Nun komme ich zur Altersteilzeit: Sie müssen eingestehen, dass die Bedingungen grundsätzlich anderer Natur sind. Es geht jetzt nur noch nach dem Interesse des Landes, es geht also - abgesehen von den Lehrern - nur noch um die Reduzierung von Personalüberhängen. Persönliche Bedürfnisse der Beamten werden - mit Ausnahme der Lehrer, dort in Zukunft aber erst ab einem Alter von 59 Jahren - nicht mehr berücksichtigt.
Die Frage ist nun: Was soll dieser kurzatmige Schnellschuss? Die Neuregelung mit ihrer Verschlechterung insbesondere auch für Lehrer wird ab dem 1. Februar wirksam. Da ergibt sich die Frage, was Sie vom Vertrauensschutz halten. Sie müssen daran denken, dass Sie irgendwann an Ihren Taten gemessen werden und nicht an dem Gejammer, das Sie dauernd vorbringen.
Vor der Landtagswahl hat übrigens Herr Busemann, damals noch nicht Kultusminister, den Lehrkräften zugesichert, die jetzt gültige Altersteilzeitregelung liefe bis zum Ende uneingeschränkt weiter.
- Ja, ich lese es vor. Also: Die Arbeitsbedingungen für die niedersächsischen Lehrkräfte haben sich unter den sozialdemokratischen Landesregierungen ständig verschlechtert, die Belastungen sind gewachsen,
insofern kann ein vorzeitiger Ausstieg aus der Altersteilzeitregelung durch die SPD-Landesregierung nicht völlig ausgeschlossen werden. - Also wir waren im Verdacht. - Und dann heißt es: Das bis 2004 vereinbarte Altersteilzeitmodell hat für eine CDU-geführte Landesregierung uneingeschränkt Gültigkeit. - Bernd Busemann, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
- Herr Althusmann, Herr Busemann sagte, das gültige Altersteilzeitmodell hat uneingeschränkt Gültigkeit. „Uneingeschränkt“ bezieht sich auch auf den zeitlichen Rahmen.
- Darunter steht: Bernd Busemann. Das ist kein redaktioneller Fehler. - Das haben wir jetzt abgehandelt.
Nun zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung: Da steht der Betrachter staunend vor einem Ereignis, das sich niemand so vorstellen konnte. Die CDU-FDP-Landesregierung springt nämlich nicht nur auf den Zug „Öffnungsklausel“ auf, sondern setzt die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, in der striktesten Form um, die man sich nur denken kann. Die Sonderzuwendungen – Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld - werden durch monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 4,17 % ersetzt. Bezogen auf ein Jahr entspricht dies 50 % eines Monatsgehaltes. Der Rückgang von 86 % eines Monatsgehaltes als Weihnachtsgeld zuzüglich des Urlaubsgeldes auf 50 % eines Monatsgehaltes ist ein herber Einkommensverlust für alle Beamten. Eine soziale Komponente? Fehlanzeige! Oder soll eine jährlich einmalige Zahlung von 25,56 Euro für ein Kind
oder die jährlich gezahlten 120 Euro für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 eine soziale Komponente darstellen?
Wenn das die soziale Komponente sein soll, tut es mir Leid. Was sagen die Polizistinnen und Polizisten, die durch unsere von Ihnen bekämpfte Einführung der zweigeteilten Laufbahn in der Besoldung angehoben wurden? Das wird ihnen jetzt wieder abgenommen. Sie arbeiten mit dem Rasenmäher und treffen dabei in besonderer Weise die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen.
(Heinz Rolfes [CDU]: Das hat mitein- ander nichts zu tun! Wie kann man sich nur hier hinstellen und so etwas sagen!)
Ich hatte erwartet, dass Sie mich auf das Bundesgesetz hinweisen. Das haben Sie leider nicht getan. Ich vergleiche es aber trotzdem.
Was sagt die Öffnungsklausel? Erstens. Man muss nicht davon Gebrauch machen. Man kann es, muss es aber nicht. Und Sie wollten das eigentlich auch nicht.
(Heinz Rolfes [CDU]: Wissen Sie ei- gentlich, wie die Haushaltslage des Landes Niedersachsens ist? Die ist schlimm!)
- Wir haben es heute Morgen so oft gehört. - Ich kann Ihnen nicht ersparen, Ihren Ministerpräsidenten zu zitieren; denn Sie wollten die Öffnungsklausel gar nicht.
Als Herr Wulff noch nicht Ministerpräsident war, wollte er das jedenfalls noch nicht. Das Zitat lautet:
„Eine Öffnungsklausel, die offensichtlich allein den Zweck hat, den Landesetat auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes zu sanieren, ist abzulehnen.“
(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Die ha- ben uns einen Brief geschrieben, des- wegen wissen wir das auch!)
Ich hatte heute Morgen auch eine rote Karte dazu. Ich zeige sie nicht hoch, weil ich nicht die Schiedsrichterausbildung habe. Darauf verzichte ich lieber.
Zweitens. Sie müssen nicht auf 50 % kürzen. § 67 des Bundesbesoldungsgesetzes begrenzt die Sonderzahlung auf die Höhe eines Monatsgehaltes. Sie gönnen den Beamten nur die Hälfte.
Drittens. Darüber hinaus darf die Sonderzahlung in A 2 bis A 8 über ein volles Gehalt hinaus um 332 Euro erhöht werden. In den höheren Besoldungsgruppen ist das etwas weniger.
Auch der vierte Punkt ist kein Wunder angesichts der anderen Punkte. Die Wahlmöglichkeit, die Sonderzahlung als ruhegehaltfähig anzuerkennen oder nicht, fällt bei Ihnen selbstverständlich auch zulasten der Bediensteten aus. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man das als konsequentes Handeln bezeichnen. Aber auf dieses Maß an Konsequenz würden die Betroffenen gerne verzichten. Ich kann nur hoffen, dass sich in den Ausschussberatungen der eine oder andere Abgeordnete der Regierungsfraktionen vielleicht von den Vorgaben der Regierung befreit und wir zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Haushalt und Finanzen sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Punkt 11. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport sowie der Kultusausschuss. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/395
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird ein weiterer Baustein der Koalitionsvereinbarung der CDU und FDP gesetzt. Wir beginnen heute mit einem weiteren Schritt zur Verbesserung des Natur- und Landschaftsschutzes, zur Optimierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zur Entbürokratisierung, zur Deregulierung und zur Beschleunigung von Investitionen.
Heute geht es darum, dass wir schneller und damit besser werden bei der Umsetzung von Investitionen in unserem Lande und damit die Grundlage legen für den Erhalt und den Ausbau von Unternehmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.