Ob sich die Möglichkeit zu einer solchen Option eröffnet, zeigt sich meist erst während der Zeit der Anstellung als Juniorprofessorin oder Juniorprofessor. Ich bin sicher, meine Damen und Herren, dass die Hochschulen dabei die nötige Sorgfalt walten lassen und bei entsprechender Qualifikation und einem personellen Bedarf in dem entsprechenden Fach von dieser Option auch Gebrauch machen.
Die Beispiele, die wir aus den niedersächsischen Hochschulen kennen, bei denen vorzeitig zur Abwehr eines Rufes einer anderen Hochschule auf eine unbefristete Professur von der Daueranstellung Gebrauch gemacht wurden, zeigen: Die niedersächsischen Hochschulen haben mit ihren Juniorprofessorinnen und -professoren eine gute Personalauswahl getroffen. Sie gehen mit der Tenure-Track-Option sorgsam um. Nur so können und werden die Hochschulen und nur so kann und wird Niedersachsen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen. Davon sind wir überzeugt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3471 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/4063
Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? - Die Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Generationengerechtigkeit schaffen - Pensionsfonds errichten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3268 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/4076
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, bei dessen Beratung die Regierungsfraktionen die Chance gehabt hätten, nachzuweisen, dass sie ihre Finanzpolitik nachhaltig anlegen. Wir stellen fest: Sie beharren darauf, für die Zukunft, nämlich für das Jahr 2010, eine unverbindliche Zusage zu machen. Das reicht uns nicht!
Herr Professor Dr. Homburg von der Universität Hannover sprach in der Anhörung zu unserem Entschließungsantrag vom „süßen Gift“ der Beamteneinstellung der öffentlichen Hand, insbesondere der Bundesländer. Auch diese Landesregierung und alle Landesregierungen vor ihr sind diesem „süßen Gift“ erlegen. In Niedersachsen wird aber weiterhin nicht gehandelt. Es wird nur geredet. Es fehlt nicht die Erkenntnis. Sie verschieben die Probleme weiter in die Zukunft.
Aber ganz einfach ablehnen, meine Damen und Herren, wie das sonst bei den Regierungsfraktionen üblich ist, mochten Sie den Antrag dann doch nicht. Deshalb ist es zu dieser windelweichen Beschlussempfehlung gekommen, in der ausgeführt wird: 2010 bitten wir die Landesregierung, einen Versorgungsfonds einzurichten.
Meine Damen und Herren, Herr Althusmann, Sie erliegen dem „süßen Gift“ der Beamteneinstellung weiter. Wir haben in der vergangenen Woche den Justizhaushalt besprochen. In diesem Zusammenhang haben wir darüber geredet, dass die Ausbildungsstellen am OLG Celle um 90 % zurückgefahren worden sind. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Celle, sondern auch für die anderen Oberlandesgerichte. Auf die Frage, ob man denn diese ausgebildeten Fachkräfte nicht mehr brauche, wurde die Antwort gegeben: Nein, das sei nicht so, aber man habe sich für Beamtenanwärterinnen und -anwärter entschieden, weil diese nicht so teuer seien.
Genau das ist der Punkt, bei dem ein Pensionsfonds ansetzen würde, weil sich das Justizministerium an dieser Stelle mit dieser Aussage nicht mehr hätte retten können. Ich möchte noch einmal Professor Homburg zitieren. Er schildert die Situa
„Wir an der Universität wissen beispielsweise, dass ein E 14-Angestellter - früher BAT Ib - teurer ist als ein W 3-Professor, also ein Professor der höchsten Kategorie. Insofern ist die Beschäftigung von Beamten für Universitäten und auch für andere Behörden eine Art süßes Gift.“
Wir hatten nach der Anhörung - weil von den dort Angehörten niemand unserer Idee widersprochen hat - eigentlich den Eindruck, dass auch Sie unserer Idee folgen würden. Wir stellen nun aber fest, dass Sie vage versprechen, 2010 könnte man es ja einmal versuchen. Dabei ist die Lage klar. Die Belastungen des Landeshaushalts durch Pensionen wachsen von 2 Milliarden Euro in diesem Jahr auf fast 3 Milliarden Euro bis 2027 an. Das Entscheidende ist: Der Anteil am Volumen des Haushalts steigt von 10 auf 16 %. Dieses Problem haben wir in der Vergangenheit immer weiter in die Zukunft verschoben, und zwar in Erwartung, die kontinuierlich steigenden Steuereinnahmen würden uns in die Lage versetzen, diese Lasten mit links schultern zu können. Wir stellen fest: Dem ist nicht mehr so.
Warum es gerade in dieser Phase wichtig wäre, dass das Land in diesem Bereich zu einer anderen Entscheidung kommt, kann man daran sehen, dass in den nächsten Jahren die vielen Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen und in den Schulen, die Ende der 60er- und Anfang der 70erJahre eingestellt worden sind, in Pension gehen werden. Herr Möllring, es müsste nach unserer Auffassung viel stärker als bisher überlegt werden, ob es richtig ist, in all diesen Bereichen weiterhin Beamtinnen und Beamte zu beschäftigen, wie das Land es heute tut.
Ich möchte hier aus einer Drucksache des Landtages Baden-Württemberg zitieren, die schon aus dem Jahre 1996 stammt. Auf Seite 16 der Drucksache 730 heißt es:
„Insgesamt sind die durch Beamte verursachten tatsächlichen Haushaltsbelastungen erheblich höher als die Beschäftigung vergleichbarer Angestellter, weil das Land für den Beamten Versorgungsbezüge aufzubringen hat, während für den Angestellten
nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis in der Rentenphase keine Zahlungen mehr zu leisten sind. Der Mehraufwand für Beamte beginnt mit 44 und geht bis 92 %.“
Das wissen wir alle. Das wussten auch alle Landesregierungen vor der jetzigen Landesregierung. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen sagen aber: Wir behalten das Wissen für uns. Im Jahre 2010 wollen wir aber einmal versuchen, ob wir es dann hinkriegen.
Rheinland-Pfalz macht es, Hessen macht es, Bayern macht es, Sachsen macht es und auch der Bund macht es. Rheinland-Pfalz macht es sogar schon seit 1996. Dann kommt die Aussage: Es ist ja ganz klar; was die dort machen, wird zum Teil über Schulden finanziert, und bekanntlich sind Sollzinsen ja höher als Habenzinsen. - Angesichts dessen muss ich Sie fragen: Warum gilt das eigentlich nur im Bereich von Herrn Möllring? Warum gilt das nicht auch im Bereich von Herrn Hirche? Er schafft unter Aufnahme von Schulden einen Fonds, der nur von den Habenzinsen leben kann. Das ist für mich völlig unverständlich.
Herr Möllring, wenn das Argument richtig ist, dass man einen solchen Fonds erst anlegen kann, wenn das Land keine Neuverschuldung mehr eingeht, müssen Sie diesen Gedanken auch zu Ende führen und zu der Überlegung kommen: Solange das Land überhaupt noch Schulden hat, muss es Sollzinsen bezahlen. Sie dürfen dann mit den entsprechenden Maßnahmen eigentlich erst zu dem Zeitpunkt anfangen, zu dem das Land überhaupt keine Schulden mehr hat. Dann brauchen Sie gar keine Vorsorge zu treffen.
Herr Möllring, Sie verlangen von den Kommunen, dass diese Vorsorge getroffen wird, wenn sie ihren doppischen Haushalt aufstellen müssen.
Es wäre von daher, wie ich glaube, durchaus möglich für das Land, in einer Phase, in der jetzt auch die Steuereinnahmen wieder mehr sprudeln, das, was an Belastungen auf das Land zukommt, in den Haushalt auch einzustellen und dafür Vorsorge zu treffen, damit die Enkelgenerationen - für die
jetzt eingestellten Beamten gilt das natürlich noch gar nicht - dann nicht mehr vor dem Problem stehen, diese Belastungen aus laufenden Einnahmen finanzieren zu müssen.
Es spricht nichts gegen unseren Antrag. Es spricht alles gegen Sie. Sie liefern erneut den Beweis, dass nachhaltige Finanzpolitik zwar in Pressemitteilungen immer propagiert wird, dass Sie aber dann, wenn es konkret wird, nicht handeln, sondern bei dem jetzigen Zustand bleiben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu meinem Vorredner kann ich nur sagen: in der Analyse gut, aber der Schluss, der im Ergebnis aus der Analyse gezogen wurde, ist nicht der richtige Schluss, zu dem man kommen muss.
Bund und Länder haben in den vergangenen 60 Jahren wenig Augenmerk auf die Vorsorge im Hinblick auf Pensionslasten gelegt. Diese Unterlassung holt uns heute ein. Die Versorgungslasten sind bei der Einstellung von Beamtinnen und Beamten häufig nicht hinreichend beachtet worden. Dem will ich gerne beipflichten. Versorgungsausgaben der Zukunft rücken heute aber immer mehr in den Blickpunkt. Ursachen dafür sind die demografische Entwicklung, die Erhöhung der Empfängerzahlen - die Einstellungspolitik der 60er- und 70er-Jahre ist hier angeführt worden - und auch die Tendenz zu höher bezahltem Personal. Die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung machen deutlich, dass die Pensionslasten bis 2027 um 58 % ansteigen werden, nämlich von den besagten 1,9 Milliarden Euro auf 3 Milliarden Euro. Diese Lasten sind größtenteils festgelegt. Deswegen müssen wir uns heute, wenn wir an eine Lösung dieses Problems herangehen wollen, um die Vorsorge kümmern. In dieser Hinsicht besteht Handlungsbedarf. Man muss es aber eben richtig machen.
Ich will zunächst einmal feststellen, dass die wirkungsvollste Methode, Versorgungslasten zu reduzieren, die ist, Personal erst gar nicht einzustellen oder Personal zu reduzieren.
Deswegen haben die Landesregierung und wir als die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP auch vieles getan, um etwas auf den Weg zu bringen. Ich erinnere nur an die Abschaffung der Bezirksregierungen, an das Ziel, 6 743 Stellen abzubauen, an die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst und an die Eingriffe bei der Besoldung und Versorgung von Beamten und Ruhestandsbeamten. Das sind Punkte, die sich zukünftig auch auf die Versorgung auswirken und die positiv wirken.
Dennoch sind wir der Auffassung - deswegen haben wir auch einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht -, dass es richtig ist, einen Pensionsfonds für neu einzustellende Beamtinnen und Beamte aufzubauen. Wir wären dann - dies sind unsere Planungen, die im Rahmen der Vorstellung des Haushalts durch das Kabinett auch deutlich gemacht worden sind - 2020 auch in der Lage, daraus erste ausscheidende Staatsdiener zu bedienen. Herr Möhrmann, man muss den Fonds allerdings in richtiger Weise konzipieren, nämlich so, dass er sich dem staatlichen Zugriff entzieht. Das ist bei Ihrem Modell eben nicht der Fall.
Wir haben es zum einen mit der Kostentransparenz zu tun. Es ist völlig richtig, dass der Pensionsfonds von der Kostenseite her eine Gleichheit zwischen den Beamtinnen und Beamten und dem Tarifpersonal, also den Angestellten schafft. Das Zweite ist die Generationengerechtigkeit. Generationengerechtigkeit stellen Sie nur dann her, wenn Sie das Geld durch Einsparungen erwirtschaften. Wenn Sie den Weg der Schuldenaufnahme wählen, packen Sie das Geld zwar in den Fonds, aber die Schulden werden von der nächsten Generation zu begleichen sein. Wenn Sie es so machen, bleibt die Generationengerechtigkeit auf der Strecke.