des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 3 der Abg. Ingrid Eckel, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Rudolf Robbert, Jacques Voigtländer, Walter Meinhold, Wolfgang Wulf und Sigrid Rakow (SPD)
Der Ministerpräsident hat sich für die monatliche Zahlung eines Betreuungsgeldes für alle Eltern ausgesprochen und das, obwohl die Landesregierung bislang kein (Finanz-) Konzept zum Ausbau der Krippenplätze vorgelegt hat. In der Financial Times vom 26. September 2007 heißt es dazu: „Die Aussagen Wulffs überraschen, weil sie über die bisherigen Kosten weit hinausgehen. Würde das Betreuungsgeld für alle Kinder im Alter zwischen ein und drei Jahren gezahlt, kämen deutlich höhere Kosten auf den Staat zu. Statt der bislang erwarteten 2,7 Milliarden Euro dürfte es dann 3,8 Milliarden Euro kosten.“ Die HAZ vom 26. September 2007 kommentierte den Vorschlag: „Zur Finanzierung sagt der Ministerpräsident kein Wort. So bleiben zunächst viele Unklarheiten.“
1. Gibt es außer der medialen Ankündigung für ein Betreuungsgeld durch den Ministerpräsidenten auch ein Finanzierungskonzept? Wenn ja, wie sieht dieses Finanzierungskonzept aus?
2. Wird die Landesregierung die Forderung nach einem Betreuungsgeld mit dem im Entschließungsantrag „Berliner Einigung zum Ausbau von Kinderbetreuung als Chance für Niedersachsen nutzen - Aktionsplan ‚frühkindliche Bildung’ jetzt“, Drs. 15/4026, geforderten Finanztableau verbinden?
3. Wenn nein, wie wird die Landesregierung den von der Großen Koalition vereinbarten Ausbau von Krippenplätzen inhaltlich und finanzpolitisch umsetzen, und welche Maßnahmen hat sie bislang ergriffen?
Am 2. April 2007 fand in Berlin der sogenannte Krippengipfel statt. Unter Einbeziehung von Bund, Ländern und Kommunen ist dabei über Partei
grenzen hinweg ein Paket geschnürt worden, das familienpolitisch einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik sein dürfte. So wollen Bund, Länder und Kommunen bis zum Jahr 2013 für rund 35 % der unter Dreijährigen entsprechende Betreuungsangebote schaffen. Intention und Leitlinie der politischen Vereinbarungen, woran auch die Kommunen beteiligt waren, sind die gemeinsame Verantwortung und die Verabredung, diese Verantwortung auch gemeinsam wahrzunehmen. Das Land Niedersachsen wird auch diesen weiteren Ausbauprozess unterstützen und die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel bereitstellen1. Damit kommen wir unserem gemeinsamen Ziel, die echte Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf zu ermöglichen, ein großes Stück näher.
Die Landesregierung hat bereits vielfältige Maßnahmen getroffen und auf den Weg gebracht, die dazu beitragen, die Betreuungs- und Bildungssituation der Kinder im Alter unter drei Jahren zu verbessern. Auch wenn zum Stichtag 1. Oktober 2005 in Niedersachsen 19 475 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut wurden - und damit im Vergleich zum 1. Oktober 2002 eine Steigerung um immerhin 55 % erzielt werden konnte -, ist hier weiterhin ein Bedarf erkennbar. Mit unserem Ziel, die Betreuungs- und Bildungssituation der unter Dreijährigen zu verbessern, sind wir also auf dem richtigen Weg und werden diesen weiter beschreiten.
In diesem Zusammenhang sind auch die Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung (50 Millionen Euro in 2007, 120 Millionen Euro in 2008), das Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ (100 Millionen Euro für 2007 bis 2010) und die Einrichtung des „Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung“ (2,5 Millionen Euro in 2007, ab 2008 5 Millionen Euro) zu nennen. Damit können Eltern flexiblere Angebote in der frühkindlichen Bildung und Betreuung nutzen.
Die Landesregierung wird auch künftig in ihren Anstrengungen für die Verbesserung der Startchancen der Kinder in Niedersachsen nicht nachlassen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ausbau der Kinderbetreuung hat sich am 28. August 2007 auf den Entwurf einer „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
2008 - 2013“ geeinigt. Ministerpräsident Wulff hat als Ländervertreter maßgeblich zum Gelingen dieser wichtigen Einigung beigetragen. Die Landesregierung wird nun zügig die erforderlichen Schritte einleiten, um das Betreuungsangebot weiter auszubauen. So hat das Kabinett am 2. Oktober 2007 den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die übrigen Länder haben die Vereinbarung unterzeichnet. Mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen hat bereits ein Gespräch zur Umsetzung der Vereinbarung stattgefunden. Das in diesem Jahr erfolgreich begonnene Programm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ wird dafür eine wichtige Grundlage sein und mit dem Investitionsprogramm des Bundes zusätzlichen Schub erhalten.
Zu 1 und 2: Es geht jetzt darum, für alle Eltern die Voraussetzungen für eine echte Wahlfreiheit zu schaffen und ein bedarfsgerechtes Angebot von Tagespflege und Kinderkrippen bereitzustellen. Genauso haben wir im Blick, die materiellen Rahmenbedingungen zur Ausübung der Wahlfreiheit für alle Eltern zu verbessern. Hierzu wird es auf Bundesebene weitere Gespräche geben. Die Landesregierung wird sich darin - im Interesse der betroffenen Eltern und Kinder - für eine tragfähige Lösung einsetzen.
Zu 3: Die Landesregierung wird die Berliner Einigung zwischen Bund und Ländern zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Deutschland, die die Zielvereinbarung einer bundesweiten Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen von 35 % für unter Dreijährige bis zum Jahr 2013 beinhaltet, inhaltlich und finanzpolitisch umsetzen. Zur Umsetzung des Investitionsprogramms, für das der Bund Mittel ab Januar 2008 zur Verfügung stellen wird, hat die Landesregierung bereits ein erstes Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt.
Die Förderung der Investitionskosten ist der erste und notwendige Schritt für den gemeinsamen Ausbau der Kinderbetreuung. Die Investitionskostenförderung wird mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. In einem folgenden zweiten Schritt wird es um die Umsetzung der Förderung der Betriebskosten ab 2009 gehen. Unabhängig davon beteiligt sich das Land in jedem Fall mit einem Anteil von 20 % an den
Personalkosten für neu errichtete Krippenplätze. Darüber hinaus wird das Land seinen Anteil an den vom Bund bereitgestellten Umsatzsteuereinnahmen in voller Höhe zur Abdeckung der Betriebskosten weiterleiten.
Der Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl 2008 und Oppositionsführer Wolfgang Jüttner präsentiert sich derzeit unter dem Motto „Niedersachsengerechter“. Seine politischen Forderungen werden inhaltlich durch das Wahlprogramm der SPD und personell durch die Nominierung eines Schattenkabinetts dargestellt.
Hierbei ist der Berichterstattung zu entnehmen, dass er u. a. als organisatorische Änderung im Vergleich zur Landesregierung die Schaffung einer Staatsministerin in der Staatskanzlei für die Bereiche Europa und Landesplanung vorsieht. Diese Aufgabe soll nach seinen Aussagen die Bereiche Europa und Landesplanung verantworten.
Die von ihm designierte Kandidatin Eva Högl erklärt allerdings laut der Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung) vom 6. Oktober 2007 zu dem Bereich der EU-Förderprogramme, dass sie „keinen Anlass sieht, die Praxis des zuständigen Ministers Walter Hirche (FDP) konkret zu kritisieren“.
Aufgrund dieser Äußerungen stellt sich die Frage, ob die unter dem Motto „Niedersachsengerechter“ vorgestellten Planungen für das Land Niedersachsen wirklich gerechter sind oder in Wahrheit für Niedersachsen nur teurer sind und keinen erkennbaren Nutzen haben.
1. Hat es beim Regierungswechsel im Jahr 2003 im Vergleich zu der SPD-Alleinregierung eine Kabinettsverkleinerung gegeben, und, wenn ja, in welchem Ressort fand diese statt, wie wurde die Umorganisation vorgenommen, und welche Einsparungen konnten realisiert werden?
2. Welche Mehrkosten würde die Einrichtung einer zusätzlichen Staatsministerin in der Staatskanzlei unter Berücksichtigung einer ebenfalls zusätzlich einzurichtenden Ministerialverwaltung voraussichtlich auslösen?
3. Welchen tatsächlichen Nutzen würden die niedersächsischen Steuerzahler davon haben, wenn selbst die designierte Staatsministerin aufgrund der geleisteten Arbeit des für die EUFörderprogramme zuständigen Ministers Walter Hirche (FDP) keine konkreten Änderungsvorschläge hat?
Am 15. Dezember 1999 wurde der Abgeordnete Wolfgang Senff als „Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei“ ohne eigenen Geschäftsbereich in die Landesregierung berufen und vom Landtag bestätigt. Ihm wurden mit Beschluss der Landesregierung vom 29. Februar 2000 der Bevollmächtigte und Leiter der Vertretung des Landes beim Bund, die Abteilung 3 (Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund) sowie die neue Abteilung 4 (Europaangele- genheiten, Internationale Zusammenarbeit - bis dahin Abteilung V des Justizministeriums) zugeordnet.
Zu 1: Ja. Die neue Landesregierung sah keine Notwendigkeit für ein zusätzliches Kabinettsmitglied ohne eigenen Geschäftsbereich und hat deshalb bei Neubildung der Niedersächsischen Landesregierung am 4. März 2003 auf die Berufung einer Ministerin oder eines Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei bewusst verzichtet. Die Zahl der Kabinettsmitglieder reduzierte sich dadurch. Eine Umorganisation war nicht erforderlich. Die beiden o. g. Aufgabenfelder sind in der Staatskanzlei verblieben und werden in den o. g. Abteilungen wahrgenommen. Sie nehmen weiterhin - auch nach dem Wegfall des Ministeramts - einen gewichtigen Raum im Aufgabenspektrum der Staatskanzlei ein.
Durch den Verzicht auf die Stelle eines Ministers ohne Geschäftsbereich in der Staatskanzlei wurden das Amtsgehalt und die Dienstaufwandsentschädigung des Ministers in Höhe von rund 141 000 Euro jährlich (nach Auslaufen der Zahlung des Übergangsgeldes) sowie Sachausgaben, die allerdings nicht beziffert werden können, eingespart. Die Funktionen der Büroleitung, der Vorzimmertätigkeit sowie des Fahrers des Ministers wurden damit entbehrlich. Die Personen, die diese Funktionen bis dahin wahrgenommen hatten, wurden selbstverständlich nicht entlassen; ihnen wurden - wie in solchen Fällen üblich - andere Aufgaben in der Staatskanzlei übertragen. Zur Kompensation konnten bis zum Haushalt 2006 insgesamt
Zu 2: Durch die Einrichtung des Amtes einer Ministerin oder eines Ministers ohne eigenen Geschäftsbereich in der Staatskanzlei würden voraussichtlich zusätzliche Ausgaben für das Amtsgehalt und die Dienstaufwandsentschädigung der Ministerin oder des Ministers, für die Gehälter eines Büroleiters, einer Vorzimmerkraft und eines Ministerfahrers in einer Größenordnung von rund 300 000 Euro pro Haushaltsjahr entstehen. Letztlich ist die Höhe der Ausgaben jedoch von der Frage abhängig, welche Organisationsstruktur für die neue „Staatsministerin“ von einer anderen Landesregierung gewollt wäre.
Zu 3: Der tatsächliche Nutzen ist für die Landesregierung nicht ersichtlich. Die Frage müsste in diesem Fall an den Spitzenkandidaten der SPD Wolfgang Jüttner gerichtet werden.
des Kultusministeriums auf die Frage 5 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Ina Korter (GRÜ- NE)
Schulpolitik der Landesregierung: Ernsthafte Kurskorrektur oder Beschwichtigungsmanöver vor der Landtagswahl?
In einem Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hat Ministerpräsident Wulff einen Korrekturbedarf seiner bisherigen Schulpolitik in zentralen Punkten eingeräumt: