Protocol of the Session on July 11, 2007

Deshalb will der neue Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms FOCs nur in sehr begrenztem Umfang zulassen. FOCs sollten, wie bisher, in aller Regel nur in Oberzentren und dort nur in städtebaulich integrierten Lagen zulässig sein. Die Landesregierung ist froh darüber, dass diese Grundausrichtung auch auf höchstrichterlicher Ebene bestätigt worden ist. Die beabsichtigte Ausnahmeregelung soll deshalb nur ein einziges FOC in der Lüneburger Heide ermöglichen. Somit wird es keinen Präzedenzfall geben. Ein FOC-Wettrüsten ist von vornherein ausgeschlossen.

Die Ausnahme für ein FOC in der Lüneburger Heide hat seine ganz besondere Begründung: Die Lüneburger Heide ist eine unserer überregional bedeutsamen Touristenregionen. Das FOC soll einen Beitrag zum Masterplan Lüneburger Heide sein. Es geht darum, Synergieeffekte mit anderen überregional bedeutsamen touristischen Großprojekten zu nutzen und die touristische Entwicklung in der Lüneburger Heide aktiv zu unterstützen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat dabei den Einzelhandel in den Nachbargemeinden nicht aus dem Auge gelassen. Deshalb unterliegt das Ausnahme-FOC letztendlich auch strengen Voraussetzungen. Vor allem macht die Ausnahmeregelung im Landes-Raumordnungsprogramm noch nicht den Weg frei für den Baubeginn. Bevor es soweit ist, müssen weitere Prüfungen durchgeführt werden.

Die grundlegende Voraussetzung für ein mögliches Heide-FOC ist eine Raumverträglichkeit. Das bedeutet, dass das Vorhaben keine entwicklungshemmenden Beeinträchtigungen für den innerstädtischen Einzelhandel im Einzugsbereich des FOC mit sich bringen darf. Deshalb wird ein mögliches Heide-FOC per Verordnung von Anfang an auf 10 000 m² begrenzt. Die Raumverträglichkeit des Standortes, die Sortimentsstruktur und die

touristische Einbindung des FOC sind im Einzelnen in einem Raumordnungsverfahren zu klären.

Dieses Raumordnungsverfahren ist nach dem Inkrafttreten des Landes-Raumordnungsprogramms von meinem Hause durchzuführen. Sollte im Raumordnungsverfahren die Raumverträglichkeit eines Heide-FOC nachgewiesen werden, so werden die Einzelheiten seines Betriebes in einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Standortgemeinde und dem Projektbetreiber langfristig festzuschreiben sein.

Die Landesregierung ist sich sicher, mit diesem Entwurf, der mit viel Aufwand und mit weitgehender Berücksichtigung widerstreitender Interessen erarbeitet wurde, eine umfassende und sachgemäße Prüfung und auch die Wahrnehmung aller Belange sicherzustellen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Antrag beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Inneres und Sport sowie der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Damit schließe ich die Sitzung und wünsche Ihnen viel Spaß beim Städtetag.

Schluss der Sitzung: 20.12 Uhr.