Protocol of the Session on March 8, 2007

3. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit dem Landesprogramm „Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten“ in Verbindung mit der neuen Förderperiode?

Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe „Jugendwerkstätten“ und „Pro-Aktiv-Centren“ wurden in der EU-Förderperiode 2000 bis 2006 aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert. Mit dem Beginn der neuen EU-Förderperiode ist nicht vor Mitte 2007 zu rechnen. Um einen reibungslosen Übergang von einer in die nächste Förderperiode zu ermöglichen, wurden die Richtlinien der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren verlängert und Restmittel der alten Förderperiode genutzt, um die Programme der Jugendberufshilfe im Rahmen einer Übergangsförderung im ersten Halbjahr 2007 zu fördern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Träger der Jugendwerkstätten haben Bewilligungen bis zum 30. Juni 2007 erhalten. Zusätzlich avisierte ESF-Mittel des Bundes ermöglichen nun eine Verlängerung der Über

gangsförderung bis zum 31. Dezember 2007. Eine entsprechende Information an die Träger ist in Vorbereitung, die Verlängerung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Richtlinien für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren, deren Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2007 erweitert wurden. Der Fortbestand der Jugendberufshilfe ist somit bis zum Beginn der neuen EU-Förderperiode gesichert. Richtlinien für die neue EU-Förderperiode werden zurzeit erarbeitet.

Zu 3: Das Programm „Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten“ wird ebenfalls bis Ende 2007 verlängert. Es soll auch in der kommenden EUFörderperiode Bestandteil der Richtlinie zur Förderung von Jugendwerkstätten sein.

Anlage 50

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 52 der Abg. Werner Buß, Klaus Fleer, Hans-Dieter Haase, Werner Buß, Axel Plaue, Rudolf Robbert, Erhard Wolfkühler und Hans-Werner Pickel (SPD)

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Ausbau des Rüstersieler Hafens?

Mithilfe von EU-Mitteln beabsichtigt die Stadt Wilhelmshaven, den historischen Hafen Rüstersiel und die östliche Maadeaue zu einem touristisch überregional bedeutsamen Areal zu entwickeln.

Die wesentlichen Maßnahmen sind: die Spundwandinwertsetzung und Entschlammung der Maade im Bereich des historischen Hafens (Segelboothafen) , ein ergänzender Wegebau rund um die Maade und die Schaffung von zusätzlichen Freizeitanlagen (Infrastruktur) für Ferntourismusnutzer.

Der EFRE-Förderungsantrag zur Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher touristischer Infrastruktur über o. g. Maßnahmen ist gestellt worden. Mit der Vorlage eines Maßnahmeplans und eines Marketingkonzepts in 2004 sind die Voraussetzungen für eine positive Bescheidung durch das Land erfüllt worden.

Das Land hat der Stadt Wilhelmshaven bereits 300 000 Euro an EFRE-Mittel zur Verfügung gestellt. Der beantragte Gesamtzuschuss in Höhe von 50 % der Investitionskosten von 1,55 Millionen Euro ist vonseiten der NBank noch nicht bewilligt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Aussichten hat die Stadt Wilhelmshaven auf Bewilligung der beantragten Mittel?

2. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

3. Welche anderen Fördermittel stünden für das projektierte Vorhaben möglicherweise zur Verfügung?

Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt, den Bereich zwischen dem historischen Rüstersieler Hafen und dem Maadesiel zu einem touristisch überregional bedeutsamen Areal zu entwickeln. Förderrechtlich problematisch ist dabei der Umstand, dass ein Großteil der geplanten Investitionen Aufwendungen sind, die eindeutig dem Gewässer- bzw. Hafenunterhaltungspflichtigen zuzurechnen sind und nicht Gegenstand einer Ziel-2-Förderung sein können. Aus diesem Grunde sind z. B. die Planungspositionen Entschlammung und Spundwandmodifizierung mit insgesamt 640 000 Euro nicht förderfähig.

Es ist daraufhin gemeinsam mit der Stadt Wilhelmshaven ein überarbeitetes Konzept entwickelt worden, das auch aus förderrechtlicher Sicht die weitere wassertouristische Entwicklung der Stadt ermöglicht. Der Förderantrag ist dementsprechend überarbeitet und auf die förderrechtlich umsetzbaren Bereiche konzentriert worden. Im Zuge der touristischen Nutzung des Rüstersieler Hafens und des Maadesiels soll dieser Bereich mittels eines umfassenden Wegesystems erschlossen werden. Für den Wassertourismus soll eine Paddel- und Pedalstation mit den dazugehörenden Nebeneinrichtungen eingerichtet werden. Hierzu gehören eine Wetterschutzeinrichtung, eine Informationsbeschilderung sowie Anlege- und Aufenthaltsstege. Es ist davon auszugehen, dass mit Durchführung dieses Projekts die touristische Attraktivität Wilhelmshavens für die Sportbootfahrt und den Tourismus deutlich gesteigert wird und eine Stärkung der touristischen Standortqualität für die gesamte Region erreicht werden kann. Für die Maßnahme ist mit Bescheid der NBank vom 14. Dezember 2006 ein Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 300 0000 Euro aus Mitteln des EFRE-Ziel-2Programms bewilligt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die geplanten Maßnahmen zur Gewässerentschlammung und Spundwanderneuerung können nicht aus EFRE-Mitteln gefördert werden.

Zu 2: Die oben dargestellte förderrechtliche Situation ist mit der Stadt erörtert und der Förderantrag entsprechend angepasst worden. Über diesen Antrag ist mit Bescheid vom 14. Dezember 2006 entschieden worden. Es stehen somit keine weiteren Entscheidungen aus.

Zu 3: Es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Maßnahme ist von der unterhaltungspflichtigen Sielacht Rüstringen zu tragen.

Anlage 51

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 53 der Abg. Bernadette Schuster-Barkau (SPD)

Warum muss die Polizeiinspektion Osnabrück zum 1. April 2007 bluten?

Die Landesregierung betont stets, dass die Polizei des Landes mit der Umstrukturierung nach einer umfangreichen Überprüfung Ende 2004 zukunftsfähig und bürgernah aufgestellt sei. Insbesondere hebt sie die positiven Effekte für die ländlichen Räume hervor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Neueinstellungen zum 1. April 2007 stehen wie vielen Polizeibeamtinnen, -beamten gegenüber, die bis zum 1. April 2007 den aktiven Dienst in der PI Osnabrück verlassen?

2. Welche Gründe bzw. welche Neuberechnungen welchen Inhalts haben dazu geführt, dass der PI Osnabrück nach meinen Informationen 20 Stellen weniger gegenüber dem vorherigen Verteilungsplan zustehen?

3. Wie stellt sich die Landesregierung vor, dass die PI Osnabrück diese Reduzierung auffängt, wenn gleichzeitig die Aufklärungsquoten gehalten bzw. gesteigert werden sollen bei steigender Anzahl der Straftaten und dem hohen Anteil an Sachbearbeitung während der Dienstzeit?

Die Landesregierung steht für eine qualitativ wie quantitativ gestärkte Polizei. So wurde unmittelbar nach Übernahme der Regierungsverantwortung ein modernes ganzheitliches Organisationskonzept für die Polizei entwickelt und Ende 2004 umgesetzt. Dabei wurden unter Berücksichtigung der politischen und organisationsstrategischen Zielsetzungen auch im personalwirtschaftlichen Bereich zukunftsfähige Strukturen geschaffen. Diese sorgen einerseits für landesweit einheitliche Standards und geben andererseits den Polizeibehör

den und Dienststellen vor Ort ausreichenden Handlungsraum für spezifische Besonderheiten.

Im Rahmen des unter Verantwortung dieser Landesregierung initiierten so genannten 1 000er-Programms wird - über den regulären Personalnachersatz von Alters- und anderen nicht vorhersehbaren Abgängen hinaus - durch insgesamt 800 zusätzliche Neueinstellungen im Vollzugsdienst sowie 200 Freisetzungen durch die Übernahme von Verwaltungspersonal eine erhebliche personelle Stärkung der Polizei erreicht. Im Oktober 2006 haben die ersten der 250 im Jahr 2003 zusätzlich eingestellten Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter nach Beendigung der Ausbildung bereits zur Präsenzsteigerung in Niedersachsen beigetragen, weitere werden in diesem und in den kommenden Jahren folgen. Niedersachsen ist das einzige Bundesland, das die Polizei in diesem Umfang verstärkt hat.

Das Verfahren zur Verteilung der Planstellen und der Personalnachersatz im Polizeivollzugsdienst erfolgen nach einem transparenten und mit den früheren Direktoren der Polizei sowie heutigen Polizeipräsidenten abgestimmten konsensualen Modus. Dieser wurde bereits von der vorherigen Landesregierung initiiert und von ihr mit Erlass vom 4. November 1998 „Planstellenverteilung für den Polizeivollzugsdienst in den Regierungsbezirken und Polizeidirektionen“ gegenüber der Organisation geregelt und personalwirtschaftlich mit Erlass vom 28. Januar 1999 „Personalnachersatz für die Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Niedersachsen zum 1. April. bzw. 1. Oktober eines Jahres; hier: Berechnungsgrundlagen und -verfahren“ erstmals umgesetzt.

Dieses langjährig praktizierte Prinzip wurde mit Runderlass MI vom 18. Januar 2005 „Planstellenverteilung für den Polizeivollzugsdienst in den regionalen Polizeidirektionen“ nach der Umorganisation der Polizei der geänderten Aufbauorganisation angepasst und an belastungsorientierten Kriterien ausgerichtet. Auf der Grundlage dieses Erlasses werden die Planstellenkontingente für den Polizeivollzugsdienst für die regionalen Polizeidirektionen berechnet. Die weitere direktionsinterne Verteilung auf die nachgeordneten Organisationsbereiche erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Polizeibehörde. Insofern habe ich mir zur Beantwortung der Anfrage von der Polizeidirektion Osnabrück berichten lassen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Anfang 2003 - und damit vor Übernahme der Regierungsverantwortung - verfügten die in der heutigen PI Osnabrück zusammengeführten Inspektionen Osnabrück-Stadt und Osnabrück-Land im Polizeivollzugsdienst über insgesamt 777,5 Planstellen, zum 1. April 2004 und damit unmittelbar vor der Umorganisation der Polizei über 778,9 Planstellen. Zum 1. Oktober 2006 (letzter Personalnachersatztermin) waren der Polizeiinspektion Osnabrück 801,4 mit Vollzugsbeamtinnen und -beamten besetzte Planstellen zugeordnet. Der Planstellenbestand für die Polizeiinspektion Osnabrück wird sich vom 1. Oktober 2006 bis zum 1. April 2007 um zehn reduziert haben. Darin eingerechnet sind bereits drei zum Ablauf des Monats mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze noch in den Ruhestand eintretende Beamte.

Das Ministerium für Inneres und Sport weist mit den in der Vorbemerkung genannten Verfahren den Polizeidirektionen die Vollzugsplanstellen zu. Die weitere behördeninterne Verteilung auf die Polizeiinspektionen erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Polizeidirektion.

Nach Bericht der Polizeidirektion Osnabrück ist ein Personalnachersatz am 1. April 2007 für die Polizeiinspektion Osnabrück nicht notwendig. Nach Mitteilung der Behörde hat es im direktionsinternen Verteilungsmodell Veränderungen in den Belastungsrelationen im Vergleich der Polizeiinspektionen untereinander und eine Anpassung der Sockel für besondere Aufgaben gegeben. Dabei wirken sich auch Veränderungen im Bereich der Objektschutzmaßnahmen auf den Planstellenbestand der Polizeiinspektion Osnabrück aus. Am 1. April 2007 verfügt die Polizeiinspektion Osnabrück vor dem Hintergrund der belastungsorientierten Planstellenverteilung im Quervergleich mit anderen Inspektionen der Behörde damit nahezu über eine Vollausstattung.

Zu 3: Die Veränderungen im Personalbestand ergeben sich aufgrund der in Antwort zu 1 bis 2 dargelegten Aufgabenreduzierung bzw. der behördeninternen Belastungsrelation. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass sich die Personalstärke der Polizeiinspektion - wie in der Antwort zu 1 bis 2 dargestellt - seit 2003 insgesamt positiv entwickelt hat. Die in der Fragestellung zum Aus

druck kommende Befürchtung ist insofern unbegründet.

Anlage 52

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 54 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Wann nimmt die Landesregierung den Küstenschutz ernst?

Während die Landesregierung offenbar noch immer darüber nachdenkt, ob die offenkundigen Folgen des Klimawandels im neuen Generalplan Küstenschutz berücksichtigt werden müssen, betrachten die betroffenen Menschen an der niedersächsischen Küste die Entwicklung mit zunehmender Sorge: In einem an die Staatskanzlei gerichteten Schreiben vom 9. Februar 2007 weist beispielsweise die Gemeinde Jade darauf hin, dass der Deich zwischen Sehestedt und Wapelersiel mit einem aktuellen Unterbestick von 1 m eindeutig zu niedrig ist und die auflaufenden Sturmfluten immer öfter die Deichkappe erreichen. Die Gemeinde appelliert daher eindringlich an die Landesregierung, die erforderlichen Baumaßnahmen am genannten Deichabschnitt endlich zu beginnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird der seit geraumer Zeit angekündigte neue Generalplan Küstenschutz endlich vorgelegt?