Protocol of the Session on April 26, 2007

Hat er die Fragen und Antworten überhaupt gelesen?

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Herr Minister, diese despektierliche Anmerkung habe ich sehr bewusst gemacht, weil ich den Eindruck habe, dass Sie tatsächlich das Haus haben arbeiten lassen, ohne sich selbst einzuschalten.

(Zuruf: Falsch!)

Ich werde nachher versuchen, das an vier aufgeworfenen Fragen und an den vier Antworten deutlich zu machen.

(Joachim Albrecht [CDU]: Es ist auch nicht seine Aufgabe, die Fragen sel- ber zu beantworten!)

- Er muss aber zumindest die politische Richtung deutlich machen. Dafür ist er da.

(Zuruf von der CDU: Macht er doch auch!)

Dies ist nicht geschehen.

(Zuruf von der CDU: Ach natürlich!)

Was ist die politische Richtung? Wovon hat er auszugehen? - Auszugehen hat der Minister von § 4 des Schulgesetzes und von nichts anderem. Und darin heißt es:

„Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.“

(Zustimmung bei der SPD)

Schauen wir uns einmal an, wie die Antworten darauf aussehen. Diesen Anspruch gibt das Gesetz vor. Den gibt nicht die SPD vor, den geben nicht die Grünen vor. Die Grundlage wurde im Parlament beschlossen und gilt für den Minister.

(Joachim Albrecht [CDU]: Die galt auch schon zu Ihrer Zeit!)

- Jawohl. Sie galt auch in unserer Zeit. Das ist vollkommen richtig.

Die Grünen stellen nun folgende Frage:

„Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung jeweils in den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe für einen gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf?“

Auf diese Frage gibt es folgende Antwort:

„Gemeinsamer Unterricht kann grundsätzlich in allen Schulformen im Sekundarbereich I durchgeführt werden. Zieldifferenter gemeinsamer Unterricht kann für Schülerinnen und Schüler... eingerichtet werden. Gemeinsamer Unterricht auf zielgleicher Grundlage kann für alle anderen Förderschwerpunkte... realisiert werden...“

Für mich kommt darin eine Abstufung zum Ausdruck. Im Gesetz heißt es „soll“. In der Antwort heißt es „kann“. - Das ist doch keine Antwort! Das man das kann, wissen wir auch. Aber das Gesetz sagt „soll“.

Lassen Sie mich das mit einem zweiten Punkt deutlich machen. Die Frage lautet:

„Wie bewertet die Landesregierung die Chancen dieser Jugendlichen beim Übergang in die Berufsausbildung auf den Arbeitsmarkt?“

Die Landesregierung sagt:

„Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es nicht einfach, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten.“

Das soll eine Antwort auf die Problemlage sein? Meine Damen und Herren, es kann doch wohl nicht wahr sein, dass wir uns solche Antworten gefallen lassen. Hier muss mehr her.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der Minister sagt ja immer gern, die Schulpolitik der Sozialdemokraten ist viel zu teuer und nicht bezahlbar. Und dann nennt er Zahlen in Milliardenhöhe, nach dem Motto: Damit kann man gut ablenken.

Auch dazu stellen die Grünen eine Frage:

„Wie hoch sind die tatsächlichen beim Land und bei den Schulträgern entstehenden Kosten pro Schüler (auch Fahrtkosten) der in Förderschulen des Primarbereichs beschulten Schülerinnen und Schüler...?“

Darauf antwortet die Landesregierung:

„Die finanzstatistische Erfassung der Schulausgaben ist mit großem Aufwand und mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet. Eine Erhebung von Daten und eine Berechnung in der gewünschten Form hätten das Ausmaß einer umfassenden, wissenschaftlichen Forschungsarbeit. Für eine valide Aussage müssten zunächst alle methodischen Vorgaben sorgfältig recherchiert und alle relevanten Kostenfaktoren bestimmt werden. Für einen solchen Aufwand wird keine Rechtfertigung gesehen.“

Ich finde nicht, dass dieser Bereich zum Sparen genutzt werden sollte. Man muss doch das Volumen der Mittel, die dort eingesetzt werden, kennen und dafür sorgen, dass sie so eingesetzt werden, dass sie einen höchstmöglichen Effekt für die

Menschen haben, um die wir uns im Bildungssystem zu kümmern haben. Bei der Landesregierung heißt es ganz einfach, für einen solchen Aufwand werde keine Rechtfertigung gesehen. - Ganz große Klasse!

Herr Kollege Meinhold, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Albrecht.

Bitte schön, Herr Kollege!

Lieber Kollege Meinhold, Sie müssen bei Ihrem Vorwurf eines bedenken. Es geht darum, ob hier unnötig Geld der Verwaltung ausgegeben werden muss. Oder sind Sie der Meinung, dass die Arbeit, die für die Beantwortung der Großen Anfrage geleistet werden musste - und die dankenswerterweise in sehr umfangreicher Weise geleistet werden konnte -, von den Schulen vor Ort geleistet werden sollte? Es geht uns doch um die Betreuung der Kinder. Sind Sie nicht der Meinung, dass wir das Geld lieber für die Betreuung der Kinder ausgeben sollten, anstatt es für eine solche Geschichte in der Verwaltung zu verbraten?

Herr Albrecht, wenn Sie die Antwort auf die Große Anfrage gelesen haben, dann können Sie sich sicherlich vorstellen, dass ein nicht unerhebliches finanzielles Volumen in Millionenhöhe dahintersteckt. Wenn man ein solches breites System entwickelt, dann muss man fragen, ob das Geld zum Wohle der Menschen, insbesondere zum Wohle der Kinder, effizient angelegt ist. Diese Frage muss man klären. Es geht nicht darum, in diesem Bereich zu sparen, sondern es geht darum, die Mittel, wenn man weiß, um welche Summe es sich handelt, möglicherweise besser und sinnvoller - das ist einer unserer Kritikpunkte - für die Kinder einzusetzen bzw. auszugeben. Das steckt dahinter. Dass Verwaltung immer Geld kostet, wissen wir. Das lässt sich nicht vermeiden.

(Joachim Albrecht [CDU]: Sie wollen es nicht verstehen!)

Eine weitere Frage der Großen Anfrage lautet:

„Mit welchen Konzepten und mit welchem Einsatz von Ressourcen will die Landesregierung dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren entsprechend der Zielsetzung des Schulgesetzes... ein höherer Anteil der Schülerinnen und Schüler... an einem gemeinsamen Unterricht teilnehmen kann?“

Dazu gibt es eine Antwort, die ich überragend finde. Sie lautet:

„Die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schwerpunkten erfolgt in den kommenden Jahren auf der Grundlage der schulgesetzlichen Bestimmungen.“

Das kann doch wohl nicht wahr sein! Wir erwarten ein Konzept! Wofür ist ein Ministerium eigentlich da? - Es ist doch klar, dass das auf der Grundlage der schulgesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. Hier muss ein Konzept vorgelegt werden!

(Beifall bei der SPD - Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Meinhold, Sie kennen doch den Erlass!)

- Ich kenne den Erlass sehr wohl; ich habe ihn gelesen. In der Zusammenfassung ist das zunächst einmal ein richtiger Erlass in die richtige Richtung.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Dann haben Sie doch die Grundlagen!)

Aber man muss etwas daraus entwickeln. Man kann doch nicht einfach sagen: Na ja, wir werden mal sehen.

Um es deutlich zu sagen: Die Große Anfrage macht die konzeptionelle Leere der politischen Führung des Kultusministeriums in aller Klarheit deutlich.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage das deshalb so klar, damit es nicht heißt, ich würde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums beschimpfen. Nein! Sie machen hervorragende Arbeit. Aber die Steuerung in dieser Frage, Herr Minister, fehlt komplett.