereich in die Grundschule. Das Erlernen der ersten Fremdsprache beginnt schon in der Grundschule. Schulinhalte werden, zumindest am Gymnasium, nach vorne verlagert, und viele Schulen entwickeln sich von der Halbtagsschule hin zur Ganztagsschule. Alle diese Entwicklungen müssen zum Anlass genommen werden, die Zahl der 265 Gesamtstunden neu zu bewerten. Dies ist Niedersachsen jedoch nicht allein möglich, hier muss die Kultusministerkonferenz der Länder tätig werden. Niedersachsen wird sich aber dafür einsetzen, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Über eine Korrektur der mittelfristigen Finanzplanung ist jeweils zu den Haushalten für die Jahre 2009 ff. zu beschließen.

Zu 3: Niedersachsen wird sich dafür einsetzen, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung der Kultusministerkonferenz gesetzt wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Anlage 4

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 6 des Abg. Bernd Althusmann (CDU)

„Warnschussarrest“ für jugendliche Straftäter

In Niedersachsen wurden, ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik, allein im Jahr 2005 43 101 Straftaten von Jugendlichen registriert. Bei den Heranwachsenden lag die Zahl immerhin noch bei 40 455 registrierten Delikten.

Um kriminellen Karrieren von Jugendlichen früh entgegenzuwirken und so die Deliktzahlen dieser beiden spezifischen Altersgruppen zu senken, hat sich die Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann für die baldige Einführung eines „Warnschussarrestes“ im Jugendstrafrecht ausgesprochen. Richter sollen damit die Möglichkeit erhalten, zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe einen kurzzeitigen Arrest für jugendliche Straftäter zu verhängen. Nach den Vorstellungen der Justizministerin soll die Anwendung dieses Mittels jedoch nicht zur Regel werden, sondern den Richtern lediglich eine weitere Möglichkeit zur Bestrafung von Jugendlichen geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lauten die konkreten Vorstellungen des Justizministeriums in Sachen „Warnschussarrest“?

2. Wie viele der Verurteilungen von jugendlichen Straftätern enden in Niedersachsen mit der Verhängung einer Bewährungsstrafe, wie viele mit der Verhängung einer zu vollstreckenden Haftstrafe?

Im Bereich der Jugendkriminalität sind auf den Einzelfall genau abgestimmte Strafen und Maßnahmen erforderlich, um die erwünschte erzieherische Wirkung zu erzielen und somit Rückfälle möglichst zu vermeiden. Das Jugendgerichtsgesetz stellt dem Richter deshalb eine Vielzahl von möglichen Sanktionen zur Verfügung, um auf delinquentes Verhalten von Jugendlichen adäquat reagieren zu können. Dies beginnt bei Ermahnungen in Fällen von Bagatelldelikten und endet mit Frei

heitsentzug (Jugendstrafe) bei gravierenden Straftaten oder Fehlentwicklungen (schädliche Neigun- gen, § 17 des Jugendgerichtsgesetzes). So ist es möglich, zielgerichtet, im Sinne des Erziehungsgedankens, auf die konkrete Straftat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters zu reagieren. Ziel niedersächsischer Rechtspolitik ist es aber, die Wirksamkeit bestehender Instrumentarien stetig zu überprüfen und neue Reaktionsmechanismen dort zu entwickeln, wo es die Dynamik der Jugenddelinquenz erfordert. Die Niedersächsische Landesregierung hält es für verfehlt, hier im Statischen zu verharren.

Berichte erfahrener Praktiker haben gezeigt, dass Jugendliche, die wegen einer (schweren) Straftat zu einer Jugendstrafe verurteilt werden mussten, deren Vollstreckung jedoch noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, dies häufig als „Freispruch 2. Klasse“ empfanden: Die Bewährungsstrafe als solche beeinträchtigt sie nur durch zusätzlich verhängte Bewährungsauflagen, wie beispielsweise Arbeitsauflagen. Die Jugendstrafe verbüßen müssen sie jedoch (zunächst) nicht. Sie erfahren deshalb auch nicht die Wirkung des Freiheitsentzuges. Nicht selten verlassen deshalb zur Bewährung Verurteilte den Gerichtssaal mit dem trügerischen Gefühl, selbst im Fall einer vergleichsweise schweren Straftat Milde erfahren zu haben.

Dies gibt berechtigten Anlass zur Sorge; denn es macht deutlich, dass diesen Jugendlichen trotz der entsprechenden Belehrung durch den Jugendrichter oft nicht hinreichend bewusst ist, dass die Verbüßung der Jugendstrafe droht, wenn sie erneut straffällig werden. Dies entspricht auch nicht dem Erfordernis einer spürbaren Sanktion für den Verurteilten. Dazu gehört vor allem auch, dass der Jugendliche, gegen den eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, wissen muss, was ihn erwartet, wenn er erneut straffällig werden sollte. Gerade Jugendliche sollten davor bewahrt werden, leichtfertig mit der ihnen gewährten letzten Chance umzugehen.

Hinzu tritt ein weiterer, in der Diskussion nicht zu unterschätzender Aspekt: Es gibt Fälle des mittäterschaftlichen Verhaltens bei einer Straftat, in denen der eine Täter zu Arrest und der andere zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt wird. In solchen Konstellationen ist es den Jugendlichen schon aufgrund ihrer fehlenden Reife kaum zu vermitteln, dass der Verurteilte, dessen Tat mit Jugendstrafe zur Bewährung geahndet wird, bes

ser zu stehen scheint als derjenige, bei dem „nur“ Jugendarrest verhängt wird. Der eine sieht sich dem Freiheitsentzug ausgesetzt, der andere dagegen nicht, obwohl seine Strafe schwerer wiegt. Es besteht hier die Gefahr, dass ein erzieherisch nicht erwünschtes Ungerechtigkeitsgefühl, möglicherweise gepaart mit Uneinsichtigkeit, entsteht.

Niedersachsen hat sich des Problems angenommen und zusammen mit anderen Ländern bereits 2003 (BR-Drs. 312/03) und, wegen der Wahl zum Deutschen Bundestag, erneut 2006 einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz (BR-Drs. 44/06) in das Gesetzgebungsverfahren gebracht. Diese Gesetzesinitiative sieht neben anderen Verbesserungen des Jugendrechts auch die Einführung der Möglichkeit eines sogenannten Warnschussarrestes für die Fälle vor, in denen das Jugendgericht eine Jugendstrafe zur Bewährung aussetzt. Ziel ist es, die erzieherische Wirkung der verhängten Bewährungsstrafe zu flankieren und dem Verurteilten bewusst zu machen, dass er grundsätzlich zu einem Freiheitsentzug verurteilt ist, dass dies eine schwere Sanktion darstellt und dass ihm bei erneutem Fehlverhalten ohne Weiteres der Vollzug droht.

Es geht also bei der Einführung eines Warnschussarrestes nicht um härtere, sondern intelligentere Strafen. Der Warnschussarrest soll nicht obligatorisch bei jeder Bewährungsstrafe vorgeschaltet sein. Es handelt sich vielmehr um eine Erweiterung des Instrumentariums der Jugendgerichte. Diese sollen in jedem Einzelfall so flexibel wie möglich auf Tat und Täter reagieren können, um das Ziel des Jugendstrafrechts, nämlich die Verhinderung weiterer Straftaten durch den Täter, zu erreichen. Die Ermöglichung eines Warnschussarrestes kann dann im Einzelfall auch dazu führen, dass das Gericht eine Kombination aus Arrest und Bewährung einer unbedingten kurzzeitigen Jugendstrafe vorzieht.

Dies vorausgeschickt, beantwortete ich die Mündliche Anfrage namens der Niedersächsischen Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es kann auf die Vorbemerkung verwiesen werden.

Zu 2: Im Jahr 2006 wurden in Niedersachsen 726 Jugendliche zu Jugendstrafen verurteilt. In 518 Fällen wurde die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Bei den Heranwachsenden kamen auf

1 305 Verurteilungen zu Jugendstrafe 910 Strafaussetzungen zur Bewährung.

Anlage 5

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 7 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Wann kommen die richtigen Zahlen auf den Tisch?

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Flucht aus der Verantwortung“ (Drs. 15/3974) musste die Landesregierung einräumen, dass die Zahl der Mehrfachausschreibungen von Schulleiter- und Konrektorenstellen im Grund- und/oder Hauptschulbereich von 48 in 2004 über 73 in 2005 und 99 in 2006 auf 73 allein im ersten Halbjahr 2007 angestiegen ist.

Die sogenannten Reformprojekte des Kultusministers und die damit verbundene Übertragung erheblicher zusätzlicher Verwaltungs- und sonstiger Aufgaben auf die Schulleitungen ohne nennenswerte Entlastung sind nach Einschätzung von Beteiligten die Hauptursachen dieser Entwicklung.

In der Antwort der Landesregierung wird auf die regionalen Unterschiede verwiesen und u. a. ausgeführt: „So gab es im zugrunde liegenden Zeitraum durch die Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, keine Neu- und Mehrfachausschreibungen, dagegen 34 durch die Landesschulbehörde, Abteilung Braunschweig, sowie 177 durch die Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück.“

Eine Überprüfung dieser Aussage hat beispielhaft Folgendes ergeben: Die Rektorstelle der Grundschulen Wallensen in Salzhemmendorf wurde durch die Landeschulbehörde, Abteilung Hannover, in folgenden Schulverwaltungsblättern ausgeschrieben: 05/2005, 08/2005, 11/2005, 02/2006, 05/2006, 08/2006, 11/2006, 04/2007 und 07/2007 (insgesamt neunmal).

Damit ist festzustellen, dass die o. g. Aussage des Niedersächsischen Kultusministeriums nicht der Wahrheit entspricht.

Ich frage die Landesregierung: