Bei der Deichschau am 3. Mai 2007 wurden am Landesschutzdeich östlich von Glameyers Stack in Otterndorf schwere Einbrüche des Deckwerks festgestellt. Ein Grund dafür ist die immer noch fehlende Vorspülung von 150 000 m³ Sand, eine Maßnahme, die aus dem Planfeststellungsbeschluss zur letzten Elbvertiefung noch aussteht.
Küstenschutzbauwerk zu erwarten. Ein weiterer Aufschub der Maßnahme ist daher auch aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Die Mittel dafür müssen im Jahr 2007 bereitgestellt werden.
2. Inwiefern sind dafür Mittel im Haushalt eingestellt, und werden diese Mittel nach Einschätzung der Landesregierung ausreichen?
3. Inwieweit kann die Landesregierung aus Gründen des Küstenschutzes einer erneuten Elbvertiefung zustimmen, wenn sie selbst noch nicht einmal alle angeordneten Maßnahmen aus dem letzten Planfeststellungsverfahren abgearbeitet hat?
Bei der Deichschau des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes am 3. Mai 2007 wurden Einbrüche des Deckwerks an der Vorlandsicherung festgestellt. Die Ursache dieser Schäden ist auf Erosionskräfte im Watt zurückzuführen, die in diesem Elbabschnitt besonders ausgeprägt sind. Die Schäden am Deckwerk betreffen insbesondere die Fußsicherung. Eine unmittelbare Gefährdung der Deichsicherheit ist damit nicht verbunden.
Die zuständige Landesdienststelle prüft derzeit, ob eine kurzfristige Behebung der Schäden erforderlich ist. Der entsprechende Bericht steht noch aus. Sollte in diesem Jahr noch eine punktuelle Sanierung notwendig werden, wird die Landesregierung die hierfür erforderlichen Mittel nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes bereitstellen.
Die Vorspülung von Sand, die für diesen hoch belasteten Elbabschnitt wünschenswert wäre, ist keine zwingende Verpflichtung aus dem Planfeststellungsbeschluss zur letzten Elbvertiefung. Dieser regelt lediglich Verfahrensfragen und die Kostenaufteilung zwischen Bund und Land für den Fall, dass eine Vorspülung durchgeführt werden sollte.
In diesem Jahr ist die Vorspülung im Hinblick auf andere Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes, die vorrangig durchzuführen sind, nicht vorgesehen. Entsprechend der Dringlichkeit wird die Vorspülung bei der künftigen Planung von Maßnahmen berücksichtigt.
Zu 3: Die Landesregierung wird einer weiteren Flussvertiefung nur zustimmen, wenn die Deichsicherheit und damit der Schutz der Menschen gewährleistet wird. Der letzte Planfeststellungsbeschluss enthält für die Landesregierung keine Verpflichtung zur Vorspülung. In ihm wird ausschließlich eine Regelung über Verfahrensfragen und die Kostenaufteilung getroffen.
Der Betrieb des analogen Funknetzes entspricht schon lange nicht mehr dem Stand der Technik und den Kommunikationsanforderungen der heutigen BOS, z. B. im Bereich der Polizei oder der Feuerwehren. Bund und Länder sind deshalb seit Jahren bemüht, ein bundesweit einheitliches Digital- und Datenfunknetz für alle BOS in Deutschland zu errichten, das gegenüber der analogen Funktechnik entscheidende Vorteile bietet. Deutschland gehört inzwischen zu den wenigen Ländern Europas, die nicht über ein modernes Digitalfunknetz verfügen.
2003 haben der damalige Bundeskanzler Schröder und die Regierungschefs der Länder klar zum Ausdruck gebracht, dass der Aufbau eines flächendeckenden, auf einem einheitlichen Standard aufbauenden Digitalfunknetzes zur Gewährleistung der inneren Sicherheit unverzichtbar ist. Innenstaatssekretär Meyerding hat deshalb am 22. Mai das Landeskabinett darüber informiert, dass die Einführung eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems unmittelbar bevorstehe, weshalb jetzt unmittelbar mit dem konkreten Aufbau des niedersächsischen Teilnetzes begonnen werden könne.
1. Nach den Planungen des Landes wird in Lüneburg mit dem Aufbau des niedersächsischen Netzes begonnen, bevor dann nach und nach die anderen fünf Polizeidirektionen einsteigen. Bis wann wird ganz Niedersachsen mit einer
2. Um die Koordination aller Beteiligten in Bund und Ländern gewährleisten zu können, wurde im April eine Bundesanstalt für Digitalfunk gegründet. Wie hat sich Niedersachsen daran personell und finanziell beteiligt?
3. In den Medien war von Problemen bei der Technik (Sicherheitsaspekte) , einer Kostenexplosion (insbesondere beim Netzaufbau und den Betriebskosten) sowie der Einhaltung des Zeitplanes zu lesen. Sind diese Probleme behoben?
Auf der Basis der Besprechungen der Chefs der Länderregierungen mit dem Bundeskanzler im Jahr 2003 wurde zwischen dem Bund und den Ländern im März 2004 eine Dachvereinbarung zur Einführung des Digitalfunks geschlossen.
Im Rahmen einer europaweiten systemoffenen Ausschreibung wurde am 28. August 2006 durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern der Zuschlag zur Lieferung von Systemtechnik und sonstiger Leistungen für den BOS-Digitalfunk an die Firma EADS Secure Networks GmbH erteilt.
Die seitens des Bundes mit dem Ziel der Beauftragung der DB Telematik geführten Verhandlungen zur Übernahme eines Gesamtpaketes aus Planung, Aufbau und Betrieb des Netzes wurden in Abstimmung mit den Länden am 13. Dezember 2006 abgebrochen. Daraufhin haben Bund und Länder in einer Besprechung am 14. März 2007 vereinbart, die Einführung des Digitalfunks nunmehr nach einem „Phasenkonzept“ vorzunehmen. In diesem Vorgehen werden die Leistungspakete für die Phasen „Planung“, „Aufbau“ und „Betrieb“ sowie das Leistungspaket „Testplattform“ differenziert betrachtet und einzeln umgesetzt.
In der Errichtungsphase basiert das Konzept auf dem engen Zusammenwirken zwischen Bund, Land und dem Systemlieferanten EADS. Neben die zentrale Planung und Verantwortung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) tritt die dezentrale Ausführung, die die Gestaltungsmöglichkeiten und die Verantwortung vor Ort betont. Mit dem Vorgehen ist auch die Stärkung des Wettbewerbs beabsichtigt. Die Dezentralisierung unterstützt zudem die Förderung des Mittelstandes.
Bundesanstalt für den Digitalfunk begonnen. Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz am 30. Mai/1. Juni 2007 das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems unterzeichnet. Damit ist das Gesamtverfahren in Kraft. Bund und Länder wirken über ihren Sitz im Verwaltungsrat der Bundesanstalt verantwortlich mit.
Die Netzeinführung für Niedersachsen ist in sechs Abschnitten geplant, die den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen entsprechen. Beginnend in der Polizeidirektion Lüneburg, setzt sich das Verfahren in der Reihenfolge über die Polizeidirektionen Oldenburg, Osnabrück, Hannover, Braunschweig und Göttingen fort. Der Abruf der Planungs- und Errichtungsleistung für den Netzabschnitt Lüneburg ist seitens des Landes Niedersachsen bei der Bundesanstalt am 1. Juni 2007 erfolgt.
Im Vorfeld der dauerhaften Netzeinführung wird zudem eine „Referenzplattform“ errichtet, die vornehmlich dem Sammeln von Erfahrungen dient und auch der Industrie für die Adaption vorhandener Verfahren an das neue System zugänglich gemacht werden soll. Die sukzessive Inbetriebnahme ist ab dem Juni 2007 vorgesehen. Neben dem Bund und den Ländern Bayern, BadenWürttemberg, Berlin, Hamburg und NordrheinWestfalen beteiligt sich auch Niedersachsen an dieser Plattform. Insgesamt wird die Installation ca. 30 Standorte für Sende- und Empfangsanlagen umfassen; in Niedersachsen werden davon fünf Standorte errichtet.
Zu 1: Die bisherigen Planungen haben das Ziel, die Netzeinführung bundesweit bis 2010 abzuschließen. Die niedersächsische Einführungsplanung sieht vor, dass dieser Zeitraum ausgenutzt werden soll. Danach würde der letzte niedersächsische Netzabschnitt, die Polizeidirektion Göttingen, in 2010 errichtet.
Die notwendige Konkretisierung der Einführungsplanung aller Netzabschnitte wird derzeit bei der Bundesanstalt erstellt und anschließend mit Bund und Ländern abgestimmt. Die Festschreibung dieser Planung ist für die konstituierende Sitzung des
Zu 2: Auf der Grundlage der Dachvereinbarung aus dem Jahr 2004 wurde beim Bundesministerium des Innern die gemeinsame Bund-/Länderprojektorganisation „netzwerk“-BOS gegründet, in die auch Landespersonal entsandt werden konnte. Das Personal von „netzwerk“-BOS ist am 2. April 2007 in die Bundesanstalt überführt worden. Derzeit verrichten zwei Polizeivollzugsbeamte aus Niedersachsen auf dem Wege der Abordnung ihren Dienst in der Bundesanstalt.
Die Bundesanstalt liegt aktuell noch unterhalb ihrer Sollstärke. Daher erfolgen sukzessiv Ausschreibungen zur Besetzung offener Stellen. Diese werden im Land Niedersachsen bekannt gegeben und können demnach auch von Landesbeschäftigten besetzt werden. Daneben ist auch weiterhin die Abordnung von Personal möglich.
Die Kosten der Bundesanstalt werden auf der Grundlage des § 15 des Verwaltungsabkommens abgerechnet. Demnach trägt der Bund 30 % der Kosten, die Länder teilen sich die verbleibenden 70 % nach den Maßgaben des Königsteiner Schlüssels. Auf Niedersachsen entfallen demnach aktuell 6,537384 % der Gesamtkosten der Bundesanstalt.
Zu 3: Hinsichtlich des etwaigen Vorhandenseins von Problemen im Bereich der Sicherheit der Technik liegen hier keine belastbaren Erkenntnisse vor. Im Gegensatz zum Analogfunk bietet allein die Umstellung auf eine digitale Übertragungstechnik eine erhebliche systemimmanente Sicherheitserhöhung. Über diese Grundsicherung hinaus wird das bundesweite Digitalfunksystem aber über zwei weitere Sicherheitsstufen verfügen:
2. die Ende-zu-Ende-Kryptierung, deren Entwicklung derzeit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgeschlossen wird.
Meldungen über eine Kostenexplosion (insbeson- dere beim Netzaufbau und den Betriebskosten) können von hier nicht nachvollzogen werden. Es erscheint jedoch denkbar, dass diese Meldungen ihre Ursache in der Presseberichterstattung zu den im November 2006 gescheiterten Verhandlungen
Bund und Länder haben vielmehr im Dezember 2006 einvernehmlich festgestellt, dass sich die von einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft kalkulierte Kostenschätzung für das Phasenkonzept im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen befindet. Diese Feststellung bildet auch aktuell die Planungsgrundlage für das Land Niedersachsen; abweichende Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen nicht vor.
Hinsichtlich der Frage nach Problemen bei der Einhaltung des Zeitplanes verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 1.