dann deshalb, weil die Initiative - wie anfangs gesagt - in die richtige Richtung geht und weil im Fachausschuss sowohl von den Vertretern der CDU als auch - zähneknirschend - vom Vertreter der FDP deutlich gemacht wurde, dass eine analoge Regelung zu der für die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom erfolgen soll.
Wir werden der Landesregierung bei der Umsetzung allerdings auf die Finger schauen und prüfen, ob sie diese Ausführungen zum Antrag beachtet. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorausgeschickt möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich gar nicht mit den Zähnen knirschen kann. Von daher wundere ich mich etwas über die Aussagen des Kollegen Janßen.
Ich möchte sehr deutlich betonen, dass wir in den vergangenen Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien einen regelrechten Boom erlebt haben. Niedersachsen ist dabei mit beinahe 700 Biogasanlagen und weit über 350 MW elektrischer Leistung das Biogasland Nummer eins. Darauf, meine Damen und Herren, sind wir von dieser Seite des Hauses sehr stolz.
Die Produktion von Biomasse und Biogas hat im Konzert der erneuerbaren Energien eine ganz wichtige Bedeutung und ist daher für uns in Niedersachsen weiterhin ein Zukunftsthema. Energie aus Biomasse kann nämlich im Gegensatz zu Energie aus Wind und Sonne stetig erzeugt werden. Von daher müssen wir in Niedersachsen das vorhandene Potenzial noch weiter ausschöpfen und vorhandene Strukturen effizienter gestalten.
Meine Damen und Herren, es gibt im Bereich der Energieproduktion aus Biomasse mittels Biogas aber auch Probleme. Aufgrund des in Deutschland vorgegebenen Förderrahmens - hier ist an erster Stelle das EEG zu nennen, das ursprünglich aus schwarz-gelber Zeit stammte und dann als Erneuerbare-Energien-Gesetz von Rot-Grün verändert wurde - erleben wir erhebliche Verwerfungen. Durch den Anreiz des EEG wird eine Verstromung am Standort gefördert. Oftmals geht dabei die Wärmeenergie einfach verloren; sie wird in die Luft geblasen. Dies ist eine direkte Folge der derzeitigen Förderpolitik und alles andere als ökologisch oder volkswirtschaftlich sinnvoll. Als FDP kritisieren wir das sehr deutlich und erkennen: Das derzeitige EEG ist kein optimales Förderinstrument, da es ökologischen Unsinn fördert.
Die FDP fordert daher schon seit Langem, den Förderrahmen für erneuerbare Energien konsequent marktwirtschaftlich umzugestalten. Auch wir wollen nachwachsende Rohstoffe weiter fördern. Dabei setzen wir aber auf effiziente Instrumente wie den Emissionshandel. Auch die bereits angesprochene Mengensteuerung ist hier ein Thema. Einspeisevergütungen sind nach unserer Ansicht auf lange Sicht der falsche Weg.
Der Bundesumweltminister hat im Sommer einen Erfahrungsbericht zum EEG vorgelegt und strickt derzeit am Entwurf einer EEG-Novelle. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass dort die Direkteinspeisung von Biogas in das Erdgasnetz konsequent geregelt wird.
Derzeit, meine Damen und Herren, ist es aufgrund der Förderrichtlinien nicht wirtschaftlich - möglich ist es schon, aber nicht wirtschaftlich -, Gas aufzubereiten und direkt ins Netz einzuspeisen. Stattdessen werden den Biogasanlagen Wärmekonzepte nachgeschaltet, um den KWK-Bonus von 2 Cent pro Kilowattstunde zu erhalten. Solche „innovativen“ Wärmekonzepte sind dann beispielsweise die Trocknung von Holzpellets oder des eigenen Substrats. Das kann doch nun wirklich nicht sein!
Deswegen wollen wir als FDP und CDU mit dieser Initiative den Anreiz setzen, dass Biogasanlagen in Zukunft ökologisch und volkswirtschaftlich effizienter und für den Betreiber wirtschaftlicher arbeiten. Dies stärkt die erneuerbaren Energien, Herr Kollege Janßen, und damit tragen wir aktiv zum Klimaschutz bei. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Oetjen. - Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Ehlen zu Wort gemeldet. - Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben schon gehört, dass Niedersachsen das Biogasland Nummer eins in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene ist. Allerdings muss man wissen, dass das Inputmaterial, das nun einmal dazugehört, wegen der niedrigen Energiedichte aus ökonomischen Gründen nicht über weite Distanzen transportiert werden kann. Daher werden die Anlagen dezentral betrieben. Daraus ergeben sich aber Probleme bei der Realisierung guter oder besserer Wärmenutzungskonzepte. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach der Öffnung der Gasnetze für die Einspeisung von Biogas sinnvoll. Als Vorteile werden u. a. eine bessere Primärenergieausnutzung und damit auch ein besserer Gesamtwirkungsgrad genannt. Die Biogasaufbereitung und -einspeisung bieten grundsätzlich gegenüber der dezentralen Stromerzeugung aus Biogas eine sehr hohe Flexibilität. Durch die Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität kann ein Transport des Gases im existierenden Erdgasnetz zu Orten mit hohem Energiebedarf und besseren Wirkungsgraden erfolgen.
Mit diesen Vorteilen geht allerdings eine hohe Komplexität der Projekte einher. Bei der bisherigen Förderung sind eine Biogasaufbereitung und -einspeisung in das Erdgasnetz bei den Marktpreisen für Erdgas als Treibstoff oder im Wärmebereich nicht wettbewerbsfähig. Die Durchleitung von Biogas durch das Erdgasnetz zur Stromerzeugung an Orte mit guten Möglichkeiten zur Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung ist zwar rechtlich möglich. Sie ist gegenüber der dezentralen Stromerzeugung und Einspeisung des Stroms in das
Stromnetz mit EEG-Vergütung aber im Regelfall ebenfalls nicht konkurrenzfähig und findet im Prinzip keine Anwendung.
Meine Damen und Herren, diese Möglichkeit ist im Übrigen auch von der Bundesregierung in ihrem Eckpunktepapier für ein integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm vorgesehen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind so zu gestalten, dass ein diskriminierungsfreier Netzzugang und eine Vorranglösung für Biogas erreicht werden. Darüber hinaus müssen Instrumente zur Förderung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Gasnetz geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang sollen das Ausschließlichkeitsprinzip bei der Verstromung von Biogas aus dem Erdgasnetz und die Leistungsgrenze von 20 MW - elektrisch gerechnet - aufgehoben werden.
Durch den kombinierten Einsatz von Biogas und Erdgas in größeren Blockheizkraftwerken oder Spitzenlastkraftwerken kann der Wirkungsgrad der Biogasnutzung deutlich verbessert werden.
Meine Damen und Herren, auch wir in Niedersachsen werden hierzu natürlich unseren Beitrag leisten. Wir werden eine Bundesratsinitiative starten, in der wir dann die eben genannten niedersächsischen Gedanken einbringen werden.
Herr Kollege Meyer, jetzt noch ein Wort zu Ihren Ausführungen in Richtung meines Kollegen Sander: Es nützt nichts, wenn Sie hier Kritik an Minister Sander vorbringen und dabei seine Worte aus dem Zusammenhang reißen. Das gehört sich auch nicht.
dass wir unter den Bedingungen, die in ganz Deutschland gelten, in Niedersachsen sehr viel mehr aus diesem Gesetz gemacht haben als alle anderen Bundesländer.
Wir haben in Niedersachsen beim Biogas etwa 40 % der in Deutschland insgesamt elektrisch installierten Leistung. Bayern liegt mit 18 % auf einem sehr guten zweiten Platz. Das zeigt eigentlich, welche Dynamik die niedersächsischen Energiewirte an den Tag gelegt haben, um das EEG mit Leben zu erfüllen.
Deshalb sollten Sie sich, sobald Kollege Sander wieder da ist, bei ihm für diese Entgleisung entschuldigen.
Es gibt noch einen anderen Ansatz. Von den drei großen Herstellern von Biogasanlagen in Deutschland haben zwei ihren Standort in Niedersachsen. Die niedersächsischen Unternehmen haben mit mehr als 200 Mitarbeitern einen erheblichen Anteil an den in Niedersachsen zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen. Von hier aus wird bereits in andere europäische Länder exportiert. So ist Italien einer der besten ausländischen Kunden für niedersächsische Hochtechnologie im Zusammenhang mit Biogas. - Danke schön.
Danke schön, Herr Minister. - Herr Kollege Meyer bittet nach unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit. Anderthalb Minuten!
Ich will nur deshalb wenige Worte sagen, weil ich eben aufgefordert worden bin, mich zu entschuldigen. Ich habe mich nicht zu entschuldigen, weil ich das, was ich zitiert habe, wörtlich dem Protokoll über die seinerzeitige Sitzung entnommen habe. Die übrigen Sätze des Redners machen es nicht besser. Im Gegenteil: Nichts von dem, was Herr Minister Ehlen eben angesprochen hat, steht in dem Redebeitrag des Kollegen Sander. Er hat etwas ganz anderes gesagt. Ich habe das Wesentliche zitiert und stehe dazu. - Vielen Dank.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen worden.