Protocol of the Session on March 8, 2007

Anlage 57

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 59 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Immer noch Streit um Braunschweiger Sparkassenpläne

Nach einem Bericht des Braunschweiger Zeitungsverlages vom 1. Februar 2007 (www.newsclick.de) hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband im Rahmen einer Tagung zur Zukunft von Sparkassen und Landesbanken im Streit um Braunschweigs Pläne für eine eigenständige Sparkasse eine ‚politische Verständigung‘ angemahnt. Nachdem Mitte Dezember letzten Jahres der Braunschweiger Oberbürgermeister Gert Hoffmann Gespräche mit Privatbanken bestätigt hatte, die Interesse bekundet hatten, gemeinsam mit der Stadt eine Braunschweiger Sparkasse zu gründen, war offensichtlich der Ton im Sparkassenstreit zwischen NORD/LB und der Stadt lauter geworden. Eine Kompromisslösung scheint daher in immer weiterer Ferne.

Braunschweigs Oberbürgermeister hat in der Frage einer eigenen Sparkasse jüngst Unterstützung aus Wolfenbüttel, Helmstedt und Salzgitter erhalten. „Unser Ziel ist eine eigene Sparkasse im Braunschweiger Land, erklärt Wolfenbüttels Landrat Jörg Röhmann (SPD). Ob mit oder ohne NORD/LB sei zweitrangig, sagt er“ (www.newsclick.de, 21. Dezember 2006). „Auch Helmstedts Landrat Gerhard Kilian (CDU) sieht Vorteile in einer eigenen Sparkasse: …“, und „Salzgitter steht laut Oberbürgermeister Frank Klingebiel im Dialog mit

Braunschweig und begleitet den Prozess konstruktiv: …“.

Nach einem Bericht des Handelsblattes lehnt Braunschweig den jüngsten Vorschlag der NORD/LB ab. „Der jüngste Vorschlag der NORD/LB zu mehr Selbstständigkeit lief juristisch darauf hinaus, eine ‚Anstalt in der Anstalt‘ zu gründen - eine öffentlich-rechtliche Konstruktion, die es schon einmal in Baden-Württemberg bei der BW-Bank gab“ (Handelsblatt, 1. Februar 2007).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Beitrag leistet sie derzeit bezüglich einer „politischen Verständigung“, die der Deutsche Sparkassen- und Giroverband anmahnt?

2. Welche möglichen Kompromisslösungen scheinen ihr geeignet, um den Streit im Bezug auf eine mögliche Gründung einer Sparkasse Braunschweig, unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der NORD/LB, so schnell wie möglich zu beenden?

3. Welche weiteren Aktivitäten hält die Landesregierung für nötig bzw. wird die Landesregierung ergreifen, um eine einvernehmliche Lösung so schnell wie möglich herbeizuführen?

Der Vorsteher des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Herr Präsident Mang, wird in der Braunschweiger Zeitung vom 1. März 2007 wie folgt zitiert:

„Die Gründung einer kommunalen Sparkasse im Braunschweiger Land ist ein Irrweg, weil es dort schon eine Sparkasse gibt“.

Die Landesregierung teilt diese Auffassung uneingeschränkt. Die Landesregierung wird sich an den öffentlichen Diskussionen jedoch erst dann beteiligen, wenn eine Lösung zwischen den kommunalen Vertretern aus dem Braunschweiger Land und der NORD/LB mit ihren Trägern gefunden wurde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen von Herrn Abgeordneten Wenzel im Namen der Niedersächsischen Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie im Vorspann bereits erwähnt, befindet sich die Landesregierung in Gesprächen mit den kommunalen Vertretern des Braunschweiger Landes und der NORD/LB, um eine politische Lösung zu finden.

Zu 2: Wie die Lösung aussehen wird, beantwortet die Landesregierung, wenn sie mit den betroffenen Institutionen vereinbart wurde.

Zu 3: Diese Frage ist durch die Antworten zu 1 und zu 2 bereits mit beantwortet.

Anlage 58

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 60 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Darf Schwarz-Grün jungen Menschen die Chance auf Ausbildung verbauen?

Die Berufsbildenden Schulen II Göttingen haben beim Landkreis Göttingen einen Antrag auf Durchführung eines Schulversuchs „Dual-kooperative Ausbildung zum Biologie- bzw. Chemielaboranten“ gestellt. Der Schulversuch soll in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Göttingen erfolgen, dabei übernimmt die BBS II den schulischen Teil der Ausbildung, die VHS ist für die Koordination des Projekts sowie für die Akquise und Betreuung der betrieblichen Phasen zuständig. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung im Rahmen des JOBSTARTER-Programms gefördert, die Industrie- und Handelskammer Hannover sowie das Kultusministerium befürworten den Antrag.

Die vor Ort bestehende private Akademie Göttingen und Hann. Münden, die Biologisch- und Chemisch-technische Assistenten gegen Zahlung eines Schulgeldes ausbildet, fürchtet durch das neue kostenfreie Bildungsangebot der BBS II Konkurrenz. Der stellvertretende Leiter der Akademie ist zugleich Mitglied im Schulausschuss des Kreistages (Die Grünen) und hat erreicht, dass der Antrag von der schwarz-grünen Kreistagsmehrheit abgelehnt wird. Auch die Bereitschaft des Antragstellers, nur Hauptschüler, die auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt sind und die Zugangsvoraussetzung zur privaten Akademie nicht erfüllen, in das neue Ausbildungsangebot aufzunehmen, wurde von der schwarz-grünen Mehrheit im Kreis abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Entscheidung des Kreises Göttingen, in einer strukturschwachen Region mit fehlenden Ausbildungsplätzen, das Modellprojekt abzulehnen und so Hauptschülern eine Ausbildungschance vorzuenthalten?

2. Bei der BBS II handelt es sich um eine ProReKo-Schule. Sieht sie die restriktive Haltung des Landkreises gegenüber der BBS II vereinbar mit der Zielsetzung einer ProReko-Schule, ein eigenständiges Bildungsprofil zu entwickeln?

3. Hält sie es mit § 26 NGO - Mitwirkungsverbot - vereinbar, dass der stellvertretende Geschäftsführer der privaten Akademie an der Entscheidung des Kreistages zur Verhinderung

des Modellprojekts an der BBS II mitgewirkt hat?

Unabhängig von der politischen Bewertung des Projektes beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung bewertet keine politischen Entscheidungen der kommunalen Gebietskörperschaften.

Zu 2: Ja. Der Schulträger hat nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes den Sachaufwand zu tragen.

Zu 3: Ja. Das Mitwirkungsverbot nach § 26 NGO besteht nur für Personen, wenn ihnen oder ihren Angehörigen durch die Entscheidung ein unmittelbarer Vorteil entsteht. Ein möglicher mittelbarer Vor- oder Nachteil ist für ein Mitwirkungsverbot nicht ausreichend.