Protocol of the Session on March 8, 2007

Aus Studienbeiträgen werden jährliche Mehreinnahmen der Hochschulen in Höhe von bis zu 120 Millionen Euro erwartet; die konkrete Summe hängt davon ab, in welchem Umfang an den einzelnen Hochschulen Ausnahmen von der Studienbeitragspflicht sowie das Vorliegen einer unbilligen Härte anzuerkennen sind.

Die Einnahmen aus Studienbeiträgen werden die Hochschulen nach der Vorgabe des Gesetzes, ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten, in der jeweils sinnvollen und geeigneten Weise verwenden, um die Lehr- und Studienbedingungen für die Studierenden zeitnah zu verbessern. Die Teilhabe der Studierenden, die an fast allen Hochschulen bei der Planung des Mitteleinsatzes - trotz der Boykottaufrufe - zu beobachten ist, lässt darauf schließen, dass ein großer Anteil der Studierenden die Belastung mit den Studienbeiträgen durchaus akzeptieren wird, wenn der Einsatz der entsprechenden Mittel transparent unter ihrer Mitwirkung gestaltet wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es hat an folgenden Hochschulen Boykottaufrufe gegeben:

- Universitäten Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück,

- Technische Universität Braunschweig,

- Tierärztliche Hochschule Hannover,

- Hochschule für Musik und Theater Hannover,

- Hochschule für Bildende Künste Braunschweig,

- Hochschule Vechta,

- Fachhochschulen Hannover, Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.

Die Boykottaufrufe waren nicht erfolgreich.

Zu 2: Nach § 19 NHG sind Studierende, die ihren Studienbeitrag nicht an die Hochschule entrichtet haben, nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation kraft Gesetzes exmatrikuliert. Der Gesetzgeber hat demnach den Hochschulen und dem MWK keinen Spielraum für Entscheidungen beispielsweise über den Aufschub der Zahlung eingeräumt. Auf diese Rechtslage habe ich die Studierenden mit Schreiben von Ende Januar 2007 hingewiesen und dabei auch deutlich gemacht, dass die Zahlung auf ein Sperrkonto im Falle des Boykotts hieran nichts ändert.

Zu 3: Einnahmen aus Studienbeiträgen werden beispielsweise für folgende Zwecke verwendet:

a) zentrale Maßnahmen

- Verlängerung der Öffnungszeiten von Bibliotheken,

- Verbesserung der Bibliotheksausstattung,

- Verbesserung der technischen Ausstattung von Lehr- und Laborräumen sowie studentischen Arbeitsplätzen,

- Verbesserung der Beratung und Betreuung der Studierenden,

- Förderung internationaler Austauschprogramme,

- Kinderbetreuung,

- IT-Dienste,

- zusätzliche Lehrangebote, z. B. Sprachen, Schlüsselkompetenzen,

- Stipendien,

- Verbesserung der Angebote der Hochschuldidaktik,

- kleinere Baumaßnahmen zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen,

- Hochschulsport,

- Qualitätssicherung und Evaluation der Lehre, auch: Preise für innovative Lehre,

- Arbeitsmöglichkeiten für Studierende

b) dezentrale Maßnahmen

- zusätzliches Lehrpersonal,

- Tutorien, Mentoring, Karriereservice

- Verbesserung der Studienfachberatung,

- Ausstattung für die Lehre,

- Bezuschussung von Exkursionen,

- zusätzliche Lehrangebote

Die Hochschulen haben sehr unterschiedliche Wege beschritten, wie die Entscheidungen über die Verwendung der Studienbeiträge zu treffen sind. Generell wird hochschulintern der Dialog mit allen Gruppen und insbesondere mit den Studierenden und ihren Vertretungen gesucht. Viele Hochschulen haben Richtlinien zur Verwendung dieser Einnahmen erlassen, die auch das Verfahren und die Beteiligung der Studierenden regeln. Häufig wird zunächst eine Quotierung in zentral und dezentral zu verwendende Mittel vorgenommen:

- Für zentrale Verwendungsentscheidungen ist das Präsidium zuständig. Die Studierenden werden dabei in unterschiedlicher Weise beteiligt, entweder über einen Beirat oder Arbeitsgruppen, über die Studiendekaninnen und -dekane, die ihre Interessen wahrnehmen.

- Bei dezentral zu treffenden Entscheidungen ist das Dekanat verantwortlich. Im Regelfall werden die Studienkommissionen beteiligt. Teilweise sind Vergabekommissionen eingerichtet worden, die Vorschläge für die Verwendung der Mittel unterbreiten.

Generell sind alle Hochschulen an einer aktiven Teilhabe der Studierenden an der Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen interessiert. Sie haben dazu z. B. Ideenwettbewerbe ausgelobt und Internetforen eingerichtet. Weitere Einzelheiten sind unter www.mwk.niedersachsen.de im Schwerpunkt „Zukunftsvertrag und Studienbeiträge enthalten.

Anlage 49

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 51 der Abg. Michael Albers, Christa Elsner-Solar, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Uwe Schwarz und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Jugendberufshilfe vor ungewisser Zukunft?

Die aktuelle Förderphase und damit die Bewilligung der EU-mitfinanzierten Programme der Jugendberufshilfe liefen zum Jahresende aus.

Derzeit befindet sich die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Jugendberufshilfe im Übergang von der Förderphase 2000 bis 2006 in die neue Förderphase 2007 bis 2013. Das Land hat bislang keine Richtlinien für die neue Förderphase vorgelegt.

Entgegen früheren Zusicherungen der Landesregierung wachsen bei den Trägern der Jugendwerkstätten und der Pro-Akiv-Center Zweifel und Verunsicherung hinsichtlich der Maßnahmenfinanzierung in der Übergangphase. Aktuelle Fördermittelbewilligungen sind auf den 30. Juni 2007 begrenzt. Das Land verweigert darüber hinaus klare Aussagen zur Anschlussfinanzierung. Damit droht die kontinuierliche Arbeit der Jugendberufshilfe zum wiederholten Mal ins Stocken zu geraten und droht ihre Qualität zu leiden.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Wird sie bis zum 31. Dezember 2007 die Übergangsphase zwischen auslaufender und neuer ESF-Förderperiode finanzieren, und, falls ja, bis wann wird den Trägern der Jugendberufshilfe die entsprechende neue Förderrichtlinie vorliegen?

2. Wie vielen Beschäftigten der Träger der Jugendberufshilfe wird durch die ungeklärte Anschlussfinanzierung vorsorglich gekündigt werden müssen, bzw. wie viele Beschäftigte werden sich schon im Vorfeld einen neuen Arbeitsplatz suchen, und welche Auswirkungen hat dieser zu befürchtende Aderlass auf die Qualität der Arbeit der Jugendberufshilfe?

3. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit dem Landesprogramm „Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten“ in Verbindung mit der neuen Förderperiode?